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Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ... - FMH

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<strong>Facharzt</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie<br />

Mitglieder der PK sowie Delegierte des Vorstandes der SGKJPP oder der Kommission <strong>für</strong> Weiterbildung<br />

der SGKJPP können als Beisitzer der Prüfung beiwohnen.<br />

Der Kandidat kann bei der PK schriftlich Einsprache gegen die zwei Examinatoren erheben. Werden<br />

auch die neu zugeteilten Examinatoren abgelehnt, entscheidet der Vorstand. Fristen <strong>und</strong> Verfahren<br />

regeln die Ausführungsbestimmungen der PK.<br />

Die PK erlässt Ausführungsbestimmungen zu Prüfungsart, Prüfungsmodalitäten <strong>und</strong> Bewertungskriterien,<br />

Protokollierung, Gebühren, Fristen etc., wobei diese Ausführungsbestimmungen vom Vorstand<br />

der Schweizerischen Gesellschaft <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie zu<br />

genehmigen sind.<br />

4.4 Prüfungsart<br />

Das <strong>Facharzt</strong>examen umfasst zwei Teile, die in der gleichen Session <strong>und</strong> mit den gleichen Examinatoren<br />

behandelt werden müssen:<br />

Erster Teil<br />

Schriftliche Arbeit über eine vom Kandidaten durchgeführte Therapie, was ihm die Möglichkeit gibt,<br />

seine klinische Tätigkeit <strong>und</strong> sein theoretisches Wissen zu verbinden. Die Ausführungsbestimmungen<br />

der PK regeln quantitative <strong>und</strong> qualitative Vorgaben an die Arbeit sowie die Einreichungsfristen.<br />

Zweiter Teil<br />

In der mündlichen Prüfung wird auf die schriftliche Arbeit Bezug genommen. Daneben werden Wissen,<br />

Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten gemäss Ziffer 3 dieses Weiterbildungsprogramms geprüft.<br />

Dazu wird unter anderem eine Videoaufnahme präsentiert, anhand welcher der Kandidat seine Beobachtungen<br />

vorstellen <strong>und</strong> diskutieren kann.<br />

4.5 Prüfungsmodalitäten<br />

4.5.1 Zeitpunkt der Prüfung<br />

Es wird empfohlen, die <strong>Facharzt</strong>prüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung<br />

abzulegen.<br />

4.5.2 Zeit <strong>und</strong> Ort der Prüfung<br />

Die <strong>Facharzt</strong>prüfung wird mindestens einmal jährlich durchgeführt. Zeit <strong>und</strong> Ort der Sitzung werden<br />

von der PK bestimmt <strong>und</strong> mindestens sechs Monate vor dem Termin in der Schweizerischen Ärztezeitung<br />

veröffentlicht.<br />

4.5.3 Prüfungssprachen<br />

Gemäss Art. 25 der Weiterbildungsordnung (WBO).<br />

4.6 Bewertungskriterien<br />

Beide Teile der Prüfung werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Die <strong>Facharzt</strong>prüfung<br />

gilt als bestanden, wenn beide Teile der Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Die Schlussbeurteilung<br />

lautet "bestanden" oder "nicht bestanden".<br />

4.7 Wiederholung der <strong>Facharzt</strong>prüfung <strong>und</strong> Beschwerde<br />

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Kandidaten schriftlich zu eröffnen.<br />

Beide Teile der <strong>Facharzt</strong>prüfung können separat <strong>und</strong> beliebig oft absolviert werden.<br />

Der Kandidat kann den Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung innert 30 Tagen bei der EK<br />

WBT anfechten.<br />

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