Pressebericht Werl, 2012-03-01 - Sozialdienst kath. Frauen eV werl
Pressebericht Werl, 2012-03-01 - Sozialdienst kath. Frauen eV werl
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<strong>Pressebericht</strong> <strong>Werl</strong>, <strong>2<strong>01</strong>2</strong>-<strong>03</strong>-<strong>01</strong><br />
Das 1. Teegespräch <strong>2<strong>01</strong>2</strong> der Senioren-Integrationsgruppe hatte das Motto<br />
„Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“.<br />
Nach einleitenden Worten von Frau Konstanze Kubath und Frau Alime Aras<br />
im Vortragsraum der Moschee <strong>Werl</strong> informierte Herr Wolfgang Mertes vom<br />
<strong>Sozialdienst</strong> <strong>kath</strong>olischer <strong>Frauen</strong> <strong>Werl</strong> die ca. 50 ZuhörerInnen zur Thematik<br />
der Vollmachten im Falle einer Behinderung und zutreffend für alle<br />
Altersgruppen.<br />
Zu jeder Zeit kann es passieren:<br />
Durch Krankheit oder wegen eines Unfalls kann man nicht mehr in der Lage<br />
sein, persönliche und rechtliche Dinge wie z. B.<br />
Gesundheitsvorsorge/Pflegebedürftigkeit, Vermögenssorge, Bankgeschäfte<br />
usw selbst zu vertreten.<br />
Für diesen Ausnahmefall sollte rechtzeitig Vorsorge getroffen werden mit einer<br />
Vorsorgevollmacht.<br />
Mit dieser Vorsorgevollmacht erteilen Sie einem Menschen, dem Sie Ihr volles<br />
Vertrauen entgegenbringen, das Recht, für Sie Entscheidungen aus dem<br />
persönlichen Bereich oder Ihrem Vermögensbereich zu treffen, wenn Sie es<br />
selber nicht mehr können. Ihr/e Bevollmächtigte/r ist dadurch im Notfall sofort<br />
handlungsfähig. Im Gespräch bei den Teilnehmern in der Moschee wurde<br />
deutlich, dass es jedoch bei Vollmachten innerhalb der Familie oft auch<br />
sprachliche Barrieren gäbe, wobei gerade dann das soziale Umfeld innerhalb<br />
der Moschee hilfreich ein könnte, wenn oftmals jüngere Menschen beide<br />
Sprachen beherrschen.
Betreuungsverfügung<br />
Mit der Betreuungsverfügung schlagen Sie eine Person vor, die durch das<br />
Amtsgericht/Vormundschaftsgericht als Ihre/n Betreuer/in ernannt werden<br />
soll, wenn der Notfall eingetreten ist.<br />
Patientenverfügung<br />
Mit der Patientenverfügung können Sie Ihre eigenen Wünsche für eine<br />
medizinische Behandlung festlegen, falls Sie krankheitsbedingt nicht<br />
mehr in der Lage sind Ihren Willen zu äußern<br />
Am Nachmittag kamen viele Fragen auf, sodass man sich entschloss,<br />
einen weiteren Termin anzubieten.<br />
Für offene Fragen im Bereich der Betreuung und auf für die Fragestellung<br />
der Patientenverfügung ( Mittwoch 18.04.<strong>2<strong>01</strong>2</strong> – 16.30 Uhr in der Moschee ).<br />
Weitere Informationen und allgemeine Beratungen können bei der Stadt <strong>Werl</strong>,<br />
beim <strong>Sozialdienst</strong> <strong>kath</strong>olischer <strong>Frauen</strong> in <strong>Werl</strong>, bei der AWO, im Internet, bei<br />
Kirchengemeinden in <strong>Werl</strong> und beim Kreishaus in Soest eingeholt werden.<br />
Adolf Wiemhöfer / W. Mertes