Richtlinie zur Durchführung von Wettbewerbsreisen und Incentives
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Anlage 2<br />
Höchstbetragsgrenzen für <strong>Incentives</strong><br />
<strong>Incentives</strong> Höchstbetragsgrenze (inkl. MwSt)*<br />
Zentrale <strong>Wettbewerbsreisen</strong> mit<br />
Übernachtung<br />
· "TOP Clubs" 2.500,- EUR pro Teilnehmer<br />
· Sonstige 2.000,- EUR pro Teilnehmer<br />
Dezentrale <strong>Wettbewerbsreisen</strong> mit<br />
Übernachtung<br />
Jahresauftakttagungen oder sonstige<br />
Jahrestagungen<br />
Tagungen mit Incentive-Charakter mit<br />
oder ohne Übernachtung<br />
1.500,- EUR pro Teilnehmer<br />
1.000,- EUR pro Teilnehmer<br />
Incentive-Anteil darf max. 250,- EUR<br />
pro Teilnehmer (inklusive Partner) betragen<br />
*Höchstbetragsgrenzen werden jährlich überprüft <strong>und</strong> ggf. inflationsbedingt angepasst.<br />
Die Höchstbetragsgrenzen sind inkl. Mehrwertsteuer, aber ohne Kosten für Steuerzuschüsse,<br />
Pauschal- oder Nettolohnversteuerung festgelegt. Für die ERGO Pro-Auslandsgesellschaften gilt bei<br />
den Höchstbetragsgrenzen der Wechselkurs zum Ausschreibungszeitpunkt.<br />
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