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Mitglieder-Rundschreiben vom 08.11.2012 - Bochumer Anwalt

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etwa 80 bis 100 Fälle eingehen. Im Wesentlichen sind dies<br />

Auseinandersetzungen in Gebührenfragen.<br />

Angesichts der Vielzahl der tatsächlich auftretenden anwaltlichen<br />

Inanspruchnahme bundesweit ist dies eine äußerst geringe Zahl, so dass die<br />

Qualität anwaltlicher Tätigkeit auch aus dem Blickwinkel der Bürger als<br />

durchweg positiv beurteilt werden darf.<br />

9. 9. Verbot Verbot zur zur Vertretung Vertretung widerstreitender widerstreitender widerstreitender Interessen<br />

Interessen<br />

Zum immer wiederkehrenden Thema „Wann liegt das Verbot zur Vertretung<br />

widerstreitender Interessen“ vor? Immer wieder sind die <strong>Anwalt</strong>sgerichte mit<br />

dieser Fragestellung beschäftigt. Für die Familienrechtler stellt sich diese Frage<br />

häufig dann, wenn die Unterhaltsinteressen von getrenntlebenden oder<br />

geschiedenen Ehegatten und die Unterhaltsansprüche der Kinder geregelt<br />

werden sollen. Was bei den Ansprüchen der Minderjährigen noch<br />

unproblematisch ist wird jedenfalls dann zum Problem, wenn die Kinder<br />

volljährig sind. Hier beginnt die Einstandspflicht beider Eltern für den<br />

Volljährigenunterhalt.<br />

Zum Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen gem. § 43a IV BRAO =<br />

BGH, Urteil <strong>vom</strong> 23.04.2012, AnwZ (Brfg) 35/11<br />

10. 10. Eine Eine weitere weitere weitere berufsrechtliche berufsrechtliche Entscheidung:<br />

Entscheidung:<br />

Verlust der <strong>Anwalt</strong>szulassung – was geschieht mit der Fachanwaltserlaubnis?<br />

Kann der <strong>Anwalt</strong> trotz Verlustes der Zulassung sich in seinem<br />

Fachanwaltsbereich weiter fortbilden und bei einer erneuten Beantragung der<br />

Zulassung auch zugleich den früheren Fachanwalt wieder aufleben lassen?<br />

Das sah der BGH anders. Das <strong>Anwalt</strong>sgericht entschied: <strong>Anwalt</strong> weg,<br />

Fachanwalt mit weg. Um eine Zulassung zum Fachanwalt zu erlangen, muss<br />

die Kollegin / der Kollege den gesamten Weg von Anfang an wieder neu<br />

beginnen: Fachanwaltskurs, Nachweis der Fälle usw.<br />

Untergang einer Fachanwaltsbezeichnung bei Widerruf der Zulassung ohne<br />

gesonderten Widerruf der Fachanwaltserlaubnis = BGH, Urteil <strong>vom</strong> 02.07.2012,<br />

AnwZ (Brfg) 57/11<br />

11. 11. Zulassung Zulassung zum zum Notar<br />

Notar<br />

Zum Thema der notariellen Fachprüfung ist zu berichten, dass sich zurzeit etwa<br />

350 Bewerber pro Jahr dieser Prüfung stellen. Die Durchfallquote liegt bei etwa<br />

15 bis 20 %. Die Notarkammer sieht dies als angemessen an.<br />

Mit Blick auf die europäische Ebene diskutieren die Notarkammern über die<br />

Frage der Niederlassungsfreiheit einerseits, wie der Dienstleistungsfreiheit<br />

andererseits.<br />

Niederlassungsfreiheit bedeutet, dass auch ausländische Notare grundsätzlich<br />

in Deutschland sich niederlassen können, sich dann aber dem rechtlichen<br />

System der deutschen Notare unterwerfen müssen, sie benötigen mithin die<br />

entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen.<br />

Dienstleistungsfreiheit dagegen bedeutet, dass auch jeder ausländische Notar<br />

seine Leistung anbieten dürfte, ohne sich dem innerstaatlichen Recht anpassen<br />

zu müssen.<br />

Deshalb wollen auch vor dem Gesichtspunkt Europa die Notarkammern nur die<br />

Niederlassungsfreiheit anerkennen, nicht aber die absolute<br />

Dienstleistungsfreiheit.<br />

Die Niederländer haben es vorgemacht: Dort sind praktisch in allen Bereichen<br />

Regelungen für die Notare entfallen. Die Folge ist, dass Notarbeurkunden dort<br />

zu Dumpingpreisen angeboten werden („Ihr Kaufvertrag bei uns, egal welcher<br />

Gegenstandswert: 250 €“). So oder so ähnlich werben zurzeit die<br />

niederländischen Notare um ihre Kunden.

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