Vorstellung und Billigung der Erschließungsplanung für ... - Uffenheim
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Lfd. Nr.<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Abstimmungsergebnis<br />
1365/13 Vollzug des Baugesetzbuches BauGB;<br />
- <strong>Vorstellung</strong> <strong>und</strong> <strong>Billigung</strong> <strong>der</strong> <strong>Erschließungsplanung</strong> <strong>für</strong> eine Stichstraße<br />
im Bereich <strong>der</strong> Konrad-Adenauer-Straße (Baugebiet Nr. 31/94<br />
„Nördlich <strong>der</strong> Adelhofer Straße II“ gegenüber Hs.Nr. 17<br />
- Baubeschluss <strong>und</strong> Auftragsvergabe<br />
Auf die Gr<strong>und</strong>satzentscheidung vom 18. Oktober 2012 wird verwiesen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> weiteren Nachfrage nach kleineren Bauplätzen ist es notwendig,<br />
die 3 noch freien größeren Bauplätze in 5 kleinere neu aufzuteilen. Es<br />
sind schon einige Nachfragen nach den geplanten kleineren Gr<strong>und</strong>stücken<br />
bei <strong>der</strong> Stadt <strong>Uffenheim</strong> eingegangen. Ein Bauplatz könnte sofort verkauft<br />
werden.<br />
Es ist geplant, die Stichstraße ähnlich dem 2008 bereits gebauten Stich zu<br />
gestalten. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Zur Entwässerung<br />
wird auf <strong>der</strong> nördlichen Seite eine 3-zeilige Homburger Kante als Wasserführung<br />
vorgesehen. Die südliche Randbefestigung besteht aus einem<br />
„3-zeiligen Abschluss“ (Betonleistenstein, Granitgroßpflasterzeile <strong>und</strong> Betonpflasterstein).<br />
Für 2 Bauplätze muss ein Kanalanschluss neu verlegt werden. Da im Bereich<br />
<strong>der</strong> geplanten Stichstraße kein Hauptkanal in <strong>der</strong> Straße liegt ist geplant,<br />
in einem ca. 2 m breiten Versorgungsstreifen im Bereich Konrad-<br />
Adenauer-Straße 6 den Kanal <strong>für</strong> die 2 zusätzlichen Bauplätze zu verlegen.<br />
Die Wasserleitung liegt in <strong>der</strong> Straße <strong>und</strong> die Strom- <strong>und</strong> Telekomleitungen<br />
im bestehenden Gehweg.<br />
Der geplante Versorgungsstreifen wird nicht als Bauplatz verkauft <strong>und</strong> bleibt<br />
im Eigentum <strong>der</strong> Stadt <strong>Uffenheim</strong>. Es ist geplant, dem Käufer des angrenzenden<br />
Gr<strong>und</strong>stückes die Fläche zur Nutzung zu überlassen.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> die Kanalerschließung mit den 2 geplanten Hausanschlüssen<br />
betragen ca. 21.000 Euro brutto.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> den Straßenbau betragen ca. 37.000 Euro brutto.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> die Straßenbeleuchtung betragen ca. 3.000 Euro brutto.<br />
Stellungnahme des Verwaltungsausschusses in <strong>der</strong> Sitzung am<br />
18. Februar 2013:<br />
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Die vorgesehene Ausführungsplanung wird seitens des Bauamtes ergänzend<br />
erläutert. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche<br />
Ausbauumfang <strong>und</strong> <strong>der</strong> Aufwand auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Ausschreibung<br />
des Teilausbaus <strong>der</strong> Kurt-Schumacher-Straße ermittelt wurden. Nachdem<br />
die Fa. Hanika als Auftragnehmer <strong>für</strong> die Kurt-Schumacher-Straße die Fortführung<br />
als Anschlussauftrag ablehnte, erklärte sich die Fa. EHF bereit, auf<br />
<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des Angebotes, die i.R. <strong>der</strong> Ausschreibung als zweitgünstigster<br />
Bieter hervorging, die Ausbauarbeiten auszuführen.
Lfd. Nr.<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Die Preisdifferenz liegt unter 1.000,-- € im Vergleich zur Fa. Hanika.<br />
Nach eingehen<strong>der</strong> Aussprache <strong>und</strong> ergänzen<strong>der</strong> Erläuterung empfiehlt <strong>der</strong><br />
Ausschuss, dem beabsichtigten Ausbau <strong>der</strong> Stichstraße <strong>und</strong> <strong>der</strong> Vergabe an<br />
die Fa. EHF zuzustimmen.<br />
8 : 0<br />
Entscheidung des Stadtrates in <strong>der</strong> Sitzung am 28. Februar 2013:<br />
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Die Ausschussempfehlung wird zum Beschluss erhoben.<br />
19 : 0