Versionsinformation WINLine 7.4 bis Build 758.3 - SoftAge
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! Bemessungsgrundlagen<br />
Ab 01.04.2003 gibt es Änderungen für folgende Werte. Bitte legen Sie in dem Register SV-Werte eine<br />
neue Zeile ab 04.2003 an. Hierbei ist neu zu beachten:<br />
Geringverdienergrenze = 400,- EUR<br />
Geringfügigkeitsgrenze = 400,- EUR<br />
KV-Satz für Geringfügig Beschäft. = 11%<br />
Alle anderen Werte bleiben wie <strong>bis</strong>her!<br />
In dem Register Steuer-Werte muss ebenfalls eine neue Zeile ab 04.2003 angelegt werden:<br />
Die Felder „Pauschale LSt Geringf.“ und „Faktor für Gleitzone“ sind neu:<br />
Pauschale LSt Geringf. = 2,00<br />
Faktor für Gleitzone = 0,5995<br />
! Krankenkassenstamm<br />
Legen Sie bitte eine neue Krankenkasse zur Knappschaft an. Diese Kasse muss allen geringfügig<br />
entlohnt Beschäftigten (Personengruppenschlüssel 109) hinterlegt werden. Schlüsseln Sie das Feld<br />
Kassenart auf „Knappschaft“. Wenn Sie die DEÜV nutzen, im Feld Annahmestelle, ebenfalls<br />
„Knappschaft“ auswählen und die zugehörige Annahmestelle unter den DEÜV-Stammdaten<br />
überprüfen.<br />
In dieser Krankenkasse sollten Umlagesätze angelegt sein, wenn Ihr Betrieb umlagepflichtig ist. Bitte<br />
geben Sie die relevanten Umlagesätze in den Spalten für die „allgemeinen“ Umlagesätze ein. Erhöhte<br />
und verminderte Sätze werden derzeit nicht berücksichtigt. Das heißt: Wenn erhöhte oder<br />
verminderte Umlage verwendet werden sollen, muss bei der Knappschafts-Krankenkasse der<br />
allgemeine Umlagesatz in die Spalten erhöht bzw. vermindert ebenfalls eingetragen werden,<br />
ansonsten erfolgt keine Umlageberechnung in der Knappschaft! Achten Sie bei der Anlage bitte auf<br />
die richtige Gültigkeit (04.2003)!<br />
!Arbeitnehmerstamm<br />
Geringfügig entlohnt Beschäftigte (Personengruppenschlüssel 109)<br />
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen müssen alle Beiträge und die 2 % Pauschalsteuer ab dem<br />
Abrechnungsmonat 04.2003 in einem gesonderten Beitragsnachweis ausgegeben werden und an die<br />
Knappschaft gezahlt werden.<br />
Schlüsseln Sie hierzu alle Geringfügig entlohnt beschäftigten Arbeitnehmer (Personengruppenschlüssel<br />
109) in dem Register SV in der Einzugsstelle und in der Umlage-Einzugsstelle auf die angelegte<br />
Krankenkasse der Knappschaft.<br />
Im Register Steuer des Arbeitnehmerstammes hinterlegen Sie dem Arbeitnehmer die Steuertabelle<br />
„Pauschalversteuerung“ und den Pauschalsatz „11=2 %“.<br />
Arbeitnehmer in der Gleitzone (sv-pflichtig Beschäftigte, Entgelt 400,01 € <strong>bis</strong> 800,- €)<br />
Für diese Arbeitnehmer gilt, dass grundsätzlich eine SV-Pflicht vorliegt (Personengruppenschlüssel<br />
101). Werden Werte abgerechnet, die in die Gleitzone fallen, werden die Beiträge dazu automatisch<br />
ermittelt. Die Steuer wird in der Regel gemäß Eintragungen der Lohnsteuerkarte ermittelt. Für die<br />
Ermittlung der SV-Beiträge wird ein vermindertes Bemessungsentgelt zu Grunde gelegt, nach denen<br />
sich die Arbeitnehmerbeiträge ermitteln.<br />
SOFTAGE Versionsinfo Mesonic <strong>7.4</strong> (<strong>758.3</strong>) Seite 38 von 65