Geschäftsverteilungsplan 2013 - Amtsgericht Bergheim
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5. Verteilung im Turnus:<br />
20<br />
Die Neueingänge in richterlichen Strafsachen (Cs, Ds, AR) werden in<br />
einem regelmäßigen Turnus einzeln gemäß der bei den einzelnen<br />
Abteilungen genannten Turnuszahl (Teil B des <strong>Geschäftsverteilungsplan</strong>s)<br />
in der numerischen Reihenfolge der Abteilungen – auch über das<br />
Jahresende hinaus – zugeteilt.<br />
Die Verteilung erfolgt nach einem Turnusplan, der Bestandteil dieses<br />
<strong>Geschäftsverteilungsplan</strong>es und ihm als Anlage beigefügt ist.<br />
Für die Verteilung im Turnussystem gelten die nachfolgenden Regelungen:<br />
a) Briefannahmestelle<br />
aa)<br />
Alle für das <strong>Amtsgericht</strong> <strong>Bergheim</strong> bestimmten Neueingänge in<br />
Einzelrichterstrafsachen werden der Briefannahmestelle zugeleitet.<br />
bb)<br />
Die Aufgaben der Briefannahmestelle obliegen der Geschäftsleitung<br />
oder einem von ihr bestimmten Angehörigen der Verwaltung, der nicht<br />
geschäftsplanmäßig in Strafsachen eingesetzt sein darf.<br />
cc)<br />
Die Briefannahmestelle sammelt die Neueingänge und versieht täglich<br />
die ihr bis 10.00 Uhr vorliegenden Neueingänge des Vortages<br />
entsprechend der Reihenfolge des Alphabets – maßgeblich hierfür ist<br />
der Familienname des ältesten der Beschuldigten bei Eingang. – mit<br />
einem Tagesdatum und einer fortlaufenden Nummerierung, die jährlich<br />
von neuem beginnt (Eingangsvermerk). Es gilt immer der 1. Buchstabe<br />
des Nachnamens der Person. Vornamen, erworbene Titel (Dr., Prof.)<br />
Berufsbezeichnungen sowie Anreden (Herr, Frau, Firma) bleiben außer<br />
Betracht (s.o.). Die nummerierten Eingänge werden täglich an die<br />
Eingangsgeschäftsstelle der Strafabteilungen weitergegeben.