Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ... - FMH
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<strong>Facharzt</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie<br />
Mitglieder der PK sowie Delegierte des Vorstandes der SGKJPP oder der Kommission <strong>für</strong> Weiterbildung<br />
der SGKJPP können als Beisitzer der Prüfung beiwohnen.<br />
Der Kandidat kann bei der PK schriftlich Einsprache gegen die zwei Examinatoren erheben. Werden<br />
auch die neu zugeteilten Examinatoren abgelehnt, entscheidet der Vorstand. Fristen <strong>und</strong> Verfahren<br />
regeln die Ausführungsbestimmungen der PK.<br />
Die PK erlässt Ausführungsbestimmungen zu Prüfungsart, Prüfungsmodalitäten <strong>und</strong> Bewertungskriterien,<br />
Protokollierung, Gebühren, Fristen etc., wobei diese Ausführungsbestimmungen vom Vorstand<br />
der Schweizerischen Gesellschaft <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie zu<br />
genehmigen sind.<br />
4.4 Prüfungsart<br />
Das <strong>Facharzt</strong>examen umfasst zwei Teile, die in der gleichen Session <strong>und</strong> mit den gleichen Examinatoren<br />
behandelt werden müssen:<br />
Erster Teil<br />
Schriftliche Arbeit über eine vom Kandidaten durchgeführte Therapie, was ihm die Möglichkeit gibt,<br />
seine klinische Tätigkeit <strong>und</strong> sein theoretisches Wissen zu verbinden. Die Ausführungsbestimmungen<br />
der PK regeln quantitative <strong>und</strong> qualitative Vorgaben an die Arbeit sowie die Einreichungsfristen.<br />
Zweiter Teil<br />
In der mündlichen Prüfung wird auf die schriftliche Arbeit Bezug genommen. Daneben werden Wissen,<br />
Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten gemäss Ziffer 3 dieses Weiterbildungsprogramms geprüft.<br />
Dazu wird unter anderem eine Videoaufnahme präsentiert, anhand welcher der Kandidat seine Beobachtungen<br />
vorstellen <strong>und</strong> diskutieren kann.<br />
4.5 Prüfungsmodalitäten<br />
4.5.1 Zeitpunkt der Prüfung<br />
Es wird empfohlen, die <strong>Facharzt</strong>prüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung<br />
abzulegen.<br />
4.5.2 Zeit <strong>und</strong> Ort der Prüfung<br />
Die <strong>Facharzt</strong>prüfung wird mindestens einmal jährlich durchgeführt. Zeit <strong>und</strong> Ort der Sitzung werden<br />
von der PK bestimmt <strong>und</strong> mindestens sechs Monate vor dem Termin in der Schweizerischen Ärztezeitung<br />
veröffentlicht.<br />
4.5.3 Prüfungssprachen<br />
Gemäss Art. 25 der Weiterbildungsordnung (WBO).<br />
4.6 Bewertungskriterien<br />
Beide Teile der Prüfung werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Die <strong>Facharzt</strong>prüfung<br />
gilt als bestanden, wenn beide Teile der Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Die Schlussbeurteilung<br />
lautet "bestanden" oder "nicht bestanden".<br />
4.7 Wiederholung der <strong>Facharzt</strong>prüfung <strong>und</strong> Beschwerde<br />
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Kandidaten schriftlich zu eröffnen.<br />
Beide Teile der <strong>Facharzt</strong>prüfung können separat <strong>und</strong> beliebig oft absolviert werden.<br />
Der Kandidat kann den Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung innert 30 Tagen bei der EK<br />
WBT anfechten.<br />
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