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BEGRÜNDUNG - Uffenheim

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

<strong>BEGRÜNDUNG</strong><br />

mit integriertem Umweltbericht und Ausgleichsflächenermittlung<br />

zur 1. Änderung des<br />

Bebauungsplan Nr. 42/2008<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong><br />

an der Autobahnausfahrt<br />

<strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

ENTWURF zur 1. Änderung<br />

vom 28.02.2013<br />

Auftraggeber:<br />

Stadt <strong>Uffenheim</strong><br />

Marktplatz 16<br />

97215 <strong>Uffenheim</strong><br />

Verfasser:<br />

Am Hochholz 14<br />

97215 <strong>Uffenheim</strong><br />

Tel. 09842/ 953263-0<br />

Fax 09842/ 953263-63<br />

kontakt@rupsch-architektur.de<br />

www.rupsch-architektur.de<br />

1


INHALT<br />

Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

1 Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes<br />

2 Planungsrechtliche Voraussetzungen – Übergeordnete Planungen<br />

3 Lage, Größe und Beschaffenheit des Gebietes<br />

4 Nutzung – Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

4.1 Art der baulichen Nutzung<br />

4.1.1 Sondergebiet Photovoltaik<br />

4.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

5 Flächenverteilung – Bodenordnung<br />

6 Erschließung<br />

7 Grünordnung<br />

8 Schallschutz<br />

Seite<br />

2<br />

5<br />

6<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

9 Umweltbericht<br />

9.1 Umweltprüfung und Umweltbericht<br />

9.1.1 Schutzgut Boden<br />

9.1.2 Schutzgut Klima/ Luft<br />

9.1.3 Schutzgut Wasser<br />

9.1.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

9.1.5 Schutzgut Mensch (Lärm, Erholung)<br />

9.1.6 Schutzgut Landschaft<br />

9.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

9.1.8 Wechselwirkungen<br />

9.1.9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen<br />

9.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)<br />

9.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der<br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

9.4 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

9.5 Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf<br />

Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />

9.6 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />

9.10 Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />

Seite<br />

10<br />

10<br />

11<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

10. Baulicher und artenschutzrechtlicher Ausgleich<br />

10.1 Baulicher Ausgleichsbedarf aus B-Plan 42/2008 und<br />

zur Verfügung stehende Flächen im Geltungsbereich<br />

10.2 Baulicher Ausgleichsbedarf aus B-Plan 45/2011<br />

10.3 Ersatz der Ausgleichsfläche der Flurbereinigung Wallmersbach<br />

10.4 Ausgleichsflächenbedarf aus der PV-Fläche<br />

10.5 Ausgleichsfläche Herbolzheim<br />

10.6 Artenschutzrechtlicher Ausgleich aus B-Plan 45/2011<br />

10.7 Zusammenfassung und Zusatzeffekte<br />

Seite<br />

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20<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

1. Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes<br />

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 42/2008 wurde am xxxx durch Beschluss des<br />

Stadtrates in Kraft gesetzt. Die angebotenen Flächen sollen den Bedürfnissen großer<br />

produzierender Firmen und Logistikfirmen gerecht werden und die bereits<br />

aufgebrauchten Flächenreserven des Industriegebietes ergänzen.<br />

Folgende Sachverhalte machen eine Änderung der rechtskrätigen Planung notwendig:<br />

1. Durch archäologische Bodenfunde kann die Ausgleichsfläche A2 und die daneben<br />

gelegene Baufläche östliche der Landwehrstraße nicht wie geplant umgesetzt<br />

werden.<br />

Dies macht eine Umorganisation der internen Ausgleichsflächen und eine<br />

Neuberechnung der notwendigen Ausgleichsflächen notwendig.<br />

2. Aus dem benachbarten Bebbaungsplan Nr. 45/2011 (IG Langensteinach Süd)<br />

sollen Ausgleichsflächen im vorliegenden Plan untergebracht und rechtlich<br />

gesichert werden.<br />

3. Verursacht durch den Bebbauungsplan Nr. 45/2011 ist auch die Sicherung von<br />

artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) notwendig.<br />

Diese können im vorliegenden Bebauungsplan durch einen<br />

Grundstückseigentümer realisiert werden und sind als Bestandteil des B-Planes<br />

42/2008 zu sichern.<br />

4. Am Geltungsbereichsrand an der Autobahn A7 entlang plant ein Bauwerber die<br />

Errichtung einer Photovoltaikanlage. Diese Nutzungsart soll durch die<br />

Bauleitplanung durch Ausweisung einer Fläche „SO- Erneuerbare Energie<br />

Sonnenenergie PV“ ermöglich werden.<br />

5. An der westlichen Geltungsbereichsgrenze befinden sich unbewirtschaftete<br />

Becken aus Ausgleichsmaßnahmen der Flurbereinigung. Zur<br />

Oberflächenentwässerung des Industriegebietes ist jetzt der Umbau dieser<br />

Becken zu bewirtschafteten Regenrückhaltebecken notwendig. Der Eingriff in die<br />

bestehende Struktur ist entsprechend naturschutzrechtlich ausgzugleichen und in<br />

die Ausgleichsflächenberechnung des B-Planes 42/2008 zu integrieren.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

2. Planungsrechtliche Voraussetzungen – Übergeordnete Planungen<br />

Zu den übergeordneten Planungen zählen das Landesentwicklungsprogramm LEP,<br />

der Regionalplan 8 West-Mittelfranken, das integrierte ländliche Entwicklungskonzept<br />

ILEK, und der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Uffenheim</strong>. Für die Änderung des<br />

vorliegenden Bebauungsplanes sind keine darin enthaltenen Regelungen relevant.<br />

Ausschnitt FNP<br />

3. Lage, Größe und Beschaffenheit des Planungsgebietes<br />

Die Lage, Größe und Beschaffenheit des Planunggebietes ändert sich durch das<br />

Änderungsverfahren nicht und ist im rechtskräftigen B-Plan nachzulesen.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

4. Nutzung – Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

4.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Vorgesehen ist ein Industriegebiet (GI), das vor allem für größere Betriebe mit<br />

hohem Flächenbedarf und Logistikfirmen Baugrundstücke bereitstellen soll.<br />

Bedingt durch die verkehrsgünstige Lage unmittelbar an der BAB A7, Anschlussstelle<br />

<strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach, ohne Abstands- und Immissionskonflikte ergibt sich die<br />

Notwendigkeit zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />

sich abzeichnende Möglichkeit von Hochregallagern und Güterverteilzentren.<br />

Dazu sind großflächige Grundstücke mit geringen Geländebewegungen notwendig,<br />

die auf den ausgewiesenen Flächen zur Verfügung gestellt werden können.<br />

Zur Nutzungsart Industriegebiet (GI) kommt jetzt die Nutzung Sondergebiet<br />

Photovoltaik (SO) in einem 110 m breiten Streifen entlang der Autobahn hinzu.<br />

Diese nimmt 2,5 ha innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauunsplanes ein.<br />

4.1.1 Sondergebiet Photovoltaik<br />

Die Nutzung der Fläche als Sondergebiet i.S.d. § 11 Abs 2 BauNVO mit der<br />

Zweckbestimmung „ Photovoltaik“ ist gem. §9 Abs. 2 BauGB zeitlich auf 30 Jahre<br />

befristet. Der Vorhabensträger verpflichtet sich zum Rückbau der Anlage, sämtlicher<br />

baulicher Teile, einschl. Fundamente und Erdverkabelung nach Ablauf dieser Zeit. Als<br />

Folgenutzung wir eine landwirtschaftliche Nutzung festgesetzt.<br />

Die zeitliche Befristung, Rückbauverpflichtung und zugehörige Ausgleichsfläche ist in<br />

einem städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger zu vereinbaren.<br />

Der Eingriff durch die PV-Anlage soll durch Minimierungsmaßnahmen wie die Ansaat<br />

einer extensiven Wiesenmischung unter den Modulen begrenzt werden. Außerdem ist<br />

die Fläche nach Norden hin durch die 50 m breite Ausgleichsfläche A2 und im Osten<br />

durch das Begleitgrün der Autobahn A7 begrenzt und eingegrünt. Eine weitere<br />

Eingrünung der Fläche ist deswegen nicht erforderlich. Diese<br />

Minimierungsmaßnahmen machen einen Ausgleichsflächenfaktor von 0,2 möglich.<br />

Siehe Kapitel Ausgleichsflächen<br />

Auch die Ausgleichsfläche unterliegt der zeitlichen Befristung, da der Ausgleich zu<br />

sichern ist, solange der Eingriff wirkt.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

4.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Zur Sicherstellung der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für anstehende<br />

großflächige Betriebsansiedlungen wird eine Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt.<br />

Die Baumassenzahl auf 10 festgesetzt.<br />

Die zulässige Traufhöhe soll 20,0 m betragen.<br />

Die Höhe der PV-Module wird auf 5,0 m über Urgelände begrenzt.<br />

Auf das zulässige Maß der baulichen Nutzung des GI hat das Änderungsverfahren<br />

keinen Einfluss. Jedoch werden die bebaubaren Flächen insgesamt stark reduziert.<br />

5. Flächenverteilung - Bodenordnung<br />

Die beplanten Flächen im Geltungsbereich westlich der Landwehrstraße befinden sich<br />

bereits im Besitz eines Bauwerbers, der hier die Erweiterung seiner bestehenden<br />

Hallen plant.<br />

Östlich der Landwehrstraße greift eine benachbarte Bebauung in den Geltungsbereich<br />

mit 3,8 ha Grundstücksfläche ein.<br />

Weiter nördlich befindet sich bis zu einem maximalen Abstand von 110 m zur<br />

Autobahn die PV-Fläche im Eigentum des Bauwerbers.<br />

Zwischen Landwehrstraße und PV-Fläche sollen auf einer bewirtschafteten<br />

Ackerfläche, die teilweise im Besitz der Stadt <strong>Uffenheim</strong> ist, die notwendigen CEF-<br />

Maßnahmen aus dem B-Plan 45/2011 durch den Pächter und Grundstückseigentümer<br />

durchgeführt werden. Die Straßenfläche ist Eigentum der Stadt <strong>Uffenheim</strong>. Die<br />

nördliche Ausgleichsfläche A2 befindet sich noch in Privatbesitz.<br />

6. Erschließung<br />

Für die Straßenverkehrserschließung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung,<br />

Stromversorgung, Abfallbeseitigung, Fernmeldeeinrichtungen und<br />

Löschwasserversorgung hat die Änderung des B-Planes keine Relevanz.<br />

Die Ableitung des Oberflächenwassers wird im zugehörigen wasserrechtlichen<br />

Verfahren geklärt.<br />

7. Grünordnung<br />

Als Durchgrünung des Planungsgebietes ist als Straßenbegleitgrün an der<br />

Haupterschließungsstraße die alleeartige Anordnung von großkronigen Bäumen<br />

vorgesehen.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

Der nördliche Eingrünungsstreifen wird als Ausgleichsfläche mit 50 m Breite<br />

umgesetzt, deren Details in einem Ausgleichsflächenbegleitplan festgesetzt sind.<br />

Die private und öffentliche Begrünung soll mit ortsüblichen, natürlichen<br />

Hauptbaumarten und Sträuchern vorgenommen werden.<br />

8. Schallschutz<br />

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42/2008<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> – Langensteinach“ wurde eine Schallimmissionstechnische<br />

Untersuchung und Beurteilung gem. DIN 18005, DIN 45691 und TA Lärm vom Ing.-<br />

Büro Wolfgang Sorge vom 12.08.2009 (siehe Anlage) erstellt.<br />

Die Ergebnisse sind dem rechtskräftigen B-Plan zu entnehmen.<br />

Durch den Betrieb der PV-Solaranlage werden keine Lärm- und Lichtimmissionen<br />

ausgehen.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

9. Umweltbericht<br />

9.1 Umweltprüfung und Umweltbericht<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die<br />

Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die<br />

voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden, die dann in<br />

einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden müssen.<br />

Dies ist bereits im Aufstellungsverfahren des B-Planes erfolgt. Durch die Änderung<br />

des Bebauungsplanes verbessern sich die Umweltauswirkungen auf die<br />

Schutzgüter, da wesentlich weniger Fläche bebaut bzw. versiegelt werden soll.<br />

Es werden im vorliegenden Änderungsentwurf nur die für die Änderung<br />

relevanten Aspekte behandelt. Ausführliche Beschreibungen der Schutzgüter sind<br />

der Begründung des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes zu entnehmen.<br />

9.1.1 Schutzgut Boden<br />

Bestandsbeschreibung:<br />

95 % des Planungsgebietes wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Es gehört<br />

zum landwirtschaftlich sehr fruchtbaren Gollachgau und ist weitgehend<br />

ausgeräumt.<br />

In der Bodenschätzungskarte ist das Planungsgebiet im Süden von Lehmen<br />

geprägt. Weiter nördlich geht der Boden in lehmige Tone über.<br />

Auswirkungen und Ergebnis:<br />

Im rechtskräftigen Bebauungsplan wurde aufgrund der Grundflächenzahl von 0,8<br />

von einer hohen Erheblichkeit ausgegangen. Da im vorliegenden<br />

Änderungsentwurf die bebaubare Grundstückesfläche von 16,8 auf 12 ha<br />

schrumpft, verbessern sich auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />

dahingehend. Die im rechtskräftigen B-Plan beschriebenen<br />

Vermeidungsmaßnahmen gelten entsprechend weiter. Es ist von einer mittleren<br />

Erheblichkeit auszugehen.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

9.1.2 Schutzgut Klima/Luft<br />

Bestandsbeschreibung:<br />

Aufgrund der bisher intensiv genutzten und ausgeräumten Feldflur hat die<br />

beplante Ackerfläche nur geringe Bedeutung für Frischluftproduktion.<br />

Allerdings wirken offene Acker- und Grünflächen als Kaltluftentstehungsgebiete.<br />

Das Gebiet ist durch die direkt angrenzende Autobahn vorbelastet.<br />

Auswirkungen und Ergebnis<br />

Im rechtskräftigen B-Plan wird von einer mittleren Erheblichkeit für das Schutzgut<br />

Klima/Luft ausgegangen.<br />

Durch die Reduktion der bebaubaren Flächen um 4,8 ha werden auch die<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut reduziert.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

9.1.3 Schutzgut Wasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Durch die Verringerung der bebaubaren Flächen um 4,8 ha kann das<br />

Oberflächenwasser in diesen Bereichen weiterhin versickern. Die<br />

Grundwasserneubildung wird hier nicht beeinträchtigt.<br />

Die Oberflächenwasserableitung ist im wasserrechtlichen Verfahren geregelt.<br />

Karte: Oberflächengewässer<br />

(Kartenquelle: FIS natur online)<br />

Das westliche gelegene Feuchtbiotop muss wasserrechtlich als Regenrückhaltung<br />

herangezogen werden. Es ist ursprünglich aus der Anlage einer Ausgleichsfläche<br />

für die Flurbereinigung entstanden.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

Dies macht einen Ausgleich der Gesamteingriffsfläche (0,7 ha) im Rahmen des<br />

vorliegenden Änderungsverfahrens notwendig. Die Ausgleichsflächenbilanz wird<br />

im zugehörigen Kapitel abgehandelt.<br />

9.1.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Dieses Schutzgut ist im rechtskräftigen B-Plan hinreichend behandelt. Die<br />

Änderung des B-Planes hat hierauf keine Auswirkuungen.<br />

Durch das Angebot der geplanten Lerchenfenster und Ackerblühstreifen<br />

verbessert sich jedoch die Auswirkung auf einzelne Tierarten.<br />

9.1.5 Schutzgut Mensch (Lärm, Erholung)<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes hat für das Schutzgut Mensch keine<br />

Auswirkungen.<br />

9.1.6 Schutzgut Landschaft<br />

Bestandsbeschreibung:<br />

Das Gelände wird durch das eher flache bis leicht hügelige Relief mit großen,<br />

strukturarmen Ackerflächen geprägt.<br />

Es liegt auf einer bis nach <strong>Uffenheim</strong> sichtbaren Anhöhe und fällt nach Norden hin<br />

ab. Bewuchs in Form von Sträuchern und kleinen Bäumen existiert nur am<br />

westlichen Rand im Bereich des Biotops und entlang der Autobahn.<br />

Ein Landschaftsschutzgebiet befindet sich nicht in der Umgebung in Richtung<br />

Welbhausen. Die Vorbelastung der direkten Umgebung durch die angrenzende<br />

Autobahn und die bereits erstellten Windkraftanlagen ist weiterhin zu<br />

berücksichtigen. Außerdem sind bereits Gewerbebetriebsgebäude mit großen<br />

Kubaturen im best. Industriegebiet vorhanden. Die Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes erlauben zukünftig großflächige (GFZ 0,8), bis zu 20 m hohe<br />

Gebäude mit hoher Baumasse (BMZ 10).<br />

Durch die Änderung des B-Planes wird zusätzlich eine Sonderfläche für<br />

Photovoltaik ermöglicht. Allerdings wird die mit Gebäuden bebaubare Fläche auch<br />

um 4,8 ha reduziert.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

Auswirkungen und Ergebnis<br />

Das Landschaftsbild erhält durch das sehr hohe Maß der baulich möglichen<br />

Nutzung und die PV-Anlage einen völlig neuen Charakter.<br />

Es ist weiterhin von einer hohen Erheblichkeit auszugehen.<br />

Vor allem durch den Abfall des Geländes in Richtung Norden und die Fernwirkung<br />

ist hier unbedingt eine entsprechende Eingrünung der PV-Fläche erforderlich.<br />

Grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan und bezüglich Eingrünung und<br />

Gehölzpflanzung in Richtung Wallmersbach sind ebenfalls erforderlich (siehe<br />

Vermeidungsmaßnahmen). Dem kommt die Anordnung der 50 m breiten<br />

Ausgleichsfläche in Richtung Norden und die Beibehaltung des Biotopstreifens in<br />

Richtung Westen sehr entgegen. In Richtung Osten schafft die Randeingrünung<br />

der Autobahn eine Sichtzäsur.<br />

Ebenfalls erwünscht ist eine Durchgrünung des Industriegebietes mit Bäumen und<br />

Sträuchern.<br />

9.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Bestandsbeschreibung:<br />

Im östlichen Bereich des Bebauungsplanes sind Bodendenkmäler kartiert.<br />

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 42/2008 wurde im<br />

Scopingverfahren vom Landesamt für Denkmalpflege die großflächige Kartierung<br />

von Bodendenkmälern (Siedlung der mittleren Jungsteinzeit) im Geltungsbereich<br />

entlang der Autobahn mitgeteilt. Diese Vorkommen wurden geomagnetisch<br />

prospektiert und die Lage der Bodendenkmäler genauer bestimmt.<br />

Der Oberbodenabtrag in diesen Bereichen ist im Einvernehmen und unter<br />

fachlicher Aufsicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege durch<br />

zuführen. Auskünfte dazu erteilt das Bayr. Landesamt für Denkmalpflege<br />

(Dienststelle Nürnberg, Referata B III Mittelfranken Bodendenkmalpflege).<br />

Auswirkungen und Ergebnis<br />

Die kartierten Bodendenkmäler liegen aussschließlich östlich der Landwehrstraße ,<br />

also im nicht bebaubaren Bereich oder im Bereich der PV-Fläche.<br />

Durch die vorausgegangenen Untersuchungen und die daraus entstandenen<br />

Maßnahmen und Auflagen reduziert sich die Auswirkung der PV-Fläche auf die<br />

Bodendenkmäler auf ein erträgliches Maß.<br />

Es ist jetzt von einer mittleren Erheblichkeit auszugehen.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

9.1.8 Wechselwirkungen<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den einzelnen Schutzgütern auch die<br />

Wechselwirkungen zwischen diesen zu berücksichtigen.<br />

Der Begriff ´Wechselwirkung´ umfasst die in der Umwelt ablaufenden Prozesse.<br />

Die Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese<br />

Wirkungsketten sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffes zu beachten,<br />

um sekundäre Effekte zu erkennen und bewerten zu können.<br />

Durch die Änderung des Bebauungsplanes reduzieren sich die bebaubaren<br />

Flächen und verändern sich die Auswirkungen auf die Schutzgüter zum Positiven<br />

hin im Vergleich zum Ausgangszustand (rechtskräftiger B-Plan).<br />

9.1.9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen<br />

Schutzgut Umweltauswirkung Erheblichkeit<br />

Boden Verlust von Bodenfunktionen durch<br />

Versiegelung und große Erdbewegungen<br />

Klima/ Luft Verringerung der klimatischen Funktion der<br />

offenen Ackerflächen durch Überbauung,<br />

Beeinträchtigung von Luftströmungen durch<br />

hohe Gebäude<br />

Wasser Verminderung der Grundwasserneubildung<br />

und Erhöhung des Wasserabflusses durch<br />

Versiegelung<br />

Tiere und<br />

Pflanzen<br />

Mensch (Lärm<br />

+ Erholung)<br />

Beeinträchtigung der Lebensräume saPrelevanter<br />

Vogelarten durch Versiegelung;<br />

Unterbrechung von relevanten Grünstreifen<br />

als Wanderachsen und Brutstätten<br />

Lärmentwicklung durch Bautätigkeit und<br />

Zuliefer - und Parkierungsverkehr<br />

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch<br />

hohe Gebäude mit großer Fernwirkung<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Beeinträchtigung der großflächig kartierten<br />

Bodendenkmäler<br />

mittel<br />

mittel<br />

mittel<br />

mittel<br />

mittel<br />

hoch<br />

mittel<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

9.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)<br />

Es gilt die Beschreibung des rechtskräftigen B-Planes.<br />

9.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der<br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

Es gilt die Beschreibung des rechtskräftigen B-Planes.<br />

9.4 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Es gilt die Beschreibung des rechtskräftigen B-Planes.<br />

9.5 Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf<br />

Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />

Es gilt die Beschreibung des rechtskräftigen B-Planes.<br />

Im vorliegenden Änderungsentwurf wurden nur die für die Planänderung<br />

relevanten Umweltaspekte behandelt.<br />

9.6 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />

Es gilt die Beschreibung des rechtskräftigen B-Planes.<br />

9.7 Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />

Es gilt die Beschreibung des rechtskräftigen B-Planes.<br />

Die Änderung des Bebauungplandes führt zu einer Verbesserung für die meisten<br />

der Schutzgüter, da ein Großteil der bisher vorgesehen Baufläche<br />

herausgenommen wird. Alle noch verbleibenden Eingriffe in den Naturhaushalt<br />

werden durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen. Positiv ist auch die allseitige,<br />

breite Eingrünung des Geltungsbereiches zu erwähnen.<br />

Die bisher beschriebene Biotopvernetzung durch die Anordnung der<br />

Ausgleichsflächen ist im Änderungsentwurf in verbesserter Form (50 m breite<br />

Ausgleichsfläche im Norden) weiterhin vorhanden und wird ausgebaut.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

10. Baulicher und artenschutzrechtlicher Ausgleich<br />

Zur Ermittlung der Eingriffs- und Ausgleichsflächen wird der Leitfaden<br />

„Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des Bayerischen<br />

Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen in der ergänzten<br />

Fassung von 2003 herangezogen. Dies ist bereits im rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan erfolgt.<br />

Die veränderten Grundlagen der Planung machen auch eine Neubilanzierung der<br />

Ausgleichsflächen notwendig.<br />

Folgende Aspekte sind im Einzelnen zu betrachten:<br />

1. Baulicher Ausgleichsflächenbedarf aus B-Plan 42/2008<br />

Veränderte Ausgleichsflächenbetrachtung aus B-Plan 42/2008 aufgrund<br />

reduzierten bebaubaren Flächen<br />

2. Baulicher Ausgleichsflächenbedarf aus B-Plan 45/2011<br />

und Integration im Geltungsbereich des B-Planes 42/2008<br />

3. Ersatz der Ausgleichsfläche der Flurbereinigung (Feuchtbiotop)<br />

auf der Westseite des Geltungsbereiches wegen Überlagerung durch<br />

Regenrückhaltebecken.<br />

4. Ausgleichsflächenbedarf aus PV-Fläche<br />

5. Ausgleichsflächenbevorratung Herbolzheim<br />

6. Artenchutzrechtlicher Ausgleich aus B-Plan 45/2011<br />

(Lerchenfenster und Ackerblühstreifen)<br />

Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden in entsprechenden<br />

Ausgleichsflächen-Begleitplänen (Anlage- und Pflegepläne) gesichert und<br />

detailliert beschrieben.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

10.1 Baulicher Ausgleichsflächenbedarf aus B-Plan 42/2008<br />

und zur Verfügung stehende Flächen im Geltungsbereich<br />

Gebietskategorie und Eingriffsschwere<br />

Die Gebietskategorie kann weiterhin als Gebiet der Kategorie I (Gebiet geringer<br />

Bedeutung) beurteilt werden. Ebenso handelt es sich weiterhin um ein Gebiet<br />

hoher Eingriffsschwere (Typ A)<br />

Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42/2008 hat eine Größe<br />

von 23,9 ha.<br />

Im Bebauungsplan befindet sich zukünftig eine veräußerbare Grundstücksfläche<br />

von 11,9 ha. (Reduktion um 4,9 ha)<br />

Eingriffsfläche : 11,9 ha<br />

Daraus ergibt sich ein Ausgleichsflächenbedarf aus dem B-Plan 42/2008 von :<br />

(vorher: 7,59 ha)<br />

11,9 ha x 0,45 = 5,35 ha<br />

Zur Verfügung stehende Flächen im Geltungsbereich:<br />

Im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 42/2008 stehen insgesamt 2,8 ha für die<br />

Herstellung von Ausgleichsflächen zur Verfügung.<br />

• Ausgleichsfläche A3 (bereits rechtskräftig)<br />

Realfläche 0,66 ha x 1,25 Ausgleichsfaktor = 0,83 ha<br />

• Ausgleichsfläche A2<br />

Realfläche 2,14 ha x 1,75 Ausgleichsfaktor = 3,75 ha<br />

Insgesamt können also 4,58 ha Ausgleichsfläche innerhalb des Geltungsbereiches<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Zur Verfügung stehende Ausgleichsfläche: 4,58 ha<br />

Die Gestaltung dieser Ausgleichsflächen wird in Absprache mit der UNB in<br />

Ausgleichsflächenplänen erläutert.<br />

Der Begleitplan zur Ausgleichsfläche A3 muss ergänzt werden.<br />

Der Begleitplan zur Ausgleichsfläche A2 muss neu erstellt werden.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

Vernetzung der Ausgleichsflächen<br />

Durch die Anordnung der Ausgleichsfläche A2 an der nördlichen<br />

Geltungsbereichsgrenze entlang mit 50 m Breite, die gleichzeitig als<br />

Randeingrünung am Baugebietsrand funktioniert, ergibt sich insgesamt ein<br />

durchgängiges Biotopverbundsystem vom südlichen Wald bis zum<br />

Reisleinsholz im Nordosten.<br />

10.2 Baulicher Ausgleichsflächenbedarf aus B-Plan 45/2011<br />

Aus dem Bebauungsplan 45/2011 Langensteinach Süd ist noch eine<br />

Ausgleichsfläche von 2,03 ha auszugleichen, die nicht im eigenen Geltungsbereich<br />

hergestellt werden kann. Dies ist auch der zugehörigen Begründung zu<br />

entnehmen. Diese Ausgleichsfläche soll ortsnah im Geltungsbereich des B-Planes<br />

42/2008 untergebracht werden.<br />

Hierdurch wird die zur Verfügung stehende Ausgleichsfläche von<br />

4,58 ha um 2,03 ha reduziert.<br />

Rest-Ausgleichsfläche: 4,58 – 2,03 = 2,55 ha<br />

Die Restfläche wird durch den Ausgleichsflächenbedarf aus dem vorliegenden<br />

Bebauungsplan 42/2008 in Anspruch genommen.<br />

Ausgleichsflächenbedarf außerhalb: 2,55 ha – 5,35 ha = - 2,8 ha<br />

Hierbei bleibt noch weiterer Restbedarf von 2,80 ha, der außerhalb des<br />

Geltungsbereiches des Bebauungsplanes auszugleichen ist.<br />

Dies soll auf einer städtischen Fläche Nähe Herbolzheim im Rahmen eines<br />

Ökokontos geschehen. Siehe dazu Punkt 10.5<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

10.3 Ersatz der Ausgleichsfläche der Flurbereinigung Wallmersbach<br />

Im Rahmen der Flurbereinigung Wallmersbach 1996 wurde an der Westseite des<br />

Geltungsbereiches eine Abfolge von Tümpeln als Ausgleichsfläche angelegt, die<br />

mittlerweile als Biotop kartiert ist.<br />

Dieses Biotop wird in der vorliegenden Planung durch ein Regenrückhaltebecken<br />

überlagert. Seinen Biotopcharakter verliert es dadurch nicht.<br />

Allerdings ist die überlagerte Ausgleichsfläche der Flurbereinigung anderweitig zu<br />

ersetzten. Hierbei kann von einem Faktor von 1:1 ausgegangen werden.<br />

Es handelt sich dabei um eine Eingriffsfläche durch die Regenrückhaltung<br />

von 0,7 ha. Diese Fläche soll im Rahmen der Ausgleichsfläche Herbolzheim ersetzt<br />

werden. Siehe dazu Punkt 10.5<br />

10.4 Ausgleichsflächenbedarf aus PV-Fläche<br />

Im Abstand von 110 m zum Fahrbahnrand der BAB 7 wird eine Sonderfläche für PV-<br />

Anlagen mit 2,5 ha ausgewiesen.<br />

Minimierungsmaßnahme:<br />

Auf der PV-Fläche ist eine Ansaat mit einer extensiven Wiesenmischung<br />

vorzunehmen. Ziel ist es, einen extensiven und artenreichen Pflanzenbestand zu<br />

entwickeln. Syntethische Behandlungsmittel wie Pestizide und Dünger werden<br />

ausgeschlossen. Die Wiese ist jährlich mindestens 1 x, maximal 2 x zu mähen.<br />

Frühester Schnitttermin 15. Juni. Das Schnittgut ist von der Wiese zu entfernen.<br />

Mulchschnitt ist nicht zulässig. Extensive Schafbeweidung ist zulässig.<br />

Aus diesen Minimierungsmaßnahmen (vgl. Rundschreiben des Bayerischen<br />

Staatsministeriums des Innern „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ vom 19.11.2009)<br />

resultiert ein Ausgleichsfaktor von 0,2 und ein Ausgleichsflächenbedarf von :<br />

2,5 ha x 0,2 = 0,5 ha<br />

Diese Ausgleichsfläche stellt der Vorhabensträger auf eine Fläche seines Eigentums<br />

(Fl.Nr. 483 Gemarkung Wallmersbach) ca. 800 m nördlich der Eingriffsfläche<br />

hergestellt.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

Luftbild: Ausgleichsfläche für PV-Anlage (rosa); Fl.Nr. 438 Gemarkung Wallmersbach<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen werden in Abstimmung mit UNB und Vorhabensträger in<br />

einem Ausgleichsflächenbegleitplan beschrieben. Da im vorliegenden Fall eine<br />

zeitliche Befristung der PV-Anlage von 30 Jahren vorliegt und somit auch eine<br />

zeitliche Befristung der Ausgleichsfläche, wird die Ausgleichsfläche im vorliegenden<br />

Plan festgesetzt (Teilbereich der Fl.Nr. 438 Gemarkung Wallmersbach) und dem<br />

Eingriff entsprechend zugeordnet.<br />

Die dingliche Sicherung und zeitliche Befristung der Ausgleichsfläche ist in einem<br />

städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger zu klären.<br />

10.5 Ausgleichsfläche Herbolzheim<br />

Die westlich von Herbolzheim liegenden, stadteigene Ackerlfäche hat eine reale<br />

Größe von 3,2 ha.<br />

Durch sofortige Herstellung der gesamten Ausgleichsmaßnahmen als<br />

Bevorratungsfläche und bestmögliche ökologische Maßnahmen (Ökokonto) kann ein<br />

Aufwertungsfaktor von 1,75 herangezogen werden. Die Ausgleichsmaßnahmen<br />

werden in einem entsprechenden Anlage- und Pflegeplan<br />

(Ausgleichsflächenbegleitplan) beschrieben und mit der UNB abgestimmt.<br />

3,2 ha x 1,75 Aufwertungsfaktor = 5,6 ha<br />

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