07.06.2013 Aufrufe

Mitglieder-Rundschreiben vom 08.11.2012 - Bochumer Anwalt

Mitglieder-Rundschreiben vom 08.11.2012 - Bochumer Anwalt

Mitglieder-Rundschreiben vom 08.11.2012 - Bochumer Anwalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4. 4. Gebührenanpassung<br />

Gebührenanpassung<br />

3<br />

Keine Rede oder Ansprache während der Jubiläen oder sonstigen Treffen von<br />

<strong>Anwalt</strong>svereinen, in der nicht das Thema Gebührenanpassung angestanden<br />

hätte. Auf bundespolitischer Ebene ist der Vorschlag nach einer linearen<br />

Gebührenerhöhung durch das Kabinett gegangen.<br />

Was sollte man zum zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wissen?<br />

1. Angestrebt ist eine lineare Erhöhung der <strong>Anwalt</strong>sgebühren, die es seit 1994<br />

nicht mehr gegeben hat. Veränderungen, die z.T. Erhöhungen mit sich<br />

brachten, sind durch das RVG 2004 eingeführt worden.<br />

2. Mit dem Gesamtpaket sind auch im Bereich der Kostenordnung, der<br />

Gerichtskosten, der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige usw.<br />

Anpassungen vorgesehen. Daher der Titel Kostenrechtsmodernisierungsgesetz.<br />

3. So rechnet sich die Erhöhung: Im Bereich der linearen Erhöhung für die<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft wird davon ausgegangen, dass seit 2004 – Anpassung durch das<br />

RVG bis heute – ein realer Geldwertschwund von etwa 19 % eingetreten ist.<br />

Davon sollen etwa 7 % aufgeholt worden sein durch entsprechend höhere<br />

Gegenstands- und Streitwerte, die ja ebenfalls strukturell dem<br />

Geldwertschwund unterliegen. Etwa 1 % wird durch die Regelung des RVG<br />

angenommen, so dass man von einer linearen Erhöhung von etwa 11 %<br />

ausgehen wird.<br />

Es wird dabei einige strukturelle Verwerfungen geben, weil die<br />

Streitwertgrenzen mit der Kostenordnung angepasst werden sollen. Deshalb<br />

kann es in wenigen Bereichen geringfügige Gebührenmindereinnahmen geben.<br />

So kann es sein, dass bei einem Unterschreiten der Streitwertgrenze 20,00 €<br />

oder 30,00 € weniger Gebühren anfallen als nach heutiger Lage, dafür in der<br />

nächsten Wertstufe aber erhebliche Steigerungen zu erwarten sind.<br />

Eine Regelungsneuheit ist die Wiedereinführung einer Erschwernisgebühr bei<br />

Beweisaufnahmen. Jedenfalls soll ab dem 3. Termin einer Beweisaufnahme mit<br />

Zeugen und Sachverständigen eine (einmalige) Erhöhung um 0,3-<br />

Gebührenpunkte stattfinden.<br />

Die Hindernisse? Bundespolitisch kein Problem, länderpolitisch ein<br />

erhebliches. Die Bundesländer befürchten Mehrausgaben im Bereich der<br />

Verfahrens-, Prozesskosten- und Beratungshilfe. Sie möchten die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

als Streitgenossen gewinnen, um eigene Gebührenerhöhungen in den<br />

Gerichtskosten umsetzen zu können.<br />

Den Bundesländern geht es letztendlich darum, den sog. Kostendeckungsgrad<br />

zu steigern. Der Justizhaushalt wird dahingehend gerechnet, dass etwa aus<br />

Einnahmen der Gerichtskosten in Nordhrein-Westfalen ca. 48 % der<br />

Haushaltsaufwendungen zurückfließen. Allerdings ist festzuhalten, dass in den<br />

Justizhaushalt auch die Kosten des Justizvollzugs mit eingestellt werden, der<br />

bekanntlich viel Geld kostet, aber praktisch keines generiert. Rückführungen<br />

aus der Prozesskostenhilfe (Ratenzahlung) und Bußgelder fließen nicht in den<br />

Justizhaushalt, sondern in den allgemeinen Haushalt zurück.<br />

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist ein Zustimmungsgesetz und<br />

deshalb sitzen die Bundesländer mit am Entscheidungshebel.<br />

Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher<strong>Anwalt</strong>Verein möchten die<br />

Begehrlichkeiten der Bundesländer zurückdrängen mit dem Argument, dass<br />

der Zugang zur Justiz eine staatliche Fürsorgeaufgabe ist und von daher durch<br />

höhere Gerichtskosten keine zusätzlichen Zugangserschwernisse geschaffen<br />

werden dürfen.<br />

Voraussichtlicher Zeitpunkt für eine Erhöhung der Gebühren ist der 01.07.2013.<br />

Viele Veränderungen wird es nicht mehr geben. Aus gut unterrichteten Kreisen<br />

ist zu hören, dass inzwischen durch die Diskussion auf Bundes- und

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!