08.06.2013 Aufrufe

Per Mail: Konsultation-01-12@bafin.de und Bundesanstalt für ...

Per Mail: Konsultation-01-12@bafin.de und Bundesanstalt für ...

Per Mail: Konsultation-01-12@bafin.de und Bundesanstalt für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

sus halten wir <strong>für</strong> missverständlich, da die Formulierung <strong>de</strong>n Schluss nahelegt, dass<br />

eine Beurteilung <strong>de</strong>r Kapitaldienstfähigkeit auf Basis <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

immer zu erfolgen hat. Die Regelung <strong>de</strong>s BTO 1.2.1 Tz. 1 besagt jedoch, dass die<br />

Intensität <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>s Risikos – <strong>und</strong> damit auch <strong>de</strong>r Kapitaldienstfähigkeit –<br />

vom Risikogehalt <strong>de</strong>r Engagements abhängt. Es muss auch weiterhin möglich sein, in<br />

Abhängigkeit vom Risikogehalt vereinfachte Verfahren <strong>de</strong>r Bonitätsbeurteilung anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

So sollte es zum Beispiel im standardisierten Mengengeschäft auch weiterhin<br />

möglich sein, auf eine individuelle Kapitaldienstfähigkeitsberechnung auf Basis von<br />

Bilanzinformationen zu verzichten, wenn eine ausreichen<strong>de</strong> Risikobewertung durch<br />

an<strong>de</strong>re Verfahren sichergestellt wird <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Angemessenheit nachgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Wir plädieren daher <strong>für</strong> folgen<strong>de</strong> Streichung in <strong>de</strong>r Erläuterung zu BTO 1.2.1<br />

Tz. 1:<br />

„Kapitaldienstfähigkeit<br />

Die beson<strong>de</strong>re Berücksichtigung <strong>de</strong>r Kapitaldienstfähigkeit erfor<strong>de</strong>rt gr<strong>und</strong>sätzlich eine<br />

individuelle Berücksichtigung <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Verhältnisse <strong>de</strong>s Kreditnehmers,<br />

wobei die Intensität <strong>de</strong>r Beurteilung vom Risikogehalt abhängt. Die Beurteilung <strong>de</strong>r<br />

Kapitaldienstfähigkeit auf <strong>de</strong>r Basis eines vereinfachten Verfahrens be<strong>de</strong>utet hingegen<br />

nicht einen generellen Verzicht auf diese Tätigkeiten. Die Anwendung vereinfachter<br />

Verfahren sind im Rahmen <strong>de</strong>s beson<strong>de</strong>rs kleinteiligen Konsumentenkreditgeschäfts<br />

möglich.“<br />

BTR 3.1 Liquiditätsrisiken: Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

Nach BTR 3.1 Tz. 6 müssen alle Institute künftig über ein von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung<br />

genehmigtes <strong>und</strong> institutsweit publiziertes Liquiditätstransferpreissystem verfügen.<br />

Laut BTR 3.1 Tz. 5 sind die Kosten <strong>für</strong> die zusätzliche Liquiditätsbeschaffung im Falle<br />

eines Liquiditätsengpasses in die ermittelten Transferpreise einzubeziehen. Dies ist aus<br />

unserer Sicht jedoch nicht sachgerecht. Das Risiko einer Spread-Ausweitung – also<br />

das Risiko höherer Kosten <strong>für</strong> die Liquiditätsbeschaffung – wird üblicherweise über die<br />

Kennzahl Liquidity-Value-at-Risk (LVaR) <strong>für</strong> Normal- <strong>und</strong> Stressszenarien kalkuliert <strong>und</strong><br />

entsprechend mit Eigenkapital unterlegt. Dies gilt auch <strong>für</strong> Risiken aufgr<strong>und</strong> mangeln<strong>de</strong>r<br />

Liquidierbarkeit von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n. Aspekte dieser Risiken sollte aus<br />

unserer Sicht mit Hilfe von Stresstests beleuchtet wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> nicht Teil <strong>de</strong>s Liquiditätstransferpreissystems<br />

sein. Liquiditätstransferpreise spiegeln Erwartungswerte wi<strong>de</strong>r,<br />

da in einer Margenkalkulation stets mit Erwartungswerten gerechnet wird, wie<br />

zum Beispiel mit Erwartungswerten <strong>für</strong> das Ausfallrisiko o<strong>de</strong>r die Gemeinkosten. Unsicherheiten<br />

wie <strong>de</strong>r Unexpected Loss im Kreditrisiko o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r LVaR im Liquiditätsrisiko<br />

sollten daher im Rahmen <strong>de</strong>r Gesamtbanksteuerung mit Eigenkapital abgesichert wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> nicht Teil <strong>de</strong>r Margenkalkulation sein. In BTR 3.1 Tz. 5 schlagen wir daher<br />

folgen<strong>de</strong> Streichung vor:<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!