Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4 der ... - Amt Nortorfer Land
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4 der ... - Amt Nortorfer Land
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<strong>Begründung</strong><br />
<strong>zum</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 4<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Dätgen<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Nortorfer</strong> <strong>Land</strong><br />
für das Gebiet „Kathenkoppelerweiterung, nördlich<br />
an das vorh. Baugebiet Kathenkoppel anschließend<br />
und westlich des Gemeindeweges Dieksrade“<br />
(Kurzfassung, d.h. noch<br />
ohne Teil B – Umweltbericht<br />
- 1 -
Teil A - Allgemeiner Teil<br />
1. Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 4 für das Gebiet Kathenkoppel wird für eine ca. 0,4875 ha<br />
große Fläche aufgestellt. Dabei ist folgende Nutzung vorgesehen:<br />
Allgemeines Wohngebiet 0,4875 ha<br />
Das Plangebiet liegt im Westen <strong>der</strong> Ortslage, schließt nördlich an das vorhandene<br />
Wohngebiet Kathenkoppel an und liegt westlich des Gemeindeweges Dieksrade. Es<br />
ergänzt das Wohngebiet Kathenkoppel in nördlicher Richtung.<br />
2. Planerisches Erfor<strong>der</strong>nis / Planungsinhalt<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.4 wird aus <strong>der</strong> 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />
entwickelt.<br />
Für die kontinuierliche Entwicklung und in Sicht auf den stetigen Bedarf an Bauflächen<br />
für Einfamilienwohnhäuser wurden im Rahmen dieser Planung die Möglichkeiten zur<br />
Innenentwicklung untersucht. Freiflächen als Baulücken sind kurz- und mittelfristig nicht<br />
verfügbar.<br />
Die planerischen Untersuchungen basieren auf dem festgestellten <strong>Land</strong>schaftsplan <strong>der</strong><br />
Gemeinde Dätgen. Dieser weist anschaulich die Zwänge durch landschaftliche<br />
Gegebenheiten wie z. B. das Autal aus. Die Entwicklungsrichtung <strong>der</strong> (wohn-)<br />
baulichen Erweiterung ist in westlicher Richtung vorgesehen.<br />
Die Überlegungen für die gemeindliche Entwicklung sind nach Abstimmung in den<br />
gemeindlichen Gremien <strong>der</strong> <strong>Begründung</strong> zur 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />
als Anlage beigefügt.<br />
Die aus gemeindlicher Sicht vorhandenen Bauflächenpotenziale sind in einer ebenfalls<br />
beigefügten Anlage aufgelistete.<br />
Im Plangebiet sind Grundstücke für 6 Einfamilienwohnhäuser vorgesehen.<br />
Grundstücksgröße und Bebauung bzw. Bauweise und das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
sind dem vorhandenen Baugebiet Kathenkoppel angepasst.<br />
3. Maßnahmen <strong>zum</strong> Verkehr<br />
Die vorhandene Erschließung des Baugebietes Kathenkoppel lässt in nördlicher<br />
Richtung die Anbindung einer privaten Erschließungsstraße zu. Diese wird als Geh-,<br />
Fahr- und Leitungsrecht vorgesehen. Die vorhandene Erschließung Kathenkoppel<br />
mündet über den Gemeindeweg Dieksrade in die Dorfstraße als überörtliche<br />
Verkehrsverbindung.<br />
- 2 -
4. Denkmalschutz/Vorgeschichtliche Fundstellen<br />
Vorgeschichtliche Fundstellen sind im Plangebiet nicht bekannt.<br />
Unter Denkmalschutz stehende Objekte sind durch die Planung nicht betroffen.<br />
5. Beeinträchtigungen durch Immissionen<br />
Westlich und nördlich schließen an das Baugebiet landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />
an. Mit zeitweiligen Beeinträchtigungen durch die Nutzung ist zu rechnen.<br />
6. Ausweisung des <strong>Land</strong>schaftsplanes<br />
Der Planbereich ist im festgestellten <strong>Land</strong>schaftsplan bereits als Baugebiet<br />
vorgesehen.<br />
Derzeit erfolgt eine Nutzung als eingetragene Ackerfläche.<br />
Die das Gebiet einfassenden Knicks werden in <strong>der</strong> Planung als Bestand dargestellt.<br />
7. Ver- und Entsorgung<br />
7.1. Wasserversorgung: zuständig sind die Stadtwerke Nortorf.<br />
Für Löschwasserzwecke sind Überfluthydranten aufzubauen. Die notwendigen<br />
Wassermengen sollen aus dem öffentlichen Netz bereitgestellt werden.<br />
7.2. Abwasser / Schmutzwasser<br />
Es ist <strong>der</strong> Bau eines Trennkanalsystems vorgesehen.<br />
Die Entsorgung erfolgt über den Anschluss an die Kläranlage <strong>der</strong> Gemeinde.<br />
.<br />
7.3. Abwasser / Regenwasser<br />
Das anfallende Regenwasser wird in die Vorflut eingeleitet.<br />
7.4. Versorgung mit elektrischer Energie: zuständig sind Stadtwerke Neumünster<br />
Beleuchtung:<br />
Das gesamte Gebiet ist auszuleuchten. Für die Straßenbeleuchtung sind<br />
Insekten schonende Leuchten und kalte Lichtquellen (Natriumdampflampen)<br />
mit nach unten gerichtetem Lichtstrahl zu verwenden.<br />
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7.5. Fernmeldeversorgung: zuständig ist die Telekom<br />
Die deutsche Telekom AG beabsichtigt im gesamten Gebiet des B-Planes im<br />
Bereich <strong>der</strong> Straßen und Wege Telekommunikationskabel <strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Erschließung auszulegen.<br />
7.6. Feuerschutz<br />
Zuständig ist die Freiwillige Feuerwehr <strong>der</strong> Gemeinde Dätgen.<br />
7.7. Gasversorgung<br />
Die Gasversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Neumünster.<br />
7.8. Müllbeseitigung<br />
Die Abfallbeseitigung erfolgt gem. <strong>der</strong> Satzung des Kreises Rendsburg-<br />
Eckernförde.<br />
8. Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens<br />
Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
9. Erschließungskosten<br />
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand/Kosten für Straßenbau einschl.<br />
Straßenentwässerung und -beleuchtung fällt nicht an.<br />
Die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen betragen:<br />
N.N.<br />
Dätgen, den<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Bürgermeister<br />
Stand: 18.10.2011<br />
__________________________________________________________________________<br />
Dipl. Ing. Ernst Potthast, Architekt und Stadtplaner, 24787 Fockbek, Telefon (0 43 31) 6 22 66<br />
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