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B-Plan Nr. 7 "Ostergraben", 3. Änderung - Begründung - Schiffdorf

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<strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 7 „Ostergraben“<br />

2 <strong>Plan</strong>erische Vorgaben<br />

Landes- und Regionalplanung<br />

Gemäß § 1 (4) Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die<br />

<strong>Plan</strong>ungsinhalte wurden im Grundsatz bereits bei der ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplans<br />

beziehungsweise bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung angepasst.<br />

Die nunmehr angestrebte <strong>Änderung</strong> hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Anpassungspflicht, da<br />

sie diesbezüglich unwesentlich sind.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong> wird das südliche <strong>Plan</strong>gebiet als Wohnbaufläche, das<br />

nördliche <strong>Plan</strong>gebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Für den Bereich der Kindertagesstätte ist eine<br />

Fläche für den Gemeinbedarf einzeichnet. Vor dem Hintergrund, dass der Flächennutzungsplan lediglich<br />

die Grundzüge der kommunalen <strong>Plan</strong>ung darstellt, kann die <strong>Änderung</strong> als aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt betrachtet werden. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans gemäß §13a Abs.2 <strong>Nr</strong>. 2<br />

BauGB ist nicht erforderlich.<br />

3 Bestandsbeschreibung<br />

Erschließung<br />

Die Grundstücke des <strong>Plan</strong>gebiets sind entweder vom Ostergraben her oder von der Brameler Straße aus<br />

erschlossen. Über die anschließenden Straßen bestehen weitere Verbindungen an das örtliche und überörtliche<br />

Straßennetz. Der südliche Bereich der Straße „Ostergraben“ ist durch Pflanzmaßnahmen und<br />

Aufpflasterungen verkehrsberuhigt ausgebaut und endet in einem Wendehammer. Die Durchlässigkeit<br />

für Fußgänger und Radfahrer zum nördlichen Teilbereich der Straße ist gegeben. Die Brameler Straße ist<br />

in diesem Teilabschnitt als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Im bestehenden Bebauungsplan wurde die Zu-<br />

und Abfahrt zum nördlichen Gewerbegrundstück (ehem. Baubetrieb) verbindlich geregelt.<br />

Ver- und Entsorgung<br />

Die Ver- und Entsorgung mit technischer Infrastruktur ist im <strong>Änderung</strong>sbereich durch bestehende Anschlüsse<br />

an das vorhandene Infrastrukturnetz sichergestellt. Das Ver- und Entsorgungsnetz ist so ausgelegt,<br />

dass auch die hier vorgesehenen Nutzungen angeschlossen werden können.<br />

Bebauung und Nutzung<br />

Das <strong>Plan</strong>gebiet ist durch unterschiedlich bebaute Bereiche geprägt. Im Norden an der Brameler Straße,<br />

auf dem ehemals gewerblich genutzten Grundstück bestehen ein- und zweigeschossige Betriebsgebäude.<br />

Neben einem Betriebsleiterwohngebäude mit Büronutzung sind hier auch Hallen sowie größere Abstellflächen<br />

vorhanden. Es bestehen Zu- und Abfahrtmöglichkeiten über die Brameler Straße und über den<br />

Ostergraben.<br />

Auf dem Eckgrundstück Ostergraben/Brameler Straße befindet sich ein eingeschossiges Wohnhaus mit<br />

zugehörigem Nutz- und Ziergarten.<br />

Südlich des Betriebsgrundstücks befindet sich die Kindertagesstätte mit dem angeschlossenen Spielplatz.<br />

Das südlich daran angeschlossene Grundstück ist unbebaut und wird gärtnerisch genutzt.<br />

Stand: 09.04.2013 - 3 -

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