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Das Übereinkommen mit Leben füllen - Was ist erreicht ... - Unesco

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UNESCO-<strong>Übereinkommen</strong> zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt<br />

kultureller Ausdrucksformen<br />

<strong>Das</strong> <strong>Übereinkommen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Leben</strong> <strong>füllen</strong> -<br />

<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>erreicht</strong>, was <strong>ist</strong> zu tun?<br />

CHRISTINE M. MERKEL<br />

Mit dem "<strong>Übereinkommen</strong> zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller<br />

Ausdrucksformen" hat die 33. UNESCO-Generalkonferenz nach intensiver Debatte am 20. Oktober<br />

2005 <strong>mit</strong> überwältigender Mehrheit einen wichtigen Völkerrechtsvertrag zur internationalen<br />

Kulturpolitik verabschiedet. Die Bundesregierung strebt die zügige Ratifizierung dieses UNESCO-<br />

<strong>Übereinkommen</strong>s an. Die Arbeit zum Beitritt der Europäischen Gemeinschaft - neben den 25 EU-<br />

Mitgliedstaaten - hat begonnen. Der Rat der EU-Kulturmin<strong>ist</strong>er hat dazu am 18. Mai 2006 einen<br />

Beschluss gefasst. In diesem Kontext fand die fünfte Konsultation der Bundesweiten Koalition<br />

Kulturelle Vielfalt <strong>mit</strong> 160 Teilnehmern am 30. Mai 2006 im Europasaal des Auswärtigen Amtes<br />

statt. Da<strong>mit</strong> <strong>ist</strong> ein wichtiger erster Auftakt für die künftige Arbeit <strong>mit</strong> diesem Instrument erfolgt.<br />

Weitere Analyseschritte werden folgen. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird<br />

die Deutsche UNESCO-Kommission im März 2007 eine europäische Konferenz zur Kulturellen<br />

Vielfalt veranstalten.<br />

Mit dem UNESCO-<strong>Übereinkommen</strong> zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller<br />

Ausdrucksweisen wird die Berechtigung nationaler Kulturpolitik auch im Hinblick auf die fortschreitende<br />

Liberalisierung im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) völkerrechtlich festgeschrieben.<br />

Kulturpolitik und öffentliche Kulturförderung erhalten gegenüber möglichen wettbewerbsrechtlichen<br />

Einschränkungen eine neue Legiti<strong>mit</strong>ät. Kulturpolitische Ziele nationaler Politik können <strong>mit</strong> internationalen<br />

Handelsabkommen wie zum Beispiel dem Allgemeinen Abkommen zum Handel <strong>mit</strong> Dienstle<strong>ist</strong>ungen<br />

(GATS) in Einklang gebracht werden. Kernstück des <strong>Übereinkommen</strong>s <strong>ist</strong> das Recht eines jeden Staates,<br />

regulatorische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen<br />

Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen und zu fördern. Zugleich soll der Austausch von<br />

künstlerischen Ideen gefördert werden. Mit dem <strong>Übereinkommen</strong> wird die Besonderheit kultureller Güter<br />

und Dienstle<strong>ist</strong>ungen anerkannt.<br />

Bei der Konsultation der Bundesweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt am 30. Mai 2006 im Europasaal<br />

des Auswärtigen Amtes wurden wichtige Etappen der Entstehungsgeschichte, Eindrücke von den<br />

Verhandlungen vor Ort und wichtige Elemente des jetzt vorliegenden Textes vorgestellt. Ab jetzt geht es<br />

darum zu erarbeiten, was für Bund, Länder, Kommunen und alle Kulturakteure daraus folgen wird. Die<br />

überraschend starke Beteiligung an der fünften Konsultation zeigt, dass das Interesse daran sehr hoch<br />

<strong>ist</strong>.<br />

In seiner Begrüßung sagte der Staatsmin<strong>ist</strong>er für Europa, Günter Gloser, es sei bemerkenswert, dass<br />

sich die EU in so großer Einmütigkeit für die kulturelle Vielfalt engagiere. Die europäische Integration hat<br />

uns gelehrt, Vielfalt als ein hohes Gut zu betrachten. Jetzt gehe es um die große Herausforderung, das<br />

UNESCO-<strong>Übereinkommen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Leben</strong> zu <strong>füllen</strong> und nach innen und außen wirksam werden zu lassen.<br />

Hier gehe es zunächst um die Ratifizierung des <strong>Übereinkommen</strong>s, wie sie die Regierungsparteien im<br />

Koalitionsvertrag vereinbart haben. Dem Bundeskabinett wird dazu in wenigen Wochen der Entwurf eines<br />

Vertragsgesetzes vorliegen.<br />

Es werde aber auch der intensiven fachlichen und inhaltlichen Debatte bedürfen, um die Annahme des<br />

<strong>Übereinkommen</strong>s in Deutschland zu begleiten. Hier sind die Erfahrungen und die Impulse aus der<br />

Zivilgesellschaft gefragt. <strong>Das</strong> Ergebnis der Arbeit der Bundesweiten Koalition zur kulturellen Vielfalt<br />

könne sich sehen lassen. Die enge Kooperation <strong>mit</strong> der Zivilgesellschaft, die durch diesen<br />

Konsultationsprozess möglich wurde, sei Teil der bisherigen Erfolgsgeschichte des UNESCO-<br />

<strong>Übereinkommen</strong>s zur kulturellen Vielfalt.<br />

In seiner Einführung zu den Ergebnissen der Verhandlungen zum UNESCO-<strong>Übereinkommen</strong> und Stand<br />

des Ratifizierungsprozesses betonte Min<strong>ist</strong>erialdirektor Wilfried Grolig, Leiter der Kultur- und<br />

Bildungsabteilung des Auswärtigen Amts, den integrativen Schwung und den kooperativen Ge<strong>ist</strong> des


Verhandlungsprozesses. Im Ergebnis liegt jetzt ein inhaltlich klarer Vertragstext vor, <strong>mit</strong> eindeutigem<br />

Menschenrechtsbezug. Um dem UNESCO-<strong>Übereinkommen</strong> volle Wirksamkeit zu verleihen, wird neben<br />

den Mitgliedstaaten auch die Europäische Gemeinschaft dem <strong>Übereinkommen</strong> ergänzend beitreten. So<br />

wird die EU auch in den Bereichen alleiniger Gemeinschaftszuständigkeit, zum Beispiel in Handelsfragen,<br />

voll handlungsfähig sein.<br />

Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission, stellte den Artikel 11<br />

der Konvention ins Zentrum seiner Einführung: Dieser "erkennt die grundlegende Rolle der<br />

Zivilgesellschaft beim Schutz und bei der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen an" und<br />

"ermutigt die Zivilgesellschaft zur aktiven Beteiligung", um "die Ziele dieses <strong>Übereinkommen</strong>s zu<br />

erreichen". Die in den letzten beiden Jahren dank des Engagements aller Beteiligten herangewachsene<br />

bundesweite Arbeitsplattform <strong>ist</strong> eingeladen, hier gemeinsam aktiv zu werden. In einem engagierten<br />

Rückblick auf den Verhandlungsprozess unterstrich er das Politikum dieser Konvention: <strong>Das</strong> nach seiner<br />

persönlichen Einschätzung hervorragende Ergebnis war teils hart errungen. So <strong>ist</strong> zum Beispiel das<br />

vorgesehene Streitschlichtungsinstrument dem großen Einsatz von Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer<br />

zu verdanken. Die sehr erfolgreiche EU-Koordination war ein eindrucksvoller Kontrapunkt zum zeitgleich<br />

stockenden Verfassungsprozess.<br />

"Dieses <strong>Übereinkommen</strong> steht unter einem guten Stern", so Bernecker, "es liegt an uns, seine<br />

Möglichkeiten zu nutzen". Dazu drei erste Anregungen:<br />

1. Zivilgesellschaft: Für die Umsetzung der Konvention braucht es Sachverstand und Engagement zu<br />

vielen konkreten Einzelfragen des <strong>Übereinkommen</strong>s, zum Beispiel der Medienpolitik, der<br />

Entwicklungszusammenarbeit und der Handelspolitik. Die Bundesweite Koalition sollte ihre Beteiligung<br />

und Zusammenarbeit unbedingt fortsetzen.<br />

2. Es gilt, die kulturelle Dimension der europäischen Einigung voranzubringen, als zu entwickelnde<br />

Kultur des öffentlichen Raums. <strong>Das</strong> erfordert vertieftes Nachdenken und Klären. Die Bürger der EU-<br />

Länder sind derzeit irritiert, zweifeln, ob Europa ein Agent der Globalisierung oder auch ein Raum von<br />

Solidarität, ein Kulturraum öffentlicher Verantwortung <strong>ist</strong>. Der EU-Beitritt zur Konvention <strong>ist</strong> in dieser<br />

Hinsicht wichtig und sehr positiv.<br />

3. Entwicklungszusammenarbeit: die EU hat sich zur Aufstockung der Gelder für<br />

Entwicklungszusammenarbeit (BSP-Anteil) verpflichtet. Kultur sollte dabei strategischer Bestandteil sein,<br />

wie in Art. 14-18 des <strong>Übereinkommen</strong>s benannt.<br />

"<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>erreicht</strong> - was <strong>ist</strong> zu tun" war das Motto der zwei Diskussionsrunden aus Sicht von<br />

Künstlern, Produzenten, Mittlern, Verwertern sowie Parlamentariern und kulturpolitisch Verantwortlichen<br />

in Bund, Ländern, Gemeinden, moderiert von Dr. Verena Metze-Mangold, Vizepräsidentin der DUK, <strong>mit</strong><br />

Impulsbeiträgen von Peter Dinges, Vorstand der Filmförderungsanstalt Berlin, Chr<strong>ist</strong>ian Höppner,<br />

Generalsekretär des Deutschen Musikrats, Dr. Iris Magdowski, Vizepräsidentin der Kulturpolitischen<br />

Gesellschaft und ehemalige Kulturbürgerme<strong>ist</strong>erin der Landeshauptstadt Stuttgart, Mathias Knauer,<br />

Filmemacher, Vizepräsident von Suissecultur und Vorstands<strong>mit</strong>glied der Schweizer Koalition für Kulturelle<br />

Vielfalt, MdB Gitta Connemann, Deutscher Bundestag, Vorsitzende der Enquêtekommission "Kultur in<br />

Deutschland", Dr. Verena Wiedemann, designierte Generalsekretärin der ARD, Chr<strong>ist</strong>oph Backes,<br />

Bremen, Kulturwirtschaftsexperte, und Prof. Dr. Max Fuchs, Direktor der Bundesakademie für Kulturelle<br />

Bildung, Remscheid, und Vorsitzender des Deutschen Kulturrates, gefolgt von intensiven<br />

Diskussionsbeiträgen aus der Runde der insgesamt 150 Teilnehmenden (zur Zusammensetzung der<br />

Beratungsrunde siehe den unten stehenden Kasten > Hintergrund). Der Beratungsrunde lagen zudem 17<br />

schriftliche Stellungnahmen vor.<br />

Folgende Schwerpunkte wurden thematisiert, <strong>mit</strong> Ergebnissen, Anregungen, Fragestellungen und<br />

Orientierungen für die Arbeitsphase 2006-2007:<br />

1. Resonanz des <strong>Übereinkommen</strong>s:<br />

Bereits jetzt, in der Zwischenphase zwischen Annahme und Inkrafttreten, <strong>ist</strong> ein erheblicher konstruktiver<br />

Einfluss dieser Konvention in der nationalen und internationalen politischen Argumentation und im<br />

programmatischen Denken über Kultur- und Medienthemen zu verzeichnen.


Dies gilt zum Beispiel für den Bereich Filmförderung und -politik, so im Vorfeld der 2007<br />

bevorstehenden Überarbeitung der Mitteilung der EU-Kommission zum Kinofilm und da<strong>mit</strong> verbundenen<br />

Debatten bei den Filmfestivals Berlinale und Cannes 2006. Vergleichbares gilt für die aktuellen<br />

Beratungen über die Inhalte einer an die Technikentwicklung angepassten europäischen<br />

Fernsehrichtlinie. Der politische Mobilisierungsfaktor im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Verhandlungsprozess<br />

hat sich ebenfalls spürbar auf die kürzlich erfolgte Revision der EU-Dienstle<strong>ist</strong>ungsrichtlinie<br />

ausgewirkt.<br />

Besonders deutlich zeigt sich dieser argumentative Einfluss in der laufenden Doha-Runde bei den<br />

GATS-Verhandlungen (Genf, März/April 2006): Allein der politische Prozess der Erarbeitung und<br />

Verabschiedung des <strong>Übereinkommen</strong>s hat hier einen tiefen Eindruck hinterlassen. Herrschte vorher<br />

einerseits Sprachlosigkeit zwischen Handelsdelegationen und Kulturpolitikern und zugleich mangelndes<br />

Problembewusstsein bei den Kulturleuten, <strong>ist</strong> jetzt unisono zu hören "wir sind sehr sensibilisiert". Auf der<br />

Ebene der im Rahmen der WTO vorgetragenen Forderungen zeigen sich "moderate Fortschritte", so eine<br />

Bewertung aus Insider-Sicht. Die europäische Haltung wird verstanden und nicht als Protektionismus<br />

kritisiert. Derzeit sieht es so aus, als ob <strong>mit</strong> dem <strong>Übereinkommen</strong> zur kulturellen Vielfalt tatsächlich etwas<br />

entstanden <strong>ist</strong>, das dem GATS zur Seite gestellt werden kann. Da der GATS-Prozess bekanntermaßen<br />

auf Dauer angelegt <strong>ist</strong>, <strong>ist</strong> es wesentlich, die Möglichkeiten des <strong>Übereinkommen</strong>s energisch zu nutzen<br />

und zügig <strong>mit</strong> Inhalt und Substanz zu <strong>füllen</strong>. Allerdings gilt es, insbesondere die bilateralen<br />

Verhandlungen in diesen Bereichen sorgfältig im Auge zu behalten. Jüngste Verhandlungen, zum<br />

Beispiel zwischen den USA und Korea, zeigen, dass hier zentrale Instrumente der Kulturpolitik zur<br />

Disposition gestellt werden.<br />

Der Konventionstext wurde von Künstlerverbänden und Kultur<strong>mit</strong>tlern zudem als "programmatischer<br />

Dünger" für die Verortung und Orientierung der eigenen Arbeit bewertet. Besondere Bedeutung wird<br />

dabei dem dynamischen Begriff von Schutz beigelegt ("Erhaltung, Sicherung und Erhöhung der Vielfalt<br />

kultureller Ausdrucksformen", Art. 2(7)). <strong>Das</strong> <strong>Übereinkommen</strong> will ausdrücklich ermutigen, etwas Neues<br />

in die Welt zu setzen, es ermutigt zu Veränderung und Neuschöpfung, formuliert eine kopernikanische<br />

Wende weg von Abwehrreflexen hin zu einer Öffnung für Gestaltungschancen.<br />

Die Frage der möglichen Missbräuche des Abkommens wurde thematisiert: Inwiefern kann die<br />

Zielsetzung "Schutz und Förderung kultureller Vielfalt" missbraucht werden zur Legitimation für<br />

Abschottung, Missachtung von Menschenrechten und fehlende Partizipation? Im zwischenstaatlichen<br />

Verhandlungsprozess wurde dieser Art 'Begehrlichkeiten' ausdrücklich und sehr erfolgreich Widerstand<br />

gele<strong>ist</strong>et. Hier war die Beratung einhellig der Meinung, dass Ge<strong>ist</strong> und Buchstaben des Vertragstextes<br />

solche Lesarten in keiner Weise decken, im Gegenteil: Artikel 2,1 und 2,7 sowie 7,1 (b) sprechen<br />

unmissverständlich von der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten als Basis für die Wahrung<br />

kultureller Vielfalt, ebenso wie für den Zugang zu fremden Kulturen.<br />

Vertragstexte können jedoch ex<strong>ist</strong>ierende unerfreuliche politische Wirklichkeiten in Mitgliedstaaten nicht<br />

einfach umdefinieren. Insofern gibt es zu diesen sensiblen Fragen auch künftig eine erhöhte politische<br />

Verantwortung für demokratische Staaten und Zivilgesellschaft, in der Anwendungspraxis des<br />

<strong>Übereinkommen</strong>s konstant wachsam und politisch präsent zu bleiben. Kulturelle Abschottung und<br />

Festschreibung menschenverachtender Kulturformen sind ganz klar nicht hinnehmbar.<br />

2. Ratifzierungsprozess:<br />

Hier war die Beratung einhellig der Meinung, dass es zwingend einer raschen Ratifizierung der<br />

Konvention durch Bundesregierung und Parlament bedarf. Gerade weil das <strong>Übereinkommen</strong> <strong>mit</strong> Hilfe<br />

großen Einsatzes von deutscher Seite zustande kam, sollte der konkreten Gestaltung der<br />

Umsetzungsphase hohes Gewicht zukommen.<br />

Ratifizierung bedeutet primär die Selbstanwendung im eigenen Land sowie die multilaterale<br />

Zusammenarbeit in der Vertragsstaatenkonferenz, sobald das <strong>Übereinkommen</strong> in Kraft getreten sein<br />

wird. (1)<br />

Mit dem Konventionsprozess wurde die Anerkennung zentraler Mechanismen der Garantie kultureller<br />

Vielfalt, darunter auch der öffentliche Rundfunk (Art. 6 (2) h), sozusagen auf die UNESCO-Ebene<br />

"exportiert". Durch den kombinierten Ratifzierungsprozess der EU und der Mitgliedstaaten wird diese<br />

Anerkennung nun auf EU-Ebene und auf die nationale Ebene "re-importiert" und da<strong>mit</strong> bindend.


3. Jede Ratifizierung völkerrechtlicher <strong>Übereinkommen</strong> <strong>ist</strong> wesentlich<br />

eine politische Selbstbindung:<br />

Für Deutschland das Abkommen <strong>mit</strong> <strong>Leben</strong> zu <strong>füllen</strong> bedeutet unter anderem eine breite<br />

ordnungspolitische Vermessung <strong>mit</strong> Blick auf die Konventionsziele. Diese Vermessung <strong>ist</strong><br />

praxisgeleitet, will also die Ziele "Erhalten, Sichern, Fördern, Zugang zu einer Vielfalt kultureller<br />

Ausdrucksformen bei uns und neue Qualität internationaler Kooperation" in unserer speziellen<br />

Kulturlandschaft umsetzen. Dies erfordert sowohl eine Übersetzungsle<strong>ist</strong>ung des Konventionstextes auf<br />

unsere gesellschaftliche Realität, <strong>mit</strong> besonderer Beachtung der kommunalen Ebene, und Prüfung<br />

unserer kulturpolitischen Instrumente als auch die Präzisierung sowie Operationalisierung.<br />

Grundsätzliches: Wie bereits bei der vierten Konsultation (2) ausführlich erörtert, eröffnet das<br />

<strong>Übereinkommen</strong> einen neuen Horizont: Ordnungspolitisch soll die Welt nicht nur nach Wirtschafts- und<br />

Handelsgesichtspunkten, sondern auch nach kulturellen Aspekten gestaltet sein, wobei als<br />

Ausgangspunkt das künstlerische Schaffen und die kulturellen Ausdrucksformen gewählt wurden, nicht<br />

der Kulturkonsum und die Nutzung kultureller Angebote.<br />

Dementsprechend sind die Perspektiven der Künstler, der Produzenten und auch der Mittler wichtig.<br />

Zugleich liegt das Augenmerk auch auf den Zugangschancen der Kulturnutzer, dem "Grundsatz des<br />

gleichberechtigten Zugangs" (Art. 2,7). Mit Bezug auf die aktuelle Novellierung des Urheberrechts, auf die<br />

Tendenzen zur kostenpflichtigen Nutzung des Cyberspace und auf die EU-Novelle zur Fernsehrichtlinie<br />

wurden Fragen an die zuständigen Ressorts des Auswärtigen Amtes und des BKM gestellt, wie hier <strong>mit</strong><br />

Blick auf die Ziele des <strong>Übereinkommen</strong>s Kohärenz und eine stringente Gesetzeslage zu erreichen sei.<br />

Bereichsspezifisch: Hier kam die Anregung und zugleich Selbstverpflichtung, exemplarische "best<br />

practices" <strong>mit</strong> Blick auf die Umsetzung des <strong>Übereinkommen</strong>s sektorspezifisch zusammenzustellen.<br />

Welche Instrumente haben sich hier bereits bewährt im Sinne der Konventionsziele? Welche<br />

Maßnahmen sind eher ungeeignet? Wo gibt es im <strong>Übereinkommen</strong> neue Orientierungen, für die erst<br />

wirksame Instrumente entwickelt werden müssen? "Umsichtig und klug prüfen" wurde als Devise<br />

ausgegeben.<br />

Diskutiert wurde dies unter anderem an den Beispielen Kinofilm, Musik, Orchester, Theater,<br />

Architektur/Baukunst, Audiovisuelle Medien und Kulturwirtschaft.<br />

Entscheidungs- und Verantwortungsebenen:<br />

Bund-Länder: Die Konvention bindet rechtlich die Vertragsstaaten, also die Verantwortungsebenen<br />

Bund und Länder. Hier wird es in einem Schritt darum gehen, zusammenzustellen, welche<br />

kulturpolitischen Instrumente, welche Praxis bereits heute vorhanden <strong>ist</strong>, die im Sinne der<br />

Konventionsziele wirkt. Zusätzlich geht es darum, die gesellschaftliche Verantwortung für die zukünftige<br />

Kulturlandschaft im Sinne dieser UNESCO-Konvention durchzubuchstabieren.<br />

Kommunen und ihre Zusammenschlüsse sind als nichtstaatlicher öffentlicher Bereich hier nicht<br />

un<strong>mit</strong>telbar beteiligt, haben aber faktisch für die Umsetzung der Konventionsziele eine Rolle zu spielen,<br />

unter anderem wegen ihrer besonderen Verantwortung in der Integrationspolitik. Die genauere<br />

Operationalisierung ihrer Beteiligung <strong>ist</strong> über den deutschen Städtetag zu vertiefen.<br />

Enquêtekommission "Kultur in Deutschland": Hier besteht im konkreten Arbeitsprozess 2006/2007<br />

eine besonders gute Chance, Synergien herzustellen ("Glücksfall der Synchronizität"). <strong>Das</strong> Mandat der<br />

Enquêtekommission wurde im Februar 2006 für die zweite Etappe ihrer Tätigkeit dahingehend präzisiert,<br />

dass auch der Schwerpunkt "Kultur in Europa - Kultur im Kontext der Globalisierung" behandelt wird.<br />

Auch zur Staatszieldiskussion Kultur kann die Enquêtekommission programmatisch aus den Vorarbeiten<br />

des <strong>Übereinkommen</strong>s schöpfen.<br />

Ordnungspolitische Schlussfolgerungen im Detail sind für circa Juli 2007 zu erwarten. Dann wird die<br />

Enquêtekommission geprüft haben, ob und falls ja welcher kulturpolitische Gesetzgebungsbedarf besteht,<br />

einschließlich der Fragestellungen, welche die Ziele des <strong>Übereinkommen</strong>s zu kulturellen<br />

Ausdrucksformen nahe legen. Fragen nach möglichen Detailauswirkungen des <strong>Übereinkommen</strong>s für die<br />

künftige deutsche Zuwendungspraxis sind dementsprechend zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.


Kommunale Ebene: Der kommunalen Ebene kommt bei der künftigen Umsetzung des <strong>Übereinkommen</strong>s<br />

in Deutschland eine praktische Schlüsselfunktion zu. Für die Vertiefung des Netzwerkes der<br />

Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt wird die Auslotung der Handlungsspielräume "von unten"<br />

wichtig sein.<br />

Die interkulturelle Arbeit in den Kommunen steht noch in den Anfängen. Migrationsprozesse wirken<br />

bekanntermaßen stark in die Kommunen hinein. Es besteht eine starke Kluft zwischen den großen<br />

Kultureinrichtungen und den <strong>Leben</strong>swelten junger Leute und insbesondere junger Migranten (40 Prozent<br />

der jungen Stadtbevölkerung). Eine Kultur der Selbstvergewisserung und Toleranz entwickelt sich nicht<br />

zuletzt in der Kooperation <strong>mit</strong> schwächeren Partnern. Kooperation <strong>mit</strong> der Südhemisphäre und<br />

europäischer Kulturaustausch sind hierbei gleichermaßen wichtig. Kulturdialog braucht hier den Anker in<br />

der Bildungspolitik (Art. 10, 11, 12).<br />

Als beispielhafte Anregungen, auch für Kooperation in Europa, wurden die international gewürdigten<br />

Ansätze der Stadt Stuttgart genannt (interkultureller Dialog und Integration durch Interaktion) und der<br />

Arbeitsprozess "Urbanität-Identität-Integration" der 196 Partnerstädte des Ruhrgebiets (twins2010 im<br />

Zuge der Bewerbung als europäische Kulturhauptstadt, http://www.kulturhauptstadteuropas.de/twins2010/index.php).<br />

Auch hier <strong>ist</strong> es geboten, exemplarische "best practices" für die kommunale Ebene spezifisch zu<br />

analysieren. Welche Instrumente haben sich im Sinne der Konventionsziele hier bereits bewährt, welche<br />

Wege sind eher unfruchtbar, wo gibt es neue Orientierungen, für die geeignete Instrumente erst<br />

entwickelt werden müssen? Neben der ‚Übersetzung' des <strong>Übereinkommen</strong>s <strong>ist</strong> hier in der Tat die<br />

Präzisierung und Operationalisierung der Ziele der Konvention zu le<strong>ist</strong>en.<br />

Werkzeugkasten Kulturpolitik:<br />

<strong>Das</strong> Abkommen hat den Kulturbegriff auf kulturelle Ausdrucksformen konzentriert, die Gegenstand von<br />

Kulturpolitik sind, in Abgrenzung zu Waren oder Dienstle<strong>ist</strong>ungen.<br />

Laut Art. 19, Abs 3, soll die UNESCO <strong>mit</strong> dem Inkrafttreten der Konvention eine Datenbank zu<br />

verschiedenen Sektoren und Organisationen einrichten, die im Bereich der kulturellen Ausdrucksformen<br />

tätig sind. <strong>Das</strong> Augenmerk liegt hier auf good & best practices, Operationalisierung und Indikatoren (z.B.<br />

in Anlehnung an den Index menschlicher Entwicklung, wie er von UNDP verwendet wird). Im Vorgriff auf<br />

diese Aufgabe können Regierungen und Zivilgesellschaft künftiger Vertragsstaaten jedoch schon in die<br />

Vorhand gehen und Beiträge erarbeiten. Dazu gab es im Rahmen der Beratung zahlreiche Vorschläge.<br />

4. Wechselwirkung innen-außen:<br />

Die Wechselwirkungen zwischen internationaler Kooperation, Dialog der Kulturen, dem Grundsatz des<br />

gleichberechtigten Zugangs zu kulturellen Ausdrucksformen aus der ganzen Welt und<br />

Entwicklungszusammenarbeit sind in der Konvention in Art. 14-18 ausführlich angelegt und sollen nicht<br />

nur deklaratorisch bleiben. Die Südperspektive <strong>ist</strong> sehr wichtig. Die Vertragsstaaten sind gehalten, hier<br />

aktiv zu werden. Als Anregung für die EU-Ebene wurde vorgeschlagen, einen gemeinsamen<br />

Finanzierungsmechanismus nach dem Vorbild der Artenvielfaltskonvention (3) zu entwickeln (4).<br />

Für bilaterale, regionale und internationale Förderstrategien und Abkommen über Koproduktionen und<br />

Vertrieb (Art. 12) sind in Deutschland im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zusätzliche<br />

Bemühungen nötig. Es braucht ferner kreative Ansätze, zum Beispiel zum Umgang <strong>mit</strong> Sprachbarrieren<br />

bei Koproduktionen. Hier bestehen gleichzeitig große Chancen, gemeinsame Bemühungen von<br />

Zivilgesellschaft und öffentlichen Trägern in der Arbeit vor Ort zu bündeln. So stellt sich beispielsweise<br />

die Frage, was Kulturinstitute in Europa gemeinsam <strong>mit</strong>einander auf den Weg bringen können.<br />

Diese Zielsetzungen sind im ureigensten europäischen Interesse für die Entwicklung zur kreativen<br />

Wissensgesellschaft und innovativem Wirtschaften (vgl. Lissabon Agenda, Davos Forum 2006).<br />

Zur Anwendung des Dringlichkeitsmechanismus' der Konvention (Artikel 8) im Fall von Auslöschung oder<br />

Gefährdung kultureller Ausdrucksformen: Hier stellte sich in der Beratung die Frage, ob dieser<br />

Mechanismus nur im eigenen Hoheitsgebiet oder auch in Bezug auf die Situation in anderen Ländern<br />

angewendet werden kann. Sobald die Konvention in Kraft getreten sein wird, wird es den so genannten<br />

Zwischenstaatlichen Ausschuss (18 Experten) geben, der dann tätig werden kann. <strong>Das</strong> <strong>Übereinkommen</strong>


sieht jedoch keine intervention<strong>ist</strong>ische Tätigkeit vor, um Konflikte zwischen Vertragsstaaten zu<br />

vermeiden. Der Expertenentwurf (Juli 2004) war hier ursprünglich mutiger ("Zähne gezogen"). Die<br />

Konvention sieht aber einen Streitschlichtungsmechanimus vor (Anhang), dessen Bestimmungen<br />

eventuell auch in diesen Fällen zum Tragen kommen können.<br />

5. Beteiligung der Zivilgesellschaft<br />

Es <strong>ist</strong> ein wesentliches Ergebnis der starken Beteiligung der Zivilgesellschaft im Verhandlungsprozess,<br />

dass der Vertragstext klar ihre Rolle bei der Bewahrung und Förderung kultureller Vielfalt anerkennt<br />

(Artikel 11).<br />

Für die Umsetzungsphase gibt es dementsprechend mehrere Aufgaben<br />

a) das Netzwerk der an dem Arbeitsprozess Beteiligten <strong>ist</strong> zu vertiefen (spezielle Fachkompetenzen) und<br />

auszuweiten (kulturelle Akteure in ihrer Alltagspraxis, Einbeziehung auch der nicht verbandsmäßig<br />

organisierten Teile der Zivilgesellschaft)<br />

b) Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit und Bildung (Art. 10). Angeregt wurden Angebote der<br />

Teilhabe, inspiriert von den Erfahrungen <strong>mit</strong> dem "Agenda21- Prozess", sowie Aktivierung der<br />

wissenschaftlichen Community (Doktorarbeiten u.a.)<br />

c) Selbstorganisation der Bundesweiten Koalition: sukzessive Weiterentwicklung und Differenzierung der<br />

bisherigen Konsultationsformen, Arbeitsprogramm<br />

d) Entwicklung geeigneter Abstimmungsverfahren im Zusammenwirken <strong>mit</strong> den Ressorts und in<br />

Kooperation <strong>mit</strong> anderen Koalitionen, Abstimmungsprozesse im Fall von Interessensdivergenzen,<br />

e) Vorbereitung der künftigen Mitwirkung bei Erstellung und Bewertung der Vertragsstaatenberichte<br />

(müssen alle 4 Jahre vorgelegt werden)<br />

Mit dem Ratifikationsprozess und der Umsetzung in konkretes politisches Handeln wird die Arbeit<br />

praktisch und spannend. Die zivilgesellschaftlichen Akteure haben am 30. Mai ihr klares Interesse<br />

bekundet, dies weiter intensiv zu verfolgen und <strong>mit</strong>zugestalten.<br />

CHRISTINE M. MERKEL <strong>ist</strong> Kulturreferentin der Deutschen UNESCO-Kommission und ex officio<br />

Koordinatorin der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt.<br />

________________________<br />

(1) Einzelheiten der künftigen Arbeitsweise der Vertragsstaatenkonferenz konnten am 30.5.06 noch nicht erörtert<br />

werden. Die Ratifikation <strong>ist</strong> einerseits eine Selbstanwendung im eigenen Lande. Die zwischenstaatliche multilaterale<br />

Kooperation wird nach Inkrafttreten des <strong>Übereinkommen</strong>s von den Gremien der Konvention umgesetzt, hier<br />

insbesondere dem so genannte 18-er Ausschuss (das Pendant zu dem von der Welterbekonvention her bekannten<br />

Welterbeko<strong>mit</strong>ee). Die faktische Anwendung zum Beispiel des Artikels 20 muss sich dann in dieser Praxis erweisen.<br />

Ausführlich dazu das Gutachten "Die Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der<br />

Vielfalt kultureller Ausdrucksformen: Nächste Schritte", Ivan Bernier und Hélène Ruiz-Fabri, erstellt im Auftrag der<br />

Regierung Québec; deutschsprachige Veröffentlichung: DUK, Juni 2006.<br />

(2) Vierte Beratung der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt am 26. April 2005 im Großen Anhörungssaal des<br />

Deutschen Bundestages. Ergebnisse siehe www.unesco-heute.de (Juni 2005).<br />

(3) Diese sieht eine so genannte Global Environmental Facility (GEF) vor, zur technischen Umsetzung der<br />

Konventionsziele.<br />

(4) Zeitgleich zur Beratung der Bundesweiten Koalition in Berlin veranstaltete die EU-Kommission am 30.5.06 in<br />

Brüssel eine Anhörung von Kulturorganisationen und anderen Stakeholdern zur Frage der künftigen Gestaltung<br />

"Kultur und Entwicklung" im Rahmen der EU-Programme und der Entwicklungskooperation <strong>mit</strong> den AKP-Ländern.<br />

Kollegen der schweizerischen und der französischen Koalition für kulturelle Vielfalt waren daran beteiligt.


Hintergrund<br />

Die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt arbeitet seit 2004 als plural<strong>ist</strong>ische Arbeitsplattform und Netzwerk<br />

von Personen, die als unterschiedliche Akteure im Bereich der Kultur wirken. In vier Konsultationen und einer<br />

fortlaufenden informellen E-mail-Konsultation wurden Informationsaustausch und die Diskussion über den<br />

schrittweise entstehenden Vertragstext gele<strong>ist</strong>et. Bundesregierung und Bundestag haben diesen<br />

Konsultationsprozess aktiv unterstützt. Die Konsultation <strong>mit</strong> der Zivilgesellschaft hat einen wesentlichen Beitrag zur<br />

effektiven Verhandlungsführung gele<strong>ist</strong>et, in Deutschland, auf europäischer Ebene und international.<br />

Der Arbeitsprozess wird vom Sekretariat der Deutschen UNESCO-Kommission koordiniert, der Vorsitz liegt ex<br />

officio beim Präsidenten der DUK, der Fachausschuss Kultur berät das Präsidium. Die Website<br />

http://www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/kulturelle_vielfalt.htm wird laufend aktualisiert. Die Bundesweite Koalition<br />

Kulturelle Vielfalt beteiligt sich über diese Koordination an der Arbeit des Internationalen Liaisonko<strong>mit</strong>ees der<br />

Koalitionen für kulturelle Vielfalt, das beratenden Status bei der UNESCO hat. Derzeit gibt es weltweit circa 40<br />

Koalitionen. (Vgl. dazu CHRISTINE M. MERKEL: Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt, Zwischenbilanz 2003<br />

- Mai 2006.)<br />

In der Arbeitsplattsform arbeiten unter anderem <strong>mit</strong>:<br />

• KünstlerInnen und ihre Verbände<br />

• KulturproduzentInnen<br />

• Kulturverbände, Einrichtungen des Dienstle<strong>ist</strong>ungssektors, Mittler<br />

• Parteien / Parte<strong>ist</strong>iftungen<br />

• Kulturwirtschaft<br />

• NutzerInnen<br />

• nichtstaatlicher öffentlicher Bereich wie die Kommunen und ihre Zusammenschlüsse, öffentlich-rechtliche<br />

Körperschaften und Organisationen<br />

• staatlicher Bereich: Bund, Länder und die jeweiligen Zusammenschlüsse<br />

• Parlamentarier<br />

• Forschung und Wissenschaft<br />

• Publiz<strong>ist</strong>ik und Medien<br />

Hier gibt es eine produktive Schnittmenge zu Mitgliedern der Deutschen UNESCO-Kommission und ihrer<br />

Fachausschüsse sowie den Mitgliedern der Vorstände der Kulturpolitischen Gesellschaft und des Deutschen<br />

Kulturrats.<br />

An den vier Beratungen 2004-2005 haben sich insgesamt 200 Verantwortliche aus diesen Bereichen beteiligt, <strong>mit</strong><br />

Wissen und Zeit, in Wort und Schrift, unter Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie durch<br />

Bereitstellung von Tagungsräumen und Catering (Museum für Kommunikation, Berlin, WDR, Köln,<br />

BKM/Bundeskanzleramt, Deutscher Bundestag, Auswärtiges Amt).<br />

Für die fünfte Beratung am 30. Mai 2006 waren diese Beteiligten gebeten, zur Erweiterung der Konsultation weitere<br />

Einladungsvorschläge zu machen. Mit Blick auf das bevorstehende parlamentarische Verfahren waren zudem alle<br />

Mitglieder des Ausschusses Kultur und Medien, die Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses <strong>mit</strong> seinem<br />

Unterausschuss AKBP sowie alle Mitglieder der Enquêtekommission Kultur und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter<br />

eingeladen. Mit Blick auf die Bedeutung der kommunalen Ebene wurden alle Mitglieder des Kulturausschusses des<br />

Deutschen Städtetages eingeladen. Als Interessierte nahmen zudem Vertreter internationaler Kulturinstitute und<br />

Botschaften in Berlin teil.<br />

Aufgaben der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt 2006-2007<br />

Nach der erfolgreichen Verabschiedung der Konvention durch 148 Länder bei der 33. Generalkonferenz der<br />

UNESCO im Oktober 2005 gilt es, die Ratifizierung durch die UNESCO-Mitgliedstaaten sowie die Europäische<br />

Gemeinschaft zu begleiten. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird die DUK im März 2007 eine<br />

europäische Konferenz zur Kulturellen Vielfalt veranstalten.<br />

Im Zuge des deutschen Ratifizierungsverfahrens geht es um Analyse des Konventionstextes, die Erarbeitung von<br />

Stellungnahmen und Vorschlägen zur Umsetzung des <strong>Übereinkommen</strong>s in der Arbeitsplattform von<br />

Zivilgesellschaft, Künstler- und Kulturverbänden, Vertretern der Kulturwirtschaft, Parlamentariern, kulturpolitisch<br />

Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden. Vorbereitend dazu erscheint im Juni 2006 die DUK-


Publikation "<strong>Übereinkommen</strong> über Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen - Magna Charta<br />

der Internationalen Kulturpolitik" (1). Für die in Art. 11 der Konvention vorgesehene Beteiligung der<br />

Zivilgesellschaft müssen sukzessive geeignete Arbeitsformen und Abstimmungsprozesse entwickelt werden.<br />

Vorschläge zur Umsetzung des <strong>Übereinkommen</strong>s: Die Beteiligten der Arbeitsplattform sind eingeladen, den<br />

deutschsprachigen Text des <strong>Übereinkommen</strong>s (online verfügbar unter www.unesco.de) vertieft zu rezipieren, intern<br />

in ihren jeweiligen Arbeitsgremien zu verbreiten und zu diskutieren. Dabei geht es um Relevanz, um mögliche<br />

eigene Beiträge sowie um die Feststellung von Handlungsbedarf in den Dimensionen von Kulturpolitik, auswärtiger<br />

Kultur- und Bildungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit, Handelspolitik, sowohl national als auch auf EU- und<br />

Europaratsebene und international. Auf Basis des Krajewski-Gutachtens zu GATS und Kulturförderung in<br />

Deutschland (Februar 2005, online verfügbar unter www.unesco.de) <strong>ist</strong> ebenfalls eine vertiefte Analyse der<br />

einzelnen Kultursparten zur Entwicklung von möglichen Szenarien im Rahmen des GATS sinnvoll.<br />

Hierbei <strong>ist</strong> es auch international wichtig, parallel zur Ratifizierung kontinuierlich den Dialog <strong>mit</strong> den Skeptikern<br />

zu suchen. Für die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt und die internationalen Koalitionen stellt sich hier die<br />

Aufgabe, aktiv den Dialog und die Kooperation <strong>mit</strong> Vertretern der Zivilgesellschaften derjenigen Länder zu suchen,<br />

die dem Konventionsprozess kritisch bis ablehnend gegenüber stehen, allen voran die USA. Für Ende 2007 <strong>ist</strong> die<br />

Gründung einer Internationalen Förderation der Koalitionen Kulturelle Vielfalt anvisiert, um im Rahmen der<br />

künftigen Vertragsstaatenkonferenz als NGO kooperieren zu können.<br />

Ab voraussichtlich Ende 2007 bzw. <strong>mit</strong> dem Inkrafttreten der Konvention wird die Frage der aktiven Nutzung<br />

dieses Instrumentes in der deutschen Kulturpolitik und in der internationalen Zusammenarbeit praktisch werden.<br />

Hierzu <strong>ist</strong> der Einstieg in <strong>mit</strong>telfr<strong>ist</strong>ig wichtige Fragen nach geeigneten kulturpolitischen Instrumenten und<br />

Indikatoren <strong>mit</strong> Aussagekraft hinsichtlich Stand und Entwicklung der kulturellen Vielfalt nötig, unter anderem<br />

regionale Observatorien auf Ebene des Europarates (kulturpolitisches Compendium) und Arbeiten des UNESCO-<br />

Instituts für Stat<strong>ist</strong>ik (UIS/Montreal). Vorarbeiten dazu haben begonnen und werden derzeit gezielt intensiviert.<br />

Für Anfang 2008 bereitet die UNESCO die Herausgabe eines Weltberichts "Kulturelle Vielfalt" vor, der hierzu<br />

ebenfalls Beiträge le<strong>ist</strong>en wird.<br />

(1) Dieser Band enthält die zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutschsprachige Fassung des<br />

"<strong>Übereinkommen</strong>s über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen". Beiträge von Prof. Kader<br />

Asmal (Südafrika), Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer (Deutschland) und Prof. Ivan Bernier (Kanada) erläutern Bedeutung,<br />

Hintergründe, Verhandlungsdynamik und Perspektiven zur Umsetzung der Konvention. Als Referenzdokument enthält dieser<br />

Band ferner die englischsprachige Originalfassung des <strong>Übereinkommen</strong>s sowie den Wortlaut der 2001 verabschiedeten<br />

"Allgemeinen Erklärung zur Kulturellen Vielfalt" der UNESCO.

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