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ANHANG - Amadeus-Fire

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Langfristige Vermögenswerte<br />

Immaterielle Vermögenswerte<br />

Diese wurden zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen<br />

Abschreibung bewertet. Geschäfts- und Firmenwerte aus der<br />

Erstkonsolidierung werden in Übereinstimmung mit IFRS 3 nicht mehr<br />

planmäßig abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren<br />

nach durchgeführten Impairment Tests nicht vorzunehmen.<br />

Bei Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.<br />

Eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt zu jedem<br />

Bilanzstichtag in Anwendung von IAS 36.<br />

Software wird linear über 3 – 5 Jahre abgeschrieben.<br />

Sachanlagen und geleistete Anzahlungen<br />

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um<br />

kumulierte planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen und<br />

Wertminderungsaufwendungen, angesetzt. Außerplanmäßige<br />

Abschreibungen bzw. Wertaufholungen waren nicht erforderlich.<br />

Kurzfristige Vermögenswerte<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige<br />

Vermögenswerte<br />

Forderungen werden zum Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung ausgewiesen<br />

und mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten nach Bildung<br />

entsprechender Wertberichtigungen bewertet.<br />

Kurzfristige Schulden<br />

Abgegrenzte Schulden<br />

Abgegrenzte Schulden werden dann ausgewiesen, wenn die<br />

Gesellschaft eine gegenwärtige Verpflichtung (gesetzlich oder faktisch)<br />

aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass<br />

Finanzinstrumente<br />

In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle<br />

Verbindlichkeiten umfassen Zahlungsmittel, Forderungen aus<br />

Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen und sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten sowie<br />

Darlehen. Die Ansatz- und Bewertungskriterien für diese Posten werden<br />

in den jeweiligen in dieser Anhangsangabe enthaltenen<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden offengelegt.<br />

Finanzinstrumente werden in Einklang mit dem wirtschaftlichen Inhalt<br />

der vertraglichen Vereinbarung als Schulden oder Eigenkapital eingestuft.<br />

Zinsen, Dividenden, Gewinne und Verluste in Zusammenhang mit<br />

41<br />

<strong>ANHANG</strong><br />

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear und über<br />

Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Die verwendeten<br />

Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode<br />

überprüft, um sicherzustellen, dass Abschreibungsmethode und -zeitraum<br />

mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus den Gegenständen des<br />

Sachanlagevermögens übereinstimmen.<br />

Bei Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.<br />

Eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt zu jedem<br />

Bilanzstichtag in Anwendung von IAS 36.<br />

Latente Steuern<br />

Für temporär abweichende Wertansätze zwischen Handels- und<br />

Steuerbilanzen der einbezogenen Gesellschaften sowie auf künftig zu<br />

verrechnende steuerliche Verlustvorträge werden nach IAS 12 aktive<br />

latente Steuern abgegrenzt. Dabei wird die „Liability Method“ gemäß IAS<br />

12 angewandt. Der Ansatz und die Bewertung von latenten<br />

Steueransprüchen wird regelmäßig überprüft. Eine Wertberichtigung wird<br />

vorgenommen, wenn die Werthaltigkeit in Frage steht.<br />

sich aus der Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen<br />

ergibt, der wirtschaftlichen Nutzen verkörpert, und der<br />

Erfüllungsbetrag verlässlich ermittelt werden kann.<br />

Finanzinstrumenten oder einem ihrer Bestandteile, die als finanzielle<br />

Verbindlichkeiten klassifiziert werden, sind in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung als Aufwendungen bzw. Erträge zu erfassen. Die<br />

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten<br />

hat zu erfolgen, wenn ein Unternehmen ein einklagbares Recht hat, die<br />

erfassten Beträge gegeneinander aufzurechnen, und beabsichtigt, entweder<br />

den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig<br />

mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige<br />

Verbindlichkeit abzulösen.

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