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Pressebericht Werl, 2012-03-01 - Sozialdienst kath. Frauen eV werl

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<strong>Pressebericht</strong> <strong>Werl</strong>, <strong>2<strong>01</strong>2</strong>-<strong>03</strong>-<strong>01</strong><br />

Das 1. Teegespräch <strong>2<strong>01</strong>2</strong> der Senioren-Integrationsgruppe hatte das Motto<br />

„Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“.<br />

Nach einleitenden Worten von Frau Konstanze Kubath und Frau Alime Aras<br />

im Vortragsraum der Moschee <strong>Werl</strong> informierte Herr Wolfgang Mertes vom<br />

<strong>Sozialdienst</strong> <strong>kath</strong>olischer <strong>Frauen</strong> <strong>Werl</strong> die ca. 50 ZuhörerInnen zur Thematik<br />

der Vollmachten im Falle einer Behinderung und zutreffend für alle<br />

Altersgruppen.<br />

Zu jeder Zeit kann es passieren:<br />

Durch Krankheit oder wegen eines Unfalls kann man nicht mehr in der Lage<br />

sein, persönliche und rechtliche Dinge wie z. B.<br />

Gesundheitsvorsorge/Pflegebedürftigkeit, Vermögenssorge, Bankgeschäfte<br />

usw selbst zu vertreten.<br />

Für diesen Ausnahmefall sollte rechtzeitig Vorsorge getroffen werden mit einer<br />

Vorsorgevollmacht.<br />

Mit dieser Vorsorgevollmacht erteilen Sie einem Menschen, dem Sie Ihr volles<br />

Vertrauen entgegenbringen, das Recht, für Sie Entscheidungen aus dem<br />

persönlichen Bereich oder Ihrem Vermögensbereich zu treffen, wenn Sie es<br />

selber nicht mehr können. Ihr/e Bevollmächtigte/r ist dadurch im Notfall sofort<br />

handlungsfähig. Im Gespräch bei den Teilnehmern in der Moschee wurde<br />

deutlich, dass es jedoch bei Vollmachten innerhalb der Familie oft auch<br />

sprachliche Barrieren gäbe, wobei gerade dann das soziale Umfeld innerhalb<br />

der Moschee hilfreich ein könnte, wenn oftmals jüngere Menschen beide<br />

Sprachen beherrschen.


Betreuungsverfügung<br />

Mit der Betreuungsverfügung schlagen Sie eine Person vor, die durch das<br />

Amtsgericht/Vormundschaftsgericht als Ihre/n Betreuer/in ernannt werden<br />

soll, wenn der Notfall eingetreten ist.<br />

Patientenverfügung<br />

Mit der Patientenverfügung können Sie Ihre eigenen Wünsche für eine<br />

medizinische Behandlung festlegen, falls Sie krankheitsbedingt nicht<br />

mehr in der Lage sind Ihren Willen zu äußern<br />

Am Nachmittag kamen viele Fragen auf, sodass man sich entschloss,<br />

einen weiteren Termin anzubieten.<br />

Für offene Fragen im Bereich der Betreuung und auf für die Fragestellung<br />

der Patientenverfügung ( Mittwoch 18.04.<strong>2<strong>01</strong>2</strong> – 16.30 Uhr in der Moschee ).<br />

Weitere Informationen und allgemeine Beratungen können bei der Stadt <strong>Werl</strong>,<br />

beim <strong>Sozialdienst</strong> <strong>kath</strong>olischer <strong>Frauen</strong> in <strong>Werl</strong>, bei der AWO, im Internet, bei<br />

Kirchengemeinden in <strong>Werl</strong> und beim Kreishaus in Soest eingeholt werden.<br />

Adolf Wiemhöfer / W. Mertes

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