Geschäftsverteilungsplan 2013 - Amtsgericht Bergheim
Geschäftsverteilungsplan 2013 - Amtsgericht Bergheim
Geschäftsverteilungsplan 2013 - Amtsgericht Bergheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
10<br />
i) Als Eilsachen erkennbare Neuzugänge (z.B. Verfahren auf Erlass einer<br />
einstweiligen Verfügung oder einstweilige Einstellung der<br />
Zwangsvollstreckung) werden in der Reihenfolge ihres Eingangs durch<br />
die Briefannahmestelle ebenfalls mit einem Eingangsvermerk versehen,<br />
wobei die Bezifferung, soweit die Verfahren nach 10.00 Uhr<br />
eingegangen sind, mit der laufenden Ziffernfolge für den Folgetag<br />
erfolgt.<br />
Eilsachen dürfen nicht unmittelbar bei der Eingangsgeschäftsstelle<br />
abgegeben und eingetragen werden. Sie sind unverzüglich der<br />
Briefannahmestelle vorzulegen, dort in der Reihenfolge ihres Eingangs<br />
zu nummerieren und sofort an die Eingangsgeschäftsstelle<br />
weiterzureichen. Die Eingangsgeschäftsstelle stellt sie nach Erledigung<br />
der Eingänge des Vortages in der Reihenfolge der erfolgten<br />
Nummerierung in das Turnussystem ein und reicht die Eileingänge<br />
unverzüglich an die zuständige Geschäftsstelle weiter. Das allgemeine<br />
Beschleunigungsgebot in Eilsachen ist von allen Beteiligten zu<br />
beachten.<br />
j) Der Turnus beginnt am 01. Januar <strong>2013</strong> mit der Abteilung 21 in der<br />
aufsteigenden Folge der Abteilungsnummer. Nach der Abteilung mit der<br />
höchsten Abteilungsnummer beginnt die Reihenfolge wieder mit der<br />
Abteilung mit der niedrigsten Abteilungsnummer.<br />
k) Die Eingangsgeschäftsstelle vermerkt in einer gesonderten, täglich neu<br />
zu führenden Liste die für die einzelnen Verfahren unter Angabe des<br />
Grundes (z.B. Sachzusammenhang/Aktenzeichen des Vorstücks) je<br />
Abteilung vergebenen Boni. Diese Liste wird am Ende des jeweiligen<br />
Tages der Posteingangsstelle übergeben, die die zu vergebenden Boni<br />
zu Beginn des darauffolgenden Tages in der Judica-Verwaltung einträgt<br />
bevor die Eingangsgeschäftsstelle mit der Eintragung neuer Verfahren<br />
beginnt. Diese Listen sind mindestens bis zum Ablauf des folgenden<br />
Geschäftsjahres aufzubewahren.