Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ... - FMH
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<strong>Facharzt</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie<br />
2.1.5 Teilzeittätigkeit<br />
Die ganze Weiterbildung kann in Teilzeit (mindestens 50% Pensum) absolviert werden (Art. 32<br />
WBO).<br />
2.2 Weitere Bestimmungen<br />
2.2.1 Umfang des theoretischen <strong>und</strong> praktischen Unterrichts<br />
Der theoretische (namentlich Vorlesungen, Seminare, Kurse, Übungen) <strong>und</strong> praktische (namentlich<br />
Fallbesprechung in Anwesenheit oder Abwesenheit des Patienten) Unterricht umfasst total 640 Lektionen<br />
<strong>und</strong> wird hälftig innerhalb des Weiterbildungskursus (a) <strong>und</strong> hälftig nach freier Wahl (b) absolviert.<br />
Eine Lektion dauert mindestens 45 Minuten.<br />
a) Institutionalisierter Weiterbildungskursus<br />
Der theoretische (50 %) <strong>und</strong> praktische Unterricht (50 %, inklusive Kolloquien) in <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong><br />
<strong>und</strong> -psychotherapie erstreckt sich über mindestens 80 Lektionen pro Jahr (320<br />
Lektionen in vier Jahren). Er wird angeboten innerhalb der zuständigen anerkannten Weiterbildungsstätte<br />
oder im Rahmen eines regionalen Verb<strong>und</strong>es anerkannter Weiterbildungsstätten in <strong>Kinder</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie.<br />
Fallbesprechungen <strong>und</strong> gemeinsame Untersuchungen im Rahmen der klinischen Tätigkeit zählen<br />
als praktischer Unterricht.<br />
b) Weiterbildung nach freier Wahl<br />
Mindestens weitere 80 Lektionen pro Jahr (320 Lektionen in vier Jahren) absolviert der Kandidat im<br />
Rahmen des Lernzielkataloges (vergleiche 3.2) in einem ausgewogenen Verhältnis nach freier Wahl<br />
– jedoch im Einverständnis des Leiters der Weiterbildungsstätte – in theoretischem Unterricht, praktischen<br />
Kursen, Kolloquien oder zum Teil im Selbststudium.<br />
Der Kandidat muss während seiner Weiterbildung an mindestens zwei Tagungen der Schweizerischen<br />
Gesellschaft <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie (SGKJPP) <strong>und</strong> zusätzlich<br />
an mindestens zwei wissenschaftlichen Tagungen anderer Organisationen im Bereich <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -psychotherapie teilnehmen.<br />
2.2.2 Gutachten<br />
Der Kandidat wird in die Anfertigung von Gutachten (namentlich mit Fachfragen zu <strong>Kinder</strong>betreuung<br />
<strong>und</strong> <strong>Kinder</strong>schutz in zivilrechtlichen Verfahren <strong>und</strong> zur Massnahmenbedürftigkeit in Jugend-<br />
Strafverfahren) eingeführt. Der Kandidat muss eingehende Beurteilungen <strong>für</strong> Krankenkassen, IV,<br />
andere Versicherungen oder Gerichte aus dem Bereich <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendpsychiatrie</strong> <strong>und</strong> -<br />
psychotherapie nachweisen.<br />
2.2.3 Psychotherapeutische Weiterbildung<br />
Die Weiterbildung in Psychotherapie umfasst nebst dem theoretischen Anteil (2.2.1) total 400 Einheiten<br />
Selbsterfahrung sowie Supervision in der Psychotherapie-Hauptweiterbildung gemäss Anhang<br />
3.<br />
Bei der Psychotherapie werden Methoden anerkannt, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen<br />
sind, die auch ausserhalb ihrer direkten Anhänger breite Anerkennung gef<strong>und</strong>en haben, deren<br />
Wirksamkeit ein breites Anwendungsgebiet umfasst <strong>und</strong> sich nicht nur auf einzelne Patientengruppen<br />
bezieht. Diese Psychotherapiemethoden orientieren sich an einem anerkannten <strong>und</strong> klinisch<br />
bewährten psychotherapeutischen Modell/Konzept (zum Beispiel dem psychoanalytischen,<br />
dem systemischen oder dem kognitiv/verhaltensorientierten Modell).<br />
Zusätzlich zur vom Kandidaten aus diesen anerkannten Modellen gewählten Psychotherapie-<br />
Hauptweiterbildung sind Gr<strong>und</strong>kenntnisse in zwei anderen anerkannten Psychotherapie-Modellen zu<br />
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