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B-Plan Nr. 7 "Ostergraben", 3. Änderung - Begründung - Schiffdorf

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<strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 7 „Ostergraben“<br />

1 Anlass und Ziel der <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes<br />

<strong>Plan</strong>gebiet / <strong>Plan</strong>ungsziel<br />

Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 7 "Ostergraben" befindet sich im Zentrum der Ortschaft <strong>Schiffdorf</strong> und wurde<br />

1979 rechtskräftig. Die beiden bisherigen <strong>Änderung</strong>en beziehen sich auf Teilbereiche, die den gegenständigen<br />

Bereich der <strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> nicht betreffen.<br />

Die zeichnerischen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes sind der untenstehenden Abbildung<br />

(ohne Maßstab) zu entnehmen:<br />

Demnach sah der ursprüngliche Bebauungsplan im Bereich westlich des Ostergrabens und südlich der<br />

Brameler Straße Mischgebiete vor. Dies war damit begründet, dass hier noch ein wirtschaftender Baubetrieb<br />

ansässig war. Zwischenzeitlich wurde dieser Betrieb aufgegeben, so dass sich die städtebaulichen<br />

Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben. Zudem veränderte sich die Nutzungsstruktur durch die<br />

westlich des Wendehammers bestehende Kindertagesstätte.<br />

Stand: 09.04.2013 - 1 -<br />

Abbildung 1 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 7 „Ostergraben“ i.d.F. 1979<br />

Für den nördlich der Wendeanlage liegenden Bereich, für den bisher keine überbaubare Grundstücksfläche<br />

festgesetzt war, besteht nun die Absicht, hier eine Wohnbebauung zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund<br />

bezweckt die Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong> einen 0,61 ha großen Teilbereich des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 7<br />

zu ändern und städtebaulich neu zu ordnen.

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