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Konzeption Betreutes Wohnen - Sozialberatung Schwäbisch Gmünd ...

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<strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong><br />

<strong>Konzeption</strong><br />

Anschrift: <strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />

Rechbergstraße 34/1<br />

73525 <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong><br />

Telefon: 07171 / 69824<br />

Telefax: 07171 / 67248<br />

Homepage: www.sozialberatung-gmuend.de<br />

Betreuungsplätze: 6 im teilstationären Bereich<br />

8 im ambulanten Bereich<br />

Mitarbeiter: Diplom Sozialpädagogin Petra Uhlmann (Leiterin)<br />

Diplom Sozialpädagoge Patrick Jantsch<br />

Träger / Geschäftsstelle: <strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />

Milchgäßle 11<br />

73525 <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong><br />

Dachverbände: Der Paritätische Wohlfahrtsverband<br />

Landesverband Baden-Württemberg e. V.<br />

Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe<br />

Württemberg e. V.


Inhalt:<br />

<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />

1. <strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V. 3<br />

2. <strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong> im Wohnprojekt 4<br />

Zielgruppe 4<br />

Zielsetzung 4<br />

Unser Wohnprojekt 4<br />

Unser Hilfsangebot 5<br />

Kosten für die Bewohner 6<br />

3. <strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong> im Individualwohnraum 6<br />

Zielgruppe 6<br />

Zielsetzung 7<br />

Unser Hilfsangebot 7<br />

4. Finanzierung und Rechtliches 7<br />

5. Der Weg zur Hilfe – Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren 8<br />

2


<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />

1. <strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />

Die <strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V. wurde 1947 gegründet und hat sich<br />

in den letzten Jahren in der Region Ostalb in den Bereichen Straffälligenhilfe<br />

sowie Suchthilfe etabliert.<br />

Das Angebotsspektrum umfasst mittlerweile:<br />

Psychosoziale Beratungsstelle<br />

Psychosoziale Begleitung im Rahmen der Substitution (KOSA)<br />

Kontakt- und Anlaufstelle für Drogengebraucher (LIMIT)<br />

Ambulante Suchttherapie (Clean Start)<br />

<strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong> im Wohnprojekt und im Individualwohnraum<br />

Nachsorgeprojekt ‚Chance’<br />

Vermittlung in gemeinnützige Arbeit ‚Schwitzen statt Sitzen’<br />

Therapievorbereitungsprogramm für suchtkranke Frauen in der JVA<br />

<strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> (TVP)<br />

Aufsuchende Suchtberatung in der JVA <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong><br />

Die Eckpfeiler unseres Grundverständnisses sind ein humanistisches<br />

Menschenbild und die Achtung der Menschenwürde. Die Maxime unserer Arbeit<br />

sind Akzeptanz des Selbstbestimmungsrechtes, Ressourcen-Orientierung, Hilfe<br />

zur Selbsthilfe, Aktivierung der Selbstheilungskräfte, Stärkung des<br />

Selbstwertgefühles und Selbstbewusstseins.<br />

Wir informieren unsere Klienten über Art, Umfang, Möglichkeiten, Rechte und<br />

Pflichten im Kontext der verfügbaren Hilfsangebote. Wir arbeiten ganzheitlich<br />

und beachten seelische, psychische, politische und gesellschaftliche Aspekte bei<br />

unseren Klienten. Wir versuchen zielorientiert und unbürokratisch zu handeln<br />

und stehen für Zuverlässigkeit und Kontinuität. Im Bereich Suchthilfe leisten wir<br />

akzeptanzorientierte niedrigschwellige Drogenarbeit.<br />

Unser Verhältnis zu Stadt, Landkreis, anderen Hilfseinrichtungen und<br />

Institutionen ist geprägt von Kooperation und Transparenz. Wir informieren die<br />

Öffentlichkeit über unsere Arbeit. Durch die Resozialisierung straffälliger<br />

Menschen und der Behandlung Drogenabhängiger, leisten wir einen wichtigen<br />

Beitrag zur kommunalen Sucht-, Gewalt- und Kriminalprävention.<br />

Wir stellen uns der Aufgabe, die <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> als Brennpunkt im Bereich<br />

der Drogenproblematik und der Problematik strafentlassener Männer und Frauen<br />

an uns stellt. Die Versorgungslücke versuchen wir zu schließen.<br />

3


2. <strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong> im Wohnprojekt<br />

<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />

Zielgruppe<br />

Mit unserem Betreuten <strong>Wohnen</strong> im Wohnprojekt bieten wir Hilfe für straffällig<br />

gewordene Männer und Frauen an. Erwachsene ab 18 Jahren, die wegen einer<br />

Straftat verurteilt wurden und über keinen adäquaten Wohnraum verfügen,<br />

sowie aufgrund ihrer sozialen Schwierigkeiten Hilfe und Unterstützung<br />

benötigen, können in unserer Einrichtung aufgenommen werden.<br />

Die Aufnahme von Suchtmittelabhängigen ist eingeschränkt. Im Haus können<br />

maximal 2 Personen wohnen, die drogenabhängig sind. Menschen mit einer<br />

akuten psychischen Erkrankung können nicht aufgenommen werden.<br />

Zielsetzung<br />

Grundlegend hat unser Hilfsangebot das Ziel, durch entsprechende<br />

Unterstützung jedem Bewohner zu einem Arbeitsplatz und einer eigenen<br />

Wohnung zu verhelfen. Wir sehen dies als zentrale Aspekte im Bezug auf eine<br />

erfolgreiche Resozialisierung und als Vorbeugung erneuter Straffälligkeit.<br />

Dementsprechend steht in unserer sozialpädagogischen Arbeit, nach Beseitigung<br />

von akuten Notsituationen und Erfüllung existenzieller Bedürfnisse, in erster Linie<br />

eine umfassende Veränderung der Gesamtsituation.<br />

Die Betreuungsziele und –zeiten variieren dabei von Bewohner zu Bewohner<br />

erheblich und orientieren sich an der realistischen Problem- und<br />

Ressourceneinschätzung.<br />

Unser Wohnprojekt<br />

Das Haus liegt am Rande der Innenstadt von <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> in einer<br />

bürgerlichen Wohngegend. Die teilstationäre Einrichtung verfügt über 6<br />

möblierte Ein-Zimmer-Appartements mit Kochgelegenheit und Bad. Den<br />

Bewohnern stehen Waschmaschine und Wäschetrockner zur gemeinsamen<br />

Nutzung zur Verfügung. Ansonsten führt jeder Bewohner einen eigenen<br />

Haushalt.<br />

Des Weiteren besitzt jeder Bewohner einen eigenen Haustür- und<br />

Appartementschlüssel, sowie einen eigenen Briefkasten.<br />

4


<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />

Nach dem Einzug wird ein Nutzungs- und Betreuungsvertrag geschlossen, der ein<br />

unbefristetes Mitverhältnis ausschließt. Dieser Vertrag kann sowohl von den<br />

Mitarbeitern als auch vom Bewohner fristlos gekündigt werden.<br />

Neben den Regeln, die bei normalen Mietverhältnissen gelten (z. B. Kehrwoche),<br />

sind weitere wichtige Punkte in einer Hausordnung beschrieben, die das<br />

Zusammenleben innerhalb des Hauses regeln. Dazu gehören unter Anderem die<br />

Teilnahmepflicht an den wöchentlich stattfindenden Gruppenveranstaltungen;<br />

Besuche nach 22.00 Uhr sowie Übernachtung nur nach vorheriger Absprache mit<br />

den Mitarbeitern; striktes Verbot der Gewaltandrohung, des Besitzes und der<br />

Aufbewahrung von Diebesgut, Alkohol oder illegaler Drogen.<br />

Besondere Vereinbarungen, wie beispielsweise regelmäßige<br />

Drogenberatungstermine, sind individuell möglich. Regelverstöße werden<br />

sanktioniert. Es wird disziplinarisch verfahren und kann zur fristlosen Kündigung<br />

führen.<br />

Unser Hilfsangebot<br />

Im Betreuten <strong>Wohnen</strong> arbeiten 2 Sozialpädagogen, die von Montags bis Freitags<br />

in der Regel von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Haus sind.<br />

Unser Hilfsangebot richtet sich nach der jeweiligen Bedarfslage des einzelnen<br />

Klienten. Die Betreuung und die Umsetzung der Betreuungsziele erfolgt in<br />

Einzelgesprächen und in Gruppenangeboten. Zur Umsetzung und<br />

Gewährleistung der Durchgängigkeit der Hilfen, wird zu Beginn der Betreuung<br />

mit dem Klient ein Hilfeplan erstellt. Dieser wird regelmäßig überprüft und<br />

gegebenenfalls verändert. Die Betreuung kann maximal 18 Monate dauern.<br />

Zweimal wöchentlich finden Gruppenveranstaltungen zu festen Terminen statt;<br />

Montag Früh das Arbeitsfrühstück und Dienstag Abend die Freizeitgruppe.<br />

Folgende Betreuungsschwerpunkte ergeben sich häufig:<br />

- Vertretung gegenüber Behörden zur Sicherung der materiellen<br />

-<br />

Grundversorgung<br />

Hilfen bei der Strukturierung des Alltags und der Freizeitgestaltung<br />

- Unterstützung bei der Gesamtschuldensanierung und Geldverwaltung<br />

- Erschließen des Hilfesystems (z.B. durch Vermittlung/ Begleitung zu<br />

Projekten des 2. Arbeitsmarktes, Berufsberatung, Suchtberatung, etc.)<br />

- Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche<br />

- Vertretung gegenüber Gerichten / Staatsanwaltschaften zur Vermeidung<br />

erneuter Inhaftierung<br />

5


<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />

- Krisenintervention (z.B. bei erneuter Straffälligkeit, Suizidabsichten,<br />

Drogenrückfall)<br />

Kosten für die Bewohner<br />

Die Monatsmiete inklusive aller Nebenkosten beträgt 300 €. In den Nebenkosten<br />

sind Heizung, Waschmaschine, Wäschetrockner, Warmwasser, Strom sowie<br />

Müllgebühren enthalten.<br />

Zusätzlich wird eine Mietkaution in Höhe von 250 € einbehalten.<br />

Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, werden die Kosten für Unterkunft<br />

und Heizung (abzüglich einer Energiepauschale) sowie eine Zahlung der Kaution<br />

auf Darlehensbasis, von der zuständigen ARGE bzw. Kommune in voller Höhe<br />

übernommen.<br />

3. <strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong> im Individualwohnraum<br />

Zusätzlich zu unserer intensiven, teilstationären Betreuung, bieten wir auch ein<br />

<strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong> im Individualwohnraum an. Diese Ambulante Betreuung kann<br />

entweder im Anschluss an die Wohnheimphase oder direkt im eigenen<br />

Mietverhältnis erfolgen. Im Anschluss an die Wohnheimphase soll die Betreuung<br />

im Individualwohnraum, unter Anderem, als Ablösungszeit und als letzter Schritt<br />

in die selbstständige Lebensführung dienen. Haftentlassene werden in der Regel<br />

zuerst in der Wohneinrichtung aufgenommen.<br />

Zielgruppe<br />

Aufgenommen werden können Erwachsene ab 18 Jahren, die straffällig sind, die<br />

über einen eigenen Wohnraum in <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> und Umgebung verfügen,<br />

sowie aufgrund ihrer sozialen Schwierigkeiten Hilfen und Unterstützung<br />

benötigen. Einschränkungen bei der Aufnahme von<br />

Suchtmittelabhängigen im ambulanten Bereich gibt es grundsätzlich nicht.<br />

Entscheidend ist jedoch, dass die Personen in der Lage sind mit unseren<br />

ambulanten Hilfen im eigenen Wohnraum zu leben.<br />

Zielsetzung<br />

Die Betreuungsinhalte sind auch hier je nach Klient unterschiedlich und<br />

orientieren sich ebenfalls am individuell erstellten Hilfeplan. Im ambulanten<br />

6


<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />

Bereich ergeben sich häufig die gleichen Betreuungsinhalte wie in der<br />

teilstationären Betreuung, jedoch in einem weniger intensiven Rahmen.<br />

Der Klient kann nach dem Ende der Betreuung seinen Wohnraum beibehalten<br />

und wird somit nicht aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen. Dies ist bei<br />

diesem Personenkreis sehr wichtig, da die Klienten häufig nicht in der Lage sind,<br />

sich ein gut funktionierendes soziales Umfeld neu aufzubauen.<br />

Bei Personen die in problematischen Verhältnissen wohnen ist das Ziel, einen<br />

angemessenen Wohnraum mit Privatmietvertrag zu erreichen.<br />

Unser Hilfsangebot<br />

Die Betreuung und die Umsetzung der Betreuungsziele erfolgt, auch in dieser<br />

Form der Betreuung, überwiegend in Einzelgesprächen. Wir gehen von<br />

mindestens einem Beratungsgespräch in der Woche aus. Unsere Erfahrung zeigt<br />

jedoch, dass es tatsächlich mehr Beratungstermine sind. Häufig haben Klienten<br />

am Betreuungsanfang erhöhten Bedarf an Beratung. In regelmäßigen Abständen<br />

suchen wir die Personen auch in ihrem Wohnraum auf. Bei Bedarf, wie zum<br />

Beispiel drohender Verelendung, findet die Betreuung wöchentlich in deren<br />

Wohnraum statt.<br />

4. Finanzierung und Rechtliches<br />

Unsere Einrichtung ist eine anerkannte Hilfseinrichtung nach dem SGB XII.<br />

Grundlage unseres Hilfsangebotes sind die §§ 67 – 69 SGB XII „Hilfe zur<br />

Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“. Es handelt sich dabei um eine<br />

Maßnahme für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen<br />

Schwierigkeiten verbunden sind und zur Überwindung dieser Schwierigkeiten<br />

aus eigener Kraft nicht fähig sind.<br />

Die teilstationäre Betreuung wird durch monatliche Pflegesätze finanziert. Die<br />

ambulante Betreuung wird durch monatliche Vergütungspauschalen finanziert.<br />

Die Kostenträger sind bei beiden Betreuungsangeboten die örtlichen Träger der<br />

Sozialhilfe.<br />

7


5. Der Weg zur Hilfe –<br />

Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren<br />

<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />

Wer Interesse an einer Betreuung hat, kann persönlich oder über andere<br />

Hilfesysteme (wie beispielsweise der Sozialdienst in der JVA, die Bewährungshilfe<br />

oder die Jugendgerichtshilfe) unsere Bewerbungs-Unterlagen anfordern. Der<br />

Bewerbungsbogen sollte zusammen mit einem ausführlichen Lebens- und<br />

Suchtverlauf an uns zurück geschickt werden. Wenn diese Unterlagen bei uns<br />

eingegangen sind, wird mit dem Bewerber ein Vorstellungsgespräch vereinbart.<br />

Das Vorstellungsgespräch findet in der Regel in der Einrichtung statt, kann bei<br />

Inhaftierten aber auch in der Vollzugsanstalt durchgeführt werden.<br />

Bereits während des Gesprächs oder spätestens eine Woche danach wird dem<br />

Bewerber mitgeteilt, ob und in welche Betreuungsform er aufgenommen werden<br />

kann. Eine endgültige Zusage ist jedoch erst möglich, wenn eine Bestätigung<br />

über die Übernahme der Betreuungskosten des zuständigen Sozialhilfeträgers<br />

vorliegt. Die Beantragung der Kostenübernahme mit den erforderlichen<br />

Unterlagen, kann auch von den Mitarbeitern der Einrichtung erledigt werden.<br />

8

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