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Niederschrift - Amt Hohner Harde

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Punkt 6: Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung des Rechnungswesens in der<br />

<strong>Amt</strong>sverwaltung von der Kameralistik auf die Doppik<br />

4<br />

Der Vorsitzende berichtet kurz, dass die Konferenz der Innenminister und –senatoren der<br />

Länder am 21.11.2003 eine Reformation des Gemeindehaushaltsrecht beschlossen hat und<br />

eine doppelte Buchführung einführen möchte. Aufgrund Vorgaben anderer Bundesländer<br />

zeichnet sich ab, dass die Umstellung auf die Doppik die endgültige Lösung sein wird, so dass<br />

seitens des <strong>Amt</strong>es <strong>Hohner</strong> <strong>Harde</strong> empfohlen wird, in allen Gemeinden einheitlich die Doppik<br />

einzuführen.<br />

Nach langer Diskussion und Kritik an der Einführung der Doppik beschließt die Gemeindevertretung<br />

Sophienhamm die Doppik einzuführen und die Inventurrichtlinie wie vorgelegt<br />

anzuwenden.<br />

Abstimmungsergebnis: 6 – 0 – 1<br />

/ Die Inventurrichtlinie ist Bestandteil dieser <strong>Niederschrift</strong>.<br />

Punkt 7: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Ausschreibungs- und<br />

Vergabeordnung<br />

Bürgermeister Kolb erläutert kurz die Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Hohner</strong> <strong>Harde</strong> mit den Änderungen bezüglich der Wertgrenzen bei freihändigen<br />

Vergaben und beschränkten Ausschreibungen.<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Ausschreibungs- und Vergabeordnung<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Hohner</strong> <strong>Harde</strong> in der vorliegenden Fassung für die Gemeinde Sophienhamm.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 – 0 – 0<br />

/ Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des <strong>Amt</strong>es <strong>Hohner</strong> <strong>Harde</strong> in der vorliegenden<br />

Fassung ist Bestandteil dieser <strong>Niederschrift</strong>.<br />

Punkt 8: Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der<br />

Gemeinde Sophienhamm<br />

Der Vorsitzende erklärt, dass laut Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom<br />

11. November 2005 die Aushangfrist bei Bekanntmachung mittels Aushangkasten nunmehr<br />

nur noch 1 Woche beträgt. Weiterhin ist für je angefangene 3.000 Einwohner nur noch ein<br />

Bekanntmachungskasten erforderlich.<br />

Die Gemeinde Sophienhamm beschließt die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der<br />

Gemeinde Sophienhamm in der vorliegenden Fassung. Veröffentlichungen sollen weiterhin<br />

durch Aushang in den drei vorhandenen Bekanntmachungskästen erfolgen.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 – 0 – 0<br />

/ Die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung ist Bestandteil dieser<br />

<strong>Niederschrift</strong>.<br />

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