Merkblatt 2: Internationaler und europäischer ... - TGZ Würzburg
Merkblatt 2: Internationaler und europäischer ... - TGZ Würzburg
Merkblatt 2: Internationaler und europäischer ... - TGZ Würzburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Zentrum Marke & Patent<br />
ERFINDUNGEN PATENT VERWERTEN<br />
klage kann nur bei den nationalen Gerichten eingelegt werden, also bspw. in Deutschland beim<br />
B<strong>und</strong>espatentgericht mit dem Ziel, den deutschen Teil eines europäischen Patents rückwirkend zu<br />
vernichten. Voraussetzung der Nichtigerklärung des europäischen Patents mit Wirkung für einen<br />
Vertragsstaat ist das Vorliegen einer der Nichtigkeitsgründe des Art. 138 EPÜ.<br />
4. Verletzungsverfahren<br />
Gemäß Art. 64 III EPÜ wird eine Verletzung des europäischen Patents nach nationalem Recht<br />
behandelt.<br />
Um ein für mehrere Staaten erteiltes europäisches Patent durchzusetzen, muss der Patentinhaber<br />
daher mehrere parallele Verletzungsverfahren – für ein <strong>und</strong> dasselbe europäische Patent <strong>und</strong> ggf.<br />
gegen ein <strong>und</strong> denselben vermeintlichen Verletzenden – vor den jeweiligen nationalen Gerichten<br />
der Staaten anstrengen, in denen es zu Verletzungshandlungen gekommen ist.<br />
Wie das deutsche Verletzungsverfahren abläuft, kann auf dem <strong>Merkblatt</strong> „Patentschutz“ nach-<br />
gelesen werden.<br />
G. Hinweise<br />
• Bevor die Erfindung nicht angemeldet ist, sollte unbedingt Stillschweigen darüber gewahrt<br />
werden - also keine Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Bekanntgabe auf Messen, etc;<br />
• Ein europäisches Patent lohnt sich trotz seiner hohen Kosten immer dann, wenn Patent-<br />
schutz in mehr als drei europäischen Ländern beantragt werden soll;<br />
• Gegebenenfalls vor den Entwicklungsarbeiten, jedenfalls aber vor der Anmeldung sollte in<br />
der Patentliteratur eine Recherche zum Stand der Technik durchgeführt werden, um Dop-<br />
pelentwicklungen zu vermeiden <strong>und</strong> somit Kosten zu sparen. Die Patentämter der EPÜ-<br />
Vertragsstaaten <strong>und</strong> Patentbibliotheken halten ebenfalls Informationen bereit <strong>und</strong>/oder sind<br />
bei der Recherche behilflich;<br />
• Eine Selbstanmeldung ohne fachliche Unterstützung ist nur zu empfehlen, wenn bereits<br />
Erfahrungen mit dem Verfassen von Patentschriften bestehen. Ansonsten ist das Risiko<br />
groß, dass formale <strong>und</strong> strategische Fehler bei der Patentanmeldung entstehen. Es wird<br />
daher geraten, entsprechende Fachleute, wie z.B. einen Patentanwalt, zu Rate zu ziehen.<br />
Die Kosten für die professionelle Erstellung einer Patentschrift <strong>und</strong> die damit zusammen-<br />
hängenden Dienstleistungen des Patentanwalts richten sich nach den jeweiligen nationalen<br />
Vorschriften. Im Durchschnitt kann für die ersten fünf Jahre für acht benannte Staaten mit<br />
Kosten in Höhe von mindestens 35.000 € gerechnet werden;<br />
• Weitere Informationen finden Sie unter http://www.epo.org.<br />
<strong>Merkblatt</strong> 2: <strong>Internationaler</strong> <strong>und</strong> <strong>europäischer</strong> Patentschutz 6