Niederschrift - Amt Hohner Harde
Niederschrift - Amt Hohner Harde
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Punkt 6: Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung des Rechnungswesens in der<br />
<strong>Amt</strong>sverwaltung von der Kameralistik auf die Doppik<br />
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Der Vorsitzende berichtet kurz, dass die Konferenz der Innenminister und –senatoren der<br />
Länder am 21.11.2003 eine Reformation des Gemeindehaushaltsrecht beschlossen hat und<br />
eine doppelte Buchführung einführen möchte. Aufgrund Vorgaben anderer Bundesländer<br />
zeichnet sich ab, dass die Umstellung auf die Doppik die endgültige Lösung sein wird, so dass<br />
seitens des <strong>Amt</strong>es <strong>Hohner</strong> <strong>Harde</strong> empfohlen wird, in allen Gemeinden einheitlich die Doppik<br />
einzuführen.<br />
Nach langer Diskussion und Kritik an der Einführung der Doppik beschließt die Gemeindevertretung<br />
Sophienhamm die Doppik einzuführen und die Inventurrichtlinie wie vorgelegt<br />
anzuwenden.<br />
Abstimmungsergebnis: 6 – 0 – 1<br />
/ Die Inventurrichtlinie ist Bestandteil dieser <strong>Niederschrift</strong>.<br />
Punkt 7: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Ausschreibungs- und<br />
Vergabeordnung<br />
Bürgermeister Kolb erläutert kurz die Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung<br />
des <strong>Amt</strong>es <strong>Hohner</strong> <strong>Harde</strong> mit den Änderungen bezüglich der Wertgrenzen bei freihändigen<br />
Vergaben und beschränkten Ausschreibungen.<br />
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Ausschreibungs- und Vergabeordnung<br />
des <strong>Amt</strong>es <strong>Hohner</strong> <strong>Harde</strong> in der vorliegenden Fassung für die Gemeinde Sophienhamm.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 – 0 – 0<br />
/ Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des <strong>Amt</strong>es <strong>Hohner</strong> <strong>Harde</strong> in der vorliegenden<br />
Fassung ist Bestandteil dieser <strong>Niederschrift</strong>.<br />
Punkt 8: Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der<br />
Gemeinde Sophienhamm<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass laut Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom<br />
11. November 2005 die Aushangfrist bei Bekanntmachung mittels Aushangkasten nunmehr<br />
nur noch 1 Woche beträgt. Weiterhin ist für je angefangene 3.000 Einwohner nur noch ein<br />
Bekanntmachungskasten erforderlich.<br />
Die Gemeinde Sophienhamm beschließt die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der<br />
Gemeinde Sophienhamm in der vorliegenden Fassung. Veröffentlichungen sollen weiterhin<br />
durch Aushang in den drei vorhandenen Bekanntmachungskästen erfolgen.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 – 0 – 0<br />
/ Die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung ist Bestandteil dieser<br />
<strong>Niederschrift</strong>.<br />
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