NACHFOLGEREGELUNG,
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Seite 5 16/07 – Das OBT Magazin x KMU Praxis<br />
NACHFOLGESTAU WEGEN ZU<br />
HOHER BESTEUERUNG<br />
Abbildung 1 zeigt die Auswirkungen<br />
dieser Entwicklung am eingangs<br />
erwähnten Fallbeispiel. Gerade<br />
für einen Jungunternehmer<br />
gibt es wohl keine andere Möglichkeit,<br />
als die Finanzierung über die<br />
zukünftigen Erträge der Firma zu<br />
regeln. Durch die Unternehmenssteuern<br />
und die private Steuerbelastung<br />
auf den Ausschüttungen<br />
muss der Käufer der KMU-Aktien<br />
knapp 50 Prozent des zukünftigen<br />
Gewinnes der KMU AG als Steuern<br />
bezahlen. Der Versuch, diese Steuern<br />
über eine Käuferholding zu umgehen,<br />
wurde durch den erwähnten<br />
ABBILDUNG 1<br />
ABBILDUNG 2<br />
Bundesgerichtsentscheid verhindert<br />
und führte zu noch massiveren<br />
Steuerbelastungen beim Verkäufer<br />
aufgrund der unliebsamen indirekten<br />
Teilliquidation. Weshalb es zu<br />
diesem Nachfolgestau kam, liegt<br />
auf der Hand.<br />
SCHNELLER, KORRIGIERENDER<br />
EINGRIFF DES PARLAMENTS<br />
Unschweizerisch schnell – auch<br />
aufgrund des gewaltigen öffentlichen<br />
Druckes – hat das Parlament<br />
in der Sommersession 2006 das<br />
Ärgernis der zu hohen Besteuerung<br />
bei der KMU-Nachfolge per<br />
1. Januar 2007 und für alle offenen<br />
Steuerveranlagungen ab dem Steu-<br />
erjahr 2001 korrigiert und somit<br />
das Bundesgerichtsurteil vom<br />
11. Juni 2004 wieder aufgehoben.<br />
Das Bundesgesetz über dringende<br />
Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung<br />
sowie ein Kreisschreiben<br />
definieren die indirekte<br />
Teilliquidation neu nur noch, wenn<br />
folgende Tatbestandselemente kumulativ<br />
vorliegen:<br />
■ Übertragung einer Beteiligung<br />
vom Privat- ins Geschäftsvermögen<br />
■ Verkauf einer Beteiligung<br />
von mindestens 20Prozent<br />
■ Ausschüttungen als nicht<br />
betriebsnotwendige Substanz<br />
innert 5 Jahren nach dem Verkauf<br />
■ Vorhandensein und handels-<br />
rechtliche Ausschüttungsfähigkeit<br />
der nicht betriebsnotwendigen<br />
Substanz bereits zum Zeitpunkt<br />
des Verkaufs<br />
■ Mitwirkung des Verkäufers an<br />
der Ausschüttung, welche<br />
im Grundsatz immer gegeben ist<br />
VORTEILE DES NEUEN<br />
BUNDESGESETZES AM<br />
PRAXISBEISPIEL<br />
In Abbildung 2 werden die Vorteile<br />
dieses neuen Bundesgesetzes<br />
an unserem Fallbeispiel veranschaulicht.<br />
Der Käufer der KMU-<br />
Aktien kauft die Aktien via die