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Das Übereinkommen mit Leben füllen - Was ist erreicht ... - Unesco

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Kommunale Ebene: Der kommunalen Ebene kommt bei der künftigen Umsetzung des <strong>Übereinkommen</strong>s<br />

in Deutschland eine praktische Schlüsselfunktion zu. Für die Vertiefung des Netzwerkes der<br />

Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt wird die Auslotung der Handlungsspielräume "von unten"<br />

wichtig sein.<br />

Die interkulturelle Arbeit in den Kommunen steht noch in den Anfängen. Migrationsprozesse wirken<br />

bekanntermaßen stark in die Kommunen hinein. Es besteht eine starke Kluft zwischen den großen<br />

Kultureinrichtungen und den <strong>Leben</strong>swelten junger Leute und insbesondere junger Migranten (40 Prozent<br />

der jungen Stadtbevölkerung). Eine Kultur der Selbstvergewisserung und Toleranz entwickelt sich nicht<br />

zuletzt in der Kooperation <strong>mit</strong> schwächeren Partnern. Kooperation <strong>mit</strong> der Südhemisphäre und<br />

europäischer Kulturaustausch sind hierbei gleichermaßen wichtig. Kulturdialog braucht hier den Anker in<br />

der Bildungspolitik (Art. 10, 11, 12).<br />

Als beispielhafte Anregungen, auch für Kooperation in Europa, wurden die international gewürdigten<br />

Ansätze der Stadt Stuttgart genannt (interkultureller Dialog und Integration durch Interaktion) und der<br />

Arbeitsprozess "Urbanität-Identität-Integration" der 196 Partnerstädte des Ruhrgebiets (twins2010 im<br />

Zuge der Bewerbung als europäische Kulturhauptstadt, http://www.kulturhauptstadteuropas.de/twins2010/index.php).<br />

Auch hier <strong>ist</strong> es geboten, exemplarische "best practices" für die kommunale Ebene spezifisch zu<br />

analysieren. Welche Instrumente haben sich im Sinne der Konventionsziele hier bereits bewährt, welche<br />

Wege sind eher unfruchtbar, wo gibt es neue Orientierungen, für die geeignete Instrumente erst<br />

entwickelt werden müssen? Neben der ‚Übersetzung' des <strong>Übereinkommen</strong>s <strong>ist</strong> hier in der Tat die<br />

Präzisierung und Operationalisierung der Ziele der Konvention zu le<strong>ist</strong>en.<br />

Werkzeugkasten Kulturpolitik:<br />

<strong>Das</strong> Abkommen hat den Kulturbegriff auf kulturelle Ausdrucksformen konzentriert, die Gegenstand von<br />

Kulturpolitik sind, in Abgrenzung zu Waren oder Dienstle<strong>ist</strong>ungen.<br />

Laut Art. 19, Abs 3, soll die UNESCO <strong>mit</strong> dem Inkrafttreten der Konvention eine Datenbank zu<br />

verschiedenen Sektoren und Organisationen einrichten, die im Bereich der kulturellen Ausdrucksformen<br />

tätig sind. <strong>Das</strong> Augenmerk liegt hier auf good & best practices, Operationalisierung und Indikatoren (z.B.<br />

in Anlehnung an den Index menschlicher Entwicklung, wie er von UNDP verwendet wird). Im Vorgriff auf<br />

diese Aufgabe können Regierungen und Zivilgesellschaft künftiger Vertragsstaaten jedoch schon in die<br />

Vorhand gehen und Beiträge erarbeiten. Dazu gab es im Rahmen der Beratung zahlreiche Vorschläge.<br />

4. Wechselwirkung innen-außen:<br />

Die Wechselwirkungen zwischen internationaler Kooperation, Dialog der Kulturen, dem Grundsatz des<br />

gleichberechtigten Zugangs zu kulturellen Ausdrucksformen aus der ganzen Welt und<br />

Entwicklungszusammenarbeit sind in der Konvention in Art. 14-18 ausführlich angelegt und sollen nicht<br />

nur deklaratorisch bleiben. Die Südperspektive <strong>ist</strong> sehr wichtig. Die Vertragsstaaten sind gehalten, hier<br />

aktiv zu werden. Als Anregung für die EU-Ebene wurde vorgeschlagen, einen gemeinsamen<br />

Finanzierungsmechanismus nach dem Vorbild der Artenvielfaltskonvention (3) zu entwickeln (4).<br />

Für bilaterale, regionale und internationale Förderstrategien und Abkommen über Koproduktionen und<br />

Vertrieb (Art. 12) sind in Deutschland im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zusätzliche<br />

Bemühungen nötig. Es braucht ferner kreative Ansätze, zum Beispiel zum Umgang <strong>mit</strong> Sprachbarrieren<br />

bei Koproduktionen. Hier bestehen gleichzeitig große Chancen, gemeinsame Bemühungen von<br />

Zivilgesellschaft und öffentlichen Trägern in der Arbeit vor Ort zu bündeln. So stellt sich beispielsweise<br />

die Frage, was Kulturinstitute in Europa gemeinsam <strong>mit</strong>einander auf den Weg bringen können.<br />

Diese Zielsetzungen sind im ureigensten europäischen Interesse für die Entwicklung zur kreativen<br />

Wissensgesellschaft und innovativem Wirtschaften (vgl. Lissabon Agenda, Davos Forum 2006).<br />

Zur Anwendung des Dringlichkeitsmechanismus' der Konvention (Artikel 8) im Fall von Auslöschung oder<br />

Gefährdung kultureller Ausdrucksformen: Hier stellte sich in der Beratung die Frage, ob dieser<br />

Mechanismus nur im eigenen Hoheitsgebiet oder auch in Bezug auf die Situation in anderen Ländern<br />

angewendet werden kann. Sobald die Konvention in Kraft getreten sein wird, wird es den so genannten<br />

Zwischenstaatlichen Ausschuss (18 Experten) geben, der dann tätig werden kann. <strong>Das</strong> <strong>Übereinkommen</strong>

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