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Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ... - FMH

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<strong>Facharzt</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie<br />

2.1.5 Teilzeittätigkeit<br />

Die ganze Weiterbildung kann in Teilzeit (mindestens 50% Pensum) absolviert werden (Art. 32<br />

WBO).<br />

2.2 Weitere Bestimmungen<br />

2.2.1 Umfang des theoretischen <strong>und</strong> praktischen Unterrichts<br />

Der theoretische (namentlich Vorlesungen, Seminare, Kurse, Übungen) <strong>und</strong> praktische (namentlich<br />

Fallbesprechung in Anwesenheit oder Abwesenheit des Patienten) Unterricht umfasst total 640 Lektionen<br />

<strong>und</strong> wird hälftig innerhalb des Weiterbildungskursus (a) <strong>und</strong> hälftig nach freier Wahl (b) absolviert.<br />

Eine Lektion dauert mindestens 45 Minuten.<br />

a) Institutionalisierter Weiterbildungskursus<br />

Der theoretische (50 %) <strong>und</strong> praktische Unterricht (50 %, inklusive Kolloquien) in <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong><br />

<strong>und</strong> -psychotherapie erstreckt sich über mindestens 80 Lektionen pro Jahr (320<br />

Lektionen in vier Jahren). Er wird angeboten innerhalb der zuständigen anerkannten Weiterbildungsstätte<br />

oder im Rahmen eines regionalen Verb<strong>und</strong>es anerkannter Weiterbildungsstätten in <strong>Kinder</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie.<br />

Fallbesprechungen <strong>und</strong> gemeinsame Untersuchungen im Rahmen der klinischen Tätigkeit zählen<br />

als praktischer Unterricht.<br />

b) Weiterbildung nach freier Wahl<br />

Mindestens weitere 80 Lektionen pro Jahr (320 Lektionen in vier Jahren) absolviert der Kandidat im<br />

Rahmen des Lernzielkataloges (vergleiche 3.2) in einem ausgewogenen Verhältnis nach freier Wahl<br />

– jedoch im Einverständnis des Leiters der Weiterbildungsstätte – in theoretischem Unterricht, praktischen<br />

Kursen, Kolloquien oder zum Teil im Selbststudium.<br />

Der Kandidat muss während seiner Weiterbildung an mindestens zwei Tagungen der Schweizerischen<br />

Gesellschaft <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie (SGKJPP) <strong>und</strong> zusätzlich<br />

an mindestens zwei wissenschaftlichen Tagungen anderer Organisationen im Bereich <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie teilnehmen.<br />

2.2.2 Gutachten<br />

Der Kandidat wird in die Anfertigung von Gutachten (namentlich mit Fachfragen zu <strong>Kinder</strong>betreuung<br />

<strong>und</strong> <strong>Kinder</strong>schutz in zivilrechtlichen Verfahren <strong>und</strong> zur Massnahmenbedürftigkeit in Jugend-<br />

Strafverfahren) eingeführt. Der Kandidat muss eingehende Beurteilungen <strong>für</strong> Krankenkassen, IV,<br />

andere Versicherungen oder Gerichte aus dem Bereich <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -<br />

psychotherapie nachweisen.<br />

2.2.3 Psychotherapeutische Weiterbildung<br />

Die Weiterbildung in Psychotherapie umfasst nebst dem theoretischen Anteil (2.2.1) total 400 Einheiten<br />

Selbsterfahrung sowie Supervision in der Psychotherapie-Hauptweiterbildung gemäss Anhang<br />

3.<br />

Bei der Psychotherapie werden Methoden anerkannt, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen<br />

sind, die auch ausserhalb ihrer direkten Anhänger breite Anerkennung gef<strong>und</strong>en haben, deren<br />

Wirksamkeit ein breites Anwendungsgebiet umfasst <strong>und</strong> sich nicht nur auf einzelne Patientengruppen<br />

bezieht. Diese Psychotherapiemethoden orientieren sich an einem anerkannten <strong>und</strong> klinisch<br />

bewährten psychotherapeutischen Modell/Konzept (zum Beispiel dem psychoanalytischen,<br />

dem systemischen oder dem kognitiv/verhaltensorientierten Modell).<br />

Zusätzlich zur vom Kandidaten aus diesen anerkannten Modellen gewählten Psychotherapie-<br />

Hauptweiterbildung sind Gr<strong>und</strong>kenntnisse in zwei anderen anerkannten Psychotherapie-Modellen zu<br />

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