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B-Plan Nr. 7 "Ostergraben", 3. Änderung - Begründung - Schiffdorf

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<strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 7 „Ostergraben“<br />

6 Auswirkungen der <strong>Plan</strong>ung<br />

Geringerer Versiegelungsanteil<br />

Mit der <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> wird die Grundflächenzahl (GRZ) in den Teilbereichen, die als Wohngebiete festgesetzt<br />

werden, reduziert. Zudem ist anzumerken, dass mit der <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> nunmehr die Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) von 1990 zugrunde zu legen ist. Gegenüber der bisher hier gültigen BauNVO 77<br />

sind bei der Berechnung der zulässigen Grundfläche daher geänderte Ansätze zu berücksichtigen. So sind<br />

die bisher nicht mitzurechnenden Nebenanlagen nun bei der Berechnung der GRZ zu berücksichtigen.<br />

Insgesamt führen die geänderten Festsetzungen daher zu einem geringeren Versiegelungsanteil.<br />

Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche<br />

Mit der neuen Festsetzung der Baugrenzen können nun Bereiche überbaut werden, die gemäß dem ursprünglichen<br />

Bebauungsplan nicht bzw. in gewissem Rahmen lediglich durch Nebenanlagen bebaut werden<br />

konnten. Dies betrifft insbesondere das Grundstück mit der Flurstücksnummer 36/6. In Verbindung<br />

mit den getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird jedoch eine aufgelockerte Bebauung<br />

angestrebt, so dass keine wesentlichen Auswirkungen durch diese <strong>Änderung</strong> zu erwarten sind.<br />

Soweit keine abweichenden privatrechtlichen Regelungen getroffen werden, gelten die bauordungsrechtlichen<br />

Abstandsbestimmungen.<br />

Natur und Landschaft<br />

Die <strong>Änderung</strong>en des Bebauungsplanes beziehen sich auf bereits besiedelte Bereiche innerhalb der Ortschaft<br />

<strong>Schiffdorf</strong>. Das zulässige Maß der potentiellen baulichen Nutzung wird für große Teilbereiche<br />

vom bestehenden Bebauungsplan übernommen. Daneben werden in den Wohngebieten die Geschosshöhe<br />

sowie die zulässige Grundflächenzahl reduziert. Hierdurch wird eine aufgelockerte Bebauung vorbereitet.<br />

Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist daher nicht zu erwarten. Ebenso werden die übrigen<br />

Schutzgüter (Pflanzen, Tier, Boden, Wasser, Klima, Luft) durch die <strong>Änderung</strong>en nicht wesentlich<br />

beeinträchtigt.<br />

Mit der Festsetzung zum Erhalt von Bäumen wird gewährleistet, dass die ortsbildprägenden Eichen am<br />

Ostergraben weiterhin bestehen bleiben. Die Festsetzung der Baugrenze in einem Abstand von 5,0 m zur<br />

Mitte der Bäume sichert zudem den Erhalt der Bäume.<br />

Gemäß dem § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestehen allgemein gültige artenschutzrechtliche<br />

Verbote (insbesondere Störungsverbot und Tötungsverbot). Diese Verbotstatbestände haben keine direkten<br />

Auswirkungen auf die Bauleitplanung, sondern richten sich vielmehr an die Bauherrn oder Vorhabenträger.<br />

Im Bauleitplan ist jedoch vorsorglich zu prognostizieren, inwieweit die Verbotstatbestände des<br />

Artenschutzrechtes einer Realisierung der <strong>Plan</strong>ung entgegenstehen könnten.<br />

Im vorliegenden <strong>Plan</strong>gebiet liegen der Gemeinde jedoch keine Erkenntnisse über besonders geschützte<br />

und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten gem. Bundesnaturschutzgesetz (§44) vor.<br />

Obgleich bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung von einer Eingriffsbeurteilung abgesehen werden<br />

kann, ist der Umgang mit potentiellen Eingriffen in die Natur und Landschaft bei der Abwägung zur<br />

Bebauungsplanänderung mit zu berücksichtigen. Für den hier in Rede stehenden vollständig erschlossenen<br />

und überwiegend bebauten Bereich kommt die Gemeinde nach entsprechender Prüfung zum Ergebnis,<br />

dass die potentiellen Eingriffe in die Natur und Landschaft bereits durch die ursprüngliche <strong>Plan</strong>ung<br />

vorbereitet bzw. bereits realisiert wurden. Mit der vorliegenden <strong>Änderung</strong> werden keine zusätzlichen<br />

Eingriffe in die Natur und Landschaft vorbereitet.<br />

Stand: 09.04.2013 - 9 -

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