Konzeption Betreutes Wohnen - Sozialberatung Schwäbisch Gmünd ...
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<strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong><br />
<strong>Konzeption</strong><br />
Anschrift: <strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />
Rechbergstraße 34/1<br />
73525 <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong><br />
Telefon: 07171 / 69824<br />
Telefax: 07171 / 67248<br />
Homepage: www.sozialberatung-gmuend.de<br />
Betreuungsplätze: 6 im teilstationären Bereich<br />
8 im ambulanten Bereich<br />
Mitarbeiter: Diplom Sozialpädagogin Petra Uhlmann (Leiterin)<br />
Diplom Sozialpädagoge Patrick Jantsch<br />
Träger / Geschäftsstelle: <strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />
Milchgäßle 11<br />
73525 <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong><br />
Dachverbände: Der Paritätische Wohlfahrtsverband<br />
Landesverband Baden-Württemberg e. V.<br />
Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe<br />
Württemberg e. V.
Inhalt:<br />
<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />
1. <strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V. 3<br />
2. <strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong> im Wohnprojekt 4<br />
Zielgruppe 4<br />
Zielsetzung 4<br />
Unser Wohnprojekt 4<br />
Unser Hilfsangebot 5<br />
Kosten für die Bewohner 6<br />
3. <strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong> im Individualwohnraum 6<br />
Zielgruppe 6<br />
Zielsetzung 7<br />
Unser Hilfsangebot 7<br />
4. Finanzierung und Rechtliches 7<br />
5. Der Weg zur Hilfe – Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren 8<br />
2
<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />
1. <strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />
Die <strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V. wurde 1947 gegründet und hat sich<br />
in den letzten Jahren in der Region Ostalb in den Bereichen Straffälligenhilfe<br />
sowie Suchthilfe etabliert.<br />
Das Angebotsspektrum umfasst mittlerweile:<br />
Psychosoziale Beratungsstelle<br />
Psychosoziale Begleitung im Rahmen der Substitution (KOSA)<br />
Kontakt- und Anlaufstelle für Drogengebraucher (LIMIT)<br />
Ambulante Suchttherapie (Clean Start)<br />
<strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong> im Wohnprojekt und im Individualwohnraum<br />
Nachsorgeprojekt ‚Chance’<br />
Vermittlung in gemeinnützige Arbeit ‚Schwitzen statt Sitzen’<br />
Therapievorbereitungsprogramm für suchtkranke Frauen in der JVA<br />
<strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> (TVP)<br />
Aufsuchende Suchtberatung in der JVA <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong><br />
Die Eckpfeiler unseres Grundverständnisses sind ein humanistisches<br />
Menschenbild und die Achtung der Menschenwürde. Die Maxime unserer Arbeit<br />
sind Akzeptanz des Selbstbestimmungsrechtes, Ressourcen-Orientierung, Hilfe<br />
zur Selbsthilfe, Aktivierung der Selbstheilungskräfte, Stärkung des<br />
Selbstwertgefühles und Selbstbewusstseins.<br />
Wir informieren unsere Klienten über Art, Umfang, Möglichkeiten, Rechte und<br />
Pflichten im Kontext der verfügbaren Hilfsangebote. Wir arbeiten ganzheitlich<br />
und beachten seelische, psychische, politische und gesellschaftliche Aspekte bei<br />
unseren Klienten. Wir versuchen zielorientiert und unbürokratisch zu handeln<br />
und stehen für Zuverlässigkeit und Kontinuität. Im Bereich Suchthilfe leisten wir<br />
akzeptanzorientierte niedrigschwellige Drogenarbeit.<br />
Unser Verhältnis zu Stadt, Landkreis, anderen Hilfseinrichtungen und<br />
Institutionen ist geprägt von Kooperation und Transparenz. Wir informieren die<br />
Öffentlichkeit über unsere Arbeit. Durch die Resozialisierung straffälliger<br />
Menschen und der Behandlung Drogenabhängiger, leisten wir einen wichtigen<br />
Beitrag zur kommunalen Sucht-, Gewalt- und Kriminalprävention.<br />
Wir stellen uns der Aufgabe, die <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> als Brennpunkt im Bereich<br />
der Drogenproblematik und der Problematik strafentlassener Männer und Frauen<br />
an uns stellt. Die Versorgungslücke versuchen wir zu schließen.<br />
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2. <strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong> im Wohnprojekt<br />
<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />
Zielgruppe<br />
Mit unserem Betreuten <strong>Wohnen</strong> im Wohnprojekt bieten wir Hilfe für straffällig<br />
gewordene Männer und Frauen an. Erwachsene ab 18 Jahren, die wegen einer<br />
Straftat verurteilt wurden und über keinen adäquaten Wohnraum verfügen,<br />
sowie aufgrund ihrer sozialen Schwierigkeiten Hilfe und Unterstützung<br />
benötigen, können in unserer Einrichtung aufgenommen werden.<br />
Die Aufnahme von Suchtmittelabhängigen ist eingeschränkt. Im Haus können<br />
maximal 2 Personen wohnen, die drogenabhängig sind. Menschen mit einer<br />
akuten psychischen Erkrankung können nicht aufgenommen werden.<br />
Zielsetzung<br />
Grundlegend hat unser Hilfsangebot das Ziel, durch entsprechende<br />
Unterstützung jedem Bewohner zu einem Arbeitsplatz und einer eigenen<br />
Wohnung zu verhelfen. Wir sehen dies als zentrale Aspekte im Bezug auf eine<br />
erfolgreiche Resozialisierung und als Vorbeugung erneuter Straffälligkeit.<br />
Dementsprechend steht in unserer sozialpädagogischen Arbeit, nach Beseitigung<br />
von akuten Notsituationen und Erfüllung existenzieller Bedürfnisse, in erster Linie<br />
eine umfassende Veränderung der Gesamtsituation.<br />
Die Betreuungsziele und –zeiten variieren dabei von Bewohner zu Bewohner<br />
erheblich und orientieren sich an der realistischen Problem- und<br />
Ressourceneinschätzung.<br />
Unser Wohnprojekt<br />
Das Haus liegt am Rande der Innenstadt von <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> in einer<br />
bürgerlichen Wohngegend. Die teilstationäre Einrichtung verfügt über 6<br />
möblierte Ein-Zimmer-Appartements mit Kochgelegenheit und Bad. Den<br />
Bewohnern stehen Waschmaschine und Wäschetrockner zur gemeinsamen<br />
Nutzung zur Verfügung. Ansonsten führt jeder Bewohner einen eigenen<br />
Haushalt.<br />
Des Weiteren besitzt jeder Bewohner einen eigenen Haustür- und<br />
Appartementschlüssel, sowie einen eigenen Briefkasten.<br />
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<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />
Nach dem Einzug wird ein Nutzungs- und Betreuungsvertrag geschlossen, der ein<br />
unbefristetes Mitverhältnis ausschließt. Dieser Vertrag kann sowohl von den<br />
Mitarbeitern als auch vom Bewohner fristlos gekündigt werden.<br />
Neben den Regeln, die bei normalen Mietverhältnissen gelten (z. B. Kehrwoche),<br />
sind weitere wichtige Punkte in einer Hausordnung beschrieben, die das<br />
Zusammenleben innerhalb des Hauses regeln. Dazu gehören unter Anderem die<br />
Teilnahmepflicht an den wöchentlich stattfindenden Gruppenveranstaltungen;<br />
Besuche nach 22.00 Uhr sowie Übernachtung nur nach vorheriger Absprache mit<br />
den Mitarbeitern; striktes Verbot der Gewaltandrohung, des Besitzes und der<br />
Aufbewahrung von Diebesgut, Alkohol oder illegaler Drogen.<br />
Besondere Vereinbarungen, wie beispielsweise regelmäßige<br />
Drogenberatungstermine, sind individuell möglich. Regelverstöße werden<br />
sanktioniert. Es wird disziplinarisch verfahren und kann zur fristlosen Kündigung<br />
führen.<br />
Unser Hilfsangebot<br />
Im Betreuten <strong>Wohnen</strong> arbeiten 2 Sozialpädagogen, die von Montags bis Freitags<br />
in der Regel von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Haus sind.<br />
Unser Hilfsangebot richtet sich nach der jeweiligen Bedarfslage des einzelnen<br />
Klienten. Die Betreuung und die Umsetzung der Betreuungsziele erfolgt in<br />
Einzelgesprächen und in Gruppenangeboten. Zur Umsetzung und<br />
Gewährleistung der Durchgängigkeit der Hilfen, wird zu Beginn der Betreuung<br />
mit dem Klient ein Hilfeplan erstellt. Dieser wird regelmäßig überprüft und<br />
gegebenenfalls verändert. Die Betreuung kann maximal 18 Monate dauern.<br />
Zweimal wöchentlich finden Gruppenveranstaltungen zu festen Terminen statt;<br />
Montag Früh das Arbeitsfrühstück und Dienstag Abend die Freizeitgruppe.<br />
Folgende Betreuungsschwerpunkte ergeben sich häufig:<br />
- Vertretung gegenüber Behörden zur Sicherung der materiellen<br />
-<br />
Grundversorgung<br />
Hilfen bei der Strukturierung des Alltags und der Freizeitgestaltung<br />
- Unterstützung bei der Gesamtschuldensanierung und Geldverwaltung<br />
- Erschließen des Hilfesystems (z.B. durch Vermittlung/ Begleitung zu<br />
Projekten des 2. Arbeitsmarktes, Berufsberatung, Suchtberatung, etc.)<br />
- Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche<br />
- Vertretung gegenüber Gerichten / Staatsanwaltschaften zur Vermeidung<br />
erneuter Inhaftierung<br />
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<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />
- Krisenintervention (z.B. bei erneuter Straffälligkeit, Suizidabsichten,<br />
Drogenrückfall)<br />
Kosten für die Bewohner<br />
Die Monatsmiete inklusive aller Nebenkosten beträgt 300 €. In den Nebenkosten<br />
sind Heizung, Waschmaschine, Wäschetrockner, Warmwasser, Strom sowie<br />
Müllgebühren enthalten.<br />
Zusätzlich wird eine Mietkaution in Höhe von 250 € einbehalten.<br />
Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, werden die Kosten für Unterkunft<br />
und Heizung (abzüglich einer Energiepauschale) sowie eine Zahlung der Kaution<br />
auf Darlehensbasis, von der zuständigen ARGE bzw. Kommune in voller Höhe<br />
übernommen.<br />
3. <strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong> im Individualwohnraum<br />
Zusätzlich zu unserer intensiven, teilstationären Betreuung, bieten wir auch ein<br />
<strong>Betreutes</strong> <strong>Wohnen</strong> im Individualwohnraum an. Diese Ambulante Betreuung kann<br />
entweder im Anschluss an die Wohnheimphase oder direkt im eigenen<br />
Mietverhältnis erfolgen. Im Anschluss an die Wohnheimphase soll die Betreuung<br />
im Individualwohnraum, unter Anderem, als Ablösungszeit und als letzter Schritt<br />
in die selbstständige Lebensführung dienen. Haftentlassene werden in der Regel<br />
zuerst in der Wohneinrichtung aufgenommen.<br />
Zielgruppe<br />
Aufgenommen werden können Erwachsene ab 18 Jahren, die straffällig sind, die<br />
über einen eigenen Wohnraum in <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> und Umgebung verfügen,<br />
sowie aufgrund ihrer sozialen Schwierigkeiten Hilfen und Unterstützung<br />
benötigen. Einschränkungen bei der Aufnahme von<br />
Suchtmittelabhängigen im ambulanten Bereich gibt es grundsätzlich nicht.<br />
Entscheidend ist jedoch, dass die Personen in der Lage sind mit unseren<br />
ambulanten Hilfen im eigenen Wohnraum zu leben.<br />
Zielsetzung<br />
Die Betreuungsinhalte sind auch hier je nach Klient unterschiedlich und<br />
orientieren sich ebenfalls am individuell erstellten Hilfeplan. Im ambulanten<br />
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<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />
Bereich ergeben sich häufig die gleichen Betreuungsinhalte wie in der<br />
teilstationären Betreuung, jedoch in einem weniger intensiven Rahmen.<br />
Der Klient kann nach dem Ende der Betreuung seinen Wohnraum beibehalten<br />
und wird somit nicht aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen. Dies ist bei<br />
diesem Personenkreis sehr wichtig, da die Klienten häufig nicht in der Lage sind,<br />
sich ein gut funktionierendes soziales Umfeld neu aufzubauen.<br />
Bei Personen die in problematischen Verhältnissen wohnen ist das Ziel, einen<br />
angemessenen Wohnraum mit Privatmietvertrag zu erreichen.<br />
Unser Hilfsangebot<br />
Die Betreuung und die Umsetzung der Betreuungsziele erfolgt, auch in dieser<br />
Form der Betreuung, überwiegend in Einzelgesprächen. Wir gehen von<br />
mindestens einem Beratungsgespräch in der Woche aus. Unsere Erfahrung zeigt<br />
jedoch, dass es tatsächlich mehr Beratungstermine sind. Häufig haben Klienten<br />
am Betreuungsanfang erhöhten Bedarf an Beratung. In regelmäßigen Abständen<br />
suchen wir die Personen auch in ihrem Wohnraum auf. Bei Bedarf, wie zum<br />
Beispiel drohender Verelendung, findet die Betreuung wöchentlich in deren<br />
Wohnraum statt.<br />
4. Finanzierung und Rechtliches<br />
Unsere Einrichtung ist eine anerkannte Hilfseinrichtung nach dem SGB XII.<br />
Grundlage unseres Hilfsangebotes sind die §§ 67 – 69 SGB XII „Hilfe zur<br />
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“. Es handelt sich dabei um eine<br />
Maßnahme für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen<br />
Schwierigkeiten verbunden sind und zur Überwindung dieser Schwierigkeiten<br />
aus eigener Kraft nicht fähig sind.<br />
Die teilstationäre Betreuung wird durch monatliche Pflegesätze finanziert. Die<br />
ambulante Betreuung wird durch monatliche Vergütungspauschalen finanziert.<br />
Die Kostenträger sind bei beiden Betreuungsangeboten die örtlichen Träger der<br />
Sozialhilfe.<br />
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5. Der Weg zur Hilfe –<br />
Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren<br />
<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />
Wer Interesse an einer Betreuung hat, kann persönlich oder über andere<br />
Hilfesysteme (wie beispielsweise der Sozialdienst in der JVA, die Bewährungshilfe<br />
oder die Jugendgerichtshilfe) unsere Bewerbungs-Unterlagen anfordern. Der<br />
Bewerbungsbogen sollte zusammen mit einem ausführlichen Lebens- und<br />
Suchtverlauf an uns zurück geschickt werden. Wenn diese Unterlagen bei uns<br />
eingegangen sind, wird mit dem Bewerber ein Vorstellungsgespräch vereinbart.<br />
Das Vorstellungsgespräch findet in der Regel in der Einrichtung statt, kann bei<br />
Inhaftierten aber auch in der Vollzugsanstalt durchgeführt werden.<br />
Bereits während des Gesprächs oder spätestens eine Woche danach wird dem<br />
Bewerber mitgeteilt, ob und in welche Betreuungsform er aufgenommen werden<br />
kann. Eine endgültige Zusage ist jedoch erst möglich, wenn eine Bestätigung<br />
über die Übernahme der Betreuungskosten des zuständigen Sozialhilfeträgers<br />
vorliegt. Die Beantragung der Kostenübernahme mit den erforderlichen<br />
Unterlagen, kann auch von den Mitarbeitern der Einrichtung erledigt werden.<br />
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