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Geschäftsverteilungsplan 2013 - Amtsgericht Bergheim

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4.<br />

a)<br />

6<br />

Streitigkeiten zwischen denselben Parteien, die dasselbe Rechtsverhältnis<br />

betreffen, sind von derselben Abteilung zu bearbeiten, und zwar auch dann,<br />

wenn<br />

aa)<br />

diese Abteilung für einzelne Streitigkeiten nach dem Turnus oder<br />

buchstabenmäßig nicht zuständig wäre und<br />

bb)<br />

in einzelnen Verfahren neben den Parteien des streitigen Rechtsverhältnisses<br />

noch andere Personen als Prozessparteien erscheinen,<br />

b)<br />

Werden in getrennten Verfahren Rechtsfolgen aus demselben tatsächlichen<br />

Sachverhalt hergeleitet (zum Beispiel Ansprüche eines oder mehrerer<br />

Verletzter gegen eine oder mehrere Schadensurheber aus demselben Unfall),<br />

so sind alle Verfahren vor derselben Abteilung zu bearbeiten, und zwar auch<br />

dann, wenn<br />

aa)<br />

diese Abteilung für einzelne Streitigkeiten nach den Grundsätzen des<br />

Abschnitts B nicht zuständig wäre und<br />

bb)<br />

an den einzelnen Verfahren verschiedene Prozessparteien beteiligt sind,<br />

c)<br />

In den Fällen zu 4. a) bis b) ist für die Bearbeitung aller Verfahren zuständig:<br />

aa)<br />

die Abteilung, die als erste mit einem der Verfahren befasst worden ist,

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