B-Plan Nr. 7 "Ostergraben", 3. Änderung - Begründung - Schiffdorf
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<strong>3.</strong> <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 7 „Ostergraben“<br />
2 <strong>Plan</strong>erische Vorgaben<br />
Landes- und Regionalplanung<br />
Gemäß § 1 (4) Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die<br />
<strong>Plan</strong>ungsinhalte wurden im Grundsatz bereits bei der ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplans<br />
beziehungsweise bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung angepasst.<br />
Die nunmehr angestrebte <strong>Änderung</strong> hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Anpassungspflicht, da<br />
sie diesbezüglich unwesentlich sind.<br />
Flächennutzungsplan<br />
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong> wird das südliche <strong>Plan</strong>gebiet als Wohnbaufläche, das<br />
nördliche <strong>Plan</strong>gebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Für den Bereich der Kindertagesstätte ist eine<br />
Fläche für den Gemeinbedarf einzeichnet. Vor dem Hintergrund, dass der Flächennutzungsplan lediglich<br />
die Grundzüge der kommunalen <strong>Plan</strong>ung darstellt, kann die <strong>Änderung</strong> als aus dem Flächennutzungsplan<br />
entwickelt betrachtet werden. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans gemäß §13a Abs.2 <strong>Nr</strong>. 2<br />
BauGB ist nicht erforderlich.<br />
3 Bestandsbeschreibung<br />
Erschließung<br />
Die Grundstücke des <strong>Plan</strong>gebiets sind entweder vom Ostergraben her oder von der Brameler Straße aus<br />
erschlossen. Über die anschließenden Straßen bestehen weitere Verbindungen an das örtliche und überörtliche<br />
Straßennetz. Der südliche Bereich der Straße „Ostergraben“ ist durch Pflanzmaßnahmen und<br />
Aufpflasterungen verkehrsberuhigt ausgebaut und endet in einem Wendehammer. Die Durchlässigkeit<br />
für Fußgänger und Radfahrer zum nördlichen Teilbereich der Straße ist gegeben. Die Brameler Straße ist<br />
in diesem Teilabschnitt als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Im bestehenden Bebauungsplan wurde die Zu-<br />
und Abfahrt zum nördlichen Gewerbegrundstück (ehem. Baubetrieb) verbindlich geregelt.<br />
Ver- und Entsorgung<br />
Die Ver- und Entsorgung mit technischer Infrastruktur ist im <strong>Änderung</strong>sbereich durch bestehende Anschlüsse<br />
an das vorhandene Infrastrukturnetz sichergestellt. Das Ver- und Entsorgungsnetz ist so ausgelegt,<br />
dass auch die hier vorgesehenen Nutzungen angeschlossen werden können.<br />
Bebauung und Nutzung<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet ist durch unterschiedlich bebaute Bereiche geprägt. Im Norden an der Brameler Straße,<br />
auf dem ehemals gewerblich genutzten Grundstück bestehen ein- und zweigeschossige Betriebsgebäude.<br />
Neben einem Betriebsleiterwohngebäude mit Büronutzung sind hier auch Hallen sowie größere Abstellflächen<br />
vorhanden. Es bestehen Zu- und Abfahrtmöglichkeiten über die Brameler Straße und über den<br />
Ostergraben.<br />
Auf dem Eckgrundstück Ostergraben/Brameler Straße befindet sich ein eingeschossiges Wohnhaus mit<br />
zugehörigem Nutz- und Ziergarten.<br />
Südlich des Betriebsgrundstücks befindet sich die Kindertagesstätte mit dem angeschlossenen Spielplatz.<br />
Das südlich daran angeschlossene Grundstück ist unbebaut und wird gärtnerisch genutzt.<br />
Stand: 09.04.2013 - 3 -