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19. Praktiken der Geschäftsführung 20. Beschäftigte 21 ...

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Vergünstigungen auszahlen zu können, da nach Ansicht <strong>der</strong> Gesellschaft keine <strong>der</strong>artigen<br />

Verpflichtungen bestehen.<br />

<strong>19.</strong> <strong>Praktiken</strong> <strong>der</strong> <strong>Geschäftsführung</strong><br />

Herr Schmidt ist seit dem 1. September 2004 (Datum des Aufsichtsratsbeschlusses: 31.<br />

August 2004) Alleinvorstand <strong>der</strong> KREMLIN AG. Die Bestellung erfolgte für fünf Jahre.<br />

Der Anstellungsvertrag von Herrn Schmidt mit <strong>der</strong> Gesellschaft, <strong>der</strong> nach deutschem Recht<br />

von <strong>der</strong> Organstellung zu trennen ist, hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2006 und<br />

verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate<br />

vor Vertragsende von Herrn Schmidt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> KREMLIN AG gekündigt wird.<br />

Zwischen den Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats einerseits und <strong>der</strong> KREMLIN AG bzw. ihren<br />

Tochtergesellschaften an<strong>der</strong>erseits sind keine Dienstleistungsverträge geschlossen worden,<br />

die bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Vergünstigungen vorsehen. Herr<br />

Schmidt erhält eine Abfindung in Höhe von EUR 28.800,00 (6 Monatsgehälter), wenn er<br />

vor Ablauf seiner Bestellung als Vorstand <strong>der</strong> KREMLIN AG abberufen wird.<br />

Die KREMLIN AG hat we<strong>der</strong> Auditausschuss noch Vergütungsausschuss. Die Vergütung<br />

des Vorstands ist im Anstellungsvertrag zwischen Herrn Schmidt und <strong>der</strong> KREMLIN AG<br />

geregelt. Auf Seiten <strong>der</strong> Gesellschaft ist <strong>der</strong> Aufsichtsrat für den Abschluss, die Än<strong>der</strong>ung,<br />

die Kündigung o<strong>der</strong> die Aufhebung des Anstellungsvertrages zuständig.<br />

Die KREMLIN AG ist <strong>der</strong>zeit im Freiverkehr notiert, so dass sie keine Erklärung zum<br />

Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abzugeben braucht. Die Gesellschaft befolgt<br />

den Kodex auch nicht, da die Befolgung aus Sicht <strong>der</strong> Gesellschaft externen Beratungsbedarf<br />

erfor<strong>der</strong>n und daher Kosten verursachen würde.<br />

<strong>20.</strong> <strong>Beschäftigte</strong><br />

Die KREMLIN AG beschäftigte zum 31. Dezember 2005 eine Mitarbeiterin. Daneben beschäftigte<br />

die russische Tochtergesellschaft ZAO KREMLIN zum 31. Dezember 2005 einen<br />

Geschäftsführer und eine Buchhalterin, die ausschließlich für die ZAO KREMLIN tätig<br />

sind.<br />

<strong>21</strong>. Hauptaktionäre<br />

Die KREMLIN AG ist im Freiverkehr notiert, so dass keine Mitteilungspflichten in Bezug<br />

auf den Aktienbesitz nach WpHG und WpÜG bestehen. Es besteht daher lediglich die Mitteilungspflicht<br />

nach § 20 AktG, die erst ab einer Beteiligungsquote eines Unternehmens<br />

von 25 % ausgelöst wird. Da die Gesellschaft Inhaberaktien ausgegeben hat, hat sie – über<br />

§ 20 AktG hinaus – nur Kenntnis hinsichtlich ihrer Aktionärsstruktur aus den jeweiligen<br />

Hauptversammlungen und Kenntnis des Aktienbesitzes, <strong>der</strong> ihr mitgeteilt wurde.


68<br />

Zum 27. Oktober 2005 (Datum <strong>der</strong> letzten Hauptversammlung) bestanden, anhand <strong>der</strong> gemeldeten<br />

Stücke, folgende Beteiligungsverhältnisse:<br />

Investor/Aktionär Aktienzahl vor<br />

Durchführung <strong>der</strong><br />

Kapitalerhöhung und<br />

des Angebots<br />

Anzahl Aktien Anteil in %<br />

Klaus Thiele 529.513 35,30 %<br />

Übrige Aktionäre 970.487 64,70 %<br />

Summe 1.500.000 100 %<br />

Die KREMLIN AG hat darüber hinaus Kenntnis des Aktienbesitzes ihrer Organmitglie<strong>der</strong><br />

zum 29. März 2006. Diese stellen sich wie folgt dar:<br />

Investor/Aktionär Aktienzahl vor<br />

Durchführung <strong>der</strong><br />

Kapitalerhöhung und<br />

des Angebots<br />

Anzahl Aktien Anteil in %<br />

Otto Dibelius nicht bekannt weniger als 1 %<br />

Andreas Kluxen 40.000 2,67 %<br />

Familie Kuxen 50.000 3,33%<br />

Summe nicht bekannt weniger als 7 %<br />

Herr Klaus Thiele übt mit seinen Aktien allein keinen beherrschenden Einfluss auf die<br />

KREMLIN AG aus, da er mit einer Beteiligung von rund 35% am Grundkapital und <strong>der</strong><br />

durchschnittlichen Hauptversammlungspräsenz <strong>der</strong> letzten Jahre (2004: 91,5%; 2005:<br />

86%) allein nicht über die Mehrheit des in <strong>der</strong> Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals<br />

verfügt. Gleichwohl hat Herr Thiele in <strong>der</strong> Hauptversammlung 2005 zusätzlich noch<br />

187.000 Stück Aktien <strong>der</strong> KREMLIN AG vertreten (damit hat er insgesamt rund 48% des<br />

Grundkapitals vertreten). Ob ihm diese im Fremdbesitz gehaltenen gesellschaftsrechtlich<br />

zuzurechnen sind, entzieht sich <strong>der</strong> Kenntnis <strong>der</strong> KREMLIN AG. Eine Mitteilungspflicht<br />

gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft besteht insoweit we<strong>der</strong> nach WpHG noch nach WpÜG, da die<br />

Anteile <strong>der</strong> Gesellschaft im Freiverkehr gehandelt werden. Auch die Mitteilungspflicht<br />

nach § 20 AktG greift, da Herr Thiele eine Privatperson ist, nicht ein.<br />

Vorsorglich wird das Verhältnis <strong>der</strong> Gesellschaft zu Herrn Thiele wie folgt beschrieben:<br />

Herr Thiele nimmt außerhalb <strong>der</strong> Hauptversammlung we<strong>der</strong> auf den Aufsichtsrat noch auf


69<br />

den Vorstand Einfluss. Es bestehen auch keine vertraglichen Beziehungen zu Herrn Thiele.<br />

Verschiedentlich finden allerdings Besprechungen des Vorstands mit Herrn Thiele statt.<br />

Diese Besprechungen haben die Geschäftsentwicklung <strong>der</strong> Gesellschaft zum Inhalt, ohne<br />

dass in diesem Rahmen Weisungen o<strong>der</strong> als verbindlich zu verstehende Empfehlungen<br />

durch Herrn Thiele abgegeben würden. Soweit im Rahmen dieser Besprechungen noch unveröffentlichte<br />

Informationen an Herrn Thiele erteilt werden, werden diese vorab bzw.<br />

zeitgleich auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> KREMLIN AG veröffentlicht.<br />

Sämtliche Aktien gewähren gleiche Stimmrechte.<br />

22. Geschäfte mit verbundenen Parteien<br />

Zwischen <strong>der</strong> KREMLIN AG und <strong>der</strong> ZAO Kremlin besteht seit dem 01. August 2005 ein<br />

Dienstleistungsvertrag, in dem insbeson<strong>der</strong>e die Repräsentanztätigkeit <strong>der</strong> ZAO Kremlin<br />

geregelt ist. Für diese Dienstleistungen zahlt die KREMLIN AG <strong>der</strong> ZAO Kremlin monatlich<br />

eine Vergütung in Höhe von rund EUR 1.000,00. Im Geschäftsjahr 2002 gewährte die<br />

Gesellschaft <strong>der</strong> ZAO Kremlin ein Darlehn. Dieses Darlehn wurde bis zum Geschäftsjahr<br />

2003 auf insgesamt EUR 60.000,00 aufgestockt und war mit 5% p.a. zu verzinsen. Eine<br />

Rückzahlung erfolgte bislang nicht. Im Geschäftsjahr 2003 wurde das Darlehn voll wertberichtigt,<br />

da bei <strong>der</strong> damaligen und <strong>der</strong>zeitigen Finanzlage <strong>der</strong> ZAO Kremlin eine Rückzahlung<br />

nicht zu erwarten ist. In dem Zeitraum seit dem Geschäftsjahr 2002 gab darüber hinaus<br />

keine Geschäfte mit verbundenen Unternehmen und <strong>der</strong> KREMLIN AG, die als einzelnes<br />

Geschäft o<strong>der</strong> insgesamt für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind.<br />

23. Dividendenpolitik<br />

Die Hauptversammlung <strong>der</strong> KREMLIN AG hat am 27. Oktober 2005 erstmals in <strong>der</strong> Geschichte<br />

<strong>der</strong> KREMLIN AG einen Beschluss über die Auszahlung einer Dividende gefasst.<br />

Die Dividende betrug bei einer Gesamtausschüttung von EUR 375.000,00 jeweils<br />

EUR 0,25 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2004. Für das Geschäftsjahr 2005 wird <strong>der</strong> Vorstand<br />

<strong>der</strong> Hauptversammlung eine Ausschüttung von wahrscheinlich EUR 0,30 je Aktie<br />

vorschlagen. Die genaue Ausschüttungshöhe kann erst nach Prüfung des Jahresabschlusses<br />

durch den Jahresabschlussprüfer festgelegt werden. Eine Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr<br />

2005 betrifft nicht die neu ausgegebenen, son<strong>der</strong>n nur die bislang gehandelten<br />

1.500.000 Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft.


70<br />

Es bestehen keine Beschränkungen im Hinblick auf die Dividendenzahlungen. Für die Geschäftsjahre<br />

2003 und 2002 wurde keine Dividende gezahlt (vgl. auch die nachstehende<br />

Übersicht):<br />

Geschäftsjahr Betrag <strong>der</strong> Dividende pro Aktie in Euro<br />

2005 (voraussichtlich) 0,30<br />

2004 0,25<br />

2003 0,00<br />

2002 0,00<br />

24. Keine wesentliche Verän<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Finanzlage <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

Eine wesentliche Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Finanzlage o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Handelspositionen <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

und ihrer Tochtergesellschaft, <strong>der</strong> ZAO KREMLIN Consulting, ist seit dem Ende des Geschäftsjahres<br />

2005, für das ein ungeprüfter Jahresabschluss (vgl. hierzu S. 98ff.) vorliegt,<br />

nicht eingetreten. Bislang wurden lediglich Aktien <strong>der</strong> Elemasch gekauft:<br />

(Angaben in US-Dollar)<br />

Aktien Menge Einkaufskurs am Gesamt<br />

Elemasch masz 2.000,00 239,70 <strong>19.</strong>01.2006<br />

und folgende Aktien veräußert:<br />

(Angaben in US-Dollar)<br />

558.000,00<br />

Aktien Menge Verkaufskurs Einkaufkurs Verkaufserlös Wertsteigerung<br />

Uralelektromed 3.800,00 68,57 27,05 260.566,00 153,49%<br />

PurNefteGas 2.000,00 35,30 15,20 70.600,00 132,24%<br />

Summe 331.166,00<br />

25. Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren<br />

Die KREMLIN AG ist aktuell nicht an Gerichts- o<strong>der</strong> Schiedsgerichtsverfahren beteiligt.<br />

Abgesehen von dem bereits dargestellten, vermeintlichen Schadensersatzanspruch, <strong>der</strong> aus<br />

den Vorkommnissen aus dem Jahre 2002 (vgl. hierzu oben S. 56) resultieren könnte, sind<br />

nach Kenntnis <strong>der</strong> Gesellschaft we<strong>der</strong> Gerichts- o<strong>der</strong> Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet<br />

worden noch sind solche Verfahren geplant.


26. Zusätzliche Informationen<br />

26.1 Aktienkapital<br />

71<br />

Zum Handel im Freiverkehr an den Börsenplätzen „Berlin-Bremen“ und „München“ zugelassen<br />

waren zum 31. Dezember 2005 1.500.000 nennwertlose Inhaberaktien. Die Zulassung<br />

zur Einbeziehung in den Freiverkehr <strong>der</strong> Wertpapierbörse Berlin-Bremen (zum damaligen<br />

Zeitpunkt: Berliner Wertpapierbörse) erfolgte am 25. Oktober 2002, aufgrund des am<br />

01. Oktober 2002 gestellten Antrags <strong>der</strong> Gesellschaft. Die Einbeziehung in den Freiverkehr<br />

<strong>der</strong> Wertpapierbörse München erfolgte kurze Zeit später.<br />

Es existieren keine emittierten Aktien <strong>der</strong> KREMLIN AG, die nicht voll eingezahlt sind.<br />

Der rechnerische Nennwert pro Aktie beträgt 1,00 EUR. Zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres<br />

2005 standen keine Aktien aus. Während <strong>der</strong> letzten 3 Jahre wurden nicht<br />

mehr als 10 % des Kapitals mit an<strong>der</strong>en Aktiva als Barmitteln finanziert. Von <strong>der</strong> KREM-<br />

LIN AG werden <strong>der</strong>zeitig we<strong>der</strong> von ihr selbst o<strong>der</strong> in ihrem Namen o<strong>der</strong> von ihrer Tochtergesellschaft,<br />

<strong>der</strong> ZAO KREMLIN Consulting, eigene Aktien gehalten.<br />

26.2 Satzung und Statuten <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

26.2.1 Beschreibung <strong>der</strong> Zielsetzungen <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> KREMLIN AG<br />

Der Zweck <strong>der</strong> Gesellschaft ist in § 3 ihrer Satzung festgelegt. Danach ist Gegenstand des<br />

Unternehmens die Eingehung von Kapitalbeteiligungen vornehmlich in den Staaten <strong>der</strong><br />

ehemaligen Sowjetunion mit Schwerpunkt in Russland, sowie insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Erwerb,<br />

die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen je<strong>der</strong> Rechtsform<br />

im Namen und für Rechnung <strong>der</strong> Gesellschaft sowie <strong>der</strong> Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung<br />

von Immobilien. Es können auch Wertpapiere an- und verkauft werden, sowie<br />

Börsentermingeschäfte betrieben werden, und zwar in Wertpapieren, Devisen, Edelmetallen,<br />

Indizes und synthetischen Gegenständen an in- und ausländischen Terminbörsen o<strong>der</strong><br />

außerbörslichen Terminmärkten, allerdings nur im eigenen Namen und für eigene Rechnung.<br />

Ausgeschlossen sind Geschäfte nach dem § 1 des Kreditwesengesetzes (§ 1 KWG)<br />

und des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAAG).<br />

Innerhalb dieser Grenzen kann die KREMLIN AG an<strong>der</strong>e Unternehmungen gründen, erwerben<br />

o<strong>der</strong> sich an solchen beteiligen, Nie<strong>der</strong>lassungen errichten und alle sonstigen Maßnahmen<br />

ergreifen sowie Rechtsgeschäfte vornehmen, die zur Erreichung und För<strong>der</strong>ung<br />

des zuvor beschriebenen Gesellschaftszweckes notwendig o<strong>der</strong> dienlich sind.<br />

Weiterhin sind auch Verlagsgeschäfte, vor allem <strong>der</strong> Handel mit Rechten aller Art, die<br />

Vermittlung von Diensten im Internet und auf an<strong>der</strong>en elektronischen Medien sowie weitere<br />

Geschäfte aller Art erlaubt.


26.2.2 Vorstand<br />

72<br />

Die Regelungen über den Vorstand <strong>der</strong> KREMLIN AG befinden sich in § 6 und § 7 <strong>der</strong><br />

Satzung sowie in <strong>der</strong> nach § 7 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> KREMLIN AG verabschiedeten Geschäftsordnung<br />

für den Vorstand. Danach besteht <strong>der</strong> Vorstand aus einem o<strong>der</strong> aus mehreren<br />

Mitglie<strong>der</strong>n. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> und bestimmt <strong>der</strong>en<br />

Zahl. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Ist nur ein Vorstandsmitglied<br />

bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> durch ein<br />

Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann<br />

einzelnen o<strong>der</strong> mehreren Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Der<br />

Aufsichtsrat kann einzelne o<strong>der</strong> mehrere Vorstandsmitglie<strong>der</strong> von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreien.<br />

Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe <strong>der</strong> Gesetze, <strong>der</strong> Satzung und seiner Geschäftsordnung.<br />

Nach diesen Regelungen bedarf <strong>der</strong> Vorstand intern <strong>der</strong> Zustimmung in<br />

folgenden Fällen:<br />

Zustimmungserfor<strong>der</strong>nisse nach <strong>der</strong> Satzung § 15:<br />

<strong>der</strong> Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken, soweit <strong>der</strong> Betrag<br />

von 50% vom Grundkapital überschritten wird,<br />

die Errichtung und die Aufhebung von Zweignie<strong>der</strong>lassungen,<br />

die Erteilung von Prokuren, die stets Gesamtprokuren sein müssen.<br />

Zustimmungserfor<strong>der</strong>nisse nach <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den Vorstand:<br />

Abschluss, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Kündigung von Verträgen mit Asset Managern o<strong>der</strong> Investmentberatern<br />

Abschluss, Än<strong>der</strong>ung von Dienst- und Anstellungsverträgen mit Monatsgehältern über<br />

EUR 2.000<br />

Festlegung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Finanzplanes für das Geschäftsjahr. Der Vorstand hat<br />

jeweils bis spätestens 30. November eines Jahres den Finanzplan für das kommende<br />

Geschäftsjahr dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorzulegen. Soweit es zu Abweichungen<br />

von mehr als 20% von den beschlossenen Plandaten kommt, ist dies wie<strong>der</strong>um<br />

dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorzulegen<br />

Veräußerung und Stilllegung des Betriebes o<strong>der</strong> wesentlicher Betriebsteile sowie die<br />

Aufgabe wesentlicher Tätigkeitsbereiche<br />

Errichtung von Zweignie<strong>der</strong>lassungen<br />

Abschluss von Pensionsverträgen o<strong>der</strong> Zusicherung von Pensionsanwartschaften<br />

Gewährung gleichwie gearteter Son<strong>der</strong>vergütungen an Angestellte, soweit im Einzelfall<br />

<strong>der</strong> Betrag EUR 5.000 übersteigt


73<br />

Übernahme von sozialen Verpflichtungen, die über EUR 5.000 jährlich im Einzelfalle<br />

o<strong>der</strong> über einen Gesamtbetrag von EUR 10.000 jährlich hinausgehen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen des Bestandes <strong>der</strong> unternehmerischen Beteiligungen und <strong>der</strong>en Belastung<br />

Ausrichtung <strong>der</strong> Geschäftspolitik <strong>der</strong> unternehmerischen Beteiligungsgesellschaften<br />

Übernahme von Aufsichtsratsmandaten, maßgebende Stellungen in Verbänden und<br />

sonstigen Gremien <strong>der</strong> Wirtschaft o<strong>der</strong> des öffentlichen Sektors<br />

Presseveröffentlichungen, soweit sie die KREMLIN AG betreffen<br />

Abschluss von Pacht- und Mietverträgen, die länger als ein Jahr laufen und <strong>der</strong>en jährlicher<br />

Pacht- o<strong>der</strong> Mietzins mehr als EUR 25.000 beträgt<br />

Investitionen in Aktien von Unternehmen, die 15% des Wertes des Gesamtportfolios<br />

übersteigen o<strong>der</strong> Investitionen in nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Investitionsvolumen<br />

von mehr als EUR 10.000,00<br />

Übernahme von Bürgschaften, die im Einzelfall über einen Betrag von EUR 5.000 hinausgehen<br />

o<strong>der</strong> ein gesamtes Bürgschaftsvolumen <strong>der</strong> Gesellschaft von EUR 15.000<br />

überschreiten<br />

Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen<br />

Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten sowie die Verpflichtung zur Vornahme solcher Rechtsgeschäfte<br />

Inanspruchnahme von Krediten o<strong>der</strong> Sicherheitsleistungen jeglicher Art die einen Betrag<br />

von EUR 100.000,- übersteigen<br />

Diese Zustimmungserfor<strong>der</strong>nisse wirken nur intern, das heißt <strong>der</strong> Vorstand ist auch ohne<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats nach außen vertretungsberechtigt; holt <strong>der</strong> Vorstand keine<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats ein, so macht er sich unter Umständen <strong>der</strong> Gesellschaft gegenüber<br />

schadensersatzpflichtig.<br />

Soweit mehrere Vorstandsmitglie<strong>der</strong> bestellt sind, bedürfen die Beschlüsse des Vorstands<br />

<strong>der</strong> einfachen Stimmenmehrheit <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Beschlussfassung teilnehmenden Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Vorstands. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br />

26.2.3 Aufsichtsrat<br />

Die Tätigkeit des Aufsichtsrates <strong>der</strong> KREMLIN AG ist in § 8 bis § 17 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong><br />

KREMLIN AG geregelt. Danach besteht <strong>der</strong> Aufsichtsrat <strong>der</strong> KREMLIN AG aus drei Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

Die Hauptversammlung kann für die von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong><br />

gleichzeitig Ersatzmitglie<strong>der</strong> bestellen, die entsprechend einer bei <strong>der</strong> Wahl festzulegenden<br />

Reihenfolge an die Stelle vorzeitig ausgeschiedener Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> treten.<br />

Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt je<strong>der</strong>zeit – außer zur Unzeit – auch ohne wichtigen<br />

Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden o<strong>der</strong>


74<br />

dem Vorstand nie<strong>der</strong>legen. Die Wahl <strong>der</strong> Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> erfolgt – soweit die<br />

Hauptversammlung nichts Abweichendes bestimmt – für die Zeit bis zur Beendigung <strong>der</strong><br />

Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn<br />

<strong>der</strong> Amtszeit beschließt. Das bei Beginn <strong>der</strong> Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht<br />

mitgerechnet. Ergänzungswahlen für vorzeitig ausgeschiedene Mitglie<strong>der</strong> erfolgen für <strong>der</strong>en<br />

restliche Amtszeit.<br />

Die Bestellung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> kann<br />

von ihr vor Ablauf <strong>der</strong> Wahlzeit wi<strong>der</strong>rufen werden. Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben<br />

und Rechte, die ihm durch Gesetz, die Satzung o<strong>der</strong> in sonstiger Weise zugewiesen werden.<br />

Dem Aufsichtsrat steht auch das Recht zu, die Hauptversammlung einzuberufen. Der<br />

Aufsichtsrat wählt für seine Amtszeit aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.<br />

Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden, im Verhin<strong>der</strong>ungsfalle<br />

seinem Stellvertreter, unter Angabe <strong>der</strong> einzelnen Tagesordnungspunkte mit einer<br />

Frist von zwei Wochen einberufen. Bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Frist werden <strong>der</strong> Tag <strong>der</strong><br />

Absendung und <strong>der</strong> Sitzung nicht mitgerechnet. Die Einberufung kann schriftlich, telefonisch,<br />

per E-Mail o<strong>der</strong> per Telefax erfolgen. In dringenden Fällen kann die Einberufungsfrist<br />

verkürzt werden.<br />

Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen,<br />

soweit das Gesetz nichts an<strong>der</strong>es bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme<br />

des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglie<strong>der</strong> an <strong>der</strong><br />

Beschlussfassung teilnehmen. Abwesende Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> können an <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

teilnehmen, indem sie durch anwesende Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> Stimmabgaben<br />

in schriftlicher Form überreichen lassen.<br />

Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in Sitzungen gefasst. Außerhalb von Sitzungen können<br />

Beschlüsse auch schriftlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail o<strong>der</strong> in Videokonferenzen<br />

gefasst werden, wenn dies vom Vorsitzenden bestimmt wird und alle Mitglie<strong>der</strong> an<br />

<strong>der</strong> Beschlussfassung teilnehmen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist befugt, Erklärungen des<br />

Aufsichtsrats in dessen Namen abzugeben.<br />

Jedes Mitglied erhält eine angemessene Vergütung, die durch die Hauptversammlung festgelegt<br />

wird (zur aktuellen Höhe oben S. 66). Ferner erstattet die Gesellschaft den Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Aufsichtsrates die baren Auslagen. Die Umsatzsteuer wird von <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

erstattet, soweit die Mitglie<strong>der</strong> des Aufsichtsrates berechtigt sind, die Umsatzsteuer <strong>der</strong><br />

Gesellschaft geson<strong>der</strong>t in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben.<br />

Der Aufsichtsrat gibt sich und seinen Ausschüssen eine Geschäftsordnung.


75<br />

26.2.4 Einberufung <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

Die Hauptversammlung findet am Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft, einer Zweignie<strong>der</strong>lassung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

o<strong>der</strong> einem Sitz einer Wertpapierbörse in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland statt.<br />

Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand, in den gesetzlichen o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Satzung<br />

vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

erfolgt in <strong>der</strong> gesetzlich vorgesehenen Form und muss mindestens einen<br />

Monat vor dem letzten Hinterlegungstag unter Angabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgen. Die<br />

ordentliche Hauptversammlung muss innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres<br />

stattfinden.<br />

Ein Aktionär kann an <strong>der</strong> Hauptversammlung nur teilnehmen, wenn er spätestens am 7.<br />

Tag vor dem Tag <strong>der</strong> Hauptversammlung bei <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong> einer sonstigen, in <strong>der</strong><br />

Einladung bekannt gegebenen Stelle seine Aktien bis zur Beendigung <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

hinterlegt. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung<br />

einer Hinterlegungsstelle für sie bei an<strong>der</strong>en Kreditinstituten bis zur Beendigung <strong>der</strong><br />

Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Fällt <strong>der</strong> Hinterlegungsstichtag auf einen<br />

Sonnabend, Sonntag o<strong>der</strong> einen am Ort <strong>der</strong> Hinterlegung staatlich anerkannten allgemeinen<br />

Feiertag, so kann die Hinterlegung noch am folgenden Werktag vorgenommen werden.<br />

Wenn Aktienurkunden nicht ausgegeben sind, ist in <strong>der</strong> Einberufung <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Aktionäre o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en schriftlich bevollmächtigte<br />

Vertreter zur Teilnahme an <strong>der</strong> Hauptversammlung und zur Ausübung des<br />

Stimmrechts zugelassen werden. Solange ein Aktionärsbuch geführt wird, gilt <strong>der</strong> Eingetragene<br />

entsprechend als Aktionär, solange keine bessere Erkenntnis besteht.<br />

26.2.5 Veräußerungsverbote<br />

Bei den Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft handelt es sich um auf den Inhaber lautende Stammaktien<br />

in Form von nennwertlosen Stückaktien. Die Inhaberaktien können als so genannte Inhaberpapiere<br />

nach den allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts<br />

formlos und frei von Zustimmungserfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Gesellschaft übertragen werden.<br />

Die Inhaberaktien werden mithin wie bewegliche Sachen durch Einigung und Übergabe<br />

übereignet. Beschränkungen bezüglich <strong>der</strong> Fungibilität bestehen nicht.<br />

27. Wichtige Verträge<br />

Der für das Geschäftsmodell <strong>der</strong> KREMLIN AG wichtigste Vertrag ist <strong>der</strong> zwischen <strong>der</strong><br />

KREMLIN AG und dem Assetmanager Herrn Dr. Thies Ziemke am 23. Dezember 2004<br />

geschlossene Investment-Consulting-Vertrag. Der Vertrag ist bis zum 30. Juni 2006 fest<br />

abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate,


76<br />

wenn er nicht mit einer Frist von 2 Monaten zuvor gekündigt wird. Der Inhalt dieses Vertrages<br />

lässt sich wie folgt beschreiben:<br />

Die KREMLIN AG besitzt ein Wertpapierportfolio, das sich aus lokal gehandelten Wertpapieren<br />

in Russland zusammensetzt. Der Assetmanager war bisher als Vorstand <strong>der</strong><br />

KREMLIN AG für die Portfolioverwaltung verantwortlich. Aufgrund seines Ausscheidens<br />

aus dem Vorstandsamt werden seine beson<strong>der</strong>en Kenntnisse und Fähigkeiten auf diesem<br />

Gebiet nun mittels dieses Investment-Consulting-Vertrages <strong>der</strong> KREMLIN AG zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Der Assetmanager ist beauftragt, bezüglich <strong>der</strong> Vermögenswerte <strong>der</strong> KREMLIN AG in<br />

Bezug auf Bestand und Struktur des Wertpapier-Portfolios Anlageempfehlungen auszusprechen<br />

sowie <strong>der</strong>en Umsetzung zu überwachen. Zum Abschluss von Verträgen im Namen<br />

<strong>der</strong> KREMLIN AG in Bezug auf die Wertpapiere ist er nur nach vorheriger schriftlicher<br />

Weisung durch den Vorstand berechtigt. Die Beratung bezieht sich darauf, An- und<br />

Verkäufe vorzunehmen, Wertpapiere zu konvertieren o<strong>der</strong> umzutauschen, Bezugsrechte<br />

auszuüben, zu kaufen o<strong>der</strong> zu verkaufen, Devisen sowie alle sonstigen banküblichen Vermögensanlagewerte<br />

anzuschaffen o<strong>der</strong> zu veräußern. Ebenso soll <strong>der</strong> Abschluss von Termingeschäften<br />

aller Art, insbeson<strong>der</strong>e Optionsgeschäften, Devisentermin- und Börsentermingeschäften,<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Beratung sein. Der Assetmanager ist in seinen Maßnahmen<br />

auf den Umfang des Geschäftszwecks sowie den örtlichen Bereich von Wertpapieren in<br />

Russland und ausgewählten Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> ehemaligen UdSSR beschränkt.<br />

Die Vergütung besteht analog <strong>der</strong> Vergütung von Investment- o<strong>der</strong> Hedgefondsmanagern<br />

aus zwei Komponenten, einer monatlich fälligen Managementfee und einer erfolgsabhängigen<br />

Performancefee, die halbjährlich rückwirkend gezahlt wird.<br />

Die Managementfee wird üblicherweise in Abhängigkeit von dem „Assets un<strong>der</strong> Management“<br />

berechnet, üblich sind hier in <strong>der</strong> Industrie 1,0 bis 2,5% p.a., d.h. 0,083 bis 0,2% im<br />

Monat. Im vorliegenden Fall hat man sich abweichend von diesen Gepflogenheiten auf eine<br />

fixe monatliche Vergütung geeinigt, die weit unter den genannten Sätzen liegt.<br />

Für die Performancefee wurde ebenfalls <strong>der</strong> Industriestandard als Muster benutzt, <strong>der</strong> bei<br />

Investment- und Hedgefondsmanagern eine Vergütung von zwischen 10 und 25% auf den<br />

Wertzuwachs des Portfolios vorsieht. Diese Performancefee wird üblicherweise von dem<br />

Erreichen bestimmter Kriterien (Erreichen eines bestimmten prozentualen Wertzuwachses<br />

o<strong>der</strong> Überschreiten des Wertzuwachses vergleichbarer Wertpapierindices) abhängig gemacht.<br />

Im Fall <strong>der</strong> KREMLIN AG haben sich Assetmanager und Gesellschaft darauf verständigt,<br />

dass eine Performancefee erst gezahlt wird, wenn ein bestimmter einstelliger<br />

Wertzuwachs des betreuten Depots erreicht wird (Hurdlerate). Übersteigt <strong>der</strong> Wertzuwachs<br />

des betreuten Depots den Schwellenwert von 20% hat <strong>der</strong> Assetmanager ein Anspruch auf


77<br />

eine höhere Vergütung (Outperformancefee). Diese bestimmt sich ebenfalls anhand eines –<br />

im Rahmen des Industriestandards liegenden – Prozentsatzes des erreichten Wertzuwachses<br />

des betreuten Depots.<br />

Zudem wurde eine so genannte High Watermark vereinbart, so dass <strong>der</strong> Assetmanager<br />

nicht doppelt davon profitiert, dass ein Kurs steigt, fällt und wie<strong>der</strong> steigt.<br />

Diese leistungsabhängige Vergütung für den Investmentberater bezieht sich auf den Zeitwert<br />

des gesamten Portfolios, gleichgültig ob die Gewinne durch Verkäufe realisiert werden.<br />

Es kann daher sein, dass <strong>der</strong> Ertrag <strong>der</strong> KREMLIN AG in 2006 und zukünftig trotz<br />

hoher Buchgewinne bei einer nicht vollständigen Realisierung sämtlicher Gewinne durch<br />

diese Beratervergütung nicht unerheblich beeinflusst wird.<br />

28. Einsehbare Dokumente<br />

Die in diesem Prospekt genannten Unterlagen, soweit sie die Gesellschaft betreffen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Satzung <strong>der</strong> Gesellschaft,<br />

die historischen Finanzinformationen <strong>der</strong> Gesellschaft für die <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />

dieses Prospekts vorausgegangenen letzten drei geprüften Geschäftsjahre,<br />

sind während <strong>der</strong> üblichen Geschäftszeiten bei <strong>der</strong> KREMLIN AG, Nordkanalstrasse 52,<br />

D-20097 Hamburg einzusehen. Künftige Geschäfts- und Zwischenberichte <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

werden bei dieser bereitgehalten.


78<br />

29. Informationen über Beteiligungen<br />

29.1 Kerngeschäftsfeld<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Beteiligungen (insgesamt<br />

85,42% des Gesamtportfoliowertes) <strong>der</strong> KREMLIN AG. Keine dieser Beteiligungen<br />

erreicht mehr als 10% des Grundkapitals o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesamtstimmrechte <strong>der</strong> jeweiligen Gesellschaften,<br />

so dass es sich nicht um Tochtergesellschaften <strong>der</strong> KREMLIN AG handelt.<br />

Die Bewertung dieser Beteiligungen ist für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung.<br />

Verän<strong>der</strong>n sich beispielsweise die Kurse, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> KREMLIN AG gehaltenen Aktien,<br />

verän<strong>der</strong>t sich automatisch auch <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> KREMLIN AG.<br />

Emittentenname<br />

Stücke im<br />

KREMLIN-<br />

Depot<br />

Geld-Kurs<br />

31.1.2006<br />

in USD<br />

Positionswert<br />

in USD<br />

31.01.2006<br />

Anteil am<br />

KREMLIN-<br />

Depot<br />

52 Wochen<br />

High-Low in<br />

USD<br />

Sberbank St 1.000 1.485,000 1.485.000 15,18% 1657 / 519,5<br />

PurNefteGaz<br />

Vz<br />

Bashkir Nef-<br />

38.000 32,000 1.<strong>21</strong>6.000 12,43% 45 / 13<br />

teprodukt 101.496 10,600 1.075.858 10,99% 11 / 4,2<br />

Bashkir Nefteprodukt<br />

Vz 144.881 7,070 1.024.309 10,47% 6,95 / 2,35<br />

Sredneuralsky<br />

Copper <strong>20.</strong>822 35,000 728.770 7,45% 43 / 25<br />

MASZ 2.000 350,000 700.000 7,15% 350 / 195<br />

Vorkuta Ugol<br />

Vz 3.800 135,000 513.000 5,24% 144 / 118<br />

Priagunsk<br />

Mining St. 1.500 470,000 705.000 7,20% 470 / 115<br />

AltaiNefteprodukt<br />

Vz 2.062.544 0,260 536.261 5,48% 0,5 / 0,2<br />

IBS Holding <strong>20.</strong>000 18,750 375.000 3,83% 19,5 / 15,5<br />

Gesamtwert- Depot 9.785.501 85,42%<br />

Bei <strong>der</strong> Sberbank handelt es sich um die größte russische Bank. Sie besitzt über 1.200 Filialen<br />

mit <strong>19.</strong>000 Geschäftsstellen. 58% aller Einlagen von Privatanlegern werden bei <strong>der</strong><br />

Sberbank gehalten, 33% aller Geschäftskredite werden von <strong>der</strong> Sberbank vergeben. Die<br />

Position wurde schon im Jahr 2000 angeschafft.


79<br />

Bei Purneftegaz handelt es sich um die größte Produktionseinheit des staatlichen Rosneft-<br />

Konzerns. Sie besitzt 5,5 Mrd. Barrel Ölreserven und produziert im Moment etwa 180.450<br />

bbl/d.<br />

BashkirNP betreibt ein regionales Tankstellennetz in Bashkortostan. Kürzlich erwarb die<br />

Systema-Holding (MTS, Comstar etc) neben an<strong>der</strong>en Aktiva aus Baschkirien einen<br />

20%igen Anteil an <strong>der</strong> Gesellschaft mit dem Ziel, einen strategischen Großinvestor für die<br />

bashkirische Ölindustrie zu finden. Sollte dieses Ziel verwirklicht werden können, dürften<br />

die Bewertungsabschläge bei <strong>der</strong> Marktkapitalisierung verschwinden.<br />

Sredneuralsky Copper stellt im wesentlichen Schwarzkupfer für die Schwesterfirma Uralelektromed<br />

her, die wie Sredneuralsky Copper ebenfalls zur Holding UGMK gehört.<br />

UGMK ist neben Norilsk Nickel <strong>der</strong> zweitgrößte Kupferproduzent und plant schon seit<br />

längerem einen Börsengang.<br />

MASZ gehört zum staatlichen Nuklear-Konzern TVEL und stellt Brennstäbe und Reaktorkerne<br />

her. Da die KREMLIN AG aufgrund des absehbaren Endes von fossilen Energieträgern<br />

mit einer Renaissance <strong>der</strong> Nukleartechnik rechnet, besitzen – nach Ansicht <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

– sämtliche TVEL-Töchter gute Entwicklungschancen.<br />

Vorkuta Ugol gehört zu den Strukturen des Severstal-Konzerns und beliefert <strong>der</strong>en Stahlwerke<br />

mit <strong>der</strong> notwendigen Kohle. Nachdem lange Zeit das Instrumentarium des Transfer-<br />

Pricing zum Nachteil <strong>der</strong> Vorkuta-Min<strong>der</strong>heitsaktionäre gebraucht wurde, sind jetzt Anzeichen<br />

einer verbesserten Corporate Governance sichtbar geworden.<br />

Priagunsk Mining gehört wie MASZ zum staatlichen Nuklear-Konzern TVEL. Die Gesellschaft<br />

ist Russlands größter Uranlieferant, im Weltmaßstab liegt die Firma auf Platz 7. Die<br />

Reserven reichen überschlägig für weitere 25 Jahre. Lei<strong>der</strong> gewährt die Firma Transferpreise,<br />

die unterhalb des Weltmarktpreises liegen.<br />

Altainefteprodukt verfügt über ein regionales Tankstellennetz, das für die Muttergesellschaft<br />

Rosneft <strong>der</strong>en Produkte in <strong>der</strong> Altai-Region vertreibt. Zwar gehört die Gesellschaft<br />

nicht zu den Töchtern, die zum IPO <strong>der</strong> Mutter in die Holding verschmolzen werden, dennoch<br />

ist das Investment <strong>der</strong> KREMLIN AG als Einstieg in den staatlichen Rosneft-<br />

Konzern zu sehen.<br />

IBS Holding ist Russlands größte IT-Company, die beson<strong>der</strong>s im Offshore-Programming<br />

international bekannte Kunden wie Boeing betreut. In ihrer über 13jährigen Geschichte hat<br />

es das Management geschafft, ein organisches Wachstum vorzulegen, das weit über dem<br />

Branchendurchschnitt liegt. IBS plant für die nahe bis mittlere Zukunft einen Börsengang<br />

an einer westlichen Börse.


29.2 Sonstige Beteiligungen<br />

80<br />

Neben ihrem Wertpapierdepot in Russland hält die KREMLIN AG noch an drei weiteren<br />

Gesellschaften Anteile, wobei lediglich eine Gesellschaft als Tochterunternehmen <strong>der</strong><br />

KREMLIN AG zu qualifizieren ist. Dies sind zum einen die „Restbestände“ aus dem mittlerweile<br />

aufgegebenen Geschäftsbereich <strong>der</strong> Beteiligung an nicht börsennotierten Unternehmen<br />

(zur unternehmerischen Entscheidung an sich vgl. zunächst oben S. 36), also UlterWest<br />

LLC und MONTANA Coffee Holding Ltd., und zum an<strong>der</strong>en die russische Tochtergesellschaft<br />

ZAO KREMLIN (hierzu oben S. 44). Sämtliche <strong>der</strong> vorgenannten Beteiligungen<br />

wurden deutlich wertberichtigt (MONTANA Coffee Holding Ltd. auf EUR 1,00,<br />

Ulter-West LLC auf EUR 30.000,00 und ZAO KREMLIN auf EUR 1,00), so dass sich ein<br />

Wertverlust dieser Beteiligungen nur unwesentlich auf die Bewertung <strong>der</strong> KREMLIN AG<br />

auswirken würde.<br />

Zu den Beteiligungen im Einzelnen:<br />

Die KREMLIN AG besitzt Anteile in Höhe von 25,39% an <strong>der</strong> UlterWest LLC, Dover,<br />

Delaware, USA, die im September 2001 gegründet wurde. Die Beteiligungsquote <strong>der</strong><br />

KREMLIN AG entspricht <strong>der</strong> Stimmrechtsmacht, so dass die KREMLIN AG über gut<br />

25% <strong>der</strong> Stimmen in <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung verfügt. Diese amerikanische Gesellschaft<br />

besitzt 99,4% an <strong>der</strong> russischen OOO UlterWest, Moskau, einem Unternehmen, das<br />

sich auf Systemintegration sowie die Erstellung, Ausarbeitung und Unterstützung des ebusiness<br />

spezialisiert hat und über langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt.<br />

Die MONTANA Coffee Holding Ltd. betreibt unter an<strong>der</strong>em verschiedene Coffee-Shops<br />

in Russland, insbeson<strong>der</strong>e in Moskau. Die KREMLIN AG hält 5,8% <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile<br />

und verfügt über Stimmrechte in <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung in entsprechen<strong>der</strong><br />

Höhe.<br />

30. Interessen Dritter an <strong>der</strong> Emission<br />

Die DKM Wertpapierhandelsbank AG steht im Zusammenhang mit dem Angebot von Aktien<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft in einem vertraglichen Verhältnis mit <strong>der</strong> KREMLIN AG. Sie wird<br />

die Gesellschaft bei <strong>der</strong> Transaktion beraten und die Strukturierung und Durchführung <strong>der</strong><br />

Transaktion koordinieren. Das Aufsichtsratsmitglied <strong>der</strong> KREMLIN AG Michael von Busse<br />

ist bei <strong>der</strong> DKM Wertpapierhandelsbank AG Mitglied des Vorstands. Das Interesse <strong>der</strong><br />

DKM Wertpapierhandelsbank AG an <strong>der</strong> Emission ist finanzieller Art und besteht konkret<br />

in dem Erhalt einer fest vereinbarten Vergütung für ihre Tätigkeit, die <strong>der</strong> üblichen Vergütung<br />

für vergleichbare Dienstleistungen entspricht. Als Mitglied des Vorstands <strong>der</strong> DKM<br />

Wertpapierhandelsbank AG ist Herr von Busse an einer erfolgreichen Tätigkeit seiner Gesellschaft<br />

interessiert.


81<br />

31. Erklärung zum Geschäftskapital<br />

Die KREMLIN AG ist aus heutiger Sicht mit dem bestehenden Kapital für das Kerngeschäft<br />

im <strong>der</strong>zeitigen Umfang ausreichend finanziert. Die Erlöse <strong>der</strong> Aktienemission sollen<br />

zur Finanzierung <strong>der</strong> Expansion im Kerngeschäft verwendet werden. Die geplanten Erlöse<br />

sind gemäß Geschäftsplanung ausreichend, um auch diese Aktivitäten zu finanzieren.<br />

32. Kapitalisierung und Verschuldung<br />

Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Kapitalisierung und Verschuldung<br />

<strong>der</strong> KREMLIN AG.<br />

(alle Angaben in EUR)<br />

31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 (ungeprüft)<br />

gezeichnetes Kapital<br />

1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00<br />

Kapitalrücklagen 1.757.818,52 1.757.818,52 1.757.818,52 1.757.818,52<br />

Bilanzgewinn 111.207,25 291.582,76 390.231,89 596.401,66<br />

Eigenkapital 3.370.043,67 3.550.419,18 3.649.068,31 3.855.238,08<br />

(alle Angaben in EUR, sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert)<br />

31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 (ungeprüft)<br />

Verbindlichkeiten<br />

(gesamt)<br />

Langfristige Verbindlichkeiten<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

51.942,82 144.351,94 178.010.42 36.429,58<br />

9.443,57 2.777,75 0,00 0,00<br />

42.498,47 141.574,19 178.010.42 36.429,58<br />

33. Allgemeine Angaben über die Aktien<br />

33.1 Stimmrecht, Dividenden- und sonstige Vermögensrechte<br />

Die Rechte des Aktionärs lassen sich in zwei Gruppen einteilen: die Verwaltungs- und die<br />

Vermögensrechte.<br />

Zu den Verwaltungsrechten gehören u. a. das Recht zur Teilnahme an <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

<strong>der</strong> KREMLIN AG sowie das Stimmrecht auf <strong>der</strong> Hauptversammlung. Das Stimmrecht<br />

gibt dem Aktionär das Recht, bei Beschlüssen <strong>der</strong> Hauptversammlung abzustimmen.<br />

Jede Aktie <strong>der</strong> Gesellschaft gewährt dabei eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts<br />

bestehen nicht.


82<br />

Die Vermögensrechte des Aktionärs sind u. a. das Recht auf die Beteiligung am Unternehmensgewinn<br />

(Dividende) und das Recht auf den Bezug weiterer Aktien bei einer Kapitalerhöhung<br />

(so genanntes Bezugsrecht, siehe § 186 AktG).<br />

Betreffend das Dividendenrecht bestimmen sich die Anteile <strong>der</strong> Aktionäre am Unternehmensgewinn<br />

nach ihren Anteilen am Grundkapital. Ob und in welcher Höhe eine Dividende<br />

gezahlt wird, entscheidet die Hauptversammlung durch Beschluss. Die bis zu 500.000<br />

neuen Aktien sind ab dem 1. 1.2006 dividendenberechtigt. Der Anspruch auf Auszahlung<br />

<strong>der</strong> Dividende wird mit dem Beschluss <strong>der</strong> Hauptversammlung fällig und verjährt 3 Jahre<br />

nach Fälligkeit zugunsten <strong>der</strong> Gesellschaft. Die Hauptversammlung beschließt über die<br />

Höhe <strong>der</strong> Dividende auf Vorschlag des Vorstands <strong>der</strong> KREMLIN AG. Für das Geschäftsjahr<br />

2004 beträgt die Dividende EUR 0,25 pro Aktie. Für das Geschäftsjahr 2005 wird <strong>der</strong><br />

Vorstand <strong>der</strong> Hauptversammlung eine Ausschüttung von wahrscheinlich EUR 0,30 je Aktie<br />

vorschlagen. In den Geschäftsjahren 2002 und 2003 wurde keine Dividende ausgeschüttet.<br />

Dividendenbeschränkungen und Verfahren für gebietsfremde Wertpapierinhaber bestehen<br />

nicht.<br />

Gemäß § 58 Abs. 4 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er<br />

nicht nach Gesetz o<strong>der</strong> Satzung, durch Hauptversammlungsbeschluss nach § 58 Abs. 3<br />

AktG o<strong>der</strong> als zusätzlicher Aufwand auf Grund des Gewinnverwendungsbeschlusses von<br />

<strong>der</strong> Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen ist. Bei Ausgabe neuer Aktien kann <strong>der</strong><br />

Beginn <strong>der</strong> Gewinnbeteiligung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgesetzt werden.<br />

Die Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft werden im Clearing-System verwahrt. Dividenden werden daher<br />

nach den Regeln dieses Clearing-Systems ausgezahlt.<br />

Das Bezugsrecht dient dem Schutz des Aktionärs vor Verwässerung seiner Stimm- und<br />

Vermögensrechte. Je<strong>der</strong> Aktionär <strong>der</strong> Gesellschaft hat bei Kapitalerhöhungen gemäß § 186<br />

AktG ein Recht auf den Bezug neuer Aktien in dem Verhältnis, in dem er alte Aktien besitzt<br />

(Bezugsrecht), sofern es im Beschluss über die Kapitalerhöhung nicht ausgeschlossen<br />

wird. Das Bezugsrecht wird durch die so genannte Bezugserklärung des Anlegers, die neuen<br />

Aktien erwerben zu wollen, ausgeübt (vgl. § 198 Abs. 1 AktG). Der Aktionär kann seine<br />

Bezugsrechte – sofern sie von ihm nicht ausgeübt werden – grundsätzlich veräußern<br />

bzw. Bezugsrechte an<strong>der</strong>er Aktionäre erwerben. Das Bezugsrecht verfällt, wenn es nicht<br />

o<strong>der</strong> nicht rechtzeitig ausgeübt wird. Auf die dadurch frei werdenden neuen Aktien haben<br />

die übrigen Aktionäre kein Bezugsrecht.<br />

Im Falle <strong>der</strong> Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft wird das nach Abzug <strong>der</strong> Verbindlichkeiten<br />

verbleibende Vermögen im Rahmen <strong>der</strong> Abwicklung an die Aktionäre verteilt (Recht auf<br />

den Liquidationserlös, § 271 AktG). Das Recht auf den Liquidationserlös bedeutet das


83<br />

Recht auf das nach Befriedigung <strong>der</strong> Gläubiger noch verbleibende Vermögen <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

Näheres regeln das Aktiengesetz und die Satzung <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

33.2 Form <strong>der</strong> Aktienurkunden, Verbriefung<br />

Die Bestimmungen über Ausgabe, Form und Inhalt <strong>der</strong> Aktienurkunden sowie von Gewinnanteil-<br />

und Erneuerungsscheinen trifft <strong>der</strong> Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.<br />

Die Gesellschaft kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine<br />

Mehrzahl von Aktien verbriefen (Globalaktien, Globalurkunden). Der Anspruch des Aktionärs<br />

auf Einzelverbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig<br />

ist und nicht eine Verbriefung nach den Regelungen einer Wertpapierbörse, an <strong>der</strong> die<br />

Aktien zum Handel zugelassen sind, erfor<strong>der</strong>lich ist. Die KREMLIN AG kann die Aktien<br />

ganz o<strong>der</strong> teilweise in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrheit von Aktien<br />

verbriefen. Je<strong>der</strong> Aktionär ist berechtigt, von <strong>der</strong> KREMLIN AG die Ausstellung einer<br />

Mehrfachurkunde über sämtliche von ihm gehaltenen Aktien zu verlangen.<br />

Die KREMLIN AG hat eine Globalurkunde über 1.500.000 Stück Aktien bei <strong>der</strong><br />

Clearstream Banking AG, Neue Börsenstrasse 1, 60487 Frankfurt am Main, hinterlegt. Bei<br />

den Aktien <strong>der</strong> KREMLIN AG handelt es sich um Inhaberaktien.<br />

33.3 Lieferung und Abrechnung<br />

Für die Lieferung und Abrechnung <strong>der</strong> neuen Aktien <strong>der</strong> KREMLIN AG ist das folgende<br />

Verfahren vorgesehen:<br />

33.3.1 Bezugsaktien<br />

Zunächst werden die Aktionäre <strong>der</strong> KREMLIN AG aufgefor<strong>der</strong>t werden, ihr Bezugsrecht<br />

auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 13. März 2006 bis <strong>21</strong>. April 2006 (einschließlich)<br />

bei dem für die DKM Wertpapierhandelsbank AG, Immermannstr. 7, Düsseldorf, als Abwicklungsstelle<br />

tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, Göppingen,<br />

während <strong>der</strong> üblichen Geschäftszeiten auszuüben.<br />

Zur Ausübung des Bezugsrechts müssen Aktionäre ihrer Depotbank eine entsprechende<br />

Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugsauftrages<br />

zu erteilen. Die neuen Aktien können von den Aktionären im Verhältnis 3:1 zum<br />

Ausgabebetrag von EUR 3,10 je Aktie bezogen werden. Die Depotbanken werden dann die<br />

Zeichnungen <strong>der</strong> Aktionäre sammeln und bis spätestens <strong>21</strong>. April 2006 bei <strong>der</strong> Bankhaus


84<br />

Gebr. Martin AG, Kirchstr. 35, 73033 Göppingen, Fax: 07161/969317, aufgeben und den<br />

Bezugspreis ebenfalls bis spätestens zum <strong>21</strong>. April 2006 auf ein Son<strong>der</strong>konto einzahlen.<br />

Die Abgabe <strong>der</strong> Zeichnungserklärung ist für den Aktionär verbindlich; es besteht keine<br />

Möglichkeit für ihn die Zeichnungen zu reduzieren. Nur dann wenn die Mindestzeichnungsquote<br />

von 125.000 nicht erreicht wird, kommt keine Kapitalerhöhung und kein<br />

Zeichnungsvertrag zustande. In diesem Fall wird ein etwa entrichteter Kaufpreis dem<br />

Zeichner auf das Konto bei seiner Depotbank erstattet.<br />

Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Zeichnungsverträge insoweit anzunehmen als <strong>der</strong> Anleger<br />

für die Zeichnung einer Aktie Inhaber von drei Bezugsrechten ist.<br />

Beispiel: Nach Ende des Bezugsrechtshandels ist ein Anleger Inhaber von 300 Bezugsrechten.<br />

In diesem Fall ist die Gesellschaft verpflichtet, mit dem Anleger einen Zeichnungsvertrag<br />

über 100 neue Aktien <strong>der</strong> KREMLIN AG abzuschließen. Es besteht für die<br />

Gesellschaft keine Möglichkeit, den Zeichnungsvertrag nicht o<strong>der</strong> nur teilweise anzunehmen.<br />

Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Weitere Kosten werden den<br />

Zeichner nicht in Rechnung gestellt. Steuern fallen beim Erwerb <strong>der</strong> Bezugsaktien nicht<br />

an. Entscheidend für die Einhaltung <strong>der</strong> Frist ist jeweils <strong>der</strong> Eingang <strong>der</strong> Bezugsanmeldung<br />

sowie des Bezugspreises.<br />

Maßgeblich für die Berechnung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte<br />

ist <strong>der</strong>en jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf des 10. März 2006. Zu diesem<br />

Zeitpunkt werden die Bezugsrechte von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden<br />

Bezugsrechts abgetrennt. Die Bezugsrechte können im Freiverkehr <strong>der</strong> Wertpapierbörse<br />

Berlin-Bremen voraussichtlich ab dem 04. April 2006 gehandelt werden. Nicht<br />

ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf <strong>der</strong> Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Vom<br />

Beginn <strong>der</strong> Bezugsfrist an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Diese sind<br />

spätestens mit Ablauf <strong>der</strong> Bezugsfrist am <strong>21</strong>. April 2006 auf das bei <strong>der</strong> Clearstream Banking<br />

AG, Neue Börsenstrasse 1, 60487 Frankfurt am Main, geführte Konto <strong>der</strong> Bankhaus<br />

Gebr. Martin AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden,<br />

wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch <strong>der</strong> Bezugspreis auf dem genannten Son<strong>der</strong>konto gutgeschrieben<br />

ist.<br />

Diejenigen, die Bezugsrechte ausgeübt haben, können voraussichtlich am 18.05.2006 bei<br />

ihrer Depotbank erfragen, wie viele Aktien ihnen zugeteilt wurden. Vor <strong>der</strong> Einbuchung in<br />

das Depot des Anlegers können die neuen Aktien nicht gehandelt werden.


85<br />

33.3.2 Platzierung von nicht bezogenen neuen Aktien<br />

Sollten nach <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> Bezugsrechte nicht alle neuen Aktien aus <strong>der</strong> Kapitalerhöhung<br />

gezeichnet worden sein, so können diese nachträglich durch jeden Interessen, das<br />

heißt sowohl durch Aktionäre <strong>der</strong> KREMLIN AG als auch durch jeden Dritten, gezeichnet<br />

werden. Die Anzahl <strong>der</strong> verfügbaren Stücke und <strong>der</strong> Zeichnungspreis werden am 22. April<br />

2006 auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> Gesellschaft (http://www.kremlin-ag.de) veröffentlicht. Der<br />

Preis für die nicht bezogenen Aktien wird zwischen EUR 3,10 und <strong>der</strong> dann aktuellen Notierung<br />

<strong>der</strong> Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft im Freiverkehr liegen. Der genaue Preis wird durch den<br />

Vorstand und den Aufsichtsrat <strong>der</strong> Gesellschaft bestimmt und richtet sich danach, in welchem<br />

Umfang die Bezugsberechtigten von ihrem Bezugsrecht Gebrauch gemacht haben. Je<br />

höher die Nachfrage während <strong>der</strong> Bezugsfrist war, umso höher wird <strong>der</strong> Preis für die nicht<br />

bezogenen Aktien festgesetzt. Sowohl für die bezogenen Aktien als auch für die nachträglich<br />

gezeichneten Aktien fallen die bankenüblichen Provisionen an. Weitere Kosten werden<br />

den Zeichner nicht in Rechnung gestellt. Der Erwerb <strong>der</strong> Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft ist<br />

nicht steuerpflichtig.<br />

Die Zeichnungsfrist für die nicht bezogenen Aktien<br />

beginnt am 22. April 2006 und endet am 27. April 2006.<br />

Personen, die die nicht bezogenen Aktien zeichnen möchten, können ihren verbindlichen<br />

Zeichnungsauftrag über ihre Depotbank <strong>der</strong> Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Martin AG<br />

übermitteln. Die KREMLIN AG hat keine Möglichkeit, Mehrfach- und Überzeichnungen<br />

zu verhin<strong>der</strong>n. Es können nur so viele Zeichnungsverträge geschlossen werden, wie Aktien<br />

<strong>der</strong> KREMLIN AG vorhanden sind. Werden mehr Aktien gezeichnet als verfügbare Stücke<br />

vorhanden sind, werden diese durch Los unter den Zeichnern verteilt. Das Losverfahren ist<br />

unabhängig von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> durch einen Zeichner gezeichneten Aktien und richtet sich<br />

nur nach <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> zeichnenden Personen und nicht danach, wie viele Aktien jeweils<br />

gezeichnet wurden. Das bedeutet, dass wenn beispielsweise nur eine Aktie zu verteilen ist,<br />

je<strong>der</strong> Zeichner, gleichgültig wie viele Aktien er gezeichnet hat, dieselben Chancen auf Zuteilung<br />

dieser einen Aktie hat.<br />

Ein im Falle <strong>der</strong> Überzeichnung berechneter Kaufpreis wird dem Zeichner auf das Konto<br />

bei seiner Depotbank erstattet.<br />

Diejenigen Personen, die die nicht bezogenen Aktien gezeichnet haben, können voraussichtlich<br />

am 18. Mai 2006 bei ihrer Depotbank erfragen, wie viele Aktien ihnen zugeteilt<br />

wurden. Vor <strong>der</strong> Einbuchung in das Depot des Anlegers können die neuen Aktien nicht<br />

gehandelt werden.


33.3.3 Verbriefung <strong>der</strong> neuen Aktien<br />

86<br />

Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei <strong>der</strong> Clearstream Banking<br />

AG, Neue Börsenstrasse 1, 60487 Frankfurt am Main, hinterlegt. Ein Anspruch auf<br />

Einzelverbriefung besteht nicht. Die erworbenen neuen Aktien werden – nach Eintragung<br />

<strong>der</strong> Kapitalerhöhung – in die Depots <strong>der</strong> Erwerber eingebucht.<br />

33.4 Veräußerungsverbote, Übertragbarkeit<br />

Bei den Aktien <strong>der</strong> KREMLIN AG handelt es sich um auf den Inhaber lautende Stammaktien<br />

in Form von nennwertlosen Stückaktien. Die Inhaberaktien können als so genannte<br />

Inhaberpapiere nach den allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts<br />

formlos und frei von Zustimmungserfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Gesellschaft übertragen<br />

werden. Die Inhaberaktien werden mithin wie bewegliche Sachen durch Einigung und Übergabe<br />

übereignet. Beschränkungen bezüglich <strong>der</strong> Fungibilität bestehen nicht.<br />

Die Aktien <strong>der</strong> KREMLIN AG sollen in die Notierung im Freiverkehr an <strong>der</strong> Berlin-<br />

Bremen Wertpapierbörse einbezogen werden. Einschränkungen <strong>der</strong> Handelbarkeit bestehen<br />

nicht.<br />

33.5 Wertpapierkennnummer, International Security Identification Number,<br />

Börsenkürzel<br />

1.500.000 Stück Aktien <strong>der</strong> KREMLIN AG werden aktuell bereits im Freiverkehr <strong>der</strong><br />

Wertpapierbörsen Berlin-Bremen und München gehandelt:<br />

ISIN: DE0005133508<br />

WKN: 513 350<br />

Börsenkürzel: KML<br />

Anzahl Aktien: Stück 1.500.000<br />

Die bis zu 1.500.000 Bezugsrechte werden vom 22. März bis zum <strong>19.</strong> April 2006 im Freiverkehr<br />

<strong>der</strong> Wertpapierbörse Berlin-Bremen gehandelt.<br />

ISIN: DE000A0JCYZ2<br />

WKN: A0J CYZ<br />

Anzahl Bezugsrechte: bis zu 1.500.000 Stück<br />

Die neuen Aktien werden – vorbehaltlich <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Kapitalerhöhung – voraussichtlich<br />

bis zum 18. Mai 2006 geliefert und danach – bis zur Ausschüttung <strong>der</strong> Dividende<br />

für das Geschäftsjahr 2005 – im Freiverkehr <strong>der</strong> Wertpapierbörse Berlin-Bremen unter den<br />

nachstehenden Daten gehandelt. Die neuen Aktien sind ab dem 1.1.2006 gewinnbezugsbe-


87<br />

rechtigt. Im Anschluss daran werden die neuen Aktien den alten Aktien gleichgestellt und<br />

im Freiverkehr <strong>der</strong> Wertpapierbörsen Berlin-Bremen und München gehandelt:<br />

ISIN: DE000A0JCY03<br />

WKN: A0J CY0<br />

Anzahl Aktien: bis zu 500.000 Stück<br />

33.6 Zuteilung<br />

Sollten nach <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> Bezugsrechte nicht alle neuen Aktien aus <strong>der</strong> Kapitalerhöhung<br />

gezeichnet worden sein, so werden die verfügbaren Stücke durch Los unter den<br />

Kaufwilligen verteilt, wenn mehr Angebote vorliegen als neue Aktien vorhanden sind. Das<br />

Losverfahren ist unabhängig von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> durch einen Zeichner gezeichneten Aktien<br />

und richtet sich nur nach <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> zeichnenden Personen und nicht danach, wie viele<br />

Aktien jeweils gezeichnet wurden. Das bedeutet, dass wenn beispielsweise nur eine Aktie<br />

zu verteilen ist, je<strong>der</strong> Zeichner, gleichgültig wie viele Aktien er gezeichnet hat, dieselben<br />

Chancen auf Zuteilung dieser einen Aktie hat.<br />

33.7 Börsenzulassung und Notierungsaufnahme<br />

Der Antrag auf Einbeziehung <strong>der</strong> (maximal) 500.000 Aktien in den Freiverkehr <strong>der</strong> Wertpapierbörse<br />

Berlin-Bremen wird voraussichtlich bis zum <strong>20.</strong> Mai 2006 gestellt. Die Handelsaufnahme<br />

<strong>der</strong> Aktien ist bis zum 31. Mai 2006 geplant.<br />

Im Freiverkehr unterliegt die KREMLIN AG geringeren Publizitätsanfor<strong>der</strong>ungen (z.B.<br />

keine Ad-hoc-Pflicht, kein Pflicht zur Veröffentlichung von Quartalszahlen) als an geregelten<br />

Marktsegmenten. Einige institutionelle Investoren dürfen nicht in Aktien investieren,<br />

die nur im Freiverkehr notieren.<br />

Eine Zulassung zu einem geregelten Marktsegment einer deutschen Börse (z.B. Geregelter<br />

Markt o<strong>der</strong> Amtlicher Markt) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant. Diese Option<br />

wird <strong>der</strong>zeit aber geprüft.<br />

33.8 Verkaufsbeschränkungen<br />

Das öffentliche Angebot gilt ausschließlich für die Bundesrepublik Deutschland. Die Aktien<br />

werden we<strong>der</strong> unmittelbar noch mittelbar in den Vereinigten Staaten von Amerika o<strong>der</strong><br />

an einen Einwohner <strong>der</strong> Vereinigten Staaten von Amerika o<strong>der</strong> für dessen Rechnung angeboten<br />

o<strong>der</strong> verkauft, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungs- und<br />

Mitteilungspflichten des U.S.-amerikanischen Wertpapier- und Börsenrechts erfüllt ist und<br />

nicht alle weiteren anwendbaren U.S.-amerikanischen Rechtsvorschriften eingehalten sind.<br />

Die Aktien werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 registriert und können in<br />

den Vereinigten Staaten von Amerika o<strong>der</strong> an einen Einwohner <strong>der</strong> Vereinigten Staaten


88<br />

von Amerika nur nach Regulation S o<strong>der</strong> gemäß einer Befreiung von den Registrierungserfor<strong>der</strong>nissen<br />

des U.S. Securities Act von 1933 angeboten o<strong>der</strong> verkauft werden.<br />

Der Verkauf <strong>der</strong> Aktien im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland<br />

(das „Vereinigte Königreich“) unterliegt ebenfalls Beschränkungen. Die Aktien werden<br />

daher im Vereinigten Königreich während des Angebots und bis zum Ablauf von sechs<br />

Monaten nach Abwicklung des Angebots Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft we<strong>der</strong> angeboten noch<br />

verkauft, es sei denn an Personen, zu <strong>der</strong>en üblichen Tätigkeiten es gehört, für die Zwecke<br />

ihrer Geschäftstätigkeit Kapitalanlagen zu erwerben, zu halten, zu verwalten o<strong>der</strong> zu veräußern,<br />

o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Fällen, die nicht zu einem öffentlichen Angebot im Vereinigten<br />

Königreich im Sinne <strong>der</strong> Section 102B des Financial Services and Markets Act 2000 führen.<br />

Die Aktien dürfen we<strong>der</strong> unmittelbar noch mittelbar in Japan o<strong>der</strong> Kanada o<strong>der</strong> an einen<br />

Einwohner Japans o<strong>der</strong> Kanadas o<strong>der</strong> für dessen Rechnung angeboten o<strong>der</strong> verkauft werden.<br />

34. Besteuerung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

Im folgenden Abschnitt „Besteuerung in Deutschland“ werden die Besteuerungsgrundsätze<br />

beschrieben, die für den Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Aktien <strong>der</strong> KREM-<br />

LIN AG von Bedeutung sein können. Die nachfolgenden Anmerkungen stellen kein abschließendes<br />

steuerrechtliches Gutachten zu dieser Thematik dar. Die Darstellung beruht<br />

auf dem am Tag <strong>der</strong> Ausgabe dieses Wertpapierprospekts geltenden deutschen Steuerrecht<br />

sowie <strong>der</strong> zwischen <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland und an<strong>der</strong>en Staaten abgeschlossenen<br />

Doppelbesteuerungsabkommen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine u. U. auch rückwirkende<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtslage je<strong>der</strong>zeit möglich ist.<br />

Personen, die an dem Erweb von Aktien <strong>der</strong> KREMLIN AG interessiert sind, sollten in<br />

jedem Fall ihren Steuerberater zu den steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs, des Haltens,<br />

<strong>der</strong> Veräußerung, <strong>der</strong> Schenkung o<strong>der</strong> Vererbung von Aktien konsultieren. Gleiches<br />

gilt für die bei <strong>der</strong> Rückerstattung von zunächst einbehaltener Kapitalertragsteuer geltenden<br />

Regeln. Beson<strong>der</strong>heiten des jeweiligen Aktionärs können nur im Rahmen einer individuellen<br />

Steuerberatung in ausreichen<strong>der</strong> Weise steuerlich berücksichtigt werden. Die<br />

KREMLIN AG ist nicht verantwortlich für eine ordnungsgemäße Versteuerung von Dividendeneinkünften<br />

<strong>der</strong> Anleger bzw. für eine Einbehaltung für in Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb o<strong>der</strong> Verkauf ihrer Aktien anfallende Steuern.


89<br />

34.1 Besteuerung von Dividendeneinkünften<br />

34.1.1 Kapitalertragsteuer<br />

Bei <strong>der</strong> Auszahlung einer Dividende muss die KREMLIN AG grundsätzlich Kapitalertragsteuer<br />

in Höhe von 20 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % darauf<br />

(insgesamt <strong>21</strong>,1 %) einbehalten. Im Gegensatz dazu sind Dividendenzahlungen, die aus<br />

dem steuerlichen Einlagekonto <strong>der</strong> Gesellschaft finanziert werden, nicht kapitalertragsteuerpflichtig.<br />

Ausweislich des entsprechenden Steuerbescheides zum 31.12.2004, <strong>der</strong> unter<br />

dem Vorbehalt <strong>der</strong> Nachprüfung steht, verfügt die Gesellschaft über ein steuerliches Einlagenkonto<br />

in Höhe von EUR 1.758.819,00. Dieses gilt erst ab dann als für Ausschüttungen<br />

verwendet, wenn das in <strong>der</strong> Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des gezeichneten<br />

Kapitals nicht höher ist, als das steuerliche Einlagenkonto. Solange also bei<br />

KREMLIN AG bei bestehen<strong>der</strong> Kapitalrücklage von mindestens zurzeit EUR 1.758.819,00<br />

aus dem Bilanzgewinn ausgeschüttet wird, ist eine Verwendung des steuerlichen Eigenkapitalkontos<br />

ausgeschlossen.<br />

Die Depotbank kann für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Aktionäre durch<br />

Sammelantrag die Erstattung <strong>der</strong> Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags beantragen<br />

und an die Aktionäre auszahlen, wenn diese Aktionäre ihrer inländischen Depotbank<br />

eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Sitz- o<strong>der</strong> Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt<br />

haben. Gleiches gilt, wenn <strong>der</strong> unbeschränkt steuerpflichtige Aktionär, <strong>der</strong> die Aktien<br />

in seinem Privatvermögen hält, <strong>der</strong> Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht hat<br />

und das darin zulässigerweise genannte Freistellungsvolumen nicht bereits verbraucht ist.<br />

Die Einbehaltung und Abführung <strong>der</strong> Kapitalertragsteuer sind unabhängig davon, in welcher<br />

Höhe die Dividendenzahlung beim Anteilseigner steuerlich zu berücksichtigen ist.<br />

Ebenso unerheblich ist <strong>der</strong> Wohnsitz des Aktionärs.<br />

Sowohl bei Anlegern mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung o<strong>der</strong> Sitz<br />

in Deutschland als auch bei im Ausland ansässigen Anlegern, die ihre Anteile über eine<br />

inländische Betriebsstätte o<strong>der</strong> feste Einrichtung o<strong>der</strong> in einem Betriebsvermögen, für das<br />

im Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist, halten, wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />

auf die persönliche Einkommen- o<strong>der</strong> Körperschaftssteuerschuld angerechnet.<br />

Soweit die einbehaltene Kapitalertragsteuer die persönliche Steuerschuld übersteigt, wird<br />

sie erstattet. Entsprechendes gilt für den Solidaritätszuschlag.<br />

Wenn zwischen Deutschland und dem Herkunftsstaat des Anlegers ein entsprechendes<br />

Doppelbesteuerungsabkommen besteht und <strong>der</strong> Anleger die Anteile nicht über eine inländische<br />

Betriebsstätte o<strong>der</strong> feste Einrichtung o<strong>der</strong> in einem Betriebsvermögen, für das im<br />

Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist, hält, gilt bei Dividendenzahlungen an ausländi-


90<br />

sche Anleger ein ermäßigte Kapitalertragsteuersatz (in dar Regel 15 %). Dabei wird <strong>der</strong><br />

Differenzbetrag zwischen <strong>der</strong> in <strong>der</strong> gesetzlich vorgeschriebenen Höhe einbehaltenen Kapitalertragsteuer<br />

(einschl. des Solidaritätszuschlags) und <strong>der</strong> Steuerschuld, die sich aus dem<br />

Steuersatz im jeweiligen Abkommen ergibt (in <strong>der</strong> Regel 15 %), auf Antrag vom Bundeszentralamt<br />

für Steuern, An <strong>der</strong> Küppe 1, 53225 Bonn, erstattet. Antragsformulare sind<br />

beim Bundesministerium <strong>der</strong> Finanzen sowie deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich.<br />

34.1.2 In Deutschland ansässige Anleger<br />

Bei in Deutschland ansässigen Anlegern, die ihre Aktien im Privatvermögen halten, wird<br />

lediglich die Hälfte <strong>der</strong> Dividendeneinnahmen bei <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage berücksichtigt<br />

(so genanntes Halbeinkünfteverfahren). Dieser Teil <strong>der</strong> Dividendenzahlungen wird<br />

dann entsprechend dem jeweiligen, progressiv ansteigenden Einkommensteuersatz des Aktionärs<br />

zuzüglich Solidaritätszuschlag versteuert. Es kann folglich auch nur die Hälfte <strong>der</strong><br />

mit den Dividenden in Zusammenhang stehenden Werbungskosten steuerlich berücksichtigt<br />

werden.<br />

Dividendenzahlungen, die aus dem steuerlichen Einlagekonto <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

finanziert werden, unterliegen bei Anlegern, die ihre Anteile im Privatvermögen halten,<br />

nur <strong>der</strong> Einkommensteuer, wenn (i) <strong>der</strong> Anleger o<strong>der</strong> – im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs<br />

– sein Rechtsvorgänger zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von fünf Jahren vor<br />

<strong>der</strong> Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto <strong>der</strong> Gesellschaft unmittelbar<br />

o<strong>der</strong> mittelbar zu mindestens 1 % am Kapital <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt war und (ii) soweit<br />

die aus dem steuerlichen Einlagekonto <strong>der</strong> Gesellschaft stammenden Dividendezahlungen<br />

die Anschaffungskosten <strong>der</strong> Aktien übersteigen. Ausweislich des entsprechenden Steuerbescheides<br />

zum 31.12.2004, <strong>der</strong> unter dem Vorbehalt <strong>der</strong> Nachprüfung steht, verfügt die<br />

Gesellschaft über ein steuerliches Einlagenkonto in Höhe von EUR 1.758.819,00. Dieses<br />

gilt erst ab dann als für Ausschüttungen verwendet, wenn das in <strong>der</strong> Steuerbilanz ausgewiesene<br />

Eigenkapital abzüglich des gezeichneten Kapitals nicht höher ist, als das steuerliche<br />

Einlagenkonto. Solange also bei KREMLIN AG bei bestehen<strong>der</strong> Kapitalrücklage von<br />

mindestens zurzeit EUR 1.758.819,00 aus dem Bilanzgewinn ausgeschüttet wird, ist eine<br />

Verwendung des steuerlichen Eigenkapitalkontos ausgeschlossen. Im Falle einer Liquidation<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft kann neben dem Nennkapital auch das steuerliche Einlagenkonto von<br />

den Aktionären, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, unter den in diesem Absatz<br />

genannten Voraussetzungen steuerfrei bezogen werden.<br />

Anleger, die ihre Aktien im Privatvermögen halten, erhalten einen Sparerfreibetrag für ihre<br />

gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von jährlich EUR 1.370 (bzw.<br />

EUR 2.740 bei zusammen veranlagten Ehegatten). Darüber hinaus wird eine jährliche<br />

Werbungskostenpauschale in Höhe von EUR 51 (bzw. EUR 102 bei zusammen veranlag-


91<br />

ten Ehegatten) gewährt, es sei denn höhere Werbungskosten werden nachgewiesen. Dividendeneinkünfte<br />

werden somit nur in <strong>der</strong> Höhe besteuert, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> nicht steuerbefreite<br />

Anteil und die sonstigen Einkünfte aus Kapitalvermögen abzüglich <strong>der</strong> tatsächlich angefallenen<br />

bzw. pauschalisierten Werbungskosten den Sparerfreibetrag übersteigen.<br />

Bei Anteilen, die im Betriebsvermögen gehalten werden, richtet sich die Besteuerung danach,<br />

ob <strong>der</strong> Anleger ein Einzelunternehmer, eine Personengesellschaft o<strong>der</strong> eine Kapitalgesellschaft<br />

ist:<br />

(a) Dividendenzahlungen sind bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich von <strong>der</strong> Körperschaftsteuer<br />

befreit. Als Ausgaben gelten jedoch 5 % <strong>der</strong> steuerfreien Dividendeneinnahmen,<br />

die steuerlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Sie<br />

sind somit im Ergebnis steuerpflichtig. Die Abzugsfähigkeit tatsächlich entstandener<br />

Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit den Anteilen stehen, ist hingegen<br />

nicht deswegen eingeschränkt, weil die Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen im<br />

Zusammenhang stehen. 95% <strong>der</strong> steuerfreien Dividendeneinnahmen sind für die<br />

Ermittlung <strong>der</strong> gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage wie<strong>der</strong> hinzuzurechnen,<br />

es sei denn, die Kapitalgesellschaft als Anlegerin ist zu Beginn des Erhebungszeitraums<br />

zu mindestens 10 % am Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt. Dividendenzahlungen,<br />

die aus dem steuerlichen Einlagekonto <strong>der</strong> Gesellschaft finanziert werden,<br />

unterliegen nur insoweit <strong>der</strong> Körperschaft- und Gewerbesteuer, als die aus dem<br />

steuerlichen Einlagekonto <strong>der</strong> Gesellschaft stammenden Dividendenzahlungen die<br />

Anschaffungskosten <strong>der</strong> Aktien überschreiten. Beson<strong>der</strong>e Regelungen für Kreditinstitute,<br />

Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen sowie Lebens- und<br />

Krankenversicherungsunternehmen und Pensionsfonds sind unten beschrieben.<br />

(b) Dividendenzahlungen werden bei Einzelunternehmern zur Hälfte besteuert. Steuerlich<br />

abzugsfähig ist daher auch nur die Hälfte <strong>der</strong> mit den Dividendeneinnahmen in<br />

wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben (vorbehaltlich sonstiger<br />

Abzugsbeschränkungen). Die Dividenden sind gewerbesteuerpflichtig, sofern<br />

<strong>der</strong> Aktionär selbst <strong>der</strong> Gewerbesteuer unterliegt und zu Beginn des Erhebungszeitraums<br />

nicht zu mindestens 10% am Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt ist. Abhängig<br />

von <strong>der</strong> Höhe des kommunalen Gewerbesteuersatzes und <strong>der</strong> persönlichen<br />

Besteuerungsverhältnisse wird die Gewerbesteuer jedoch - vollständig o<strong>der</strong> teilweise<br />

- auf die Einkommensteuer des Anlegers angerechnet. Dividendenzahlungen, die<br />

aus dem steuerlichen Einlagekonto <strong>der</strong> Gesellschaft finanziert werden, unterliegen<br />

nur insoweit <strong>der</strong> Einkommen- und Gewerbesteuer, als die aus dem steuerlichen Einlagekonto<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft stammenden Dividendenzahlungen die Anschaffungskosten<br />

<strong>der</strong> Aktien überschreiten.


92<br />

(c) Bei Personengesellschaften, welche die Aktien halten, fällt Einkommen- o<strong>der</strong> Körperschaftsteuer<br />

lediglich auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Gesellschafter an. Bei körperschaftsteuerpflichtigen<br />

Gesellschaftern ist die Dividendenzahlung grundsätzlich steuerbefreit<br />

(siehe oben (a)). Ist <strong>der</strong> Gesellschafter hingegen <strong>der</strong> einkommensteuerpflichtig, so<br />

wird die Hälfte <strong>der</strong> Dividende besteuert. Hinsichtlich <strong>der</strong> Abziehbarkeit von Betriebsausgaben<br />

gilt für körperschaftsteuerpflichtige Gesellschafter das oben unter<br />

(a) Ausgeführte und für einkommensteuerpflichtige Gesellschafter das oben unter<br />

(b) Ausgeführte. Gewerbesteuer auf die gesamte Dividendenzahlung fällt auf <strong>der</strong><br />

Ebene <strong>der</strong> Personengesellschaft an, wenn diese gewerbesteuerpflichtig ist und nicht<br />

zu Beginn des Erhebungszeitraums zu mindestens 10 % am Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

beteiligt ist. Soweit natürliche Personen an <strong>der</strong> Personengesellschaft beteiligt<br />

sind, wird die Gewerbesteuer jedoch – abhängig von <strong>der</strong> Höhe des kommunalen<br />

Gewerbesteuersatzes und <strong>der</strong> persönlichen Besteuerhangsverhältnisse – vollständig<br />

o<strong>der</strong> teilweise auf ihre Einkommensteuer angerechnet. Beson<strong>der</strong>e Regelungen<br />

für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzunternehmen sowie<br />

Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen und Pensionsfonds sind unten beschrieben.<br />

34.1.3 Außerhalb von Deutschland ansässige Anleger<br />

Bei ausländischen Anlegern, die die Anteile über eine inländische Betriebsstätte o<strong>der</strong> feste<br />

Einrichtung o<strong>der</strong> in einem Betriebsvermögen, für das im Inland ein ständiger Vertreter bestellt<br />

ist, halten, gilt das oben in Bezug auf in Deutschland ansässige Anleger Dargestellte<br />

entsprechend.<br />

Für an<strong>der</strong>e ausländische Anleger hingegen, die die Anteile nicht über eine inländische Betriebsstätte<br />

o<strong>der</strong> feste Einrichtung o<strong>der</strong> in einem Betriebsvermögen, für das im Inland ein<br />

ständiger Vertreter bestellt ist, halten, ist die Steuerpflicht mit <strong>der</strong> Einbehaltung <strong>der</strong> (möglicherweise<br />

über entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen reduzierten) Kapitalertragsteuer<br />

abgegolten.<br />

34.2 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

34.2.1 In Deutschland ansässige Anleger<br />

Für den Fall, dass ein in Deutschland ansässiger Anleger Die Aktien innerhalb eines Jahres<br />

vor <strong>der</strong> Veräußerung erworben hat, unterliegt die Hälfte des Gewinns aus <strong>der</strong> Veräußerung<br />

von Aktien, die im Privatvermögen gehalten wurden, <strong>der</strong> Einkommensteuer mit dem jeweiligen<br />

Einkommensteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag. Gewinne des Anlegers aus<br />

privaten Veräußerungsgeschäften im betreffenden Kalen<strong>der</strong>jahr werden nicht besteuert,<br />

wenn sie insgesamt weniger als EUR 512 betragen.


93<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> 1-Jahres-Frist unterliegt bei im Privatvermögen gehaltenen Aktien die<br />

Hälfte des Veräußerungsgewinns nur dann <strong>der</strong> Besteuerung, wenn <strong>der</strong> Veräußerer <strong>der</strong> Aktien<br />

o<strong>der</strong> – im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs – sein Rechtsvorgänger zu einem beliebigen<br />

Zeitpunkt innerhalb von fünf Jahren vor <strong>der</strong> Veräußerung unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar<br />

zu mindestens 1 % am Kapital <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt war.<br />

Bei Anteilen, die im Betriebsvermögen gehalten werden, richtet sich die Besteuerung danach,<br />

ob <strong>der</strong> Anleger ein Einzelunternehmer, eine Personengesellschaft o<strong>der</strong> eine Kapitalgesellschaft<br />

ist:<br />

(a) Bei einer Kapitalgesellschaft als Anlegerin sind Veräußerungsgewinne grundsätzlich<br />

körperschafts- und gewerbesteuerfrei. 5 % des Veräußerungsgewinns gelten jedoch<br />

als Ausgaben, die steuerlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden<br />

dürfen. Im Ergebnis sind sie daher zu besteuern. Die Abzugsfähigkeit tatsächlich<br />

entstandener Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit den Anteilen stehen, ist<br />

nicht deswegen eingeschränkt, weil sie mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang<br />

stehen. Veräußerungsverluste können steuerlich nicht berücksichtigt werden.<br />

Beson<strong>der</strong>e Regelungen für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen<br />

sowie Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen und Pensionsfonds<br />

sind unten beschrieben.<br />

(b) Bei Einzelunternehmern ist die Hälfte <strong>der</strong> Veräußerungsgewinne steuerpflichtig.<br />

Steuerlich berücksichtigt werden können daher nur die Hälfte <strong>der</strong> mit solchen Veräußerungsgewinnen<br />

zusammenhängenden Betriebsausgaben sowie nur die Hälfte<br />

eventueller Veräußerungsverluste. Die Hälfte <strong>der</strong> Veräußerungsgewinne ist darüber<br />

hinaus gewerbesteuerpflichtig, wenn <strong>der</strong> Einzelunternehmer gewerbesteuerpflichtig<br />

ist. Die Gewerbesteuer wird jedoch – abhängig von <strong>der</strong> Höhe des kommunalen<br />

Gewerbesteuersatzes und <strong>der</strong> persönlichen Besteuerungsverhältnisse – vollständig<br />

o<strong>der</strong> teilweise auf die Einkommensteuer des Anlegers angerechnet.<br />

(c) Die Besteuerung eine Personengesellschaft als Anleger hängt davon ab, ob <strong>der</strong>en<br />

Gesellschafter <strong>der</strong> Einkommen- o<strong>der</strong> Körperschaftsteuer unterliegen: Bei Gesellschaftern,<br />

die <strong>der</strong> Körperschaftsteuer unterliegen, sind Veräußerungsgewinne<br />

grundsätzlich steuerbefreit (siehe oben a)). Gesellschafter, die <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />

unterliegen, haben die Hälfte <strong>der</strong> Veräußerungsgewinne zu versteuern (siehe oben<br />

(b)). Entsprechendes gilt für Gewerbesteuerzwecke in Abhängigkeit vom Gesellschafterbestand<br />

<strong>der</strong> Personengesellschaft. Soweit natürliche Personen an <strong>der</strong><br />

Personengesellschaft beteiligt sind, wird die Gewerbesteuer jedoch – abhängig von<br />

<strong>der</strong> Höhe des kommunalen Gewerbesteuersatzes und <strong>der</strong> persönlichen Besteuerungsverhältnisse<br />

– vollständig o<strong>der</strong> teilweise auf ihre Einkommensteuer angerechnet.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Abziehbarkeit von mit Veräußerungsgewinnen zusammenhän-


94<br />

genden Betriebsausgaben und Veräußerungsverlusten gilt für körperschaftsteuerpflichtige<br />

Gesellschafter das oben unter (a) Ausgeführte und für einkommensteuerpflichtige<br />

Gesellschafter das oben unter (b) Ausgeführte. Beson<strong>der</strong>e Regelungen für<br />

Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen sowie Lebens-<br />

und Krankenversicherungsunternehmen und Pensionsfonds sind unten beschrieben.<br />

34.2.2 Außerhalb von Deutschland ansässige Anleger<br />

Veräußerungsgewinne, die von außerhalb Deutschlands ansässigen Anlegern, die die Anteile<br />

nicht über eine inländische Betriebsstätte o<strong>der</strong> feste Einrichtung o<strong>der</strong> in einem Betriebsvermögen,<br />

für das im Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist, halten, erzielt werden,<br />

sind in Deutschland nur zu versteuern, wenn <strong>der</strong> veräußernde Anleger o<strong>der</strong> – im Fall eines<br />

unentgeltlichen Erwerbs – sein Rechtsvorgänger zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb<br />

von fünf Jahren vor <strong>der</strong> Veräußerung unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar zu mindestens 1 % am<br />

Kapital dar Gesellschaft beteiligt war. In diesem Fall unterliegen 5 % des Veräußerungsgewinns<br />

<strong>der</strong> Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag, wenn <strong>der</strong> Anleger eine Kapitalgesellschaft<br />

ist. In allen an<strong>der</strong>en Fällen ist die Hälfte des Veräußerungsgewinns zu<br />

versteuern.<br />

Ein Teil <strong>der</strong> deutschen Doppelbesteuerungsabkommen sieht hierbei allerdings eine vollständige<br />

Freistellung von deutschen Steuern vor und weist das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat<br />

des Anlegers zu.<br />

Für Gewinne aus <strong>der</strong> Veräußerung von Aktien, die über eine inländische Betriebsstätte o<strong>der</strong><br />

feste Einrichtung o<strong>der</strong> in einem Betriebsvermögen, für das im Inland ein ständiger Vertreter<br />

bestellt ist, gehalten wurden, gilt das oben für in Deutschland ansässige Anleger<br />

Dargestellte entsprechend.<br />

34.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Die Übertragung von Aktien im Wege <strong>der</strong> Erbfolge o<strong>der</strong> Schenkung wird nur unter folgenden<br />

Voraussetzungen <strong>der</strong> deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterworfen:<br />

(a) Der Erblasser, <strong>der</strong> Schenker, <strong>der</strong> Erbe, <strong>der</strong> Beschenkte o<strong>der</strong> ein sonstiger Begünstigter<br />

hat seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung o<strong>der</strong> Sitz<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Übertragung in Deutschland;<br />

(b) Die Anteile werden – unabhängig von diesen persönlichen Voraussetzungen – in<br />

einem gewerblichen Betriebsvermögen gehalten, für welches in Deutschland eine<br />

Betriebsstätte unterhalten wird o<strong>der</strong> ein ständiger Vertreter bestellt ist; o<strong>der</strong><br />

(c) Der Erblasser war zurzeit des Erbfalls o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schenker zurzeit <strong>der</strong> Schenkung<br />

entwe<strong>der</strong> allein o<strong>der</strong> zusammen mit an<strong>der</strong>en ihm nahe stehenden Personen unmit-


95<br />

telbar o<strong>der</strong> mittelbar zu mindestens 10 % am Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt.<br />

Die wenigen Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, die<br />

Deutschland abgeschlossen hat, sehen üblicherweise vor, dass deutsche Erbschaft- o<strong>der</strong><br />

Schenkungsteuer nur in <strong>der</strong> Fallgestaltung (a) und mit gewissen Einschränkungen auch in<br />

<strong>der</strong> Fallgestaltung (b) erhoben wird. Son<strong>der</strong>regelungen finden Anwendung auf bestimmte<br />

außerhalb Deutschlands lebende deutsche Staatsangehörige und ehemalige deutsche<br />

Staatsangehörige.<br />

34.4 An<strong>der</strong>e Steuern<br />

Beim Erwerb, <strong>der</strong> Veräußerung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Formen <strong>der</strong> Übertragung von Aktien fallen<br />

keine an<strong>der</strong>en Steuern (Umsatzsteuer, Kapitalverkehrsteuer etc.) an. Ein Unternehmer kann<br />

jedoch für grundsätzlich steuerbefreite Umsätze mit Aktien zur Umsatzsteuer optieren,<br />

wenn <strong>der</strong> Umsatz an einen an<strong>der</strong>en Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.<br />

Vermögensteuer wird in Deutschland zurzeit nicht erhoben.<br />

34.5 Beson<strong>der</strong>e Regelungen für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitut,<br />

Finanzunternehmen sowie Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen<br />

und Pensionsfonds<br />

Für Aktien, die bei Kreditinstituten o<strong>der</strong> Finanzdienstleistungsinstituten gemäß § 1 Abs. 12<br />

Kreditwesengesetz ihrem Handel zuzurechnen sind, findet die üblicherweise für Kapitalgesellschaften<br />

geltende Steuerbefreiung bzw. das Halbeinkünfteverfahren sowohl auf Dividendeneinnahmen<br />

als auch auf Veräußerungsgewinne bzw. -verluste keine Anwendung,<br />

d.h. Dividendeneinnahmen und Veräußerungsgewinne unterliegen in vollem Umfang <strong>der</strong><br />

Körperschaftsteuer. Das gleiche gilt für Aktien, die von Finanzunternehmen im Sinne des<br />

Kreditwesengesetzes mit dem Ziel <strong>der</strong> kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges<br />

erworben wurden. Dies gilt ebenso für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und<br />

Finanzunternehmen mit Sitz in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />

o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en Vertragsstaat des EWR-Abkommens, soweit sie die Aktien in<br />

einer deutschen Betriebsstätte halten. Ebenso findet die üblicherweise für Kapitalgesellschaften<br />

geltende Steuerbefreiung sowohl auf Dividendeneinnahmen als auch auf Veräußerungsgewinne<br />

bzw. -verluste keine Anwendung auf Aktien, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen<br />

sowie Pensionsfonds den Kapitalanlagen zuzurechnen sind.<br />

34.6 Aktuelle Entwicklung<br />

Mit Beschluss vom 9. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass § 23<br />

Abs. 1 S. Nr. 1b Einkommensteuergesetz in <strong>der</strong> für die Veranlagungszeiträume 1997 und<br />

1998 geltenden Fassung vom 16. April 1997 mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar<br />

und nichtig ist, soweit er die Veräußerung von Wertpapieren betrifft. Da diese Entscheidung<br />

des Bundesverfassungsgerichts nur die Veranlagungszeitraume 1997 und 1998 be-


96<br />

trifft, ist unklar, ob die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften<br />

in Veranlagungszeiträumen ab 1998 ebenfalls verfassungswidrig ist o<strong>der</strong> zwischenzeitliche<br />

Gesetzesän<strong>der</strong>ungen die verfassungswidrige Ungleichbehandlung beseitigt haben.


35. Finanzteil<br />

97<br />

Vorbemerkung: Die KREMLIN AG erfüllt zwar die Voraussetzungen des § 290 Abs. 2 HGB –<br />

sie hat eine 100%ige Tochtergesellschaft, die ZAO Kremlin –, so dass sie grundsätzlich zur Aufstellung<br />

eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts verpflichtet ist. Da die<br />

KREMLIN AG allerdings die Voraussetzungen des § 293 Abs. 1 HGB erfüllt, ist sie gesetzlich<br />

von <strong>der</strong> Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts<br />

befreit.


35.1 Geschäftsjahr 2005 (ungeprüft)<br />

35.1.1 Bilanz (ungeprüft)<br />

A K T I V A<br />

A. Anlagevermögen<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

98<br />

Bilanz<br />

zum 31. Dezember 2005<br />

31.12.2005 31.12.2004<br />

EUR EUR EUR<br />

1.191,00 2.241,00<br />

II. Sachanlagevermögen 6.377,00 9.415,<strong>21</strong><br />

III. Finanzanlagen<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

Beteiligungen<br />

Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

B. Umlaufvermögen<br />

1,00<br />

30.002,00<br />

3.463.162,56<br />

1,00<br />

30.002,00<br />

3.6<strong>21</strong>.884,87<br />

3.493.165,56 3.651.887,87<br />

I. For<strong>der</strong>ungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

- sämtlichst mit einer Restlaufzeit<br />

von bis zu einem Jahr<br />

Sonstige Vermögensgegenstände <strong>21</strong>.503,88 <strong>20.</strong>969,74<br />

II. Wertpapiere 3.882,72 3.882,72<br />

III. Kassenbestand und Bankguthaben 1.<strong>21</strong>0.018,00 362.546,09<br />

1.235.404,60 387.398,55<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.422,42 2.414,84<br />

4.740.560,58 4.053.357,47


P A S S I V A<br />

A. Eigenkapital<br />

99<br />

31.12.2005 31.12.2004<br />

EUR EUR EUR<br />

I. Gezeichnetes Kapital 1.500.000,00 1.500.000,00<br />

II. Kapitalrücklage 1.758.818,52 1.758.818,52<br />

III. Gewinnrücklagen 17,90 17,90<br />

IV. Bilanzgewinn 596.401,66 390.231,89<br />

3.855.238,08 3.649.068,31<br />

B. Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen 848.892,92 226.278,74<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

-sämtlichst mit einer Restlaufzeit von bis<br />

zu einem Jahr<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten<br />

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen<br />

3. Sonstige Verbindlichkeiten<br />

- davon aus Steuern EUR 2.487,18<br />

(i.V. EUR 42.035,12)<br />

- davon im Rahmen <strong>der</strong> sozialen Sicherheit<br />

EUR 3.135,30 (i.V. EUR 4.<strong>21</strong>2,67)<br />

3.500,00<br />

32.922,48<br />

7,10 373,02<br />

62.159,82<br />

115.477,58<br />

36.429,58 178.010,42<br />

4.740.560,58 4.053.357,47


100<br />

35.1.2 Gewinn- und Verlustrechnung (ungeprüft)<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

für den Zeitraum vom<br />

1. Januar zum 31. Dezember 2005<br />

1.1. – 31.12.2005<br />

2004<br />

EUR EUR<br />

1. Umsatzerlöse 0,00 38.448,62<br />

2. Sonstige betriebliche Erträge 2.231.330,44 1.789.745,47<br />

3. Materialaufwand<br />

a) Verbrauchsstoffe<br />

b) Aufwendungen für bezogene<br />

Leistungen<br />

0,00<br />

0,00<br />

-<br />

-<br />

10.937,25<br />

46.081,00<br />

0,00 - 57.018,25<br />

4. Personalaufwand<br />

a) Löhne und Gehälter - 85.902,51 - 365.378,88<br />

b) Soziale Abgaben und<br />

Aufwendungen<br />

für Altersversorgung und<br />

für Unterstützung -<br />

davon für Altersversorgung<br />

EUR 428,77<br />

(i.V. EUR 12.581,57)<br />

4.385,67<br />

- 43.075,74<br />

- 90.288,18 - 408.454,62<br />

5. Abschreibungen - 4.664,72 - 34.223,12<br />

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 1.590.171,12 - 874.664,67<br />

7. Erträge aus an<strong>der</strong>en Wertpapieren 38.600,16 16.716,27<br />

8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 63,41 7.751,56<br />

9. Abschreibungen Finanzanlagen 0,00 - 377.947,96


10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 1.556,19 - 1.148,76<br />

11. Ergebnis <strong>der</strong> gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

101<br />

583.313,80 99.204,54<br />

12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3,00 - 41,41<br />

13. Sonstige Steuern - 2.147,03 - 514,00<br />

14. Jahresüberschuss 581.169,77 98.649,13<br />

15. Gewinnvortrag 390.231,89 291.582,76<br />

16. Ausschüttungen - 375.000,00 0,00<br />

17. Bilanzgewinn 596.401,66 390.231,89


35.1.3 Kapitalstruktur<br />

Vermögensstruktur zum 31.12.2005<br />

102<br />

T€ %<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände 1 0,0<br />

Sachanlagen 6 0,1<br />

Finanzanlagen 3.493 73,7<br />

Langfristig gebundenes Vermögen 3.500 73,8<br />

For<strong>der</strong>ungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0,0<br />

Sonstige Vermögensgegenstände 22 0,5<br />

Wertpapiere 4 0,1<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 4 0,1<br />

Kurzfristig gebundenes Vermögen 30 0,7<br />

Liquide Mittel 1.<strong>21</strong>0 25,5<br />

4.740 100,0<br />

Kapitalstruktur zum 31.12.2005<br />

T€ %<br />

Eigenkapital 3.855 73,7<br />

Mittelfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 73,7<br />

Sonstige Rückstellungen 849 0,1<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3 0,0<br />

Übrige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 33 0,1<br />

Kurzfristiges Fremdkapital 885 0,7<br />

4.740 100,0


I. Operativer Bereich<br />

35.1.4 Kapitalflussrechnung (ungeprüft)<br />

103<br />

Kremlin AG, Hamburg<br />

Kapitalflussrechnung (für 2005 ungeprüft)<br />

01.01.-31.12.2005 01.01.-31.12.2004 01.01.-31.12.2003 01.01.-31.12.2002<br />

(ungeprüft)<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern 583 100 <strong>21</strong>5 8<br />

Gezahlte Zinsen -2 -1 -1 -1<br />

Gezahlte Ertragsteuern 0 0 -34 0<br />

Ergebnis vor außerordentlichen Posten 581 99 180 7<br />

Abschreibungen/Zuschreibungen auf<br />

Gegenstände des Anlagevermögens 5 413 126 273<br />

Zunahme/Abnahme <strong>der</strong> Rückstellungen 622 105 64 13<br />

Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen<br />

und Erträge 0 18 0 0<br />

Gewinn/Verlust aus dem Abgang von<br />

Gegenstände des Anlagevermögens<br />

(außer Finanzanlagen) 0 5 0 0<br />

Gewinn/Verlust aus dem Abgang von<br />

Gegenständen des Finanzanlagevermögens -2.076 -1.495 -1.102 -1.130<br />

Zunahme/Abnahme <strong>der</strong> Vorräte, <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen aus<br />

Lieferungen und Leistungen sowie an<strong>der</strong>er Aktiva,<br />

die nicht <strong>der</strong> Investitions- o<strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit<br />

zuzuordnen sind -3 311 -44 241<br />

Zunahme/Abnahme <strong>der</strong> Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen sowie an<strong>der</strong>er Passiva die nicht <strong>der</strong><br />

Investitions- o<strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit<br />

zuzuordnen sind -142 43 84 -149<br />

-1.594 -600 -872 -752<br />

Cashflow aus laufen<strong>der</strong> Geschäftstätigkeit -1.013 -501 -692 -745<br />

II. Investitionsbereich<br />

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />

Sachanlagevermögens 0 18 2 0<br />

Auszahlungen für Investitionen in das<br />

Sachanlagevermögen 0 -4 -11 -49<br />

Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle<br />

Anlagevermögen 0 0 -2 -2<br />

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen<br />

des Finanzanlagevermögens (in Höhe <strong>der</strong> Buchwerte)<br />

5.028 4.955 4.680 2.923<br />

Auszahlungen für Investitionen in das Finanz-


anlagevermögen -2.793 -4.192 -3.907 -3.705<br />

Cashflow aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit 2.235 777 762 -833<br />

III. Finanzierungsbereich<br />

Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0 0 0 1.327<br />

Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividenden) -375 0 0 0<br />

Einzahlungen aus <strong>der</strong> Aufnahme von Krediten 0 0 0 20<br />

Auszahlungen aus <strong>der</strong> Tilgung von Krediten 0 -9 -7 -4<br />

Cashflow aus <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit -375 -9 -7 1.343<br />

Zahlungswirksame Verän<strong>der</strong>ungen des Finanzmittelfonds<br />

847 267 63 -235<br />

Finanzmittelfonds zum 01. Januar 363 96 33 268<br />

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten<br />

zum 31. Dezember 1.<strong>21</strong>0 363 110 33<br />

Kurzfristige Bankverbindlichkeiten zum 31. Dezember<br />

0 0 -14 0<br />

Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 1.<strong>21</strong>0 363 96 33<br />

Zahlungswirksame Verän<strong>der</strong>ungen des Finanzmittelfonds<br />

847 267 63 -235<br />

104


35.2 Geschäftsjahr 2004<br />

35.2.1 Bestätigungsvermerk<br />

105


106


35.2.2 Bilanz<br />

107


35.2.3 Gewinn- und Verlustrechnung<br />

108


35.2.4 Anhang<br />

109


110


111


112


113


35.3 Geschäftsjahr 2003<br />

35.3.1 Bestätigungsvermerk<br />

114


35.3.2 Bilanz<br />

115


35.3.3 Gewinn- und Verlustrechnung<br />

116


117


35.3.4 Anhang<br />

118


119


120


35.4 Geschäftsjahr 2002<br />

35.4.1 Prüfungsvermerk<br />

1<strong>21</strong>


35.4.2 Bilanz<br />

122


35.4.3 Gewinn- und Verlustrechnung<br />

123


124


35.4.4 Anhang<br />

125


126


127


128


129<br />

35.5 Eigenkapitalverän<strong>der</strong>ungsrechnungen (untestiert inklusive 2005)<br />

Kremlin AG, Hamburg<br />

Eigenkapitalverän<strong>der</strong>ungsrechnungen<br />

Grund- Kapital- Bilanz- Eigenkapital<br />

kapital rücklage gewinn Gesamt<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Stand zum 01.01.2002 1.058 874 105 2.037<br />

Jahresüberschuss 0 0 6 6<br />

Transaktionen mit Eigenkapitalgebern 442 885 0 1.327<br />

Stand zum 31.12.2002/01.01.2003 1.500 1.759 111 3.370<br />

Jahresüberschuss 0 0 180 180<br />

Stand zum 31.12.2003/01.01.2004 1.500 1.759 291 3.550<br />

Jahresüberschuss 0 0 99 99<br />

Stand zum 31.12.2004 1.500 1.759 390 3.649<br />

Ausschüttungen 0 0 -375 -375<br />

Jahresüberschuss (vorläufig) 0 0 581 581<br />

Stand zum 31.12.2005 (vorläufig) 1.500 1.759 596 3.855


130<br />

35.6 Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalverän<strong>der</strong>ungsrechnung


131


132


Unterschriften<br />

Hamburg, den 29.03.2006<br />

133<br />

________________________ ________________________<br />

Jörn Schmidt Dr. Thies Ziemke<br />

Alleinvorstand <strong>der</strong> KREMLIN AG Assetmanager

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