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Richtlinie zur Durchführung von Wettbewerbsreisen und Incentives

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Anlage 2<br />

Höchstbetragsgrenzen für <strong>Incentives</strong><br />

<strong>Incentives</strong> Höchstbetragsgrenze (inkl. MwSt)*<br />

Zentrale <strong>Wettbewerbsreisen</strong> mit<br />

Übernachtung<br />

· "TOP Clubs" 2.500,- EUR pro Teilnehmer<br />

· Sonstige 2.000,- EUR pro Teilnehmer<br />

Dezentrale <strong>Wettbewerbsreisen</strong> mit<br />

Übernachtung<br />

Jahresauftakttagungen oder sonstige<br />

Jahrestagungen<br />

Tagungen mit Incentive-Charakter mit<br />

oder ohne Übernachtung<br />

1.500,- EUR pro Teilnehmer<br />

1.000,- EUR pro Teilnehmer<br />

Incentive-Anteil darf max. 250,- EUR<br />

pro Teilnehmer (inklusive Partner) betragen<br />

*Höchstbetragsgrenzen werden jährlich überprüft <strong>und</strong> ggf. inflationsbedingt angepasst.<br />

Die Höchstbetragsgrenzen sind inkl. Mehrwertsteuer, aber ohne Kosten für Steuerzuschüsse,<br />

Pauschal- oder Nettolohnversteuerung festgelegt. Für die ERGO Pro-Auslandsgesellschaften gilt bei<br />

den Höchstbetragsgrenzen der Wechselkurs zum Ausschreibungszeitpunkt.<br />

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