28.05.2013 Aufrufe

Versionsinformation WINLine 7.4 bis Build 758.3 - SoftAge

Versionsinformation WINLine 7.4 bis Build 758.3 - SoftAge

Versionsinformation WINLine 7.4 bis Build 758.3 - SoftAge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

! Bemessungsgrundlagen<br />

Ab 01.04.2003 gibt es Änderungen für folgende Werte. Bitte legen Sie in dem Register SV-Werte eine<br />

neue Zeile ab 04.2003 an. Hierbei ist neu zu beachten:<br />

Geringverdienergrenze = 400,- EUR<br />

Geringfügigkeitsgrenze = 400,- EUR<br />

KV-Satz für Geringfügig Beschäft. = 11%<br />

Alle anderen Werte bleiben wie <strong>bis</strong>her!<br />

In dem Register Steuer-Werte muss ebenfalls eine neue Zeile ab 04.2003 angelegt werden:<br />

Die Felder „Pauschale LSt Geringf.“ und „Faktor für Gleitzone“ sind neu:<br />

Pauschale LSt Geringf. = 2,00<br />

Faktor für Gleitzone = 0,5995<br />

! Krankenkassenstamm<br />

Legen Sie bitte eine neue Krankenkasse zur Knappschaft an. Diese Kasse muss allen geringfügig<br />

entlohnt Beschäftigten (Personengruppenschlüssel 109) hinterlegt werden. Schlüsseln Sie das Feld<br />

Kassenart auf „Knappschaft“. Wenn Sie die DEÜV nutzen, im Feld Annahmestelle, ebenfalls<br />

„Knappschaft“ auswählen und die zugehörige Annahmestelle unter den DEÜV-Stammdaten<br />

überprüfen.<br />

In dieser Krankenkasse sollten Umlagesätze angelegt sein, wenn Ihr Betrieb umlagepflichtig ist. Bitte<br />

geben Sie die relevanten Umlagesätze in den Spalten für die „allgemeinen“ Umlagesätze ein. Erhöhte<br />

und verminderte Sätze werden derzeit nicht berücksichtigt. Das heißt: Wenn erhöhte oder<br />

verminderte Umlage verwendet werden sollen, muss bei der Knappschafts-Krankenkasse der<br />

allgemeine Umlagesatz in die Spalten erhöht bzw. vermindert ebenfalls eingetragen werden,<br />

ansonsten erfolgt keine Umlageberechnung in der Knappschaft! Achten Sie bei der Anlage bitte auf<br />

die richtige Gültigkeit (04.2003)!<br />

!Arbeitnehmerstamm<br />

Geringfügig entlohnt Beschäftigte (Personengruppenschlüssel 109)<br />

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen müssen alle Beiträge und die 2 % Pauschalsteuer ab dem<br />

Abrechnungsmonat 04.2003 in einem gesonderten Beitragsnachweis ausgegeben werden und an die<br />

Knappschaft gezahlt werden.<br />

Schlüsseln Sie hierzu alle Geringfügig entlohnt beschäftigten Arbeitnehmer (Personengruppenschlüssel<br />

109) in dem Register SV in der Einzugsstelle und in der Umlage-Einzugsstelle auf die angelegte<br />

Krankenkasse der Knappschaft.<br />

Im Register Steuer des Arbeitnehmerstammes hinterlegen Sie dem Arbeitnehmer die Steuertabelle<br />

„Pauschalversteuerung“ und den Pauschalsatz „11=2 %“.<br />

Arbeitnehmer in der Gleitzone (sv-pflichtig Beschäftigte, Entgelt 400,01 € <strong>bis</strong> 800,- €)<br />

Für diese Arbeitnehmer gilt, dass grundsätzlich eine SV-Pflicht vorliegt (Personengruppenschlüssel<br />

101). Werden Werte abgerechnet, die in die Gleitzone fallen, werden die Beiträge dazu automatisch<br />

ermittelt. Die Steuer wird in der Regel gemäß Eintragungen der Lohnsteuerkarte ermittelt. Für die<br />

Ermittlung der SV-Beiträge wird ein vermindertes Bemessungsentgelt zu Grunde gelegt, nach denen<br />

sich die Arbeitnehmerbeiträge ermitteln.<br />

SOFTAGE Versionsinfo Mesonic <strong>7.4</strong> (<strong>758.3</strong>) Seite 38 von 65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!