08.06.2013 Aufrufe

Wechsel des Gasanbieters - Verbraucherzentrale Niedersachsen

Wechsel des Gasanbieters - Verbraucherzentrale Niedersachsen

Wechsel des Gasanbieters - Verbraucherzentrale Niedersachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• Prüfen Sie die Unterlagen auf Übereinstimmung<br />

mit den vorherigen Informationen<br />

und Ihren Vorstellungen.<br />

• Der neue Anbieter benötigt eine gewisse<br />

Zeit, um die Versorgung sicherzustellen.<br />

Fragen Sie vorsichtshalber im Vorfeld<br />

nach, zu welchem Datum er sicher liefern<br />

kann. Lassen Sie sich den Lieferbeginn<br />

von dem neuen Anbieter schriftlich<br />

bestätigen.<br />

• Der konkrete Lieferbeginn sollte im Vertrag<br />

als verbindlicher Termin aufgeführt<br />

sein.<br />

• Prüfen Sie, ob das Vertragsangebot Ihnen<br />

schriftlich ein Rücktrittsrecht einräumt<br />

für den Fall, dass die Gaslieferung<br />

nicht zum vereinbarten Liefertermin aufgenommen<br />

wird.<br />

Wenn nicht, versuchen Sie ein solches<br />

auszuhandeln.<br />

• Schicken Sie den ausgefüllten Vertrag<br />

an den neuen Gasanbieter.<br />

Sie können dem neuen Anbieter eine<br />

Vollmacht erteilen, den alten Versorgungsvertrag<br />

zu kündigen.<br />

Praktisch: In diesem Fall erledigt der<br />

neue Gasanbieter alles Weitere für Sie.<br />

Diese Angaben sollten Sie dem künftigen<br />

Gasanbieter mitteilen: Name <strong>des</strong><br />

bisherigen Gaslieferanten, Ihre Kundennummer,<br />

Zählernummer und Ihren letzten<br />

Jahresverbrauch.<br />

Eine weitergehende Vollmacht sollten<br />

Sie nicht ausstellen!<br />

Läuft Ihre Kündigungsfrist bald ab<br />

oder wollen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht<br />

bei Preiserhöhungen<br />

wahrnehmen, kündigen Sie selbst.<br />

Der neue Anbieter benötigt für die Bearbeitung<br />

der Neuanträge einige Zeit<br />

und dürfte eine fristgerechte Kündigung<br />

nicht bewerkstelligen können!<br />

Was muss der alte Anbieter tun?<br />

• Der bisherige Anbieter schickt Ihnen<br />

eine Bestätigung der Kündigung und<br />

anschließend eine Schlussrechnung.<br />

Kommt die Bestätigung nicht, haken<br />

Sie nach!<br />

Die Schlussrechnung muss Ihnen<br />

spätestens sechs Wochen nach Ende<br />

<strong>des</strong> Abrechnungszeitraumes oder<br />

spätestens sechs Wochen nach dem<br />

Ende der Lieferbeziehungen zugehen!<br />

Kommt die Abrechnung nicht innerhalb<br />

von sechs Wochen nach Ende<br />

<strong>des</strong> Abrechnungszeitraumes/nach<br />

Beendigung der Lieferung, setzen<br />

Sie dem alten Anbieter eine Frist, bis<br />

wann die Abrechnung erfolgen muss.<br />

Was muss der neue Anbieter tun?<br />

• Ihr neuer Lieferant hat Ihnen unverzüglich,<br />

also so schnell es geht, per E-Mail,<br />

Fax oder Brief zu bestätigen, ob und zu<br />

wann er die Lieferung aufnehmen kann<br />

(§ 20 a Abs. 1 Satz 1 EnWG).<br />

• Ihren alten Vertrag kündigen, wenn Sie<br />

ihm eine Vollmacht erteilt haben.<br />

Verlangen Sie vom neuen Lieferanten eine<br />

schriftliche Bestätigung über die Kündigung<br />

<strong>des</strong> Vertrages mit dem alten Gasanbieter.<br />

• Der <strong>Wechsel</strong> muss gemäß der gesetzlichen<br />

Vorschriften durchgeführt werden.<br />

Der <strong>Wechsel</strong> darf gem. § 20a Abs. 2<br />

EnWG eine Frist von drei Wochen nicht<br />

überschreiten.<br />

Achtung: Diese Frist beginnt erst ab<br />

dem Zugangsdatum der Anmeldung<br />

Ihrer Belieferung durch den neuen<br />

Lieferanten beim Netzbetreiber!<br />

Erfolgt der <strong>Wechsel</strong> nicht in dieser<br />

Frist, können Sie von dem neuen Anbieter<br />

oder vom Netzbetreiber, der die<br />

Verzögerung zu vertreten hat, Ersatz<br />

Ihres Schadens verlangen, z. B. die<br />

Mehrkosten, falls Sie in die teure Ersatz-<br />

oder Grundversorgung fallen.<br />

Lieferant und Netzbetreiber müssen<br />

nachweisen, dass sie die Verzögerung<br />

nicht zu vertreten haben.<br />

Erhalten Sie die Bestätigung <strong>des</strong><br />

neuen Anbieters bis Ablauf der drei<br />

Wochen nicht, fordern Sie den neuen<br />

Anbieter schriftlich auf, Ihnen die Bestätigung<br />

unverzüglich zuzusenden.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!