Ortsbildsatzung Hagelloch - in Tübingen
Ortsbildsatzung Hagelloch - in Tübingen
Ortsbildsatzung Hagelloch - in Tübingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 4 Balkone und Loggien<br />
Balkone, Loggien und andere Freisitze, die mehr als 2 m<br />
über dem Gelände liegen, sollen unter e<strong>in</strong>em Dach <strong>in</strong> das<br />
Gebäude e<strong>in</strong>gebunden werden. Sie dürfen höchstens e<strong>in</strong><br />
Drittel der Länge der zugehörigen Gebäudeseite e<strong>in</strong>nehmen.<br />
Sie sollen <strong>in</strong> den Materialien nach § 3 dieser Satzung<br />
aufgeführt werden.<br />
gutes<br />
Beispiel<br />
schlechtes<br />
Beispiel