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Stellungnahmen zu Bauvoranfragen (Stadtteil Custenlohr) - Uffenheim

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Lfd. Nr.<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Abstimmungsergebnis<br />

1363/13 Voll<strong>zu</strong>g des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

- <strong>Stellungnahmen</strong> <strong>zu</strong> <strong>Bauvoranfragen</strong> (<strong>Stadtteil</strong> <strong>Custenlohr</strong>)<br />

- Einleitung einer städtebaulichen Planung (Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans<br />

und Aufstellung eines Bebauungsplans) <strong>zu</strong>r Regelung<br />

von Außenbereichsvorhaben süd- und südwestlich von<br />

<strong>Custenlohr</strong><br />

- Erlass einer Veränderungssperre im Zuge des Bebauungsplanverfahrens<br />

„Süd- und südwestlich von <strong>Custenlohr</strong>“ (BPlan Nr. 47/2013)<br />

Mit einer formlosen Bauvoranfrage vom 05.12.2012 erkundigt sich Herr<br />

Hartmut Müller über die Genehmigungsfähigkeit und die Möglichkeit, auf<br />

dem städtischen Grundstück FlNr. 520 am westlichen Ortsrand im Außenbereich<br />

einen Lakierbetrieb mit Wohnhaus errichten <strong>zu</strong> können.<br />

Gemäß Vorabstellungnahme des Landratsamtes wird darauf hingewiesen,<br />

dass die vorgesehene bzw. angefragte Bebauungsmöglichkeit zwingend<br />

einer Bauleitplanung (Bebauungsplan und Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans)<br />

bedarf.<br />

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />

im Nordosten ausgewiesene gewerbliche Baufläche vorrangig <strong>zu</strong> berücksichtigen<br />

wäre und dass eine mögliche Zufahrt <strong>zu</strong>r geplanten Baufläche deutlich<br />

von der Kreisstraßenkreu<strong>zu</strong>ng abgesetzt sein muss, sowie ein Anbauverbot<br />

von 15 m <strong>zu</strong>r Kreisstraße besteht.<br />

Im Rahmen der Planungshoheit der Stadt wäre eine Bauleitplanung im Interesse<br />

des Antragstellers möglich, wobei der Planungs- und Erschließungsaufwand<br />

nach § 11 BauGB dem Antragsteller vertraglich auferlegt werden<br />

kann.<br />

Mit einer weiteren formlosen Bauvoranfrage vom 19.12.2012 wurde von<br />

Herrn Erich Weiß die Errichtung eines Schweinemaststalles auf dem Grundstück<br />

FlNr. 519, Gemarkung <strong>Custenlohr</strong>, mit einem Mindestabstand von<br />

260 m <strong>zu</strong>m Dorfgebiet für 1.200 Mastschweineplätze angefragt.<br />

Die Vorabklärung mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt hat ergeben,<br />

dass der angedachte Schweinemaststall als privilegiertes Vorhaben nach<br />

§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter Beachtung der gesetzlichen Immissionsabstände<br />

etc. genehmigungsfähig wäre.<br />

Stellungnahme des Verwaltungsausschusses in der Sit<strong>zu</strong>ng am<br />

14. Januar 2013:<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Im Rahmen der eingehenden Aussprache wird der Focus <strong>zu</strong>nächst auf die<br />

innerörtlichen Entwicklungsmöglichkeiten ausgerichtet. Eine erste Vorstellung<br />

der Untersuchungsergebnisse der Bestandserhebung i.R. der Dorferneuerung<br />

erfolgt am 15.01.2013.<br />

Insoweit besteht Einigkeit, <strong>zu</strong>nächst die Untersuchungsergebnisse sowie<br />

eine Diskussion und Meinungsbildung der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft<br />

Dorferneuerung ab<strong>zu</strong>warten.


Lfd. Nr.<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Eine abschließende Entscheidung bzw. Empfehlung wird nicht getroffen und<br />

insoweit <strong>zu</strong>rückgestellt.<br />

Anmerkung der Verwaltung:<br />

In Anbetracht der örtlichen Situation, der Untersuchungen i.R. der Dorferneuerung<br />

und der <strong>zu</strong> erwartenden Immissionen durch den geplanten Stallstandort<br />

im Westen des Dorfes (Problem Hauptwindrichtung) sowie einer<br />

entsprechenden Bauleitplanung in <strong>Custenlohr</strong> besteht grundsätzlicher Klärungsbedarf<br />

i.R. einer städtebaulichen Planung.<br />

8 : 0<br />

Stellungnahme des Verwaltungsausschusses in der Sit<strong>zu</strong>ng am<br />

18. Februar 2013:<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Im Zuge der eingehenden Aussprache werden <strong>zu</strong>nächst die Genehmigungsanforderungen<br />

der beiden Vorhaben ergänzend erörtert. Außerdem wird auf<br />

die Genehmigungsfiktion bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens hingewiesen.<br />

Darüber hinaus wird angeregt, in Kenntnis der örtlichen Situation im Dorf<br />

selbst sowie aufgrund der Untersuchungen i.R. der Dorferneuerung eine<br />

bauleitplanerische Entwicklung im Bereich westlich des Dorfes grundsätzlich<br />

ab<strong>zu</strong>klären.<br />

Zur Sicherung der Planungsziele, insbesondere der Steuerung einer baulichen<br />

Entwicklung im Außenbereich süd- und südwestlich von <strong>Custenlohr</strong><br />

steht als Steuerungsinstrument der Erlass einer Veränderungssperre nach<br />

§ 14 BauGB <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Nach eingehender Aussprache erhält der Antrag des Vorsitzenden <strong>zu</strong>r Erteilung<br />

des Einvernehmens <strong>zu</strong>m Bauvorhaben Schweinemaststall bei Stimmengleichheit<br />

keine Mehrheit.<br />

4 : 4<br />

Eine weitere Entscheidung bezüglich des Lackierbetriebes mit Wohnhaus<br />

erübrigt sich aufgrund der Eigentumsverhältnisse und mangels unvollständiger<br />

Antragsunterlagen sowie wegen der <strong>zu</strong> klärenden Frage der bauleitplanerischen<br />

Situation im Bereich westlich des Dorfes.<br />

Abschließend empfiehlt der Ausschuss auf Antrag des Vorsitzenden, der<br />

Einleitung des Bauleitplanverfahrens <strong>zu</strong>r Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans<br />

bzw. <strong>zu</strong>r Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 47/2013, „Süd- und<br />

südwestlich von <strong>Custenlohr</strong>“ für den Bereich der Grundstücke bzw. Teilflächen<br />

der Grundstücke FlNr. 520, 519, 515, 583, 579, 573, 577, 576, 575,<br />

106, 103, 101, 102/1, 102, 113 und 114, Gemarkung <strong>Custenlohr</strong>, <strong>zu</strong><strong>zu</strong>stimmen.<br />

Die vorläufige Abgren<strong>zu</strong>ng ist dem als Anlage beigefügten Lageplan <strong>zu</strong><br />

entnehmen.<br />

8 : 0


Lfd. Nr.<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss auf Antrag des Vorsitzenden, für<br />

den Bereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 47/2013 „Süd- und südwestlich<br />

von <strong>Custenlohr</strong>“ dem Erlass einer Veränderungssperre als Sat<strong>zu</strong>ng gemäß<br />

§ 14 BauGB <strong>zu</strong><strong>zu</strong>stimmen.<br />

Der beiliegende Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses<br />

Empfehlungsbeschlusses.<br />

8 : 0<br />

Entscheidung des Stadtrates in der Sit<strong>zu</strong>ng am 28. Februar 2013:<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Unter Hinweis auf die aufschlussreichen Untersuchungen i.R. der Dorferneuerung<br />

(Vitalitätscheck) und der dort angesprochenen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

stimmt der Stadtrat der Ausschussempfehlung <strong>zu</strong>r Einleitung der<br />

Bauleitplanung für die Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans und die Aufstellung<br />

eines Bebauungsplans <strong>zu</strong>nächst für den dargelegten Bereich <strong>zu</strong>.<br />

Der vorläufige Abgren<strong>zu</strong>ngsplan für das Bebauungsplanverfahren bildet einen<br />

wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift.<br />

19 : 0<br />

Des Weiteren beschließt der Stadtrat, der Ausschussempfehlung <strong>zu</strong>m Erlass<br />

einer Veränderungssperre als Sat<strong>zu</strong>ng gemäß § 14 BauGB <strong>zu</strong><strong>zu</strong>stimmen.<br />

Der Sat<strong>zu</strong>ngsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses<br />

und dieser Niederschrift.<br />

19 : 0

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