Wechsel des Gasanbieters - Verbraucherzentrale Niedersachsen
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Was ist beim Umzug<br />
zu beachten?<br />
Sie sind Mieter!<br />
Sie wollen den Anbieter wechseln?<br />
Beachten Sie die Kündigungsfristen Ihres<br />
alten Vertrages!<br />
Für Haushaltskunden in der Grundversorgung<br />
gilt beim Umzug eine Kündigungsfrist<br />
von zwei Wochen, § 20 Abs. 1<br />
Satz 1 GasGVV.<br />
Ansonsten müssen bei Sonderverträgen<br />
die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen<br />
beachtet werden.<br />
Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Regelung<br />
für den Umzug enthält, z. B. ein Sonderkündigungsrecht.<br />
Es kann sein, dass<br />
der Vertrag weiterläuft, wenn Ihr Anbieter<br />
am neuen Ort Gas anbieten kann.<br />
14<br />
In der Regel übernimmt der neue Energielieferant<br />
für Sie die Kündigung <strong>des</strong> Vertrages<br />
bei Ihrem bisherigen Anbieter,<br />
wenn Sie ihm eine Vollmacht ausstellen.<br />
Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach, ob<br />
der ausgesuchte Anbieter Sie in der neuen<br />
Wohnung beliefern kann, damit sich der<br />
<strong>Wechsel</strong> nicht verzögert.<br />
Überprüfen Sie auch selbst Ihre<br />
Kündigungsfristen. Ist die Zeit für die<br />
Kündigung sehr knapp, kündigen Sie<br />
selbst und teilen Sie dem neuen Anbieter<br />
mit, zu welchem Datum Sie gekündigt<br />
haben.<br />
Wenn Sie passend zum Umzugsdatum den<br />
Gasanbieter wechseln wollen, sollten Sie<br />
rechtzeitig (min<strong>des</strong>tens sechs bis acht Wochen<br />
vor dem Einzug) mit dem neuen Anbieter<br />
einen Vertrag schließen. Der Lieferbeginn<br />
muss dem Ablauf <strong>des</strong> alten Vertrages<br />
entsprechen.<br />
Besteht am Einzugstag kein Vertrag, fallen<br />
Sie mit dem ersten Einschalten <strong>des</strong> Lichtschalters<br />
in die Ersatzversorgung <strong>des</strong> örtlichen<br />
Grundversorgers. Wird mit diesem<br />
kein Vertrag geschlossen, so endet die<br />
Ersatzversorgung drei Monate später<br />
(zur Ersatzversorgung lesen Sie oben auf<br />
Seite 3).