04.06.2013 Aufrufe

Das Übereinkommen mit Leben füllen - Was ist erreicht ... - Unesco

Das Übereinkommen mit Leben füllen - Was ist erreicht ... - Unesco

Das Übereinkommen mit Leben füllen - Was ist erreicht ... - Unesco

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

sieht jedoch keine intervention<strong>ist</strong>ische Tätigkeit vor, um Konflikte zwischen Vertragsstaaten zu<br />

vermeiden. Der Expertenentwurf (Juli 2004) war hier ursprünglich mutiger ("Zähne gezogen"). Die<br />

Konvention sieht aber einen Streitschlichtungsmechanimus vor (Anhang), dessen Bestimmungen<br />

eventuell auch in diesen Fällen zum Tragen kommen können.<br />

5. Beteiligung der Zivilgesellschaft<br />

Es <strong>ist</strong> ein wesentliches Ergebnis der starken Beteiligung der Zivilgesellschaft im Verhandlungsprozess,<br />

dass der Vertragstext klar ihre Rolle bei der Bewahrung und Förderung kultureller Vielfalt anerkennt<br />

(Artikel 11).<br />

Für die Umsetzungsphase gibt es dementsprechend mehrere Aufgaben<br />

a) das Netzwerk der an dem Arbeitsprozess Beteiligten <strong>ist</strong> zu vertiefen (spezielle Fachkompetenzen) und<br />

auszuweiten (kulturelle Akteure in ihrer Alltagspraxis, Einbeziehung auch der nicht verbandsmäßig<br />

organisierten Teile der Zivilgesellschaft)<br />

b) Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit und Bildung (Art. 10). Angeregt wurden Angebote der<br />

Teilhabe, inspiriert von den Erfahrungen <strong>mit</strong> dem "Agenda21- Prozess", sowie Aktivierung der<br />

wissenschaftlichen Community (Doktorarbeiten u.a.)<br />

c) Selbstorganisation der Bundesweiten Koalition: sukzessive Weiterentwicklung und Differenzierung der<br />

bisherigen Konsultationsformen, Arbeitsprogramm<br />

d) Entwicklung geeigneter Abstimmungsverfahren im Zusammenwirken <strong>mit</strong> den Ressorts und in<br />

Kooperation <strong>mit</strong> anderen Koalitionen, Abstimmungsprozesse im Fall von Interessensdivergenzen,<br />

e) Vorbereitung der künftigen Mitwirkung bei Erstellung und Bewertung der Vertragsstaatenberichte<br />

(müssen alle 4 Jahre vorgelegt werden)<br />

Mit dem Ratifikationsprozess und der Umsetzung in konkretes politisches Handeln wird die Arbeit<br />

praktisch und spannend. Die zivilgesellschaftlichen Akteure haben am 30. Mai ihr klares Interesse<br />

bekundet, dies weiter intensiv zu verfolgen und <strong>mit</strong>zugestalten.<br />

CHRISTINE M. MERKEL <strong>ist</strong> Kulturreferentin der Deutschen UNESCO-Kommission und ex officio<br />

Koordinatorin der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt.<br />

________________________<br />

(1) Einzelheiten der künftigen Arbeitsweise der Vertragsstaatenkonferenz konnten am 30.5.06 noch nicht erörtert<br />

werden. Die Ratifikation <strong>ist</strong> einerseits eine Selbstanwendung im eigenen Lande. Die zwischenstaatliche multilaterale<br />

Kooperation wird nach Inkrafttreten des <strong>Übereinkommen</strong>s von den Gremien der Konvention umgesetzt, hier<br />

insbesondere dem so genannte 18-er Ausschuss (das Pendant zu dem von der Welterbekonvention her bekannten<br />

Welterbeko<strong>mit</strong>ee). Die faktische Anwendung zum Beispiel des Artikels 20 muss sich dann in dieser Praxis erweisen.<br />

Ausführlich dazu das Gutachten "Die Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der<br />

Vielfalt kultureller Ausdrucksformen: Nächste Schritte", Ivan Bernier und Hélène Ruiz-Fabri, erstellt im Auftrag der<br />

Regierung Québec; deutschsprachige Veröffentlichung: DUK, Juni 2006.<br />

(2) Vierte Beratung der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt am 26. April 2005 im Großen Anhörungssaal des<br />

Deutschen Bundestages. Ergebnisse siehe www.unesco-heute.de (Juni 2005).<br />

(3) Diese sieht eine so genannte Global Environmental Facility (GEF) vor, zur technischen Umsetzung der<br />

Konventionsziele.<br />

(4) Zeitgleich zur Beratung der Bundesweiten Koalition in Berlin veranstaltete die EU-Kommission am 30.5.06 in<br />

Brüssel eine Anhörung von Kulturorganisationen und anderen Stakeholdern zur Frage der künftigen Gestaltung<br />

"Kultur und Entwicklung" im Rahmen der EU-Programme und der Entwicklungskooperation <strong>mit</strong> den AKP-Ländern.<br />

Kollegen der schweizerischen und der französischen Koalition für kulturelle Vielfalt waren daran beteiligt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!