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Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen ...

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<strong>Aufsichtsrat</strong> <strong>und</strong> <strong>Vorstand</strong> <strong>schlagen</strong> <strong>vor</strong>, <strong>Entlastung</strong> <strong>zu</strong> <strong>erteilen</strong>.<br />

<br />

<strong>Vorstand</strong> <strong>und</strong> <strong>Aufsichtsrat</strong> <strong>schlagen</strong> <strong>vor</strong>, <strong>Entlastung</strong> <strong>zu</strong> <strong>erteilen</strong>.<br />

<br />

Der <strong>Aufsichtsrat</strong> schlägt <strong>vor</strong>, die BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Kanzlerstr. 8, 40472 Düsseldorf <strong>und</strong> die Hansa Treuhand GmbH,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Raiffeisenstr. 1, 24103 Kiel <strong>zu</strong> gemeinsamen<br />

Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2003 <strong>zu</strong> bestellen.


<strong>Vorstand</strong> <strong>und</strong> <strong>Aufsichtsrat</strong> <strong>schlagen</strong> <strong>vor</strong>, § 2 Abs. 1 der Sat<strong>zu</strong>ng der Gesellschaft wie folgt<br />

neu <strong>zu</strong> fassen:<br />

„(1) Gegenstand des Unternehmens sind die Anschaffung <strong>und</strong> die Veräußerung von<br />

Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Bankgeschäfte gemäß §<br />

1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG). Gegenstand des Unternehmens ist auch die Vermittlung<br />

von Geschäften über die Anschaffung <strong>und</strong> die Veräußerung von Finanzinstrumenten<br />

oder deren Nachweis, die Anschaffung <strong>und</strong> die Veräußerung von Finanzinstrumenten<br />

in fremdem Namen für fremde Rechnung <strong>und</strong> die Anschaffung <strong>und</strong> die Veräußerung<br />

von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere<br />

(Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 2 <strong>und</strong> 4 KWG).<br />

Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Handel mit Finanzinstrumenten für<br />

eigene Rechnung (Nostrohandel gem. § 1 Abs. 3 Nr. 5 KWG) <strong>und</strong> die Beratung<br />

anderer bei der Anlage in Finanzinstrumenten (Anlageberatung gemäß § 1 Abs. 3 Nr.<br />

6 KWG). Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Gründung von, der Erwerb von<br />

<strong>und</strong>/oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Bank- <strong>und</strong>/oder<br />

Finanzdienstleistungen oder Tätigkeiten der in § 1 Abs. 1, 1a <strong>und</strong>/oder 3 KWG<br />

beschriebenen Art erbringen.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist schließlich die Schaffung <strong>und</strong> das Betreiben einer<br />

Handelsplattform für die Vermittlung des Handels mit Waren oder Dienstleistungen<br />

jeder Art, insbesondere Finanzdienstleistungen.“<br />

<br />

<strong>Vorstand</strong> <strong>und</strong> <strong>Aufsichtsrat</strong> <strong>schlagen</strong> <strong>vor</strong>, § 3 der Sat<strong>zu</strong>ng der Gesellschaft wie folgt neu <strong>zu</strong><br />

fassen:<br />

„Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im<br />

elektronischen B<strong>und</strong>esanzeiger“<br />

<br />

<br />

<strong>Vorstand</strong> <strong>und</strong> <strong>Aufsichtsrat</strong> <strong>schlagen</strong> <strong>vor</strong>, folgenden Beschluss <strong>zu</strong> fassen:<br />

8.1. Das Gr<strong>und</strong>kapital der Gesellschaft von EUR 10.000.000,00, eingeteilt in<br />

10.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am<br />

Gr<strong>und</strong>kapital von EUR 1,00 je Aktie, wird um EUR 9.000.000,00 auf EUR<br />

1.000.000,00 herabgesetzt. Die Herabset<strong>zu</strong>ng erfolgt nach den Vorschriften über<br />

die vereinfachte Kapitalherabset<strong>zu</strong>ng (§§ 229 ff. AktG), um Wertminderungen<br />

aus<strong>zu</strong>gleichen <strong>und</strong> sonstige Verluste <strong>zu</strong> decken. Sie erfolgt durch<br />

Zusammenlegung im Verhältnis 10:1, d.h. durch Zusammenlegung von jeweils<br />

zehn Stückaktien <strong>zu</strong> einer Stückaktie.


8.2. Der <strong>Vorstand</strong> ist ermächtigt, mit Zustimmung des <strong>Aufsichtsrat</strong>s über die weiteren<br />

Einzelheiten der Kapitalherabset<strong>zu</strong>ng <strong>und</strong> der Zusammenlegung der Aktien <strong>zu</strong><br />

entscheiden.<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>Vorstand</strong> <strong>und</strong> <strong>Aufsichtsrat</strong> <strong>schlagen</strong> <strong>vor</strong>, mit Wirkung vom Tage der Eintragung des<br />

Beschlusses über die Kapitalherabset<strong>zu</strong>ng gemäß Tagesordnungspunkt 8 § 4 Abs. 1 der<br />

Sat<strong>zu</strong>ng wie folgt neu <strong>zu</strong> fassen:<br />

„(1) Das Gr<strong>und</strong>kapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.000.000,00 (in Worten: EURO<br />

eine Million) <strong>und</strong> ist eingeteilt in 1.000.000 Stückaktien.“<br />

<br />

<br />

<strong>Vorstand</strong> <strong>und</strong> <strong>Aufsichtsrat</strong> <strong>schlagen</strong> <strong>vor</strong>, folgenden Beschluss <strong>zu</strong> fassen:<br />

10.1. Das Gr<strong>und</strong>kapital der Gesellschaft, welches nach Durchführung des Beschlusses<br />

<strong>zu</strong> Punkt 8 der Tagesordnung EUR 1.000.000,00 betragen wird, wird gegen<br />

Bareinlagen um EUR 1.000.000,00 auf EUR 2.000.000,00 erhöht durch Ausgabe<br />

von 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen<br />

Betrag am Gr<strong>und</strong>kapital von EUR 1,00 je Aktie. Die neuen Aktien werden den<br />

Aktionären im Verhältnis 1 : 1 <strong>zu</strong>m Be<strong>zu</strong>g angeboten. Je eine Aktie -bezogen auf<br />

das nach Tagesordnungspunkt 8 herabgesetzte Gr<strong>und</strong>kapital- berechtigt somit<br />

<strong>zu</strong>m Be<strong>zu</strong>g einer neuen Aktie <strong>zu</strong>m Preis von EUR 1,00 je Aktie. Die Frist für die<br />

Annahme des Angebots beträgt zwei Wochen nach Bekanntmachung des<br />

Be<strong>zu</strong>gsangebots. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2003 gewinnberechtigt.<br />

10.2. Der <strong>Vorstand</strong> ist ermächtigt, mit Zustimmung des <strong>Aufsichtsrat</strong>s weitere<br />

Einzelheiten der Kapitalerhöhung <strong>und</strong> ihrer Durchführung fest<strong>zu</strong>legen. Er ist<br />

insbesondere ermächtigt, die Bedingungen fest<strong>zu</strong>legen, <strong>zu</strong> denen nach Ablauf der<br />

für alle Aktionäre geltenden Be<strong>zu</strong>gsfrist Aktionäre über ihr Be<strong>zu</strong>gsrecht hinaus<br />

sowie Dritte die nicht gezeichneten Aktien <strong>zu</strong>m Ausgabebetrag zeichnen <strong>und</strong><br />

beziehen <strong>zu</strong> können.<br />

10.3. Der Beschluss gemäß diesem Tagesordnungspunkt ist bedingt durch die<br />

Eintragung des Beschlusses über die Herabset<strong>zu</strong>ng des Gr<strong>und</strong>kapitals<br />

entsprechend Punkt 8 der Tagesordnung in das Handelsregister der Gesellschaft.<br />

Der <strong>Vorstand</strong> der Gesellschaft kann <strong>zu</strong>m gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausschließen,<br />

dass <strong>zu</strong>m Zwecke der Liquiditätssicherung der Gesellschaft Voreinzahlungen auf die nach<br />

diesem Tagesordnungspunkt <strong>zu</strong> beschließende Kapitalerhöhung notwendig werden. Sollte


dies der Fall sein, werden Zeitpunkt <strong>und</strong> Betrag der Voreinzahlung sowie die Person des<br />

Einzahlenden am Tage der Beschlussfassung über diese Kapitalerhöhung im<br />

Kapitalerhöhungsbeschluss offengelegt werden. Sollten Voreinzahlungen nicht erfolgt<br />

sein, wird der Kapitalerhöhungsbeschluss wie angekündigt gefasst werden.<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>Vorstand</strong> <strong>und</strong> <strong>Aufsichtsrat</strong> <strong>schlagen</strong> <strong>vor</strong>, mit Wirkung vom Tage der Eintragung der<br />

Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 10 § 4 Abs. 1 der<br />

Sat<strong>zu</strong>ng wie folgt neu <strong>zu</strong> fassen:<br />

„(1) Das Gr<strong>und</strong>kapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.000.000,00 (in Worten:<br />

EURO zwei Millionen) <strong>und</strong> ist eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien.“<br />

<br />

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. August 2003 läuft die reguläre<br />

Amtszeit aller <strong>Aufsichtsrat</strong>smitglieder ab. Die derzeitigen Mitglieder des <strong>Aufsichtsrat</strong>s<br />

stehen <strong>zu</strong>r Wiederwahl nicht <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Die Zusammenset<strong>zu</strong>ng des <strong>Aufsichtsrat</strong>s richtet sich nach § 95 AktG. Die<br />

Hauptversammlung ist an Wahl<strong>vor</strong>schläge nicht geb<strong>und</strong>en.<br />

Der <strong>Aufsichtsrat</strong> schlägt <strong>vor</strong>, folgende Herren in den <strong>Aufsichtsrat</strong> <strong>zu</strong> wählen:<br />

Herrn Dr. Biner Bähr, Rechtsanwalt, Düsseldorf<br />

Herrn Carsten L<strong>und</strong>, Kaufmann, Hamburg<br />

Herrn Klaus Walczak, Kaufmann, Hamburg<br />

Die unter diesem Tagesordnungspunkt <strong>zu</strong>r Wahl als <strong>Aufsichtsrat</strong>smitglieder <strong>vor</strong>ge<strong>schlagen</strong>en<br />

Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich <strong>zu</strong><br />

bildenden <strong>Aufsichtsrat</strong>s oder eines vergleichbaren in- <strong>und</strong> ausländischen Kontrollgremiums<br />

von Wirtschaftsunternehmen:<br />

Herr Dr. Biner Bähr<br />

Keine weiteren Mandate<br />

Herr Carsten L<strong>und</strong><br />

DMS Deutsche Maklerservice AG, Hamburg -Vorsitzender-<br />

Herr Klaus Walczak<br />

Keine weiteren Mandate


Zur Teilnahme an der Hauptversammlung <strong>und</strong> <strong>zu</strong>r Ausübung des Stimmrechts sind nach<br />

§ 13 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 der Sat<strong>zu</strong>ng diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am<br />

Freitag, den 22. August 2003 bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer<br />

<strong>zu</strong>r Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei Merck Finck & Co.<br />

Privatbankiers, Pacellistr. 16, 80333 München, hinterlegen <strong>und</strong> bis <strong>zu</strong>r Beendigung der<br />

Hauptversammlung belassen. Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die<br />

Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer Bank bis <strong>zu</strong>r Beendigung<br />

der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Werden die Aktien bei einem<br />

deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt, so ist die hierüber<br />

aus<strong>zu</strong>stellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am Mittwoch, den 27. August 2003 bei<br />

der Gesellschaft ein<strong>zu</strong>reichen. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen<br />

Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.<br />

<br />

Anfragen <strong>und</strong> eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung <strong>zu</strong><br />

einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich <strong>zu</strong><br />

richten an:<br />

Börsenmakler Schnigge AG<br />

-Gegenanträge <strong>zu</strong>r Hauptversammlung 29. August 2003z.Hd.<br />

des <strong>Vorstand</strong>s<br />

Immermannstr. 7<br />

40210 Düsseldorf<br />

Fax-Nr. 0211/13861-44 oder kschnigge@schnigge.de<br />

Anträge von Aktionären <strong>zu</strong> Punkten der Tagesordnung, die rechtzeitig unter dieser Adresse<br />

eingegangen sind, <strong>und</strong> eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen<br />

Aktionären im Internet unter http://www.schnigge.de <strong>zu</strong>gänglich gemacht.<br />

Anderweitig adressierte Anfragen werden nicht berücksichtigt.<br />

Düsseldorf, im Juli 2003<br />

Der <strong>Vorstand</strong><br />

der Börsenmakler Schnigge AG

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