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Wechsel des Gasanbieters - Verbraucherzentrale Niedersachsen

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Was ist beim Umzug<br />

zu beachten?<br />

Sie sind Mieter!<br />

Sie wollen den Anbieter wechseln?<br />

Beachten Sie die Kündigungsfristen Ihres<br />

alten Vertrages!<br />

Für Haushaltskunden in der Grundversorgung<br />

gilt beim Umzug eine Kündigungsfrist<br />

von zwei Wochen, § 20 Abs. 1<br />

Satz 1 GasGVV.<br />

Ansonsten müssen bei Sonderverträgen<br />

die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen<br />

beachtet werden.<br />

Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Regelung<br />

für den Umzug enthält, z. B. ein Sonderkündigungsrecht.<br />

Es kann sein, dass<br />

der Vertrag weiterläuft, wenn Ihr Anbieter<br />

am neuen Ort Gas anbieten kann.<br />

14<br />

In der Regel übernimmt der neue Energielieferant<br />

für Sie die Kündigung <strong>des</strong> Vertrages<br />

bei Ihrem bisherigen Anbieter,<br />

wenn Sie ihm eine Vollmacht ausstellen.<br />

Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach, ob<br />

der ausgesuchte Anbieter Sie in der neuen<br />

Wohnung beliefern kann, damit sich der<br />

<strong>Wechsel</strong> nicht verzögert.<br />

Überprüfen Sie auch selbst Ihre<br />

Kündigungsfristen. Ist die Zeit für die<br />

Kündigung sehr knapp, kündigen Sie<br />

selbst und teilen Sie dem neuen Anbieter<br />

mit, zu welchem Datum Sie gekündigt<br />

haben.<br />

Wenn Sie passend zum Umzugsdatum den<br />

Gasanbieter wechseln wollen, sollten Sie<br />

rechtzeitig (min<strong>des</strong>tens sechs bis acht Wochen<br />

vor dem Einzug) mit dem neuen Anbieter<br />

einen Vertrag schließen. Der Lieferbeginn<br />

muss dem Ablauf <strong>des</strong> alten Vertrages<br />

entsprechen.<br />

Besteht am Einzugstag kein Vertrag, fallen<br />

Sie mit dem ersten Einschalten <strong>des</strong> Lichtschalters<br />

in die Ersatzversorgung <strong>des</strong> örtlichen<br />

Grundversorgers. Wird mit diesem<br />

kein Vertrag geschlossen, so endet die<br />

Ersatzversorgung drei Monate später<br />

(zur Ersatzversorgung lesen Sie oben auf<br />

Seite 3).

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