Per Mail: Konsultation-01-12@bafin.de und Bundesanstalt für ...
Per Mail: Konsultation-01-12@bafin.de und Bundesanstalt für ...
Per Mail: Konsultation-01-12@bafin.de und Bundesanstalt für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
sus halten wir <strong>für</strong> missverständlich, da die Formulierung <strong>de</strong>n Schluss nahelegt, dass<br />
eine Beurteilung <strong>de</strong>r Kapitaldienstfähigkeit auf Basis <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
immer zu erfolgen hat. Die Regelung <strong>de</strong>s BTO 1.2.1 Tz. 1 besagt jedoch, dass die<br />
Intensität <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>s Risikos – <strong>und</strong> damit auch <strong>de</strong>r Kapitaldienstfähigkeit –<br />
vom Risikogehalt <strong>de</strong>r Engagements abhängt. Es muss auch weiterhin möglich sein, in<br />
Abhängigkeit vom Risikogehalt vereinfachte Verfahren <strong>de</strong>r Bonitätsbeurteilung anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
So sollte es zum Beispiel im standardisierten Mengengeschäft auch weiterhin<br />
möglich sein, auf eine individuelle Kapitaldienstfähigkeitsberechnung auf Basis von<br />
Bilanzinformationen zu verzichten, wenn eine ausreichen<strong>de</strong> Risikobewertung durch<br />
an<strong>de</strong>re Verfahren sichergestellt wird <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Angemessenheit nachgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />
kann. Wir plädieren daher <strong>für</strong> folgen<strong>de</strong> Streichung in <strong>de</strong>r Erläuterung zu BTO 1.2.1<br />
Tz. 1:<br />
„Kapitaldienstfähigkeit<br />
Die beson<strong>de</strong>re Berücksichtigung <strong>de</strong>r Kapitaldienstfähigkeit erfor<strong>de</strong>rt gr<strong>und</strong>sätzlich eine<br />
individuelle Berücksichtigung <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Verhältnisse <strong>de</strong>s Kreditnehmers,<br />
wobei die Intensität <strong>de</strong>r Beurteilung vom Risikogehalt abhängt. Die Beurteilung <strong>de</strong>r<br />
Kapitaldienstfähigkeit auf <strong>de</strong>r Basis eines vereinfachten Verfahrens be<strong>de</strong>utet hingegen<br />
nicht einen generellen Verzicht auf diese Tätigkeiten. Die Anwendung vereinfachter<br />
Verfahren sind im Rahmen <strong>de</strong>s beson<strong>de</strong>rs kleinteiligen Konsumentenkreditgeschäfts<br />
möglich.“<br />
BTR 3.1 Liquiditätsrisiken: Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
Nach BTR 3.1 Tz. 6 müssen alle Institute künftig über ein von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />
genehmigtes <strong>und</strong> institutsweit publiziertes Liquiditätstransferpreissystem verfügen.<br />
Laut BTR 3.1 Tz. 5 sind die Kosten <strong>für</strong> die zusätzliche Liquiditätsbeschaffung im Falle<br />
eines Liquiditätsengpasses in die ermittelten Transferpreise einzubeziehen. Dies ist aus<br />
unserer Sicht jedoch nicht sachgerecht. Das Risiko einer Spread-Ausweitung – also<br />
das Risiko höherer Kosten <strong>für</strong> die Liquiditätsbeschaffung – wird üblicherweise über die<br />
Kennzahl Liquidity-Value-at-Risk (LVaR) <strong>für</strong> Normal- <strong>und</strong> Stressszenarien kalkuliert <strong>und</strong><br />
entsprechend mit Eigenkapital unterlegt. Dies gilt auch <strong>für</strong> Risiken aufgr<strong>und</strong> mangeln<strong>de</strong>r<br />
Liquidierbarkeit von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n. Aspekte dieser Risiken sollte aus<br />
unserer Sicht mit Hilfe von Stresstests beleuchtet wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> nicht Teil <strong>de</strong>s Liquiditätstransferpreissystems<br />
sein. Liquiditätstransferpreise spiegeln Erwartungswerte wi<strong>de</strong>r,<br />
da in einer Margenkalkulation stets mit Erwartungswerten gerechnet wird, wie<br />
zum Beispiel mit Erwartungswerten <strong>für</strong> das Ausfallrisiko o<strong>de</strong>r die Gemeinkosten. Unsicherheiten<br />
wie <strong>de</strong>r Unexpected Loss im Kreditrisiko o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r LVaR im Liquiditätsrisiko<br />
sollten daher im Rahmen <strong>de</strong>r Gesamtbanksteuerung mit Eigenkapital abgesichert wer<strong>de</strong>n<br />
<strong>und</strong> nicht Teil <strong>de</strong>r Margenkalkulation sein. In BTR 3.1 Tz. 5 schlagen wir daher<br />
folgen<strong>de</strong> Streichung vor:<br />
6