31.05.2013 Aufrufe

Merkblatt 2: Internationaler und europäischer ... - TGZ Würzburg

Merkblatt 2: Internationaler und europäischer ... - TGZ Würzburg

Merkblatt 2: Internationaler und europäischer ... - TGZ Würzburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zentrum Marke & Patent<br />

ERFINDUNGEN PATENT VERWERTEN<br />

Erstellung des Recherchenberichts oder bis zum Ablauf von 22 Monaten nach dem Anmelde- bzw.<br />

Prioritätstag (abhängig davon, welche Frist später abläuft) ist es zusätzlich möglich, einen Antrag<br />

auf internationale vorläufige Prüfung zu stellen. Der internationale vorläufige Prüfungsbericht ist ein<br />

Gutachten über das Vorliegen der Schutzvoraussetzungen (Neuheit, erfinderische Tätigkeit <strong>und</strong><br />

gewerbliche Anwendbarkeit), entfaltet aber keine Bindungswirkung für die späteren nationalen<br />

Prüfungsphasen in den einzelnen Bestimmungsstaaten. Spätestens nach Ablauf von 18 Monaten<br />

ab dem Anmelde- bzw. Prioritätstag wird die internationale Patentanmeldung von der<br />

Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in der Regel mit dem internationalen Recherchen-<br />

bericht veröffentlicht.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des internationalen Recherchenberichtes <strong>und</strong> ggf. des vorläufigen Prüfungsbe-<br />

richtes kann der Anmelder überprüfen <strong>und</strong> entscheiden, in welchen Ländern er die PCT-Anmel-<br />

dung in die nationale Phase zur Prüfung <strong>und</strong> Erteilung überführen will. Dabei hat der Anmelder<br />

eine Frist von in der Regel 30 Monaten ab dem Anmelde- bzw. Prioritätstag (in einigen Staaten<br />

abweichend; Übersicht → www.wipo.int/pct/en/texts/time_limits.html) einzuhalten, innerhalb der er<br />

bei den einzelnen Ämtern der gewünschten Bestimmungsstaaten das Verfahren weiterführen<br />

kann. Wie <strong>und</strong> unter welchen Voraussetzungen die einzelnen Bestimmungsländer die Anmeldung<br />

in der nationalen Phase sachlich prüfen, wird durch den PCT nicht berührt. Der Anmelder sollte<br />

sich über die in dem jeweiligen Bestimmungsstaat geltenden Erfordernisse (Übersetzungen,<br />

Zahlung der nationalen Gebühr usw.) genau erk<strong>und</strong>igen, da diese teilweise unterschiedlich sein<br />

können <strong>und</strong> in der Regel mit Ablauf der Frist alle erforderlichen Handlungen bereits vorgenommen<br />

sein müssen.<br />

Innerhalb einer PCT-Anmeldung kann auch bspw. „Europa“ als eine Bestimmungsregion benannt<br />

werden. Dies führt dann dazu, dass die PCT-Anmeldung beim Eintritt in die regionale Phase als<br />

europäische Patentanmeldung weitergeführt werden kann (sog. Euro-PCT-Verfahren). Zunächst<br />

sind automatisch alle EPÜ-Länder für das Patent bestimmt. Möchte der Anmelder nur für einzelne<br />

Staaten ein europäisches Patent erlangen, so muss er die anderen Länder zurücknehmen. War<br />

das EPA nicht bereits als internationale Recherchenbehörde ausgewählt, nimmt es noch eine<br />

ergänzende europäische Recherche vor. Die internationale Veröffentlichung der PCT-Anmeldung<br />

tritt gr<strong>und</strong>sätzlich an die Stelle der Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung. Dennoch<br />

wird die Euro-PCT-Anmeldung zusätzlich im Europäischen Patentblatt bekannt gemacht. Ab die-<br />

sem Zeitpunkt genießt der Anmelder einstweiligen Rechtsschutz. Wenn die Schutzvorausset-<br />

zungen vorliegen, erteilt das EPA das Patent. Mit der Erteilung zerfällt es in ein „Bündel“ nationaler<br />

Patente. Maßgebend ist ab diesem Zeitpunkt das nationale Recht. In den meisten Staaten müssen<br />

noch weitere Handlungen (z. B. Einreichen von Übersetzungen) vorgenommen werden, damit das<br />

Patent Gültigkeit erlangt (vgl. Ausführungen zum EPÜ).<br />

<strong>Merkblatt</strong> 2: <strong>Internationaler</strong> <strong>und</strong> <strong>europäischer</strong> Patentschutz 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!