07.06.2013 Aufrufe

Mitglieder-Rundschreiben vom 08.11.2012 - Bochumer Anwalt

Mitglieder-Rundschreiben vom 08.11.2012 - Bochumer Anwalt

Mitglieder-Rundschreiben vom 08.11.2012 - Bochumer Anwalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

7<br />

dass zuvor eine inhaltliche Diskussion mit den Vertretern des Nurnotariats<br />

geführt wurde. Einstimmig wird das einheitliche Auftreten des Notariats in<br />

Deutschland unabhängig von der jeweiligen Notariatsform befürwortet.<br />

Von dem den hiesigen Bereich vertretenden Mitglied des Vorstands der<br />

Westfälischen Notarkammer wird befürwortet, die o.a. Thesen des DAV auch<br />

inhaltlich vor Ort zu diskutieren.<br />

16. 16. Berichte Berichte aus aus der der Notarkammer Notarkammer (Verf. RA. u. Notar E. Eisel)<br />

16.1 Notarkosten<br />

Der vorstehend unter 3.2 geäußerte Optimismus bezüglich der Ablösung der<br />

KostO durch ein neues Gerichts- und NotarkostenG zum 1. Juli 2013 wird in<br />

der Notarkammer nicht geteilt; es bestehen offenbar immer noch große<br />

Differenzen insbesondere bezüglich der Interessen der Länder, in diesem<br />

Gesetzespaket – dem 2. KostRMoG – auch eine Anhebung der (den Ländern<br />

zufließenden Gerichtskosten) durchzusetzen. Die <strong>Anwalt</strong>skollegInnen seien<br />

allerdings daran erinnert, dass die letzte Erhöhung der Notarkosten im Jahre<br />

1986 erfolgt war!<br />

Falls die „neue KostO“ kommen sollte, würde es – ebenso wie GKG und RVG<br />

usw. – auch ein (sogar 5stelliges!) Kostenverzeichnis erhalten. Schönheitsfehler<br />

dabei wäre allerdings, dass dieses keinen Auffangtatbestand wie § 147 Abs. 2<br />

KostO enthalten soll; für notarielle Tätigkeiten, welche nicht im<br />

Kostenverzeichnis aufgeführt sind, gäbe es dann auch keine Gebühren. Die<br />

Westfälische Notarkammer hat sich darauf vorbereitet, nach der<br />

Verabschiedung des Gesetzes rechtzeitig Fortbildungen für Notarinnen und<br />

Notare und deren MitarbeiterInnen anzubieten.<br />

16.2 Elektronischer Rechtsverkehr<br />

Die vorstehend unter 11. angeführte „Annehmlichkeit und Geschwindigkeit“ des<br />

Elektronischen Rechtsverkehrs kann notariellerseits nicht bestätigt werden.<br />

Einerseits bereitet das auf Java basierende EGVP der Länder immer wieder<br />

technische Schwierigkeiten. Die von der BNotK vorgesehene Möglichkeit des<br />

Datenversands direkt von X-Notar wird nur das Versenden, nicht aber den<br />

Empfang der Eintragungsbenachrichtigungen und sonstigen Mitteilungen von<br />

den Gerichten erleichtern. Auch der in etwas weiterer Zukunft drohende Zwang,<br />

alle Anträge zum Grundbuchamt – wie bereits zum Handelsregister – nur noch in<br />

qualifiziert elektronischer Form einzureichen, wird vorläufig zu einem<br />

Flickenteppich und auch zu großem technischen Durcheinander führen. Zur<br />

Beruhigung: Die Pilotprojekte des Landes NRW zur Einführung des<br />

Elektronischen Rechtsverkehrs im Grundbuchrecht sind für nicht absehbare<br />

Zeit auf Eis gelegt.<br />

Hierzu auch noch folgender Hinweis: Datenspeicherungen in Internetcloud oder<br />

Dropbox sind unzulässig. Im Notariat erfordert ein E-Mail-Verkehr das<br />

ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten – nur die Anweisung von<br />

Maklern/Banken, einen Entwurf per E-Mail zu schicken, stellt einen Verstoß<br />

gegen die notarielle Verschwiegenheitspflicht dar.<br />

16.3 Nachwehen der Berliner Schrottimmobilienaffäre<br />

Als Konsequenz aus der Berliner Schrott-Immobilien-Affäre (mit Rücktritt eines<br />

hierein verwickelten frisch ernannten Justizsenators) droht eine für alle<br />

Notariate unerträgliche Verschärfung durch folgende Ergänzung des § Abs. 2 a<br />

BeurkG: „Der beabsichtigte Text (ROHENTWURF) soll dem Verbraucher in der<br />

Regel durch den Notar (und nicht durch einen Dritten) KOSTENFREI zur<br />

Verfügung gestellt werden“ – die Hervorhebungen sind <strong>vom</strong> Verfasser, der<br />

bislang noch nie einen Rohentwurf ausgehändigt hat und eigentlich für seine<br />

Amtstätigkeit auch gern Kosten erhielte).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!