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Geschäftsverteilungsplan 2013 - Amtsgericht Bergheim

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i) Als Eilsachen erkennbare Neuzugänge (z.B. Verfahren auf Erlass einer<br />

einstweiligen Verfügung oder einstweilige Einstellung der<br />

Zwangsvollstreckung) werden in der Reihenfolge ihres Eingangs durch<br />

die Briefannahmestelle ebenfalls mit einem Eingangsvermerk versehen,<br />

wobei die Bezifferung, soweit die Verfahren nach 10.00 Uhr<br />

eingegangen sind, mit der laufenden Ziffernfolge für den Folgetag<br />

erfolgt.<br />

Eilsachen dürfen nicht unmittelbar bei der Eingangsgeschäftsstelle<br />

abgegeben und eingetragen werden. Sie sind unverzüglich der<br />

Briefannahmestelle vorzulegen, dort in der Reihenfolge ihres Eingangs<br />

zu nummerieren und sofort an die Eingangsgeschäftsstelle<br />

weiterzureichen. Die Eingangsgeschäftsstelle stellt sie nach Erledigung<br />

der Eingänge des Vortages in der Reihenfolge der erfolgten<br />

Nummerierung in das Turnussystem ein und reicht die Eileingänge<br />

unverzüglich an die zuständige Geschäftsstelle weiter. Das allgemeine<br />

Beschleunigungsgebot in Eilsachen ist von allen Beteiligten zu<br />

beachten.<br />

j) Der Turnus beginnt am 01. Januar <strong>2013</strong> mit der Abteilung 21 in der<br />

aufsteigenden Folge der Abteilungsnummer. Nach der Abteilung mit der<br />

höchsten Abteilungsnummer beginnt die Reihenfolge wieder mit der<br />

Abteilung mit der niedrigsten Abteilungsnummer.<br />

k) Die Eingangsgeschäftsstelle vermerkt in einer gesonderten, täglich neu<br />

zu führenden Liste die für die einzelnen Verfahren unter Angabe des<br />

Grundes (z.B. Sachzusammenhang/Aktenzeichen des Vorstücks) je<br />

Abteilung vergebenen Boni. Diese Liste wird am Ende des jeweiligen<br />

Tages der Posteingangsstelle übergeben, die die zu vergebenden Boni<br />

zu Beginn des darauffolgenden Tages in der Judica-Verwaltung einträgt<br />

bevor die Eingangsgeschäftsstelle mit der Eintragung neuer Verfahren<br />

beginnt. Diese Listen sind mindestens bis zum Ablauf des folgenden<br />

Geschäftsjahres aufzubewahren.

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