7.02 Friedhofsatzung und Gebührenverzeichnis.pdf - Schwetzingen
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B) Verwaltungsgebühren<br />
1. Grabmalgenehmigungsgebühr<br />
1.1 Grabmalgenehmigung stehendes Grabmal 70,- EUR<br />
1.2 Genehmigung zur Aufstellung <strong>und</strong> Veränderung eines Grabmals,<br />
außer 1.1 30,- EUR<br />
2. Zulassungsgebühren<br />
2.1 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern<br />
• Im Einzelfall<br />
(innerhalb eines Jahres im Einzelfall, max. drei Fälle) 30,- EUR<br />
• Für ein Kalenderjahr 75,- EUR<br />
2.2 Zulassung von sonst. Gewerbetreibenden für ein Kalenderjahr 50,- EUR<br />
3. sonst. Gebühren<br />
3.1 Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen <strong>und</strong> Gebeinen, Urnen 35,- EUR<br />
3.2 Ausstellung eines Grabnachweises 10,- EUR<br />
i Zusatzkosten für die Entfernung des Grabmales <strong>und</strong> der Grabeinfassung trägt der Antragsteller<br />
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