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Merkblatt 2: Internationaler und europäischer ... - TGZ Würzburg

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Zentrum Marke & Patent<br />

ERFINDUNGEN PATENT VERWERTEN<br />

klage kann nur bei den nationalen Gerichten eingelegt werden, also bspw. in Deutschland beim<br />

B<strong>und</strong>espatentgericht mit dem Ziel, den deutschen Teil eines europäischen Patents rückwirkend zu<br />

vernichten. Voraussetzung der Nichtigerklärung des europäischen Patents mit Wirkung für einen<br />

Vertragsstaat ist das Vorliegen einer der Nichtigkeitsgründe des Art. 138 EPÜ.<br />

4. Verletzungsverfahren<br />

Gemäß Art. 64 III EPÜ wird eine Verletzung des europäischen Patents nach nationalem Recht<br />

behandelt.<br />

Um ein für mehrere Staaten erteiltes europäisches Patent durchzusetzen, muss der Patentinhaber<br />

daher mehrere parallele Verletzungsverfahren – für ein <strong>und</strong> dasselbe europäische Patent <strong>und</strong> ggf.<br />

gegen ein <strong>und</strong> denselben vermeintlichen Verletzenden – vor den jeweiligen nationalen Gerichten<br />

der Staaten anstrengen, in denen es zu Verletzungshandlungen gekommen ist.<br />

Wie das deutsche Verletzungsverfahren abläuft, kann auf dem <strong>Merkblatt</strong> „Patentschutz“ nach-<br />

gelesen werden.<br />

G. Hinweise<br />

• Bevor die Erfindung nicht angemeldet ist, sollte unbedingt Stillschweigen darüber gewahrt<br />

werden - also keine Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Bekanntgabe auf Messen, etc;<br />

• Ein europäisches Patent lohnt sich trotz seiner hohen Kosten immer dann, wenn Patent-<br />

schutz in mehr als drei europäischen Ländern beantragt werden soll;<br />

• Gegebenenfalls vor den Entwicklungsarbeiten, jedenfalls aber vor der Anmeldung sollte in<br />

der Patentliteratur eine Recherche zum Stand der Technik durchgeführt werden, um Dop-<br />

pelentwicklungen zu vermeiden <strong>und</strong> somit Kosten zu sparen. Die Patentämter der EPÜ-<br />

Vertragsstaaten <strong>und</strong> Patentbibliotheken halten ebenfalls Informationen bereit <strong>und</strong>/oder sind<br />

bei der Recherche behilflich;<br />

• Eine Selbstanmeldung ohne fachliche Unterstützung ist nur zu empfehlen, wenn bereits<br />

Erfahrungen mit dem Verfassen von Patentschriften bestehen. Ansonsten ist das Risiko<br />

groß, dass formale <strong>und</strong> strategische Fehler bei der Patentanmeldung entstehen. Es wird<br />

daher geraten, entsprechende Fachleute, wie z.B. einen Patentanwalt, zu Rate zu ziehen.<br />

Die Kosten für die professionelle Erstellung einer Patentschrift <strong>und</strong> die damit zusammen-<br />

hängenden Dienstleistungen des Patentanwalts richten sich nach den jeweiligen nationalen<br />

Vorschriften. Im Durchschnitt kann für die ersten fünf Jahre für acht benannte Staaten mit<br />

Kosten in Höhe von mindestens 35.000 € gerechnet werden;<br />

• Weitere Informationen finden Sie unter http://www.epo.org.<br />

<strong>Merkblatt</strong> 2: <strong>Internationaler</strong> <strong>und</strong> <strong>europäischer</strong> Patentschutz 6

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