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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4 der ... - Amt Nortorfer Land

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<strong>Begründung</strong><br />

<strong>zum</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 4<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Dätgen<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Nortorfer</strong> <strong>Land</strong><br />

für das Gebiet „Kathenkoppelerweiterung, nördlich<br />

an das vorh. Baugebiet Kathenkoppel anschließend<br />

und westlich des Gemeindeweges Dieksrade“<br />

(Kurzfassung, d.h. noch<br />

ohne Teil B – Umweltbericht<br />

- 1 -


Teil A - Allgemeiner Teil<br />

1. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 4 für das Gebiet Kathenkoppel wird für eine ca. 0,4875 ha<br />

große Fläche aufgestellt. Dabei ist folgende Nutzung vorgesehen:<br />

Allgemeines Wohngebiet 0,4875 ha<br />

Das Plangebiet liegt im Westen <strong>der</strong> Ortslage, schließt nördlich an das vorhandene<br />

Wohngebiet Kathenkoppel an und liegt westlich des Gemeindeweges Dieksrade. Es<br />

ergänzt das Wohngebiet Kathenkoppel in nördlicher Richtung.<br />

2. Planerisches Erfor<strong>der</strong>nis / Planungsinhalt<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.4 wird aus <strong>der</strong> 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

entwickelt.<br />

Für die kontinuierliche Entwicklung und in Sicht auf den stetigen Bedarf an Bauflächen<br />

für Einfamilienwohnhäuser wurden im Rahmen dieser Planung die Möglichkeiten zur<br />

Innenentwicklung untersucht. Freiflächen als Baulücken sind kurz- und mittelfristig nicht<br />

verfügbar.<br />

Die planerischen Untersuchungen basieren auf dem festgestellten <strong>Land</strong>schaftsplan <strong>der</strong><br />

Gemeinde Dätgen. Dieser weist anschaulich die Zwänge durch landschaftliche<br />

Gegebenheiten wie z. B. das Autal aus. Die Entwicklungsrichtung <strong>der</strong> (wohn-)<br />

baulichen Erweiterung ist in westlicher Richtung vorgesehen.<br />

Die Überlegungen für die gemeindliche Entwicklung sind nach Abstimmung in den<br />

gemeindlichen Gremien <strong>der</strong> <strong>Begründung</strong> zur 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

als Anlage beigefügt.<br />

Die aus gemeindlicher Sicht vorhandenen Bauflächenpotenziale sind in einer ebenfalls<br />

beigefügten Anlage aufgelistete.<br />

Im Plangebiet sind Grundstücke für 6 Einfamilienwohnhäuser vorgesehen.<br />

Grundstücksgröße und Bebauung bzw. Bauweise und das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

sind dem vorhandenen Baugebiet Kathenkoppel angepasst.<br />

3. Maßnahmen <strong>zum</strong> Verkehr<br />

Die vorhandene Erschließung des Baugebietes Kathenkoppel lässt in nördlicher<br />

Richtung die Anbindung einer privaten Erschließungsstraße zu. Diese wird als Geh-,<br />

Fahr- und Leitungsrecht vorgesehen. Die vorhandene Erschließung Kathenkoppel<br />

mündet über den Gemeindeweg Dieksrade in die Dorfstraße als überörtliche<br />

Verkehrsverbindung.<br />

- 2 -


4. Denkmalschutz/Vorgeschichtliche Fundstellen<br />

Vorgeschichtliche Fundstellen sind im Plangebiet nicht bekannt.<br />

Unter Denkmalschutz stehende Objekte sind durch die Planung nicht betroffen.<br />

5. Beeinträchtigungen durch Immissionen<br />

Westlich und nördlich schließen an das Baugebiet landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />

an. Mit zeitweiligen Beeinträchtigungen durch die Nutzung ist zu rechnen.<br />

6. Ausweisung des <strong>Land</strong>schaftsplanes<br />

Der Planbereich ist im festgestellten <strong>Land</strong>schaftsplan bereits als Baugebiet<br />

vorgesehen.<br />

Derzeit erfolgt eine Nutzung als eingetragene Ackerfläche.<br />

Die das Gebiet einfassenden Knicks werden in <strong>der</strong> Planung als Bestand dargestellt.<br />

7. Ver- und Entsorgung<br />

7.1. Wasserversorgung: zuständig sind die Stadtwerke Nortorf.<br />

Für Löschwasserzwecke sind Überfluthydranten aufzubauen. Die notwendigen<br />

Wassermengen sollen aus dem öffentlichen Netz bereitgestellt werden.<br />

7.2. Abwasser / Schmutzwasser<br />

Es ist <strong>der</strong> Bau eines Trennkanalsystems vorgesehen.<br />

Die Entsorgung erfolgt über den Anschluss an die Kläranlage <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

.<br />

7.3. Abwasser / Regenwasser<br />

Das anfallende Regenwasser wird in die Vorflut eingeleitet.<br />

7.4. Versorgung mit elektrischer Energie: zuständig sind Stadtwerke Neumünster<br />

Beleuchtung:<br />

Das gesamte Gebiet ist auszuleuchten. Für die Straßenbeleuchtung sind<br />

Insekten schonende Leuchten und kalte Lichtquellen (Natriumdampflampen)<br />

mit nach unten gerichtetem Lichtstrahl zu verwenden.<br />

- 3 -


7.5. Fernmeldeversorgung: zuständig ist die Telekom<br />

Die deutsche Telekom AG beabsichtigt im gesamten Gebiet des B-Planes im<br />

Bereich <strong>der</strong> Straßen und Wege Telekommunikationskabel <strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Erschließung auszulegen.<br />

7.6. Feuerschutz<br />

Zuständig ist die Freiwillige Feuerwehr <strong>der</strong> Gemeinde Dätgen.<br />

7.7. Gasversorgung<br />

Die Gasversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Neumünster.<br />

7.8. Müllbeseitigung<br />

Die Abfallbeseitigung erfolgt gem. <strong>der</strong> Satzung des Kreises Rendsburg-<br />

Eckernförde.<br />

8. Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens<br />

Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

9. Erschließungskosten<br />

Beitragsfähiger Erschließungsaufwand/Kosten für Straßenbau einschl.<br />

Straßenentwässerung und -beleuchtung fällt nicht an.<br />

Die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen betragen:<br />

N.N.<br />

Dätgen, den<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Bürgermeister<br />

Stand: 18.10.2011<br />

__________________________________________________________________________<br />

Dipl. Ing. Ernst Potthast, Architekt und Stadtplaner, 24787 Fockbek, Telefon (0 43 31) 6 22 66<br />

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