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Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ... - FMH

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<strong>Facharzt</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie<br />

5.1 Kriterienraster <strong>für</strong> Einteilung der Weiterbildungsstätten<br />

Die im Raster erfolgte Zusammenfassung wird in Anhang 4 verbindlich spezifiziert.<br />

Anforderungen<br />

A<br />

4 Jahre *<br />

B<br />

3 Jahre *<br />

C<br />

2 Jahre *<br />

D<br />

1 Jahr *<br />

Theoretischer/praktischer Unterricht (320,<br />

2.2.1) in Arbeit integriert <strong>und</strong> sichergestellt<br />

+ + + +<br />

Theoret./prakt.<br />

durchführbar<br />

Weiterbildung im Verb<strong>und</strong><br />

+ + + +<br />

Lektionen theoret./klin. WB intern (von 320,<br />

2.2.1)<br />

40 40 20 20<br />

Leiter wirkt im WB-Verb<strong>und</strong> aktiv/tragend mit<br />

(2.2.1)<br />

+ + (+)<br />

Kategorien Pathologie alle alle mehrere 2<br />

Geschlecht Patienten beide beide beide<br />

Altersstufen 3 3 2 1<br />

Kaderarztstellen 300% 200% 100% 50%<br />

WB-Stellen ambulant + +<br />

WB-Stellen in stationären Sparten (5.3 <strong>und</strong><br />

Anhang 2)<br />

2 von 5 1 von 5<br />

24h Notfalldienst + +<br />

Praktische <strong>und</strong> regelmässige Zusammenarbeit<br />

mit <strong>Kinder</strong>spital<br />

+ +<br />

Zugang e-Datenbank Fachliteratur + + + +<br />

Forschung <strong>und</strong> Publikation ++ +<br />

5.2 Praxisassistenz (12 Monate)<br />

Der Inhaber eines <strong>Facharzt</strong>titels <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie, der seit<br />

mindestens zwei Jahren eine fachspezifische Praxis führt, kann höchstens einen Weiterbildungsassistenten<br />

beschäftigen. Der Praxisinhaber muss die Fortbildungspflicht erfüllen. Bei den Punkten<br />

theoretischer/praktischer Unterricht <strong>und</strong> klinische Weiterbildung <strong>und</strong> Altersstufen müssen die Erfordernisse<br />

von Kategorie D <strong>und</strong> bei Pathologiekategorien <strong>und</strong> Geschlechtern die Erfordernisse von<br />

Kategorie C erfüllt werden. Um eine laufende klinische Weiterbildung <strong>und</strong> Betreuung des Assistenzarztes<br />

zu gewährleisten, betreibt der Praxisinhaber seine Praxis persönlich zu mindestens 50 %. In<br />

jedem Fall steht er während der vollen Praxistätigkeit den Assistenten <strong>für</strong> Supervisionen <strong>und</strong> Rückfragen<br />

zur Verfügung, er garantiert also eine lückenlose Betreuung des Assistenten. Tätigkeiten inklusive<br />

Praxisvertretungen während Ferienabwesenheit, krankheitsbedingter oder sonstiger Abwesenheit<br />

des Praxisinhabers zählen nur als Weiterbildungszeit, wenn der Praxisinhaber eine lückenlose<br />

Vertretung seiner Person durch einen anderen <strong>Facharzt</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong><br />

-psychotherapie, der ebenfalls seit mindestens zwei Jahren eine fachspezifische Praxis führt, garantiert.<br />

5.3 Kriterien <strong>für</strong> stationäre Weiterbildungsstätten<br />

Als stationäre Weiterbildungsstätten kommen in Frage, sofern sie unter Leitung eines <strong>Facharzt</strong>es <strong>für</strong><br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie stehen <strong>und</strong> den Kriterien in Anhang 2 genügen:<br />

• kinder- <strong>und</strong> jugendpsychiatrische Abteilungen/Kliniken<br />

• Beobachtungs- <strong>und</strong> Therapiestationen<br />

• psychosomatische Abteilungen/Kliniken<br />

• teilstationäre Einrichtungen (wie Nacht- oder Tagesklinik)<br />

• kinder- <strong>und</strong> jugendpsychiatrische Liaisondienste, die in einer stationären oder teilstationären,<br />

nicht kinder- <strong>und</strong> jugendpsychiatrischen Institution oder Abteilung erbracht werden<br />

* Die angegebenen Jahre bezeichnen die Höchstdauer der Weiterbildung, die an einer einzelnen anerkannten Klinik angerechnet werden<br />

kann. Die Dauer der in einer bestimmten Kategorie anrechenbaren Weiterbildung ergibt sich aus Ziffer 2.1.1 a) des Programms.<br />

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