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Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ... - FMH

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<strong>Facharzt</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie<br />

Anhang 4<br />

Kriterien <strong>für</strong> Einteilung der Weiterbildungsstätten (in Ergänzung zu<br />

Punkt 5.1 des Weiterbildungsprogramms)<br />

1. Kategorie A (4 Jahre * )<br />

• Der theoretische/praktische Unterricht (320 Lektionen, vgl. 2.2.1) <strong>und</strong> die klinische Weiterbildung<br />

(überwachte Arbeit am Patienten) in <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> –psychotherapie sind in<br />

die Arbeit integriert <strong>und</strong> werden von eigenen Weiterbildnern sichergestellt. Im Bereich theoretischer/praktischer<br />

Unterricht ist ein regionaler Verb<strong>und</strong> mit anderen anerkannten Weiterbildungsstätten<br />

in <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> –psychotherapie erwünscht <strong>und</strong> zugelassen, wenn<br />

die eigenen Weiterbildner im Verb<strong>und</strong> regelmässig <strong>und</strong> tragend mitwirken. Auch im Fall eines<br />

Verb<strong>und</strong>es führt die Weiterbildungsstätte intern (unter dem eigenen Dach <strong>und</strong> ausserhalb des<br />

Verb<strong>und</strong>es) mindestens 40 Lektionen theoretischen/praktischen Unterricht pro Jahr durch.<br />

• Dem Arzt in Weiterbildung ist garantiert, dass er Patienten in allen Kategorien der Pathologie,<br />

allen drei Altersstufen (Kleinkind/Vorschulalter, Schulalter, Adoleszenz) <strong>und</strong> beider Geschlechter<br />

untersuchen, beurteilen <strong>und</strong> behandeln kann.<br />

• Drei Stellen (300 %) <strong>für</strong> Kaderärzte mit <strong>Facharzt</strong>titel in <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong><br />

–psychotherapie (oder Äquivalenz).<br />

• Die Weiterbildungsstätte muss über Weiterbildungsstellen verfügen<br />

a) in einem Ambulatorium<br />

b) in zwei verschiedenen der unter 5.3 des Weiterbildungsprogramms aufgeführten, der stationären<br />

Weiterbildung dienenden fünf Sparten<br />

• Zugang zu elektronischen Datenbanken <strong>für</strong> Fachliteratur<br />

• Praktische <strong>und</strong> regelmässige Zusammenarbeit mit einem <strong>Kinder</strong>spital<br />

• Gewährleistung eines kinder- <strong>und</strong> jugendpsychiatrischen Notfalldienstes r<strong>und</strong> um die Uhr mit der<br />

Möglichkeit von Notfallkonsultationen, Notfallkonsilien <strong>und</strong> Notfalleinweisungen<br />

• Forschungs- <strong>und</strong> Publikationsarbeit wird in Universitätskliniken vorausgesetzt. Nicht-universitäre<br />

A-Kliniken sind verpflichtet, eigene Forschung zu betreiben oder sich an Forschungsprojekten<br />

von Universitätskliniken zu beteiligen. Analoges gilt <strong>für</strong> nicht-universitäre A-Kliniken bezüglich<br />

Veröffentlichungen. Alle A-Dienste reichen der Weiterbildungskommission der SGKJPP jährlich<br />

ein Verzeichnis ihrer Forschungs- <strong>und</strong> Publikationstätigkeit ein.<br />

2. Kategorie B (3 Jahre * )<br />

• Der theoretische/praktische Unterricht (320 Lektionen, vgl. 2.2.1) <strong>und</strong> die klinische Weiterbildung<br />

(überwachte Arbeit am Patienten) in <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> –psychotherapie sind in<br />

die Arbeit integriert <strong>und</strong> werden von eigenen Weiterbildnern sichergestellt. Im Bereich theoretischer/praktischer<br />

Unterricht ist ein regionaler Verb<strong>und</strong> mit anderen anerkannten Weiterbildungsstätten<br />

in <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> –psychotherapie erwünscht <strong>und</strong> zugelassen, wenn<br />

die eigenen Weiterbildner im Verb<strong>und</strong> regelmässig <strong>und</strong> tragend mitwirken. Auch im Fall eines<br />

Verb<strong>und</strong>es führt die Weiterbildungsstätte intern (unter dem eigenen Dach <strong>und</strong> ausserhalb des<br />

Verb<strong>und</strong>es) mindestens 40 Lektionen theoretischen/praktischen Unterricht pro Jahr durch.<br />

• Dem Arzt in Weiterbildung ist garantiert, dass er Patienten in allen Kategorien der Pathologie,<br />

allen drei Altersstufen (Kleinkind/Vorschulalter, Schulalter, Adoleszenz) <strong>und</strong> beider Geschlechter<br />

untersuchen, beurteilen <strong>und</strong> behandeln kann.<br />

• Zwei Stellen (200 %) <strong>für</strong> Kaderärzte mit <strong>Facharzt</strong>titel <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong><br />

–psychotherapie (oder Äquivalenz).<br />

• Die Weiterbildungsstätte muss über Weiterbildungsstellen in einem Ambulatorium sowie in einer<br />

der unter 5.3 des Weiterbildungsprogramms aufgeführten, der stationären Weiterbildung dienenden<br />

Abteilungen verfügen.<br />

• Zugang zu elektronischen Datenbanken <strong>für</strong> Fachliteratur<br />

• Praktische <strong>und</strong> regelmässige Zusammenarbeit mit einem <strong>Kinder</strong>spital<br />

* Die angegebenen Jahre bezeichnen die Höchstdauer der Weiterbildung, die an einer einzelnen anerkannten Klinik angerechnet werden<br />

kann. Die Dauer der in einer bestimmten Kategorie anrechenbaren Weiterbildung ergibt sich aus Ziffer 2.1.1 a) des Programms.<br />

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