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Konzeption Betreutes Wohnen - Sozialberatung Schwäbisch Gmünd ...

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<strong>Sozialberatung</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Gmünd</strong> e. V.<br />

Bereich ergeben sich häufig die gleichen Betreuungsinhalte wie in der<br />

teilstationären Betreuung, jedoch in einem weniger intensiven Rahmen.<br />

Der Klient kann nach dem Ende der Betreuung seinen Wohnraum beibehalten<br />

und wird somit nicht aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen. Dies ist bei<br />

diesem Personenkreis sehr wichtig, da die Klienten häufig nicht in der Lage sind,<br />

sich ein gut funktionierendes soziales Umfeld neu aufzubauen.<br />

Bei Personen die in problematischen Verhältnissen wohnen ist das Ziel, einen<br />

angemessenen Wohnraum mit Privatmietvertrag zu erreichen.<br />

Unser Hilfsangebot<br />

Die Betreuung und die Umsetzung der Betreuungsziele erfolgt, auch in dieser<br />

Form der Betreuung, überwiegend in Einzelgesprächen. Wir gehen von<br />

mindestens einem Beratungsgespräch in der Woche aus. Unsere Erfahrung zeigt<br />

jedoch, dass es tatsächlich mehr Beratungstermine sind. Häufig haben Klienten<br />

am Betreuungsanfang erhöhten Bedarf an Beratung. In regelmäßigen Abständen<br />

suchen wir die Personen auch in ihrem Wohnraum auf. Bei Bedarf, wie zum<br />

Beispiel drohender Verelendung, findet die Betreuung wöchentlich in deren<br />

Wohnraum statt.<br />

4. Finanzierung und Rechtliches<br />

Unsere Einrichtung ist eine anerkannte Hilfseinrichtung nach dem SGB XII.<br />

Grundlage unseres Hilfsangebotes sind die §§ 67 – 69 SGB XII „Hilfe zur<br />

Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“. Es handelt sich dabei um eine<br />

Maßnahme für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen<br />

Schwierigkeiten verbunden sind und zur Überwindung dieser Schwierigkeiten<br />

aus eigener Kraft nicht fähig sind.<br />

Die teilstationäre Betreuung wird durch monatliche Pflegesätze finanziert. Die<br />

ambulante Betreuung wird durch monatliche Vergütungspauschalen finanziert.<br />

Die Kostenträger sind bei beiden Betreuungsangeboten die örtlichen Träger der<br />

Sozialhilfe.<br />

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