Allgemeine Netzzugangsbestimmungen - Kommunalbetriebe ...
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Notstromaggregate<br />
Stromerzeugungsanlagen, die ausschließlich der Deckung des Elektrizitätsbedarfes bei Störung<br />
der öffentlichen Elektrizitätsversorgung dienen;<br />
Nutzwärme<br />
Die in einem KWK-Prozess zur Befriedigung eines wirtschaftlich vertretbaren Wärme- oder<br />
Kühlbedarfs erzeugte Wärme;<br />
Primärregelung<br />
Eine automatisch wirksam werdende Wiederherstellung des Gleichgewichtes zwischen Erzeugung<br />
und Verbrauch mit Hilfe der Turbinendrehzahlregler gemäß eingestellter Statikkennlinie<br />
von Maschinen im Zeitbereich bis höchstens 30 Sekunden nach Störungseintritt;<br />
Programmwert<br />
Zusammenfassung aller Fahrplanwerte zwischen zwei Regelzonen für eine Messperiode<br />
(UCTE-Definition);<br />
Regelblock<br />
Ein Regelblock ist eine Überwachungseinheit im UCTE-Netz, die sich aus einer oder mehreren<br />
Regelzonen zusammensetzt und im Rahmen der Leistungs-Frequenz-Regelung (LFR) mit<br />
den anderen am System beteiligten Regelblöcken zusammenarbeitet;<br />
Regelzone<br />
Die kleinste Einheit des Verbundsystems, die mit einer Frequenz-Leistungsregelung ausgerüstet<br />
und betrieben wird;<br />
Regelzoneführer<br />
Derjenige, der für die Leistungs-Frequenzregelung in einer Regelzone verantwortlich ist, wobei<br />
diese Funktion auch seitens eines dritten Unternehmens, das seinen Sitz in einem anderen<br />
Mitgliedsstaat der europäischen Union hat, erfüllt werden kann;<br />
Reservehaltung<br />
Bereithaltung von Erzeugungskapazität zur Abdeckung eines unvorhergesehenen Erzeugungsausfalls;<br />
Reservestrom<br />
Der Strom, der über das Elektrizitätsnetz in den Fällen geliefert wird, in denen der KWK-<br />
Prozess unter anderem durch Wartungsarbeiten unterbrochen oder abgebrochen ist;<br />
Risikomanagement<br />
Siehe Risk Management<br />
Risk Management<br />
Bonitätsbeurteilung der Bilanzgruppenverantwortlichen durch die Verrechnungsstelle, sowie<br />
die Ermittlung, Einforderung, Freigabe und Verwaltung von Sicherheiten und die Verwertung<br />
von Sicherheiten durch die Verrechnungsstelle im Falle der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen<br />
durch Bilanzgruppenverantwortliche;<br />
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