KW 8 - Verbandsgemeinde Lingenfeld
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Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> - 14 - Ausgabe 08/2011<br />
Im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB haben folgende<br />
Bürger eine Stellungnahme abgegeben und ihre Anregungen<br />
geäußert:<br />
· Interessengruppe „Freisbach - Waldstraße“, mit Schreiben vom<br />
21.10.2010<br />
· Norbert Struppler, mit Schreiben vom 20.10.2010<br />
· Rudi und Marie-Luise Brosius, mit Schreiben vom 19.10.2010<br />
· Günther Föhr, mit Schreiben vom 18.10.2010<br />
Den Ratsmitglieder war mit der Sitzungseinladung jeweils eine ausführliche<br />
Sitzungsvorlage und Fotokopien der jeweiligen Schreiben<br />
zugegangen. Anhand dieser Sitzungsvorlage werden die vorgetragenen<br />
Bedenken und Anregungen erläutert, sowie Fragen einzelner<br />
Ratsmitglieder von Herrn Bähr und Herrn Fischer beantwortet.<br />
Ein Beschluss des Ortsgemeinderates Freisbach erfolgt nicht. Eine<br />
abschließende Beratung und Beschlussfassung mit sachgerechter<br />
Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen wird auf<br />
die nächste Ortsgemeinderatssitzung vertagt.<br />
Hinsichtlich der Problematik „Geländehöhen“ (Anmerkungen Brosius/Föhr)<br />
und sichert der Vorsitzende zu, dass im Rahmen der Erschließungskonzeption<br />
auf diese Fragen eingegangen wird.<br />
b) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der<br />
vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen<br />
und Bedenken<br />
Der Ortsgemeinderat Freisbach hat in seiner Sitzung am 23.09.2010<br />
den Vorentwurf zu o. a. Bebauungsplan beschlossen und für die vorgezogene<br />
Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden<br />
gem.§ 4 Abs. 1 BauGB anerkannt.<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit<br />
Schreiben vom 06.10.2010 um Stellungnahme bis zum 25.10.2010<br />
gebeten.<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben,<br />
aber keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise<br />
geäußert:<br />
· Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und Co. KG, per<br />
Mail vom 11.10.2010<br />
· Struktur- und Genehmigungsdirektion, Regionalstelle Gewerbeaufsicht,<br />
Schreiben vom 13.10.2010<br />
· Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, per Mail<br />
vom 30.11.2010<br />
Folgende Behörden oder Träger öffentlicher Belange haben eine<br />
Stellungnahme mit Anregungen oder Hinweisen abgegeben:<br />
· Kreisverwaltung Germersheim - FB 31 Bauen und Kreisentwicklung,<br />
Schreiben vom 22.10.2010<br />
· Thüga Energienetze GmbH, Schreiben vom 13.10.2010<br />
· Kreisverwaltung Germersheim - FB 32 Umwelt und Landwirtschaft,<br />
Schreiben vom 29.10.2010<br />
· Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />
Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neustadt, Schreiben<br />
vom 29.10.2010<br />
· Generalsdirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie,<br />
Außenstelle Speyer, Schreiben vom 29.10.2010<br />
· Verband Region Rhein-Neckar, Schreiben vom 29.10.2010<br />
· <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Lingenfeld</strong>/Zweckverband für Wasserversorgung<br />
Germersheimer Nordgruppe, Schreiben vom<br />
25.10.2010<br />
· Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Schreiben vom<br />
20.10.2010<br />
· Pfalzwerke AG, Netzservice Regionalnetz, Schreiben vom<br />
20.10.2010<br />
· Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom<br />
20.10.2010<br />
Den Ratsmitglieder war mit der Sitzungseinladung jeweils eine ausführliche<br />
Sitzungsvorlage und Fotokopien der jeweiligen Schreiben<br />
zugegangen. Anhand dieser Sitzungsvorlage werden die vorgetragenen<br />
Bedenken und Anregungen erläutert, sowie Fragen einzelner<br />
Ratsmitglieder von Herrn Bähr und Herrn Fischer beantwortet.<br />
Ein Beschluss des Ortsgemeinderates Freisbach erfolgt nicht. Eine<br />
abschließende Beratung und Beschlussfassung mit sachgerechter<br />
Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen wird auf<br />
die nächste Ortsgemeinderatssitzung vertagt.<br />
c) Anerkennung eines Entwurfs für die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der<br />
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />
Nachdem der Ortsgemeinderat Freisbach unter den vorangegangenen<br />
Punkten a) und b) keine Beschlussfassung durchgeführt hat, entfällt<br />
der Punkt c) ersatzlos.<br />
3.1 Änderung des Bebauungsplanes „In den Strassgärten II,<br />
Teil A“ der Ortsgemeinde Freisbach<br />
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der<br />
Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen<br />
Anregungen und Bedenken<br />
Der Ortsgemeinderat Freisbach hat in seiner Sitzung vom 23.09.2010<br />
den Entwurf zur 1. Änderung zum o. a. Bebauungsplanes beschlossen<br />
und für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB freigegeben.<br />
Die Veröffentlichung der Anerkennung des Entwurfs für die Einleitung<br />
der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verbandsge-<br />
meinde <strong>Lingenfeld</strong> Nr. 39/2010 am 30.09.2010. Die öffentliche Darlegung<br />
der allgemeinen Ziele und Zweck der Planung erfolgte in der<br />
Zeit vom 08.10.2010 bis 08.11.2010 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Lingenfeld</strong>.<br />
Im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden bis zum<br />
09.11.2010 keine Bedenken und Anregungen vorgetragen. Ein Beschluss<br />
hierzu ist daher nicht erforderlich. Die Ratsmitglieder nehmen<br />
dies zur Kenntnis.<br />
b) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />
Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken<br />
Der Ortsgemeinderat Freisbach hat in seiner Sitzung am 23.09.2010<br />
den Entwurf zur 1. Änderung zum Bebauungsplan „In den Straßgärten<br />
II, Teil A“ beschlossen und den Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und<br />
Nachbargemeinden anerkannt. Die Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.09.2010 um<br />
Stellungnahme bis zum 08.11.2010 gebeten.<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange haben mitgeteilt, dass keine<br />
Bedenken bestehen:<br />
Pfalzwerke AG, Ludwigshafen, Schreiben vom 12.11.2010<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Werke, 67360 <strong>Lingenfeld</strong>, Schreiben vom<br />
01.10.2010<br />
Zweckverband für Wasserversorgung, 67360 <strong>Lingenfeld</strong>, Schreiben<br />
vom 01.10.2010<br />
Folgende Behörden oder Träger öffentlicher Belange haben eine<br />
Stellungnahme mit Anregungen oder Hinweisen abgegeben:<br />
1 Kreisverwaltung Germersheim – FB 31 Bauen und Kreisentwicklung,<br />
Schreiben vom 04.11.2010<br />
Von Seiten der Kreisverwaltung bestehen zu den vorgelegten Planunterlagen<br />
keine grundsätzlichen Anregungen. Nachfolgende Einzelpunkte<br />
der textlichen Festsetzungen sollten jedoch im weiteren Verfahren<br />
in jedem Fall angepasst werden.<br />
A.1 Festsetzungen:<br />
Bezüglich der Festsetzungen wird angeregt<br />
a) zur Gewährleistung einer landschaftsgerechten Einbindung<br />
der privaten Gärten, Nutzungen, Gebäude und Grenzzäune<br />
und zum Schutz der angrenzenden reduzierten öffentlichen<br />
Ausgleichsflächen einen privaten Pflanzgebotsstreifen mit<br />
heimischen Laubsträuchern in mindestens 3 m Breite festzusetzen<br />
und<br />
b) wegen der verstärkt erforderlichen landschaftlichen Integration<br />
des Baugebietsrandes für die erlaubten Nebengebäude einen<br />
Mindestabstand bis zu äußeren Gebietsgrenze von 3#m<br />
vorzugeben.<br />
Stellungnahme:<br />
Die überplanten Gebietsstreifen nördlich der bestehenden Bebauung<br />
sind als Gartenflächen festgesetzt und dürfen künftig nur gärtnerisch<br />
genutzt werden. Damit stößt die im Plangebiet bereits bestehende<br />
Gartennutzung an die angrenzenden Freiflächen bzw. Waldbereiche<br />
rund um das Regenrückhaltebecken an und bildet somit einen Übergang<br />
zwischen dem Wohngebiet und der angrenzenden Landschaft.<br />
Die privaten Gärten werden durch den Wald und die bestehende Begrünung<br />
des Regenrückhaltebeckens abgeschirmt. Die Wahrnehmung<br />
des Siedlungsrandes in Abgrenzung von der freien Landschaft<br />
ist deshalb erheblich eingeschränkt.<br />
Einen zusätzlichen 3#m breiten Übergangsstreifen innerhalb der Gartenflächen<br />
festzusetzen sowie einen Mindestabstand für Nebengebäude<br />
vorzuschreiben, würde die vorhandene private Gartennutzung<br />
einschränken.<br />
Nach ausführlicher Beratung fasst der Ortsgemeinderat Freisbach<br />
einstimmig folgenden<br />
BESCHLUSS:<br />
Auf eine Festsetzung mit zusätzlichen Regelungen der Nutzung der<br />
privaten Gartenflächen wird verzichtet, da einerseits die Gartennutzung<br />
erheblich eingeschränkt würde und andererseits der Effekt der<br />
Randeingrünung zur freien Landschaft hin nicht gegeben wäre. Dem<br />
Vorschlag wird daher nicht gefolgt. Eine Planänderung erfolgt nicht.<br />
A.2 Denkmalschutz<br />
Von Seiten der Unteren Denkmalbehörde werden folgende Hinweise<br />
gegeben:<br />
Innerhalb des überplanten Gebietes und dessen Umgebung werden<br />
in der Denkmalliste keine Kulturgüter geführt, die den Regelungen<br />
des Rheinland-Pfälzischen Denkmalschutzgesetzes unterliegen.<br />
Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind<br />
durch nachrichtliche Übernahme in Bebauungsplan zu berücksichtigen.<br />
Für eine entsprechende Bewertung sollten Informationen bei der<br />
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie<br />
in Speyer eingeholt werden.<br />
Nach ausführlicher Beratung fasst der Ortsgemeinderat Freisbach<br />
einstimmig folgenden<br />
BESCHLUSS:<br />
Die Beteiligung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz,<br />
Direktion Landesarchäologie in Speyer ist im Rahmen anderer Planaufstellungsverfahren<br />
(Flächennutzungsplanverfahren VG <strong>Lingenfeld</strong>,<br />
Bebauungsplanverfahren „In den Strassgärten“) bereits erfolgt. Hinweise<br />
auf Bodendenkmale haben sich daraus nicht ergeben. Unab-