04.06.2013 Aufrufe

Das Übereinkommen mit Leben füllen - Was ist erreicht ... - Unesco

Das Übereinkommen mit Leben füllen - Was ist erreicht ... - Unesco

Das Übereinkommen mit Leben füllen - Was ist erreicht ... - Unesco

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Dies gilt zum Beispiel für den Bereich Filmförderung und -politik, so im Vorfeld der 2007<br />

bevorstehenden Überarbeitung der Mitteilung der EU-Kommission zum Kinofilm und da<strong>mit</strong> verbundenen<br />

Debatten bei den Filmfestivals Berlinale und Cannes 2006. Vergleichbares gilt für die aktuellen<br />

Beratungen über die Inhalte einer an die Technikentwicklung angepassten europäischen<br />

Fernsehrichtlinie. Der politische Mobilisierungsfaktor im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Verhandlungsprozess<br />

hat sich ebenfalls spürbar auf die kürzlich erfolgte Revision der EU-Dienstle<strong>ist</strong>ungsrichtlinie<br />

ausgewirkt.<br />

Besonders deutlich zeigt sich dieser argumentative Einfluss in der laufenden Doha-Runde bei den<br />

GATS-Verhandlungen (Genf, März/April 2006): Allein der politische Prozess der Erarbeitung und<br />

Verabschiedung des <strong>Übereinkommen</strong>s hat hier einen tiefen Eindruck hinterlassen. Herrschte vorher<br />

einerseits Sprachlosigkeit zwischen Handelsdelegationen und Kulturpolitikern und zugleich mangelndes<br />

Problembewusstsein bei den Kulturleuten, <strong>ist</strong> jetzt unisono zu hören "wir sind sehr sensibilisiert". Auf der<br />

Ebene der im Rahmen der WTO vorgetragenen Forderungen zeigen sich "moderate Fortschritte", so eine<br />

Bewertung aus Insider-Sicht. Die europäische Haltung wird verstanden und nicht als Protektionismus<br />

kritisiert. Derzeit sieht es so aus, als ob <strong>mit</strong> dem <strong>Übereinkommen</strong> zur kulturellen Vielfalt tatsächlich etwas<br />

entstanden <strong>ist</strong>, das dem GATS zur Seite gestellt werden kann. Da der GATS-Prozess bekanntermaßen<br />

auf Dauer angelegt <strong>ist</strong>, <strong>ist</strong> es wesentlich, die Möglichkeiten des <strong>Übereinkommen</strong>s energisch zu nutzen<br />

und zügig <strong>mit</strong> Inhalt und Substanz zu <strong>füllen</strong>. Allerdings gilt es, insbesondere die bilateralen<br />

Verhandlungen in diesen Bereichen sorgfältig im Auge zu behalten. Jüngste Verhandlungen, zum<br />

Beispiel zwischen den USA und Korea, zeigen, dass hier zentrale Instrumente der Kulturpolitik zur<br />

Disposition gestellt werden.<br />

Der Konventionstext wurde von Künstlerverbänden und Kultur<strong>mit</strong>tlern zudem als "programmatischer<br />

Dünger" für die Verortung und Orientierung der eigenen Arbeit bewertet. Besondere Bedeutung wird<br />

dabei dem dynamischen Begriff von Schutz beigelegt ("Erhaltung, Sicherung und Erhöhung der Vielfalt<br />

kultureller Ausdrucksformen", Art. 2(7)). <strong>Das</strong> <strong>Übereinkommen</strong> will ausdrücklich ermutigen, etwas Neues<br />

in die Welt zu setzen, es ermutigt zu Veränderung und Neuschöpfung, formuliert eine kopernikanische<br />

Wende weg von Abwehrreflexen hin zu einer Öffnung für Gestaltungschancen.<br />

Die Frage der möglichen Missbräuche des Abkommens wurde thematisiert: Inwiefern kann die<br />

Zielsetzung "Schutz und Förderung kultureller Vielfalt" missbraucht werden zur Legitimation für<br />

Abschottung, Missachtung von Menschenrechten und fehlende Partizipation? Im zwischenstaatlichen<br />

Verhandlungsprozess wurde dieser Art 'Begehrlichkeiten' ausdrücklich und sehr erfolgreich Widerstand<br />

gele<strong>ist</strong>et. Hier war die Beratung einhellig der Meinung, dass Ge<strong>ist</strong> und Buchstaben des Vertragstextes<br />

solche Lesarten in keiner Weise decken, im Gegenteil: Artikel 2,1 und 2,7 sowie 7,1 (b) sprechen<br />

unmissverständlich von der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten als Basis für die Wahrung<br />

kultureller Vielfalt, ebenso wie für den Zugang zu fremden Kulturen.<br />

Vertragstexte können jedoch ex<strong>ist</strong>ierende unerfreuliche politische Wirklichkeiten in Mitgliedstaaten nicht<br />

einfach umdefinieren. Insofern gibt es zu diesen sensiblen Fragen auch künftig eine erhöhte politische<br />

Verantwortung für demokratische Staaten und Zivilgesellschaft, in der Anwendungspraxis des<br />

<strong>Übereinkommen</strong>s konstant wachsam und politisch präsent zu bleiben. Kulturelle Abschottung und<br />

Festschreibung menschenverachtender Kulturformen sind ganz klar nicht hinnehmbar.<br />

2. Ratifzierungsprozess:<br />

Hier war die Beratung einhellig der Meinung, dass es zwingend einer raschen Ratifizierung der<br />

Konvention durch Bundesregierung und Parlament bedarf. Gerade weil das <strong>Übereinkommen</strong> <strong>mit</strong> Hilfe<br />

großen Einsatzes von deutscher Seite zustande kam, sollte der konkreten Gestaltung der<br />

Umsetzungsphase hohes Gewicht zukommen.<br />

Ratifizierung bedeutet primär die Selbstanwendung im eigenen Land sowie die multilaterale<br />

Zusammenarbeit in der Vertragsstaatenkonferenz, sobald das <strong>Übereinkommen</strong> in Kraft getreten sein<br />

wird. (1)<br />

Mit dem Konventionsprozess wurde die Anerkennung zentraler Mechanismen der Garantie kultureller<br />

Vielfalt, darunter auch der öffentliche Rundfunk (Art. 6 (2) h), sozusagen auf die UNESCO-Ebene<br />

"exportiert". Durch den kombinierten Ratifzierungsprozess der EU und der Mitgliedstaaten wird diese<br />

Anerkennung nun auf EU-Ebene und auf die nationale Ebene "re-importiert" und da<strong>mit</strong> bindend.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!