2011 Heft 3/11
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Informeller Kandidatenaufruf<br />
Teltower Wohnungsbaugenossenschaft eG<br />
Kandidieren Sie zur Vertreterwahl<br />
Liebe Mitglieder,<br />
ob Sie das jetzt glauben oder auch nicht, es ist wirklich<br />
wieder soweit.... die nächste Vertreterwahl steht in diesem<br />
und nächsten Jahr an und wir wollen rechtzeitig beginnen,<br />
um nicht am Ende in Zeitnot zu geraten. Daher<br />
wollen und dürfen wir schon vor dem ersten Schritt des<br />
gesamten Wahlprozesses die Bereitschaft von Kandidaten<br />
einholen.<br />
Um schwierige und im praktischen Ablauf der<br />
Wahl kaum zu handhabende Übergangsfragen<br />
von der bisher gültigen zur neuen Wahlordnung<br />
zu vermeiden, kann die „offizielle“ Vorbereitung<br />
und Durchführung der nächsten Vertreterwahl<br />
erst beginnen, wenn die neue Satzung ins<br />
Genossenschaftsregister eingetragen und damit<br />
gleichzeitig die neue Wahlordnung in Kraft<br />
getreten ist. Die „offizielle“ Vorbereitung und<br />
Durchführung der Wahl beginnt üblicherweise<br />
mit der Bestellung eines neuen Wahlvorstandes<br />
(vgl. § 1 der neuen Wahlordnung).<br />
Was heißt das konkret?<br />
1. Sie (die gewählten Vertreter) werden die Satzung<br />
beschließen und der Wahlordnung auf einer Vertreterversammlung<br />
zustimmen (davon gehen wir aus).<br />
Wiederholter Aufruf<br />
2. Das Registergericht wird einige Zeit benötigen, um<br />
die eingereichte und beschlossene Satzung und<br />
Wahlordnung einzutragen. Für diese Eintragungszeit<br />
können wir 2 Fälle annehmen. Im positiven<br />
Fall könnte die Eintragung innerhalb von 4 Wochen<br />
erfolgen. Nehmen wir jedoch den negativen<br />
Fall an, so benötigt das Registergericht 3 Monate.<br />
3. In dieser Zeit wollen wir nicht untätig sein und schlagen<br />
vor, dass wir diese nutzen, um ab heute einen<br />
„informellen Kandidatenaufruf“ zu starten.<br />
Bei diesem Aufruf handelt es sich nicht um einen<br />
offiziellen Kandidatenaufruf durch den Wahlvorstand,<br />
sondern um einen Vorab-Aufruf, um frühzeitig<br />
geeignete Kandidaten zu gewinnen.<br />
Mitgliederinformation <strong>20<strong>11</strong></strong>/3 www.twg-eg.de<br />
Seite 20<br />
Wir freuen uns sehr, wenn sich sehr viele Kandidaten<br />
melden oder auch andere Kandidaten<br />
vorschlagen würden.<br />
Beides ist möglich: Ich schlage mich selbst vor oder ich<br />
kenne einen geeigneten Kandidaten, den ich für sehr<br />
fähig halte, dieses Amt auszuführen.<br />
Wenn wir den „informellen Kandidatenaufruf“<br />
hier vorliegen haben, wird dieser dem neuen Wahlvorstand<br />
übergeben.<br />
Mit der neuen Wahlordnung ist der Wahlvorstand<br />
berechtigt, selbst Kandidaten vorzuschlagen. Es dürfte<br />
sich daher anbieten, dass der neue Wahlvorstand die<br />
Kandidaten, die sich im Rahmen des Vorab-Aufrufs<br />
zu einer Kandidatur bereit erklären, hiernach dann „offiziell“<br />
vorschlagen werden.<br />
Unser Aufruf richtet sich an alle Mitglieder, auch an diejenigen,<br />
die noch nicht so lange in der Genossenschaft<br />
sind. Eine gute Mischung aus bereits erfahrenen Vertretern<br />
und „Neulingen“ wäre perfekt.<br />
Für Mitglieder, die noch nicht lange in der Genossenschaft<br />
sind, nehmen wir uns Zeit und informieren sie<br />
gern über ihre Rechte und Pflichten, wenn sie sich für<br />
dieses Amt aufstellen lassen würden.<br />
Nebenstehend ist ein „Schein zum informellen<br />
Kandidaten-Aufruf“ und so sollten Sie vorgehen:<br />
Erst ausfüllen,<br />
dann unterschreiben<br />
und danach an uns übergeben.<br />
Alle Fragen, die Sie dazu haben, können Sie an uns<br />
stellen, wir geben Ihnen gern detaillierte Informationen.<br />
Danke! J.B.