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Allgemeine Netzzugangsbestimmungen - Kommunalbetriebe ...

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Notstromaggregate<br />

Stromerzeugungsanlagen, die ausschließlich der Deckung des Elektrizitätsbedarfes bei Störung<br />

der öffentlichen Elektrizitätsversorgung dienen;<br />

Nutzwärme<br />

Die in einem KWK-Prozess zur Befriedigung eines wirtschaftlich vertretbaren Wärme- oder<br />

Kühlbedarfs erzeugte Wärme;<br />

Primärregelung<br />

Eine automatisch wirksam werdende Wiederherstellung des Gleichgewichtes zwischen Erzeugung<br />

und Verbrauch mit Hilfe der Turbinendrehzahlregler gemäß eingestellter Statikkennlinie<br />

von Maschinen im Zeitbereich bis höchstens 30 Sekunden nach Störungseintritt;<br />

Programmwert<br />

Zusammenfassung aller Fahrplanwerte zwischen zwei Regelzonen für eine Messperiode<br />

(UCTE-Definition);<br />

Regelblock<br />

Ein Regelblock ist eine Überwachungseinheit im UCTE-Netz, die sich aus einer oder mehreren<br />

Regelzonen zusammensetzt und im Rahmen der Leistungs-Frequenz-Regelung (LFR) mit<br />

den anderen am System beteiligten Regelblöcken zusammenarbeitet;<br />

Regelzone<br />

Die kleinste Einheit des Verbundsystems, die mit einer Frequenz-Leistungsregelung ausgerüstet<br />

und betrieben wird;<br />

Regelzoneführer<br />

Derjenige, der für die Leistungs-Frequenzregelung in einer Regelzone verantwortlich ist, wobei<br />

diese Funktion auch seitens eines dritten Unternehmens, das seinen Sitz in einem anderen<br />

Mitgliedsstaat der europäischen Union hat, erfüllt werden kann;<br />

Reservehaltung<br />

Bereithaltung von Erzeugungskapazität zur Abdeckung eines unvorhergesehenen Erzeugungsausfalls;<br />

Reservestrom<br />

Der Strom, der über das Elektrizitätsnetz in den Fällen geliefert wird, in denen der KWK-<br />

Prozess unter anderem durch Wartungsarbeiten unterbrochen oder abgebrochen ist;<br />

Risikomanagement<br />

Siehe Risk Management<br />

Risk Management<br />

Bonitätsbeurteilung der Bilanzgruppenverantwortlichen durch die Verrechnungsstelle, sowie<br />

die Ermittlung, Einforderung, Freigabe und Verwaltung von Sicherheiten und die Verwertung<br />

von Sicherheiten durch die Verrechnungsstelle im Falle der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen<br />

durch Bilanzgruppenverantwortliche;<br />

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