Geschäftsverteilungsplan 2013 - Amtsgericht Bergheim
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d) Geschäftsverteilung nach Turnus<br />
Soweit keine Zuständigkeit aufgrund der Vorbefassung mit Vorstücken<br />
festgestellt wurde, werden die Verfahren nach der Reihenfolge der<br />
Nummerierung der Briefannahmestelle einzeln und nacheinander auf<br />
die einzelnen Abteilungen beginnend mit der niedrigsten<br />
Abteilungsnummer in aufsteigender Reihenfolge unter Verwendung des<br />
IT – Programms „Judica“ verteilt. Die einzelnen Abteilungen nehmen<br />
jeweils ihrer Turnuszahl entsprechend am Turnus teil und setzen dann<br />
aus, bis der Turnus wieder bei 1 beginnt.<br />
3. Besonderheiten<br />
a) Wurde eine neue Sache einer Abteilung zugeteilt, obwohl eine<br />
Vorbefassung (Sachzusammenhang) mit einer bereits in einer anderen<br />
Abteilung eingetragenen Sache besteht, so kann sie abgegeben<br />
werden. Für die abgebende Abteilung bleibt die Anrechnung auf den<br />
Turnus bestehen. Die übernehmende Abteilung erhält einen Bonus in<br />
der Weise, dass sie im nächsten Turnusdurchgang mit einer<br />
Turnusziffer je übernommenen Verfahren aussetzt. Die Abgabe wird<br />
unverzüglich der Eingangsgeschäftsstelle mitgeteilt (siehe hierzu unten<br />
Buchstabe o).<br />
b) Entsprechend wird verfahren, wenn eine Sache zuständigkeitshalber an<br />
die/den Rechtspfleger/in oder an eine andere Abteilung des<br />
<strong>Amtsgericht</strong>s <strong>Bergheim</strong> abgegeben wird.<br />
c) Abgetrennte Verfahren werden in der bisherigen Abteilung<br />
weiterbearbeitet. Abgetrennte Verfahren werden nicht auf den Turnus<br />
angerechnet.<br />
d) Wechselseitige Anträge auf Scheidung und/oder Aufhebung einer Ehe<br />
oder Lebenspartnerschaft werden als eine einzige Sache behandelt.<br />
Werden irrtümlich zwei Verfahren eingetragen, so werden die Verfahren<br />
verbunden. Die Verbindung wird unverzüglich der