Geschäftsverteilungsplan 2013 - Amtsgericht Bergheim
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4.<br />
a)<br />
6<br />
Streitigkeiten zwischen denselben Parteien, die dasselbe Rechtsverhältnis<br />
betreffen, sind von derselben Abteilung zu bearbeiten, und zwar auch dann,<br />
wenn<br />
aa)<br />
diese Abteilung für einzelne Streitigkeiten nach dem Turnus oder<br />
buchstabenmäßig nicht zuständig wäre und<br />
bb)<br />
in einzelnen Verfahren neben den Parteien des streitigen Rechtsverhältnisses<br />
noch andere Personen als Prozessparteien erscheinen,<br />
b)<br />
Werden in getrennten Verfahren Rechtsfolgen aus demselben tatsächlichen<br />
Sachverhalt hergeleitet (zum Beispiel Ansprüche eines oder mehrerer<br />
Verletzter gegen eine oder mehrere Schadensurheber aus demselben Unfall),<br />
so sind alle Verfahren vor derselben Abteilung zu bearbeiten, und zwar auch<br />
dann, wenn<br />
aa)<br />
diese Abteilung für einzelne Streitigkeiten nach den Grundsätzen des<br />
Abschnitts B nicht zuständig wäre und<br />
bb)<br />
an den einzelnen Verfahren verschiedene Prozessparteien beteiligt sind,<br />
c)<br />
In den Fällen zu 4. a) bis b) ist für die Bearbeitung aller Verfahren zuständig:<br />
aa)<br />
die Abteilung, die als erste mit einem der Verfahren befasst worden ist,