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Ein weiterer Flächenzuschlag ist durch die Verzinsung ... - Uffenheim

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

<strong>Ein</strong> <strong>weiterer</strong> <strong>Flächenzuschlag</strong> <strong>ist</strong> <strong>durch</strong> <strong>die</strong> <strong>Verzinsung</strong> <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Anlage der<br />

Ausgleichsmaßnahmen vor Inanspruchnahme zu erwarten (Flächenbevorratung).<br />

Belastung der Ausgleichsfläche Herbolzheim:<br />

Die geplante Ausgleichsfläche wird mit folgenden herzustellenden Ausgleichsflächen<br />

belastet: 5,6 ha<br />

a.) Ausgleichsflächenbedarf aus den B-Plan 42/2008: - 2,8 ha<br />

b.) Ausgleichsflächenbedarf aus Flurbereinigungs-Ausgleichsfläche: - 0,7 ha<br />

Restliche Bevorratungsfläche:<br />

2,1 ha<br />

Für <strong>die</strong> Restfläche <strong>ist</strong> eine <strong>Verzinsung</strong> von jährlich 3 % der Flächengröße <strong>durch</strong> <strong>die</strong><br />

vorherige Anlage der Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

10.6 Artenchutzrechtlicher Ausgleich aus B-Plan 45/2011<br />

(Lerchenfenster und Ackerblühstreifen)<br />

Aus dem B-Plan 45/2011 IG Langensteinach Süd wird in der zugehörigen saP <strong>die</strong><br />

Notwendigkeit von sog. CEF-Maßnahmen beschrieben.<br />

(CEF = Continuoius Ecological Funktionality Measures =<br />

Maßnahme zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität)<br />

Demnach <strong>ist</strong> gem. § 42 BNatschG und vorliegender saP ein artenschutzrechtlicher<br />

Ausgleich für <strong>die</strong> Feldlerche, das Rebhuhn, <strong>die</strong> Schafstelze und <strong>die</strong> Wachtel<br />

vorzusehen. (Siehe dazu auch S. 23 der saP zum B-Plan 45/2011)<br />

CEF-Maßnahme Lerchenfenster:<br />

• vertragliche Sicherung eines Ackers im Geltungsbereich des B-Plans<br />

42/2008<br />

• Bevorzugte Anbauart: Wintergetreide, Raps<br />

• Verbotene Anbauart: Mais<br />

• Anlage von insgesamt 8 Lerchenfenstern (2 pro ha, gleichmäßig verteilt)<br />

• Abstand vom Ackerrand mind. 25 m<br />

• Abstand zu Gehölzen und Gebäuden ca. 50 m<br />

• Lerchenfenster nicht in Fahrgassen<br />

• Die Lage der Lerchenfenster auf der Ackerfläche kann jährlich variieren<br />

CEF-Maßnahme Rebhuhn, Schafstelze, Wachtel:<br />

• vertragliche Sicherung eines Ackers im Geltungsbereich des B-Plans<br />

42/2008<br />

• Anlage von umlaufenden Ackerrandstreifen b= mind. 3,0 m<br />

• Saatgut: mehrjährige Ackerwildkräuter<br />

• <strong>Ein</strong>saat mit Getreide nur jede zweite Reihe (lockere <strong>Ein</strong>saat)<br />

• Jährliche krumentiefe Bodenbearbeitung<br />

• Dünge- und Pflanzenschutzmittelverbot<br />

• Evtl. Erstansaat von autochtonem heimischem Saatgut<br />

Für <strong>die</strong> genannten CEF-Maßnahmen steht eine landwirtschaftliche Fläche von<br />

insgesamt 4,26 ha im Geltungsbereich des B-Plans 42/2008 auf den Fl.Nr. 249 und<br />

249/1 zur Verfügung.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

<strong>Ein</strong> Teil <strong>die</strong>ser Fläche befindet sich im Besitz der Stadt <strong>Uffenheim</strong> und wird an den<br />

Nachbarlandwirt verpachtet. Dieser verpflichtet sich vertraglich zur Durchführung der<br />

Maßnahmen auf seiner bzw. der gepachteten Fläche der Stadt <strong>Uffenheim</strong>.<br />

Wegen Fruchtfolgewechsel wird dem Landwirt freigestellt, <strong>die</strong> Maßnahmen wechselnd<br />

auf Flächen im räumlich-funktionalem Zusammenhang auf einer Fläche innerhalb des<br />

folgenden Lageplans herzustellen. Die Lage der Maßnahmen <strong>ist</strong> jährlich der UNB zu<br />

melden.<br />

Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind<br />

im Vorfeld des <strong>Ein</strong>griffs <strong>durch</strong>zuführen, um <strong>die</strong> Gefährdung der Populationen zu<br />

vermeiden.<br />

Die vertragliche Regelung (Pachtvertrag) mit dem bewirtschaftenden Landwirt muss<br />

bei Inkrafttreten des B-Planes vorliegen. Die Umsetzung der Maßnahmen hat ab dem<br />

Bewirtschaftungsjahr 2013 zu erfolgen.<br />

Handlungsvorschläge und Hilfestellungen hierzu finden sich u.a. auf folgenden<br />

Internetseiten:<br />

- www.bayerischerbauernverband.de/lerchenfenster<br />

- www.bayerischerbauernverband.de/bluehende-rahmen-465367<br />

vom Bayerischen Bauernverband<br />

- www.bluehende-landschaft.de<br />

vom Netzwerk Blühende Landschaft<br />

- www.farbe-ins-feld.de<br />

vom Fachverband Biogas e.V.<br />

- www.lebensraum-brache.de<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

Lageplan: Mögliche Flächen für CEF-Maßnahmen<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

10.7 Zusammenfassung und Zusatzeffekte Ausgleichsflächen<br />

Übersicht Ausgleichsflächen<br />

Zusatzeffekte:<br />

• Durch <strong>die</strong> Biotopvernetzung erfahren <strong>die</strong> bereits bestehenden einzelnen<br />

Biotope (Verbindung der Waldbiotope) selbst ebenfalls eine große<br />

Verbesserung.<br />

• Die Biotopvernetzung begünstigt <strong>die</strong> Ansiedlung von Wirbeltieren der<br />

Roten L<strong>ist</strong>e oder hochgradig gefährdeten Tieren. <strong>Ein</strong>e Ansiedlung <strong>die</strong>ser<br />

Arten <strong>ist</strong> aufgrund der Lage im Biotopverbund als wahrscheinlich<br />

einzuschätzen.<br />

• Außerdem wird so eine Lebensraumerweiterung- und Verbesserung für <strong>die</strong><br />

saP-relevanten betroffenen Vogelarten (Feldlerche, Rebhuhn,<br />

Wiesenschafstelze) geschaffen.<br />

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Begründung zum Bebauungsplans Nr. 42/2008, 1. Änderung<br />

„Industriegebiet <strong>Uffenheim</strong> an der Autobahnausfahrt <strong>Uffenheim</strong>-Langensteinach II“<br />

• Die umlaufende <strong>Ein</strong>grünung und Anlage von Biotopen hat positive<br />

Auswirkungen auf Landschaftsbild und Fernwirkung.<br />

• Die Grünanlagen und Minimierungsmaßnahmen im Baugebiet tragen zur<br />

Attraktivität des Industriegebietes als Arbeitstandort bei.<br />

Insgesamt wird <strong>durch</strong> <strong>die</strong> vorliegende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42/2008<br />

<strong>die</strong> Situation der Schutzgüter im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

verbessert.<br />

Die Ausgleichsflächenproblematik des IG Langensteinach wird im Zusammenhang<br />

und mit zusätzlichen Bevorratungsflächen dauerhaft gelöst.<br />

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