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Das Übereinkommen mit Leben füllen - Was ist erreicht ... - Unesco

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Publikation "<strong>Übereinkommen</strong> über Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen - Magna Charta<br />

der Internationalen Kulturpolitik" (1). Für die in Art. 11 der Konvention vorgesehene Beteiligung der<br />

Zivilgesellschaft müssen sukzessive geeignete Arbeitsformen und Abstimmungsprozesse entwickelt werden.<br />

Vorschläge zur Umsetzung des <strong>Übereinkommen</strong>s: Die Beteiligten der Arbeitsplattform sind eingeladen, den<br />

deutschsprachigen Text des <strong>Übereinkommen</strong>s (online verfügbar unter www.unesco.de) vertieft zu rezipieren, intern<br />

in ihren jeweiligen Arbeitsgremien zu verbreiten und zu diskutieren. Dabei geht es um Relevanz, um mögliche<br />

eigene Beiträge sowie um die Feststellung von Handlungsbedarf in den Dimensionen von Kulturpolitik, auswärtiger<br />

Kultur- und Bildungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit, Handelspolitik, sowohl national als auch auf EU- und<br />

Europaratsebene und international. Auf Basis des Krajewski-Gutachtens zu GATS und Kulturförderung in<br />

Deutschland (Februar 2005, online verfügbar unter www.unesco.de) <strong>ist</strong> ebenfalls eine vertiefte Analyse der<br />

einzelnen Kultursparten zur Entwicklung von möglichen Szenarien im Rahmen des GATS sinnvoll.<br />

Hierbei <strong>ist</strong> es auch international wichtig, parallel zur Ratifizierung kontinuierlich den Dialog <strong>mit</strong> den Skeptikern<br />

zu suchen. Für die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt und die internationalen Koalitionen stellt sich hier die<br />

Aufgabe, aktiv den Dialog und die Kooperation <strong>mit</strong> Vertretern der Zivilgesellschaften derjenigen Länder zu suchen,<br />

die dem Konventionsprozess kritisch bis ablehnend gegenüber stehen, allen voran die USA. Für Ende 2007 <strong>ist</strong> die<br />

Gründung einer Internationalen Förderation der Koalitionen Kulturelle Vielfalt anvisiert, um im Rahmen der<br />

künftigen Vertragsstaatenkonferenz als NGO kooperieren zu können.<br />

Ab voraussichtlich Ende 2007 bzw. <strong>mit</strong> dem Inkrafttreten der Konvention wird die Frage der aktiven Nutzung<br />

dieses Instrumentes in der deutschen Kulturpolitik und in der internationalen Zusammenarbeit praktisch werden.<br />

Hierzu <strong>ist</strong> der Einstieg in <strong>mit</strong>telfr<strong>ist</strong>ig wichtige Fragen nach geeigneten kulturpolitischen Instrumenten und<br />

Indikatoren <strong>mit</strong> Aussagekraft hinsichtlich Stand und Entwicklung der kulturellen Vielfalt nötig, unter anderem<br />

regionale Observatorien auf Ebene des Europarates (kulturpolitisches Compendium) und Arbeiten des UNESCO-<br />

Instituts für Stat<strong>ist</strong>ik (UIS/Montreal). Vorarbeiten dazu haben begonnen und werden derzeit gezielt intensiviert.<br />

Für Anfang 2008 bereitet die UNESCO die Herausgabe eines Weltberichts "Kulturelle Vielfalt" vor, der hierzu<br />

ebenfalls Beiträge le<strong>ist</strong>en wird.<br />

(1) Dieser Band enthält die zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutschsprachige Fassung des<br />

"<strong>Übereinkommen</strong>s über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen". Beiträge von Prof. Kader<br />

Asmal (Südafrika), Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer (Deutschland) und Prof. Ivan Bernier (Kanada) erläutern Bedeutung,<br />

Hintergründe, Verhandlungsdynamik und Perspektiven zur Umsetzung der Konvention. Als Referenzdokument enthält dieser<br />

Band ferner die englischsprachige Originalfassung des <strong>Übereinkommen</strong>s sowie den Wortlaut der 2001 verabschiedeten<br />

"Allgemeinen Erklärung zur Kulturellen Vielfalt" der UNESCO.

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