Satzung der SKD BKK ab 01 01 2008 - mit 10 Nachtrag - 01 01 2013
Satzung der SKD BKK ab 01 01 2008 - mit 10 Nachtrag - 01 01 2013
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<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>SKD</strong> <strong>BKK</strong><br />
§ 14c Schutzimpfungen<br />
I. Die <strong>BKK</strong> übernimmt im Rahmen des § 20d Absatz 2 SGB V die von <strong>der</strong><br />
Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.<br />
II. Darüber hinaus übernimmt die <strong>SKD</strong> <strong>BKK</strong> Impfungen, die nicht von den<br />
Regelungen <strong>der</strong> Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses über<br />
Schutzimpfungen erfasst sind, sofern die Notwendigkeit aufgrund eines<br />
erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert ist. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Kosten für folgende Impfungen:<br />
- Impfung gegen Grippe (Influenza).<br />
- Impfung gegen HPV (Gebärmutterhalskrebs) nach Vollendung des<br />
17. Lebensjahres bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.<br />
- Impfung gegen Rotaviren für alle Säuglinge und Kleinkin<strong>der</strong> bis zum<br />
6. Lebensmonat - bis max. 150,00 € pro Impfserie.<br />
Für selbst bezahlte Schutzimpfungen nach den vorgenannten Ausführungen<br />
werden von <strong>der</strong> <strong>BKK</strong> <strong>10</strong>0 v. H. <strong>der</strong> Kosten, höchstens in Höhe<br />
des Betrages, <strong>der</strong> bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre,<br />
erstattet. Die Impfkosten werden nicht erstattet, wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber die<br />
Impfung unentgeltlich anbietet o<strong>der</strong> die Durchführung <strong>der</strong> Impfung in die<br />
Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt.<br />
III. Die Versicherten erhalten auch Kosten erstattet, maximal <strong>ab</strong>er 220,00 €<br />
je Anlasse (Reise), für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten,<br />
die wegen eines durch einen nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthalt<br />
erhöhten ärztlichen Gesundheitsrisikos indiziert sind und vom<br />
Auswärtigen Amt bzw. vom Robert-Koch-Institut für das jeweilige Urlaubsland<br />
empfohlen werden. Bei Impfserien zur Grundimmunisierung<br />
werden alle dazugehörigen Einzelimpfungen dem Anlass (<strong>der</strong> Reise) zugeordnet,<br />
<strong>der</strong> (die) für den Beginn <strong>der</strong> Impfserie ursächlich war.<br />
<strong>SKD</strong> <strong>BKK</strong> – Stand: <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3 Seite 32