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Verpackungen für prüfpflichtige Versandstücke - TES Technische ...

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<strong>Verpackungen</strong> <strong>für</strong> <strong>prüfpflichtige</strong> <strong>Versandstücke</strong><br />

zur Beförderung radioaktiver Stoffe<br />

Dr.-Ing. Steffen Komann<br />

Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung (BAM)<br />

Fachbereich 3.3 „Sicherheit von Transportbehältern“<br />

Berlin<br />

ERFA-<strong>Verpackungen</strong><br />

12.09.2012 in Berlin<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 1


Gliederung<br />

1. Intention<br />

2. BAM-Fachbereich 3.3<br />

3. Gesetzliche Grundlagen<br />

4. Vorschriften Klasse 7<br />

5. Aufgaben der BAM<br />

6. Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 2


BAM-Fachbereich 3.3<br />

Abteilung 3 „Gefahrgutumschließungen“<br />

• Fachbereich 3.1 „Gefahrgutverpackungen“<br />

• Fachbereich 3.2 „Gefahrguttanks und Unfallmechanik“<br />

• Fachbereich 3.3 „Sicherheit von Transportbehältern“ (Klasse 7)<br />

Arbeitsbereich „Experimentelle Behälteruntersuchungen“<br />

Arbeitsbereich „Transportbehälter <strong>für</strong> radioaktive Stoffe“<br />

Zulassungspflichtige <strong>Versandstücke</strong><br />

Arbeitsbereich „Radioaktive Stoffe in besonderer Form;<br />

Sonderfragen Transportversandstücke“<br />

Prüfpflichtige <strong>Versandstücke</strong><br />

• Fachbereich 3.4 „Sicherheit von Lagerbehältern“ (<strong>für</strong> radioaktive Stoffe)<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 3


Regelwerk<br />

IAEO – Internationale Atomenergie Organisation<br />

(IAEA – International Atomic Energy Agency)<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 4


Gesetzliche Grundlagen<br />

Quelle, BfS:<br />

Anforderungen an Endlagerbehälter zur Klassifizierung als <strong>Versandstücke</strong> <strong>für</strong> den Transport, Ch. Fasten und M. König, Bundesamt <strong>für</strong> Strahlenschutz, 5. Sitzung des ERFA QM<br />

Konrad-Behälter, 8. November 2011, BAM<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 5


Gesetzliche Grundlagen<br />

ADR<br />

Straße international: Agreement for the Transport of the Dangerous Goods by Road<br />

1.7 Allgemeine Vorschriften Klasse 7<br />

1.7.3 Qualitätssicherung (s.a. § 306 „Quality Assurance“ IAEA TS-R-1)<br />

Qualitätssicherungsprogramme, die auf internationalen, nationalen oder anderen Standards<br />

basieren und durch die zuständige Behörde akzeptiert sind, sind <strong>für</strong> die Auslegung,<br />

Herstellung, Prüfung, Dokumentation, Verwendung, Wartung und Inspektion von<br />

radioaktiven Stoffen in besonderer Form, gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und<br />

<strong>Versandstücke</strong>n sowie <strong>für</strong> alle Vorgänge bei der Beförderung und Zwischenlagerung mit der<br />

Zielsetzung zu erstellen und umzusetzen, die Einhaltung der zutreffenden Vorschriften des<br />

ADR zu gewährleisten. …..<br />

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Gesetzliche Grundlagen<br />

Auszug aus GGVSEB,<br />

Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter<br />

auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern<br />

§ 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung<br />

Die Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung ist zuständige Behörde <strong>für</strong><br />

…<br />

4. … und <strong>für</strong> die Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungs-<br />

…<br />

programmen <strong>für</strong> die Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation,<br />

den Gebrauch, die Wartung und Inspektion von <strong>prüfpflichtige</strong>n<br />

<strong>Versandstücke</strong>n <strong>für</strong> radioaktive Stoffe nach Kapitel 6.4 in Verbindung<br />

mit Abschnitt 1.7.3 ADR/RID/ADN;<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 7


Vorschriften Klasse 7<br />

Versandstücktypen<br />

- Freigestelltes Versandstück<br />

- Industrieversandstück des Typs 1<br />

(Typ IP-1 Versandstück)<br />

- Industrieversandstück des Typs 2<br />

(Typ IP-2 Versandstück)<br />

- Industrieversandstück des Typs 3<br />

(Typ IP-3 Versandstück)<br />

- Typ A-Versandstück<br />

- Typ B(U)-Versandstück<br />

- Typ B(M)-Versandstück<br />

- Typ C-Versandstück<br />

nicht<br />

Zulassungs-<br />

pflichtig<br />

zulassungspflichtig<br />

Q - Quantity<br />

prüfpflichtig<br />

(<strong>Versandstücke</strong> die spaltbare Stoffe oder Uranhexafluorid enthalten unterliegen zusätzlichen Vorschriften)<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 8<br />

Anforderungen (Q-System)


Vorschriften Klasse 7<br />

Ziel der Regelwerke<br />

Schutz von Personen, Eigentum<br />

und der Umwelt vor Strahlungs-<br />

einflüssen bei der Beförderung<br />

radioaktiver Stoffe<br />

Erreicht durch:<br />

- Umschließung oder Begrenzung des<br />

radioaktiven Inhalts<br />

- Kontrolle der Oberflächen- und<br />

Abstandsdosisleistung<br />

- Verhinderung der Kritikalität<br />

- Verhinderung von Schäden durch Hitze<br />

Q-System (Quantity limits) – A 1 und A 2 Werte (Radionuklidwerte [TBq])<br />

• Abgestufter Ansatz zu Begrenzung der Inhalte <strong>für</strong> <strong>Versandstücke</strong> und<br />

Aufstellen von Standards zur Aktivitätsfreisetzung- und Dosisleistungs-<br />

begrenzung in Abhängigkeit von der Menge des radioaktiven<br />

Inhalts<br />

• Aufstellen von Anforderungen an die Auslegung und den Betrieb der<br />

<strong>Versandstücke</strong>n und die Instandhaltung der Verpackung<br />

• Forderung administrativer Kontrollen (Versandstückzulassung, QM, WKP)<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 9


Beförderung radioaktiver Stoffe schließt ein:<br />

- Auslegung, Herstellung, Wartung und Instandsetzung der Verpackung<br />

- Vorbereitung, Versand, Verladen, Beförderung, Entladen des Versandstücks<br />

Anforderungen an qualitätssichernde Maßnahmen<br />

3 Schweregrade <strong>für</strong> die Leistungsvorgaben des Regelwerkes<br />

- RBB<br />

Routine-Beförderungsbedingungen (zwischenfallfrei)<br />

- NBB<br />

Normale Beförderungsbedingungen (kleine Zwischenfälle)<br />

- UBB<br />

Unfall-Beförderungsbedingungen (schwere Unfälle)<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 10


Vorschriften Klasse 7<br />

Freigestelltes Versandstück<br />

Industrieversandstück des Typs 1<br />

(Typ IP-1 Versandstück)<br />

Industrieversandstück des Typs 2<br />

(Typ IP-2 Versandstück)<br />

Industrieversandstück des Typs 3<br />

(Typ IP-3 Versandstück)<br />

Typ A-Versandstück<br />

Typ B(U)-Versandstück<br />

Typ B(M)-Versandstück<br />

Typ C-Versandstück<br />

Allgemeine Vorschriften<br />

(z.B. Pfützenbildung, Dekontaminierbarkeit,<br />

Dynamische Belastung, Temperatur und Drücke<br />

unter RBB)<br />

Allgemeine Vorschriften + Fallprüfung +<br />

Stapeldruckprüfung<br />

u.a. Allgemeine Vorschriften + Wassersprühprüfung<br />

+ Fallprüfung + Stapeldruckprüfung + Durchstoß-<br />

prüfung<br />

u.a. Flüssigkeiten/Gase – Fallprüfung 9m<br />

s.a. Prüfungen gemäß UBB<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 11<br />

NBB<br />

UBB<br />

RBB


Vorschriften Klasse 7<br />

Vorschriften <strong>für</strong> ein IP-2 Versandstück:<br />

Ein Typ IP-2 Versandstück muss, wenn es den Prüfungen<br />

der Unterabschnitte …. unterzogen wird, folgendes<br />

verhindern:<br />

a) den Verlust oder die Verstreuung des radioaktiven<br />

Inhalts<br />

b) einen Anstieg der höchsten Dosisleistung an<br />

irgendeiner Stelle der äußeren Oberfläche des<br />

Versandstücks von mehr als 20%<br />

Schutzziele<br />

- Umschließung des radioaktiven Inhalts<br />

- Kontrolle der äußeren Dosisleistung<br />

Vorschriften <strong>für</strong><br />

VS und Stoffe Klasse 7<br />

aber<br />

alternative<br />

Vorschriften <strong>für</strong> IP-2<br />

und IP-3 VS möglich<br />

VS - Versandstück<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 12


Vorschriften Klasse 7<br />

Alternative Vorschriften <strong>für</strong> IP-2 und IP-3 <strong>Versandstücke</strong>:<br />

<strong>Versandstücke</strong> dürfen unter folgenden Voraussetzungen als IP-2 <strong>Versandstücke</strong><br />

verwendet werden:<br />

a) …<br />

b) sie sind so ausgelegt, dass die <strong>für</strong> die Verpackungsgruppe I oder II genannten<br />

Vorschriften des Kapitels 6.1 erfüllt werden, und<br />

c) …<br />

Folgendes verhindern: ……………<br />

Container mit den Eigenschaften einer dauerhaften Umschließung dürfen unter folgenden:<br />

Voraussetzungen ebenfalls als Typ IP-2 oder Typ IP-3 <strong>Versandstücke</strong> verwendet werden:<br />

a) …<br />

b) …<br />

c) sie sind so ausgelegt,…., dass die ISO-Norm 1496-1: 1990 „Series 1 Freight Containers<br />

…“ und die späteren Änderungen erfüllt werden. …<br />

…Folgendes verhindern: …………..<br />

Schutzziele Klasse 7<br />

• den Verlust oder die Verstreuung des radioaktiven Inhalts und<br />

• einen Anstieg der höchsten Dosisleistung an irgendeiner Stelle der äußeren<br />

Oberfläche des Versandstücks von mehr als 20%<br />

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Q-System<br />

Vorschriften Klasse 7<br />

Klasse 7 Vorschriften<br />

Bauartprüfung gemäß<br />

Vorschriften Klasse 7<br />

IP-2: Fallprüfung<br />

Stapeldruckprüfung<br />

IP-3: Wassersprühprüfung<br />

Fallprüfung<br />

Stapeldruckprüfung<br />

Durchstoßprüfung<br />

Erfüllung Schutzziele:<br />

- Integrität<br />

- Abschirmung<br />

Qualitätssichernde<br />

Maßnahmen<br />

Alternative Vorschriften<br />

Bauartprüfung gemäß<br />

Alternativvorschriften<br />

dürfen als IP-2 oder IP-3<br />

verwendet werden:<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 14<br />

z.B.<br />

Ableitung von QS-Maßnahmen aus Prüfanforderung<br />

Prüfung gem. Kapitel 6.1 oder<br />

ISO 1496-1<br />

1. Gleichwertigkeit der QS-Maßnahmen zur Erfüllung der Schutzziele<br />

2. Ist Nachqualifikation möglich (Überwachung QS-Maßnahmen) ???


Aufgaben der BAM<br />

TRV 006<br />

<strong>Technische</strong> Richtlinien über Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QS) und -<br />

überwachung (QÜ) <strong>für</strong> <strong>Verpackungen</strong> zur Beförderung radioaktiver Stoffe<br />

Mit Einführung der BAM-GGR 011 nur noch gültig <strong>für</strong> <strong>Verpackungen</strong><br />

nicht-zulassungspflichtiger <strong>Versandstücke</strong><br />

<strong>Verpackungen</strong> <strong>für</strong> nicht-zulassungspflichtige Versandstücktypen:<br />

• Freigestellte <strong>Versandstücke</strong><br />

• Typ IP-1-<strong>Versandstücke</strong><br />

Gemäß Kap. 5.2 der TRV 006 von der<br />

Qualitätsüberwachung ausgenommen<br />

Prüfpflichtige <strong>Versandstücke</strong><br />

• Typ IP-2, IP-3-<strong>Versandstücke</strong><br />

• Typ A-<strong>Versandstücke</strong><br />

Anerkennung und Überwachung von<br />

Qualitätssicherungsprogrammen <strong>für</strong> die<br />

Auslegung, Herstellung, Prüfung,<br />

Dokumentation, den Gebrauch,<br />

die Wartung und Inspektion<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 15


Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen<br />

Problem:<br />

Detaillierte Regelungen an die Anforderungen <strong>für</strong> die Anerkennung/Überwachung<br />

von QS-Maßnahmen <strong>für</strong> nicht zulassungspflichtige <strong>Verpackungen</strong> (Klasse 7)<br />

fehlen<br />

TRV 006 (1991) nimmt Bezug auf zurückgezogene TRV 001<br />

Neue BAM-GGR<br />

„Anforderungen an die Qualitätssicherung nicht zulassungspflichtiger<br />

<strong>Verpackungen</strong> „ (Arbeitstitel)<br />

- Entwurfserstellung bei der BAM<br />

- Hilfestellung <strong>für</strong> Hersteller von <strong>Verpackungen</strong> nicht-<br />

zulassungspflichtiger <strong>Versandstücke</strong> durch detaillierte Regelungen<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 16


Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen<br />

• Hersteller mit großer Produktpalette<br />

oder bereits existierender<br />

BAM Anerkennung<br />

- Anforderungen an QS-Maßnahmen<br />

sind bekannt<br />

- Begutachtung durch BAM ist bekannt,<br />

d.h. wenig Schwierigkeiten bei Anerkennung<br />

und Überwachung der QS-Maßnahmen<br />

Aktuelle Erfahrungen<br />

• Andere Hersteller<br />

- vor und während der Einreichung der<br />

Unterlagen ist Beratung erforderlich<br />

- Zahl der Revisionszyklen<br />

- Prozess der Überwachung der QS-<br />

Maßnahmen erforderlich<br />

Bestätigung der Qualifikation zur Herstellung von <strong>Verpackungen</strong><br />

<strong>für</strong> die Beförderung radioaktiver Stoffe<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 17


Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen<br />

Unklar, ob alle Hersteller von nicht zulassungspflichtigen <strong>Verpackungen</strong> die<br />

Anerkennung/Überwachung der QS-Maßnahmen bei der BAM beantragen!<br />

Pflicht des Absenders (vgl. ADR, Absatz 5.1.5.2.3)<br />

(s.a. § 801 IAEA TS-R-1)<br />

5.1.5.2.3<br />

Für Versandstückmuster, <strong>für</strong> die kein Zeugnis der zuständigen Behörde<br />

erforderlich ist, muss der Absender auf Anfrage <strong>für</strong> die Überprüfung durch<br />

die zuständige Behörde Aufzeichnungen, die die Übereinstimmung des<br />

Versandstückmusters mit allen anwendbaren Vorschriften nachweisen, zur<br />

Verfügung stellen.<br />

Anforderung vs. Praxis<br />

Sanktionsmöglichkeit<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 18


Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen<br />

1. Hersteller muss über ein Qualitätsmanagement-System (QM-System)<br />

verfügen<br />

Basis <strong>für</strong> die Begutachtungstätigkeit der BAM<br />

(in Übereinstimmung mit QM-Plan)<br />

Bei Nichtvorliegen eines zertifizierten QM-Systems<br />

erfolgt Begutachtung durch die BAM<br />

2. Hersteller führt Bauartprüfung in Eigenverantwortung durch<br />

Die Bauartprüfung muss die Übereinstimmung der Bauart mit den<br />

Regelwerksanforderungen zeigen (IP-2, Typ A-Anforderungen)<br />

Dokumentation der Bauartprüfung erfolgt in einem Sicherheitsbericht.<br />

3. Hersteller erstellt einen Qualitätsmanagement-Plan (QM-Plan)<br />

Beinhaltet qualitätssichernde Maßnahmen <strong>für</strong> die Herstellung und den Betrieb<br />

einer spezifischen Verpackung.<br />

Muss der BAM zur Begutachtung vorgelegt werden und durch die BAM<br />

freigegeben werden (in Übereinstimmung mit QM-System)<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 19


Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen<br />

Qualitätsmanagement-System<br />

Alle unternehmensspezifischen Prozesse<br />

der Qualitätssicherung (Hersteller)<br />

Qualitätsmanagement-Handbuch<br />

• Organisation des betrieblichen Ablaufs<br />

• Zuständigkeiten / Verantwortung<br />

• Technologische Voraussetzungen<br />

• Organisationsstruktur, Qualifizierung,<br />

interne Audits<br />

• Zusammenwirken von Entwicklung<br />

Fertigung, Qualitätskontrolle und Betrieb<br />

der Produkte (z.B. Feedback, Wartung)<br />

• Zusammenarbeit mit Sachverständigen<br />

und Behörden<br />

Qualitätsmanagement-Plan<br />

Alle Aspekte der verpackungsspezifischen<br />

Qualitätssicherung<br />

• Fremdüberwachung der Fertigung<br />

• Entwurf, Auslegung, zulässiger Inhalt<br />

• Beschaffung Material / Komponenten<br />

Fertigung der Verpackung<br />

• Qualitätskontrolle, Maßnahmen bei<br />

Abweichungen, Freigabe von Dokumenten,<br />

Unterlagenverzeichnis<br />

• Abnahmebescheinigung<br />

• Anweisungen <strong>für</strong> Bedienung, Wartung,<br />

wiederkehrende Prüfungen<br />

• Aufstellung der Dokumente zur<br />

Übergabe an den Verwender<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 20


Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen<br />

Nach positiver Begutachtung durch die BAM erhält der Hersteller eine:<br />

Bestätigung der Qualifikation zur Herstellung von <strong>Verpackungen</strong> <strong>für</strong> die<br />

Beförderung radioaktiver Stoffe<br />

Hiermit bestätigt die BAM, dass das Unternehmen<br />

XYZ GmbH<br />

Musterstr. 1, 12345 Musterstadt<br />

Die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Entwicklung, die Fertigung und den Betrieb von<br />

ISO-Stahlcontainern Typ xxx<br />

als Verwendung <strong>für</strong> <strong>Versandstücke</strong> des Typs IP-2 beschrieben durch:<br />

Zeichnungsnummer: 12345678-123<br />

Qualitätssicherungsprogram QSP-234, Rev. Z<br />

auf der Grundlage der gegenwärtig geltenden gefahrgutrechtlichen Vorschriften erfüllt.<br />

Das Unternehmen hat durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachgewiesen, dass es<br />

über qualifiziertes Personal, geeignete Einrichtungen und ein geeignetes Qualitätssicherungsprogramm<br />

verfügt. Damit sind die Voraussetzungen <strong>für</strong> die qualitätsgesicherte Herstellung von oben genannten<br />

<strong>Verpackungen</strong> des Typs … <strong>für</strong> die Beförderung radioaktiver Stoffe gegeben.<br />

Diese Bestätigung gilt zunächst bis zum ….. und setzt die jederzeitige Einhaltung der verkehrsrechtlichen<br />

Vorschriften und der in den zum Transportbehälter gehörigen Unterlagen genannten Anforderungen voraus.<br />

Der Hersteller ist verpflichtet der BAM alle wesentlichen Änderungen im organisatorischen, personellen und<br />

Technologischen Bereich umgehend mitzuteilen.<br />

Die BAM ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der Anforderungen zu überzeugen.<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 21


Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen<br />

• Hersteller ist verpflichtet die Anerkennung des QS-Programms von<br />

<strong>prüfpflichtige</strong>n <strong>Verpackungen</strong> zu beantragen<br />

Die Erfahrung zeigt jedoch:<br />

• zu spätes Erkennen, dass bestimmte Zertifikate/Bestätigungen<br />

erforderlich sind<br />

• Fertigung ohne anerkanntes QS-Programm<br />

Schwierige Nachqualifikation erforderlich<br />

• Verantwortung des Absenders, auf das Vorhandensein entsprechender<br />

Unterlagen zu achten<br />

Pflicht des Absenders<br />

(vgl. ADR, Absatz 5.1.5.2.3; s.a. § 801 IAEA TS-R-1)<br />

!!!<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 22


Hersteller<br />

mit (zertifiziertem)<br />

Qualitätsmanagement-System<br />

Fremdüberwacher<br />

• Überwachung der Fertigung in Übereinstimmung<br />

mit QM-Plan,<br />

• Anerkennung <strong>für</strong> Klasse 7 durch BAM notwendig,<br />

• Überwachungsbericht an BAM<br />

Qualifikationszertifikat<br />

(positive Begutachtung QM-Plan)<br />

Basis QM-System & QM-Plan<br />

• Auslegung der Verpackung<br />

• Bauartprüfung (eigenverantwortlich)<br />

• Fertigung der Verpackung<br />

BAM<br />

TÜV Rheinland IS<br />

• Prüfung QM-Plan<br />

• Auditierung Hersteller<br />

Antrag zur<br />

Begutachtung<br />

QM-Plan<br />

Rechtliche Grundlage<br />

(GGVSEB, § 8)<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 23


<strong>Verpackungen</strong> <strong>für</strong> <strong>prüfpflichtige</strong> <strong>Versandstücke</strong><br />

zur Beförderung radioaktiver Stoffe<br />

Dr.-Ing. Steffen Komann<br />

Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung (BAM)<br />

Fachbereich 3.3 „Sicherheit von Transportbehältern“<br />

Berlin<br />

ERFA-<strong>Verpackungen</strong><br />

12.09.2012 in Berlin<br />

Dr. Steffen Komann ERFA-<strong>Verpackungen</strong> 24

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