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Vergleichende Analyse der Tourismusförderung in der Schweiz und in Österreich

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6 | Tourismusbank<br />

Beratungsleistungen. Die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen bilden das Gesetz über die kantonale Wirtschaftspolitik vom<br />

11. Februar 2000 sowie Art. 32 des Gesetzes über den Tourismus vom 9. Februar 1996. Am 13. Februar 2013<br />

überwies <strong>der</strong> Walliser Grosse Rat aus den Reihen <strong>der</strong> CVP ausserdem e<strong>in</strong> Postulat mit dem Ziel <strong>der</strong> Errichtung<br />

e<strong>in</strong>es kantonalen Fonds zur f<strong>in</strong>anziellen Unterstützung <strong>der</strong> touristischen Infrastruktur. Dieser soll mit Gel<strong>der</strong>n<br />

vom Kanton, aus den Geme<strong>in</strong>den <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kantonalbank versorgt werden, welche für den Bau <strong>und</strong> die<br />

Sanierung <strong>der</strong> touristischen Infrastruktur vorgesehen s<strong>in</strong>d.<br />

Die <strong>Schweiz</strong>erische Gesellschaft für Hotelkredit<br />

E<strong>in</strong> kurzer Überblick<br />

Die rechtliche Basis <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>erischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), welche e<strong>in</strong>e öffentlich-rechtliche<br />

Genossenschaft ist, bildet das B<strong>und</strong>esgesetz über die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni<br />

2003. Per 31. Dezember 2011 waren 796 Genossenschafter e<strong>in</strong>getragen. Die bedeutendsten Kapitaleigner s<strong>in</strong>d<br />

die Banken mit CHF 12.9 Mio., <strong>der</strong> B<strong>und</strong> mit CHF 6 Mio., die Kantone <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den mit CHF 3.3 Mio., sowie<br />

die Beherbergungswirtschaft <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Partner mit CHF 0.8 Mio. Das Ziel dieser E<strong>in</strong>richtung ist es, „die<br />

Wettbewerbsfähigkeit <strong>und</strong> Nachhaltigkeit <strong>der</strong> Beherbergungswirtschaft zu erhalten <strong>und</strong> zu verbessern“<br />

(www.sgh.ch). Die SGH vergibt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nachrangige Darlehen an Beherbergungsbetriebe <strong>in</strong> festgelegten<br />

Fremdenverkehrsgebieten <strong>und</strong> Badekurorten. Die SGH kann auch Darlehen Dritter übernehmen. Es geht vor<br />

allem darum, Betriebe, welche e<strong>in</strong>e gute Ertragslage, jedoch e<strong>in</strong>en Mangel an Eigenkapital aufweisen, zu<br />

för<strong>der</strong>n. So kann <strong>der</strong>en Existenz auf dem Markt nachhaltig gesichert werden. E<strong>in</strong> zweiter Schwerpunkt <strong>der</strong> SGH<br />

ist <strong>der</strong>en Beratungsleistung. Dazu gehören Unternehmensbewertungen, Machbarkeitsstudien,<br />

F<strong>in</strong>anzierungsprüfungen, regionale För<strong>der</strong>programme o<strong>der</strong> z.B. Gutachten im Bereich Lex Koller. Die SGH<br />

gestaltet geeignete Instrumente <strong>und</strong> för<strong>der</strong>t den Wissenstransfer zugunsten <strong>der</strong> Beherbergungsbranche.<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Anzahl Mandate 61 68 83 81<br />

Betroffenes Investitionsvolumen<br />

<strong>in</strong> Mio. CHF<br />

n.v. 1‘628 445 698<br />

Kennzahlen Beratung SGH<br />

In Anlehnung an: SGH, Kennzahlen, http://www.sgh.ch/unternehmen/kennzahlen

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