Konzeption Betreutes Wohnen - Sozialberatung Schwäbisch Gmünd ...
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<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />
Bereich ergeben sich häufig die gleichen Betreuungsinhalte wie in der<br />
teilstationären Betreuung, jedoch in einem weniger intensiven Rahmen.<br />
Der Klient kann nach dem Ende der Betreuung seinen Wohnraum beibehalten<br />
und wird somit nicht aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen. Dies ist bei<br />
diesem Personenkreis sehr wichtig, da die Klienten häufig nicht in der Lage sind,<br />
sich ein gut funktionierendes soziales Umfeld neu aufzubauen.<br />
Bei Personen die in problematischen Verhältnissen wohnen ist das Ziel, einen<br />
angemessenen Wohnraum mit Privatmietvertrag zu erreichen.<br />
Unser Hilfsangebot<br />
Die Betreuung und die Umsetzung der Betreuungsziele erfolgt, auch in dieser<br />
Form der Betreuung, überwiegend in Einzelgesprächen. Wir gehen von<br />
mindestens einem Beratungsgespräch in der Woche aus. Unsere Erfahrung zeigt<br />
jedoch, dass es tatsächlich mehr Beratungstermine sind. Häufig haben Klienten<br />
am Betreuungsanfang erhöhten Bedarf an Beratung. In regelmäßigen Abständen<br />
suchen wir die Personen auch in ihrem Wohnraum auf. Bei Bedarf, wie zum<br />
Beispiel drohender Verelendung, findet die Betreuung wöchentlich in deren<br />
Wohnraum statt.<br />
4. Finanzierung und Rechtliches<br />
Unsere Einrichtung ist eine anerkannte Hilfseinrichtung nach dem SGB XII.<br />
Grundlage unseres Hilfsangebotes sind die §§ 67 – 69 SGB XII „Hilfe zur<br />
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“. Es handelt sich dabei um eine<br />
Maßnahme für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen<br />
Schwierigkeiten verbunden sind und zur Überwindung dieser Schwierigkeiten<br />
aus eigener Kraft nicht fähig sind.<br />
Die teilstationäre Betreuung wird durch monatliche Pflegesätze finanziert. Die<br />
ambulante Betreuung wird durch monatliche Vergütungspauschalen finanziert.<br />
Die Kostenträger sind bei beiden Betreuungsangeboten die örtlichen Träger der<br />
Sozialhilfe.<br />
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