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Geschäftsverteilungsplan 2013 - Amtsgericht Bergheim

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d) Geschäftsverteilung nach Turnus<br />

Soweit keine Zuständigkeit aufgrund der Vorbefassung mit Vorstücken<br />

festgestellt wurde, werden die Verfahren nach der Reihenfolge der<br />

Nummerierung der Briefannahmestelle einzeln und nacheinander auf<br />

die einzelnen Abteilungen beginnend mit der niedrigsten<br />

Abteilungsnummer in aufsteigender Reihenfolge unter Verwendung des<br />

IT – Programms „Judica“ verteilt. Die einzelnen Abteilungen nehmen<br />

jeweils ihrer Turnuszahl entsprechend am Turnus teil und setzen dann<br />

aus, bis der Turnus wieder bei 1 beginnt.<br />

3. Besonderheiten<br />

a) Wurde eine neue Sache einer Abteilung zugeteilt, obwohl eine<br />

Vorbefassung (Sachzusammenhang) mit einer bereits in einer anderen<br />

Abteilung eingetragenen Sache besteht, so kann sie abgegeben<br />

werden. Für die abgebende Abteilung bleibt die Anrechnung auf den<br />

Turnus bestehen. Die übernehmende Abteilung erhält einen Bonus in<br />

der Weise, dass sie im nächsten Turnusdurchgang mit einer<br />

Turnusziffer je übernommenen Verfahren aussetzt. Die Abgabe wird<br />

unverzüglich der Eingangsgeschäftsstelle mitgeteilt (siehe hierzu unten<br />

Buchstabe o).<br />

b) Entsprechend wird verfahren, wenn eine Sache zuständigkeitshalber an<br />

die/den Rechtspfleger/in oder an eine andere Abteilung des<br />

<strong>Amtsgericht</strong>s <strong>Bergheim</strong> abgegeben wird.<br />

c) Abgetrennte Verfahren werden in der bisherigen Abteilung<br />

weiterbearbeitet. Abgetrennte Verfahren werden nicht auf den Turnus<br />

angerechnet.<br />

d) Wechselseitige Anträge auf Scheidung und/oder Aufhebung einer Ehe<br />

oder Lebenspartnerschaft werden als eine einzige Sache behandelt.<br />

Werden irrtümlich zwei Verfahren eingetragen, so werden die Verfahren<br />

verbunden. Die Verbindung wird unverzüglich der

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