B-Plan Nr. 7 "Ostergraben", 3. Änderung - Begründung - Schiffdorf
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<strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 7 „Ostergraben“<br />
1 Anlass und Ziel der <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes<br />
<strong>Plan</strong>gebiet / <strong>Plan</strong>ungsziel<br />
Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 7 "Ostergraben" befindet sich im Zentrum der Ortschaft <strong>Schiffdorf</strong> und wurde<br />
1979 rechtskräftig. Die beiden bisherigen <strong>Änderung</strong>en beziehen sich auf Teilbereiche, die den gegenständigen<br />
Bereich der <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> nicht betreffen.<br />
Die zeichnerischen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes sind der untenstehenden Abbildung<br />
(ohne Maßstab) zu entnehmen:<br />
Demnach sah der ursprüngliche Bebauungsplan im Bereich westlich des Ostergrabens und südlich der<br />
Brameler Straße Mischgebiete vor. Dies war damit begründet, dass hier noch ein wirtschaftender Baubetrieb<br />
ansässig war. Zwischenzeitlich wurde dieser Betrieb aufgegeben, so dass sich die städtebaulichen<br />
Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben. Zudem veränderte sich die Nutzungsstruktur durch die<br />
westlich des Wendehammers bestehende Kindertagesstätte.<br />
Stand: 09.04.2013 - 1 -<br />
Abbildung 1 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 7 „Ostergraben“ i.d.F. 1979<br />
Für den nördlich der Wendeanlage liegenden Bereich, für den bisher keine überbaubare Grundstücksfläche<br />
festgesetzt war, besteht nun die Absicht, hier eine Wohnbebauung zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund<br />
bezweckt die Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong> einen 0,61 ha großen Teilbereich des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 7<br />
zu ändern und städtebaulich neu zu ordnen.