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Schweißtechnik 2009 / 2010 - EW NEU GmbH Worms/Speyer ...

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E/D/E<br />

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Eine neue Richtlinie der EU ist<br />

ab 1. Juli 2006 auch in Deutschland gültig:<br />

2002/95/EG – (RoHS)<br />

Die Richtlinie zur Beschränkung und Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und<br />

Elektronikgeräten verpflichtet jeden im Sinne des Gesetzes bezeichneten Hersteller ab<br />

1. Juli 2006, nur noch Geräte in den Handel zu bringen, welche den Zielen der RoHS<br />

„Gesundheitsschutz und umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektro- und<br />

Elektronikgeräten“ entsprechen. Im März 2005 wurde diese Richtlinie ins<br />

deutsche Recht übernommen und Bestandteil des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).<br />

|GEFAHRSTOFFE|<br />

Gemäß dem überarbeiteten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), ist es denen im Sinne des Gesetzes bezeichneten Herstellern ab<br />

dem 1. Juli 2006 untersagt, neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges<br />

Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB), polybromierten Diphenylether (PBDE) je homogenem Werkstoff oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent<br />

Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten. Alle Partnerlieferanten dieses Kataloges, sofern sie von dieser Gesetzgebung betroffen<br />

sind, haben uns schriftlich bestätigt, dass sie die Richtlinie 2002/95/EG erfüllen werden.<br />

„Bei unseren im Katalog ausgewählten und verantwortungsbewussten Marken-Herstellern<br />

haben Giftstoffe keinen Platz mehr.“<br />

Noch im Angebot des Handels befindliche „Neugeräte“, die vor dem 1. 7. 2006 in Umlauf gebracht wurden oder nach dem 1. 7. mit Original-<br />

Ersatzteilen repariert werden, und damit oftmals nicht den Stoffverboten genügen, können im Handel noch veräußert werden. Fragen Sie daher<br />

unser Fachpersonal, wenn Sie zur Komplettierung eines Fertigproduktes in der Ausstattung Elektrowerkzeuge beifügen wollen und Sie selbst<br />

die Toleranzgrenzen bei Ihrem Fertigprodukt berücksichtigen müssen.<br />

Nicht unter die RoHS und WEEE Richtlinien fallen „ortsfeste industrielle Großwerkzeuge“ wie CNC-Werkzeugmaschinen, Stationäre Metall- und<br />

Holzbearbeitungsmaschinen, Druckluftanlagen u.v.m.<br />

Vorstehende Beschreibung der Regelungen des ElektroG gelten ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.<br />

Für nähere Informationen zur „Beschränkung und Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten“ können Sie auch<br />

unter http://www.ear-projekt.de detaillierte Informationen einsehen.<br />

Ihr Fachhändler<br />

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3| Schweißzusatz-Werkstoffe<br />

und Lötmittel

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