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Bebauungsplan „Industriegebiet Lisdorfer Berg“ Kreisstadt Saarlouis ...

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<strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong><br />

<strong>Kreisstadt</strong> <strong>Saarlouis</strong><br />

Verkehrliche Betrachtung<br />

AS&P – Albert Speer & Partner GmbH<br />

Frankfurt am Main, 25.03.2011<br />

(Aktualisierung der B-Plan Grafiken 20.12.11<br />

Aktualisierung Text VEP 31.10.2011)


Auftraggeber<br />

SBB Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft<br />

mbH<br />

Franz-Josef-Röder-Straße 17<br />

66119 Saarbrücken<br />

Auftragnehmer<br />

Bauleitplanung<br />

Verkehrsplanung<br />

AS&P – Albert Speer & Partner GmbH<br />

Hedderichstraße 108 – 110<br />

60596 Frankfurt am Main<br />

Tel.: +49 (0)69 60 50 11 0<br />

E-Mail: mail@as-p.de<br />

Internet: http://www.as-p.de<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Ing. Birgit Mertens-Boden<br />

Dipl.-Ing. Frank Willems


Inhalt<br />

1 Aufgabenstellung ......................................................................................................................... 1<br />

2 Bestandssituation ........................................................................................................................ 2<br />

2.1 Verkehrsentwicklungsplan der Stadt .............................................................................................. 2<br />

2.2 Erschließung .................................................................................................................................. 2<br />

3 Verkehrserzeugung ...................................................................................................................... 4<br />

3.1 Vorgehensweise ............................................................................................................................. 4<br />

3.2 Vorhandene Datengrundlagen ....................................................................................................... 4<br />

3.3 Grundbelastung 2009 ..................................................................................................................... 4<br />

3.4 Prognosenullfall .............................................................................................................................. 5<br />

3.5 Planfall 2025 ................................................................................................................................... 5<br />

3.5.1 Neuverkehr durch das Vorhaben .................................................................................................................. 5<br />

3.5.2 Zeitliche Verteilung ........................................................................................................................................ 7<br />

3.5.3 Räumliche Verteilung .................................................................................................................................... 7<br />

3.5.4 Belastungen im Straßennetz 2025 ................................................................................................................ 7<br />

3.5.5 Maut-Ausweichverkehr ................................................................................................................................ 11<br />

4 Fazit ............................................................................................................................................. 12


<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> Verkehrliche Betrachtung<br />

1 Aufgabenstellung<br />

Die Stadt <strong>Saarlouis</strong> plant die Aufstellung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong>.<br />

Das Plangebiet, das eine Größe von insgesamt<br />

ca. 166 ha aufweist, soll als Industriegebiet ausgewiesen<br />

werden. Bisher ist das Gebiet landwirtschaftlich<br />

genutzt. Die Haupterschließung des<br />

Plangebietes erfolgt über ein bereits hergestelltes<br />

neues Teilstück der Bundesstraße B 269.<br />

Die Fläche am „<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> ist im von der<br />

Landesregierung beschlossenen „Masterplan zur<br />

Entwicklung von großen, zusammenhängenden<br />

Industrieflächen im Saarland“ (2007) als eine von<br />

sieben Entwicklungsflächen festgelegt. Vor diesem<br />

Hintergrund wurde 2010 mit dem „Rahmenplan<br />

<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> ein städtebauliches Gesamtkonzept<br />

für eine insgesamt 388 ha große Fläche<br />

entwickelt. Im dem Rahmenplan wurden auch<br />

verkehrliche Fragen berücksichtigt.<br />

Abbildung 1: Lage des Plangebiets<br />

Mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>„Industriegebiet</strong><br />

<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> soll für das Plangebiet<br />

östlich der B 269 neu Planungsrecht geschaffen<br />

werden. Die Erkenntnisse aus dem „Rahmenplan<br />

Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> bilden die Grundlage<br />

für die verkehrliche Betrachtung im Rahmen<br />

der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s.<br />

Aufgrund der weiteren Konkretisierung der Planung<br />

und Erkenntnissen aus den mittlerweile<br />

erfolgten Beteiligungsschritten, wird im Folgenden<br />

der in der Rahmenplanung betrachtete<br />

Planfall angepasst und fortgeführt, so dass auch<br />

eine entsprechende Aktualisierung der schalltechnischen<br />

Beurteilung durchgeführt werden<br />

kann.<br />

AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 1


<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> Verkehrliche Betrachtung<br />

2 Bestandssituation<br />

2.1 Verkehrsentwicklungsplan der Stadt<br />

Grundlage für die städtische Verkehrsplanung ist<br />

der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt <strong>Saarlouis</strong><br />

(„Integrierter Entwicklungsplan Lärm und<br />

Verkehr“ gemäß Beschluss des zuständigen<br />

städtischen Ausschusses im Jahre 2005), der<br />

ebenfalls als Teil der kommunalen Lärmaktionsplanung<br />

in den Lärmaktionsplan 2008 (Ausgabe<br />

2010) integriert ist. Als Leitbild ist im Wesentlichen<br />

ein umwelt- und stadtverträglicher Stadtverkehr<br />

definiert, der den Interessen der allgemeinen<br />

Bevölkerung und der Wirtschaft dient und<br />

dabei zwar verkehrsmindernd aber insbesondere<br />

auch mobiltätssichernd weiter zu entwickeln ist.<br />

Die Ausweisung des Industriegebietes <strong>Lisdorfer</strong><br />

Berg wird zu einer signifikanten Erhöhung des<br />

Verkehrsaufkommens im Bereich des <strong>Saarlouis</strong>er<br />

Stadtgebiets sowie der Region führen. Damit<br />

werden die grundlegenden Zielvorstellungen des<br />

<strong>Saarlouis</strong>er Verkehrsentwicklungsplans berührt.<br />

Durch eine leistungsfähige Verkehrsanbindung<br />

und die Bündelung des Verkehrs auf überregionale<br />

Verbindungsstraßen (B269 neu, A620, A8)<br />

kann eine flächenhafte Ausbreitung der Verkehrszunahme<br />

im städtischen Siedlungsraum<br />

weitgehend vermieden werden.<br />

2.2 Erschließung<br />

Motorisierter Individualverkehr (MIV)<br />

Das Plangebiet wird durch die B 269n erschlossen.<br />

Seit Februar 2003 wird dieses rund 11 km<br />

lange neue Teilstück zwischen der A 620 bei<br />

<strong>Saarlouis</strong>–Lisdorf und der französischen Grenze<br />

bei Überherrn gebaut. Dieses Teilstück schließt<br />

die Lücke zwischen dem französischen Autobahnnetz<br />

bei St. Avold (A 4) und dem deutschen<br />

Autobahnnetz bei <strong>Saarlouis</strong> (A 620) sowie der<br />

B 51 bei Ensdorf. Die Fertigstellung wird voraussichtlich<br />

Ende 2011 erfolgen.<br />

Im Oktober 2007 wurde ein erstes Teilstück von<br />

<strong>Saarlouis</strong>-Lisdorf und dem Gewerbegebiet<br />

Häsfeld mit einer Länge von 3,5 km für den Verkehr<br />

freigegeben. Durch diesen Streckenabschnitt<br />

ist auch bereits das Plangebiet erschlossen.<br />

Im Dezember 2008 erfolgte die Freigabe<br />

eines weiteren Streckenabschnitts zwischen dem<br />

Anschluss B 51 und A 620. Damit besteht heute<br />

eine durchgehende Verbindung von der B 51 bis<br />

zum Linslerhof bei Überherrn. Der Abschnitt bis<br />

zum Anschluss Differterstraße am östlichen Ortsrand<br />

von Überherrn ist ebenfalls fertiggestellt. In<br />

2011 soll der letzte Abschnitt von dort als östliche<br />

Umgehung von Überherrn bis zur Landesgrenze<br />

nach Frankreich zusammen mit der N 33 (Ortsumgehung<br />

Creutzwald) auf französischer Seite<br />

fertiggestellt werden. Der Knotenpunkt „Anschlussstelle<br />

<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> zur B 269 ist mit<br />

Abbildung 2: Einbindung ins Straßennetz<br />

zwei Rampenbauwerken (nordöstliche und süd-<br />

westliche Rampe) an die B 269 zum planfreien<br />

Ausbau vorgesehen. Sofern zukünftig weitere<br />

Flächen auf dem <strong>Lisdorfer</strong> Berg entwickelt werden<br />

besteht die Möglichkeit eines „Vollausbaus“<br />

der Anschlussstelle in Abhängigkeit der erwarteten<br />

Verkehrsbelastung.<br />

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

Das Plangebiet ist derzeit nicht durch den öffentlichen<br />

Personennahverkehr erschlossen. Es verkehrt<br />

auch keine Buslinie über die Bundesstraße<br />

B 269n. Das Gewerbegebiet und das Industriegebiet<br />

Häsfeld sind ebenfalls nicht durch den<br />

öffentlichen Personennahverkehr erschlossen.<br />

Die Buslinien der KVS - Kreis-Verkehrsbetriebe<br />

<strong>Saarlouis</strong> AG fahren mit den Buslinien 409 und<br />

419 nördlich des Plangebietes von <strong>Saarlouis</strong><br />

nach Überherrn durch Neuforweiler und Altforweiler.<br />

Eine weitere Linie fährt über diese Orte<br />

nach Frankreich bis St. Avold.<br />

Durch entsprechende Ergänzungen im bestehenden<br />

Liniennetz kann das Plangebiet bei Be-<br />

AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 2


<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> Verkehrliche Betrachtung<br />

darf in das bestehende Busnetz integriert werden.<br />

Bahnerschließung<br />

Eine Bahnstrecke verläuft südlich des Plangebietes<br />

durch das Tal der Bist über Wadgassen und<br />

Überherrn nach Frankreich. Für den Streckenabschnitt<br />

Überherrn–Völklingen wurde dem Infrastrukturbetreiber<br />

DB Netz AG vom Eisenbahn-<br />

Bundesamt in Jahr 2003 die Stilllegung genehmigt,<br />

die auch 2003 erfolgt ist.<br />

Aufgrund des Höhenunterschieds zwischen der<br />

bestehenden Bahntrasse und dem Plangebiet ist<br />

ein Anschluss an das Bahnnetz nur mit einem<br />

sehr hohen technischen und finanziellen Aufwand<br />

denkbar. Da die Strecke zudem stillgelegt<br />

ist, ist der Zugang zur Infrastruktur der DB Netz<br />

AG nicht ohne Weiteres möglich.<br />

Innere Erschließung<br />

Die Anbindung des Industriegebiets erfolgt über<br />

eine Haupterschließungsachse von der Anschlussstelle<br />

„<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> der B 269n. Diese<br />

leistungsfähige und repräsentative Achse kann<br />

dann im Weiteren durch ein entsprechendes<br />

Straßennetz ergänzt werden, welches in Abhängigkeit<br />

der jeweiligen Nutzungen und Anforderungen<br />

dimensioniert wird.<br />

AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 3


<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> Verkehrliche Betrachtung<br />

3 Verkehrserzeugung<br />

3.1 Vorgehensweise<br />

In einem ersten Schritt wird für das betrachtete<br />

Straßennetz ein Prognosenullfall definiert und die<br />

Verkehrsbelastungen auf Basis der aktuellen<br />

Verkehrsmengen hochgerechnet. Als nächstes<br />

wird der aufgrund der erwarteten Nutzungen des<br />

Plangebiets entstehende Quell- und Zielverkehr<br />

ermittelt und als Tagesganglinie mit separater<br />

Berücksichtigung des Schwerverkehrs dargestellt.<br />

Der Mehrverkehr wird anschließend mit<br />

dem Grundverkehr des Prognosenullfalls überlagert<br />

und die daraus resultierenden Verkehrsmengen<br />

für das betrachtete Straßennetz werden<br />

aufgezeigt.<br />

3.2 Vorhandene Datengrundlagen<br />

Im Rahmen der Planung der B 269 wurden die<br />

Planfeststellungsunterlagen mit den entsprechenden<br />

Fachgutachten erstellt. Das Verkehrsgutachten<br />

hierzu lag nicht vor. Die prognostizierten<br />

Verkehrsbelastungszahlen für das Jahr 2009<br />

mit Berücksichtigung der B 269n konnten jedoch<br />

Abbildung 3: Verkehrsbelastungen 2009<br />

der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Kapitel<br />

„Projektbeschreibung“ entnommen werden. Weiterhin<br />

wurden seitens des Landesbetriebs für<br />

Straßenbau (LfS) die Verkehrsmengenkarten der<br />

Jahre 2000 und 2005 sowie die Zähldaten der<br />

Anschlussstelle der BAB A 620 / AS Ensdorf für<br />

unterschiedliche Zeiträume zur Verfügung gestellt.<br />

Mit diesen Daten wurde ein Abgleich der<br />

prognostizierten Daten aus der UVS vorgenommen.<br />

3.3 Grundbelastung 2009<br />

Auf Basis der vorhandenen Datengrundlagen<br />

wurden die Grundbelastungen 2009 für das Straßennetz<br />

im Umfeld des Pangebiets ermittelt. Sie<br />

werden als durchschnittlicher täglicher Verkehr<br />

(DTV), d.h. in Kfz in 24 Stunden im Straßenquerschnitt<br />

(beide Fahrtrichtungen) angegeben. Für<br />

die B 269n wurde ein DTV von 13.000 Kfz ermittelt.<br />

In der nachfolgenden Abbildung sind die<br />

Grundbelastungen 2009 für das betrachtete<br />

Straßennetz dargestellt.<br />

AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 4


<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> Verkehrliche Betrachtung<br />

3.4 Prognosenullfall<br />

Der Prognosenullfall bezieht sich auf den Planungshorizont<br />

2025 und basiert auf der für das<br />

Jahr 2009 ermittelten Grundbelastung. Er prognostiziert<br />

die erwartete Verkehrsbelastung ohne<br />

die Realisierung des Vorhabens <strong>„Industriegebiet</strong><br />

<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong>. Für die allgemeine Entwicklung<br />

des Verkehrsaufkommens bis zum Jahr 2025<br />

wird ein jährlicher Zuwachs von 0,5 % angenommen.<br />

Die Ermittlung der Grundbelastung<br />

2025 (Prognosenullfall) erfolgt als DTV-Werte<br />

und ist Abbildung 7 dargestellt.<br />

Neben der Ermittlung der Gesamtbelastung<br />

(Grundverkehr plus Neuverkehr aufgrund des<br />

geplanten Vorhabens) ist der Prognosenullfall vor<br />

allem für die für die Erstellung des Lärmgutachtens<br />

relevant.<br />

3.5 Planfall 2025<br />

Der im Folgenden betrachtete Planfall 2025 basiert<br />

auf dem betrachteten Szenario der „Rahmenplanung<br />

Industriegebiet <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> aus<br />

dem Jahr 2010. Da die vorliegende verkehrliche<br />

Betrachtung jedoch eine größere Bandbreite<br />

berücksichtigen soll, wurden bezüglich der Verkehrserzeugung<br />

„ungünstigere“, d.h. verkehrsintensivere<br />

Annahmen getroffen.<br />

Als Nutzungsszenario wurde weiterhin von einem<br />

Industriegebiet mit einer Logistikkomponente<br />

ausgegangen. Der Logistikanteil wurde mit 20%<br />

des ermittelten Wirtschaftsverkehrs angesetzt.<br />

Der verbleibende Wirtschaftsverkehr wurde zu<br />

gleichen Teilen als Lkw bis 2,8t und Lkw > 2,8t<br />

angenommen.<br />

3.5.1 Neuverkehr durch das Vorhaben<br />

Als Grundlage für die Berechnung des Neuverkehrs<br />

im Rahmenplan 2010 dienten die Flächendarstellungen<br />

vom 15.10.2009. Anhand der Baufläche<br />

wurde die Anzahl der zukünftigen Beschäftigten,<br />

der Besucher und der Lieferverkehr abgeschätzt.<br />

Die damals angenommenen Flächengrößen wurden<br />

nun mit den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

<strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> aktualisiert.<br />

Bei der Überarbeitung der Abschätzung der Ver-<br />

kehrsmengen wurden die Anregungen aus den<br />

bereits durchgeführten Beteiligungen gemäß §§ 3<br />

Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB berücksichtigt.<br />

Bisher sind die Betriebe, die sich im <strong>„Industriegebiet</strong><br />

<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> ansiedeln werden, nicht bekannt.<br />

Die Abschätzung der Verkehrserzeugung<br />

erfolgte daher anhand von allgemeinen Kennwerten<br />

aus dem Heft 42 „Integration von Verkehrsplanung<br />

und räumlicher Planung“ der Schriftenreihe<br />

der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

sowie aus den „Hinweisen zur Schätzung<br />

des Verkehrsaufkommens nach Gebietstypen“<br />

der Forschungsgesellschaft für Straßen-<br />

und Verkehrswesen. Sofern die Kennwerte in der<br />

Literatur in einer Bandbreite angegeben sind,<br />

wurden Mittelwerte angesetzt. Bei der Abschätzung<br />

der Beschäftigtenanzahl wurde weiterhin<br />

berücksichtigt, dass das Plangebiet vornehmlich<br />

der Ansiedelung von großflächiger Industrie dienen<br />

soll. Da im Bereich der gewerblichen Nutzungen<br />

eine hohe Varianz der Arbeitsplatzdichte<br />

in Relation zur Betriebsfläche besteht, wurden<br />

daher in dem betrachteten Planfall 50 Beschäftigte<br />

pro Hektar angesetzt (Bandbreite in der Literatur:<br />

10 – 150 Beschäftigte pro Hektar). Dies stellt<br />

gegenüber der „Rahmenplanung Industriegebiet<br />

<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> von 2010 eine Erhöhung um 67%<br />

dar. Weiterhin wurden gegenüber der Rahmenplanung<br />

höhere Annahmen bezüglich der Anzahl<br />

der spezifischen Wege pro Beschäftigtem und<br />

Besucher/Kunden getroffen. Durch diese Anpassungen<br />

ergibt sich in der vorliegenden Untersuchung<br />

ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen<br />

und es wird, zusammen mit der Rahmenplanung,<br />

eine mögliche Bandbreite der Verkehrserzeugung<br />

aufgezeigt.<br />

Ein weiterer wesentlicher Aspekt bei der Ermittlung<br />

des Fahrtenaufkommens ist der angesetzte<br />

Modal Split, d.h. die Verkehrsmittelwahl. Aufgrund<br />

der nur mäßigen Erschließung durch den<br />

öffentlichen Nahverkehr (mögliche Integration in<br />

das bestehende Busliniennetz) wird angenommen,<br />

dass der Anteil des Motorisierten Individualverkehrs<br />

sehr hoch ist. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass die Beschäftigten zu 85%, die<br />

Besucher/Kunden zu 95% und der Wirtschaftsverkehr<br />

zu 100% den Pkw bzw. Lkw nutzen.<br />

Die Annahmen zur Verkehrserzeugung sowie<br />

das ermittelte Fahrtenaufkommen sind in der<br />

nachfolgenden Abbildung dargestellt.<br />

AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 5


<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> Verkehrliche Betrachtung<br />

Abbildung 4: Ermittlung des Fahrtenaufkommens (Neuverkehr)<br />

AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 6


<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> Verkehrliche Betrachtung<br />

3.5.2 Zeitliche Verteilung<br />

Zur Beurteilung der Gesamtverkehrssituation<br />

werden für den ermittelten Neuverkehr spezifische<br />

Tagesganglinien dargestellt und die Fahrten<br />

auf das betroffene Straßennetz umgelegt. Die<br />

Tagesganglinien des Neuverkehrs sind zum einen<br />

für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des<br />

Straßennetzes und zum anderen für die schalltechnischen<br />

Berechnungen erforderlich.<br />

Da derzeit noch keine konkreten Nutzungen für<br />

das geplante Industriegebiet bekannt sind, werden<br />

für die Betrachtung der zeitlichen Verteilung<br />

des Neuverkehrs allgemeine Tagesganglienen<br />

aus der Literatur herangezogen. Im Wesentlichen<br />

sind dies die Kennwerte der EAR 2005 sowie<br />

weitere, dem Programm „Ver_Bau“ (Verkehrsaufkommen<br />

durch Vorhaben der Bauleitplanung,<br />

Dr. Bosserhoff) zugrunde liegende Quellen. Für<br />

den Logistikanteil (20% des ermittelten Wirtschaftsverkehrs)<br />

wurde, da keine konkreten Informationen<br />

vorliegen, von einer Aufteilung zwischen<br />

Fern- und Nahverkehr von je 50% ausgegangen.<br />

Die zu Grunde liegenden allgemeinen<br />

Tagesganglinien aus der Literatur wurden entsprechend<br />

interpoliert. Da die Ganglinien aus der<br />

Literatur sich auf den Gesamtverkehr beziehen,<br />

erfolgte die Aufteilung in Quell- und Zielverkehr<br />

analog zur allgemeinen Gebietstypenganglinie.<br />

Die Tagesganglinien wurden getrennt für die<br />

Nutzergruppen<br />

Beschäftigte<br />

Kunden / Besucher<br />

Wirtschaftsverkehr > 2,8t<br />

Wirtschaftsverkehr > 2,8t<br />

Logistikverkehr >2,8t<br />

betrachtet und sind in Abbildung 5 dargestellt.<br />

3.5.3 Räumliche Verteilung<br />

Die räumliche Verteilung des Verkehrs ist aufgrund<br />

des derzeitigen Kenntnisstands nur grob<br />

möglich. Die Annahmen beziehen sich auf DTV-<br />

Werte, eine separate Betrachtung des Quell- und<br />

Zielverkehrs erfolgt nicht.<br />

Für die räumliche Verteilung des Neuverkehrs<br />

wurden zwei Nutzergruppen unterschieden:<br />

Beschäftigte, Besucher/Kunden und Wirtschaftsverkehr<br />

inklusive Lkw < 2,8 t<br />

Lkw-Verkehr, Lkw > 2,8 t<br />

Die Verteilung des Beschäftigten-, Besucher-/<br />

Kunden- und Wirtschaftsverkehr < 2,8t erfolgt im<br />

Wesentlichen unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen<br />

der angrenzenden Ziele und der<br />

vorhandenen Infrastruktur. Beim Lkw-Verkehr<br />

wird davon ausgegangen, dass der überwiegende<br />

Anteil direkt das übergeordnete Straßennetz<br />

nutzt (B 269n bzw. BAB A620). Das Potential von<br />

Maut-Ausweichverkehr wird als gering eingeschätzt<br />

(vgl. Kapitel „Maut-Ausweichverkehr“).<br />

Insgesamt wird für beide Nutzergruppen davon<br />

ausgegangen, dass etwa 80% des Neuverkehrs<br />

die B 269n nach Nord-Ost nutzten wird.<br />

In Abbildung 6 sind die Annahmen zur Verteilung<br />

des Neuverkehrs der beiden Nutzergruppen dargestellt.<br />

3.5.4 Belastungen im Straßennetz 2025<br />

In Abbildung 7 sind die erwarteten Verkehrsbelastungen<br />

im betrachteten Straßennetz im<br />

Planfall 2025 dargestellt. Hierbei wird zwischen<br />

der Grundbelastung des Planungsnullfalls, dem<br />

Neuverkehr < 2,8t und dem Neuverkehr > 2,8t<br />

sowie der resultierenden Gesamtbelastung unterschieden.<br />

Die Zahlen stellen DTV-Werte (Kfz<br />

in 24h) dar.<br />

AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 7


<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> Verkehrliche Betrachtung<br />

Abbildung 5: Tagesganglinien<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> Verkehrliche Betrachtung<br />

Abbildung 6: Räumliche Verteilung des Neuverkehrs<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> Verkehrliche Betrachtung<br />

Abbildung 7: Verkehrsbelastungen Planfall 2025<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> Verkehrliche Betrachtung<br />

3.5.5 Maut-Ausweichverkehr<br />

Aufgrund der Mautpflicht für Lkw auf deutschen<br />

Autobahnen besteht die Befürchtung, dass es zu<br />

Maut-Ausweichverkehr, hauptsächlich über die<br />

gut ausgebaute B 51 zur BAB A8 Anschlussstelle<br />

Dillingen Süd, über die L139 / L341 zur Anschlussstelle<br />

Schwalbach oder über die L140 zur<br />

Anschlussstelle Schwalbach / Schwarzenholz<br />

kommen könnte. Prinzipiell ist, ohne weitere<br />

Maßnahmen, ein solcher Verlagerungsverkehr<br />

nicht gänzlich auszuschließen, allerdings sprechen<br />

die Steckencharakteristik, die Anzahl an<br />

plangleichen Knotenpunkten sowie erforderliche<br />

Abbiegevorgänge dagegen.<br />

Die Länge der Routen über die Autobahn betragen<br />

etwa 8km, 10km und 14km. Dies entspricht<br />

bei den aktuellen Mautgebühren in Abhängigkeit<br />

der Achsanzahl und der Schadstoffklasse etwa<br />

1,13 – 2,30 Euro für die kürzeste und 1,97 – 4,03<br />

Euro für die längste Route (0,141 – 0,288 Euro<br />

pro Kilometer). Demgegenüber werden als „Abkürzung“<br />

maximal etwa 3km eigespart, die Route<br />

über die B51 ist sogar länger als die Vergleichsroute<br />

über die Autobahn. Weiterhin sind nur Teilabschnitte<br />

der „Ausweichrouten“ planfrei ausgebaut<br />

(B51), der größte Teil dieser Routen ist nicht<br />

anbaufrei und es sind mehrere plangleiche, zum<br />

Teil LSA-geregelte Knotenpunkte vorhanden.<br />

Darüber hinaus sind bei den Routen über die<br />

Abbildung 8: Maut-Ausweichverkehr<br />

Landesstraßen zum Teil mehrere Linksabbiegevorgänge<br />

erforderlich, die ebenfalls eine „Behinderung“<br />

der freien Fahrt darstellen.<br />

Der rechnerische Zeitmehrbedarf für die Ausweichrouten<br />

gegenüber den entsprechenden<br />

Routen über die Autobahnen liegt bei etwa 4-10<br />

Minuten. Weiterhin sind die Ausweichrouten,<br />

auch durch die plangleichen Knotenpunkte und<br />

die Linksabbiegevorgänge, nicht konstant zu<br />

durchfahren (Anfahrvorgänge an Knotenpunkten,<br />

Linksabbiegen, Beeinflussung durch ab- und<br />

zufahrende Fahrzeuge etc.). Es ist daher anzunehmen,<br />

dass die weit überwiegende Zahl der<br />

Lkw direkt auf die Autobahn fahren wird.<br />

Da ein Verlagerungsverkehr aber nicht gänzlich<br />

auszuschließen ist, ist das betroffene Straßennetz<br />

bezüglich dieses Ausweichverkehrs zu<br />

überwachen und es sind gegebenenfalls weitergehende<br />

Maßnahmen zu realisieren. Im Wesentlichen<br />

könnten dies sein:<br />

Durchfahrverbote für mautpflichtige Lkw, auch<br />

mit zeitlicher Beschränkung,<br />

Ausweitung der Maut auf genau bezeichnete<br />

Abschnitte von Bundesstraßen<br />

Darüber hinaus bestehen Pläne der Bundesregierung,<br />

die Mautpflicht für Lkw allgemein auf<br />

Bundesfernstraßen auszuweiten.<br />

AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 11


<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> Verkehrliche Betrachtung<br />

4 Fazit<br />

Die Anbindung des neuen Industriegebiets an die<br />

B 269n erfolgt über einen mit zwei Rampen<br />

planfrei ausgebauten Knotenpunkt (Anschlussstelle<br />

„<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong>). Diese Rampenbauwerke<br />

besitzen auch in der Spitzenstunde eine ausreichende<br />

Leistungsfähigkeit gemäß HBS (Handbuch<br />

zu Bemessung von Straßen) zur Bewältigung<br />

des durch das Industriegebiet erzeugten<br />

Verkehrs. Die Kapazität der B 269n (2+1 Querschnitt)<br />

ist ebenfalls ausreichend leistungsfähig<br />

zur Bewältigung des Gesamtverkehrs. Auch die<br />

erwartete Belastung der BAB A620 liegt deutlich<br />

unterhalb der Einsatzgrenze für den vorhandenen<br />

Querschnitt.<br />

Im betrachteten Straßennetz im Umfeld des<br />

Plangebiets sind aufgrund der neu entstehenden<br />

Verkehre des Industriegebiets und der hier getroffenen<br />

Annahmen ebenfalls keine Kapazitätsengpässe<br />

zu erwarten.<br />

Abbildung 9: Ausschnitt Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>„Industriegebiet</strong> <strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong><br />

Sofern sich aufgrund der konkreten Nutzungen<br />

höhere Verkehrsmengen bzw. eine „ungünstigere“<br />

Verteilung ergeben sollte, sind die getroffenen<br />

Aussagen zu überprüfen. Da jedoch gerade im<br />

Vergleich zur „Rahmenplanung Industriegebiet<br />

<strong>Lisdorfer</strong> <strong>Berg“</strong> erheblich ungünstigere Annahmen<br />

getroffen wurden ist davon auszugehen,<br />

dass das hier betrachtete Szenario ein „Worst<br />

Case Szenario“ beschreibt.<br />

AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 12

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