03.06.2013 Aufrufe

Ortsbildsatzung Hagelloch - in Tübingen

Ortsbildsatzung Hagelloch - in Tübingen

Ortsbildsatzung Hagelloch - in Tübingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 4 Balkone und Loggien<br />

Balkone, Loggien und andere Freisitze, die mehr als 2 m<br />

über dem Gelände liegen, sollen unter e<strong>in</strong>em Dach <strong>in</strong> das<br />

Gebäude e<strong>in</strong>gebunden werden. Sie dürfen höchstens e<strong>in</strong><br />

Drittel der Länge der zugehörigen Gebäudeseite e<strong>in</strong>nehmen.<br />

Sie sollen <strong>in</strong> den Materialien nach § 3 dieser Satzung<br />

aufgeführt werden.<br />

gutes<br />

Beispiel<br />

schlechtes<br />

Beispiel

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!