09.06.2013 Aufrufe

KW 8 - Verbandsgemeinde Lingenfeld

KW 8 - Verbandsgemeinde Lingenfeld

KW 8 - Verbandsgemeinde Lingenfeld

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> - 14 - Ausgabe 08/2011<br />

Im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB haben folgende<br />

Bürger eine Stellungnahme abgegeben und ihre Anregungen<br />

geäußert:<br />

· Interessengruppe „Freisbach - Waldstraße“, mit Schreiben vom<br />

21.10.2010<br />

· Norbert Struppler, mit Schreiben vom 20.10.2010<br />

· Rudi und Marie-Luise Brosius, mit Schreiben vom 19.10.2010<br />

· Günther Föhr, mit Schreiben vom 18.10.2010<br />

Den Ratsmitglieder war mit der Sitzungseinladung jeweils eine ausführliche<br />

Sitzungsvorlage und Fotokopien der jeweiligen Schreiben<br />

zugegangen. Anhand dieser Sitzungsvorlage werden die vorgetragenen<br />

Bedenken und Anregungen erläutert, sowie Fragen einzelner<br />

Ratsmitglieder von Herrn Bähr und Herrn Fischer beantwortet.<br />

Ein Beschluss des Ortsgemeinderates Freisbach erfolgt nicht. Eine<br />

abschließende Beratung und Beschlussfassung mit sachgerechter<br />

Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen wird auf<br />

die nächste Ortsgemeinderatssitzung vertagt.<br />

Hinsichtlich der Problematik „Geländehöhen“ (Anmerkungen Brosius/Föhr)<br />

und sichert der Vorsitzende zu, dass im Rahmen der Erschließungskonzeption<br />

auf diese Fragen eingegangen wird.<br />

b) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der<br />

vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen<br />

und Bedenken<br />

Der Ortsgemeinderat Freisbach hat in seiner Sitzung am 23.09.2010<br />

den Vorentwurf zu o. a. Bebauungsplan beschlossen und für die vorgezogene<br />

Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden<br />

gem.§ 4 Abs. 1 BauGB anerkannt.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit<br />

Schreiben vom 06.10.2010 um Stellungnahme bis zum 25.10.2010<br />

gebeten.<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben,<br />

aber keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise<br />

geäußert:<br />

· Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und Co. KG, per<br />

Mail vom 11.10.2010<br />

· Struktur- und Genehmigungsdirektion, Regionalstelle Gewerbeaufsicht,<br />

Schreiben vom 13.10.2010<br />

· Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, per Mail<br />

vom 30.11.2010<br />

Folgende Behörden oder Träger öffentlicher Belange haben eine<br />

Stellungnahme mit Anregungen oder Hinweisen abgegeben:<br />

· Kreisverwaltung Germersheim - FB 31 Bauen und Kreisentwicklung,<br />

Schreiben vom 22.10.2010<br />

· Thüga Energienetze GmbH, Schreiben vom 13.10.2010<br />

· Kreisverwaltung Germersheim - FB 32 Umwelt und Landwirtschaft,<br />

Schreiben vom 29.10.2010<br />

· Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neustadt, Schreiben<br />

vom 29.10.2010<br />

· Generalsdirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie,<br />

Außenstelle Speyer, Schreiben vom 29.10.2010<br />

· Verband Region Rhein-Neckar, Schreiben vom 29.10.2010<br />

· <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Lingenfeld</strong>/Zweckverband für Wasserversorgung<br />

Germersheimer Nordgruppe, Schreiben vom<br />

25.10.2010<br />

· Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Schreiben vom<br />

20.10.2010<br />

· Pfalzwerke AG, Netzservice Regionalnetz, Schreiben vom<br />

20.10.2010<br />

· Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom<br />

20.10.2010<br />

Den Ratsmitglieder war mit der Sitzungseinladung jeweils eine ausführliche<br />

Sitzungsvorlage und Fotokopien der jeweiligen Schreiben<br />

zugegangen. Anhand dieser Sitzungsvorlage werden die vorgetragenen<br />

Bedenken und Anregungen erläutert, sowie Fragen einzelner<br />

Ratsmitglieder von Herrn Bähr und Herrn Fischer beantwortet.<br />

Ein Beschluss des Ortsgemeinderates Freisbach erfolgt nicht. Eine<br />

abschließende Beratung und Beschlussfassung mit sachgerechter<br />

Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen wird auf<br />

die nächste Ortsgemeinderatssitzung vertagt.<br />

c) Anerkennung eines Entwurfs für die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nachdem der Ortsgemeinderat Freisbach unter den vorangegangenen<br />

Punkten a) und b) keine Beschlussfassung durchgeführt hat, entfällt<br />

der Punkt c) ersatzlos.<br />

3.1 Änderung des Bebauungsplanes „In den Strassgärten II,<br />

Teil A“ der Ortsgemeinde Freisbach<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der<br />

Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen<br />

Anregungen und Bedenken<br />

Der Ortsgemeinderat Freisbach hat in seiner Sitzung vom 23.09.2010<br />

den Entwurf zur 1. Änderung zum o. a. Bebauungsplanes beschlossen<br />

und für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB freigegeben.<br />

Die Veröffentlichung der Anerkennung des Entwurfs für die Einleitung<br />

der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verbandsge-<br />

meinde <strong>Lingenfeld</strong> Nr. 39/2010 am 30.09.2010. Die öffentliche Darlegung<br />

der allgemeinen Ziele und Zweck der Planung erfolgte in der<br />

Zeit vom 08.10.2010 bis 08.11.2010 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Lingenfeld</strong>.<br />

Im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden bis zum<br />

09.11.2010 keine Bedenken und Anregungen vorgetragen. Ein Beschluss<br />

hierzu ist daher nicht erforderlich. Die Ratsmitglieder nehmen<br />

dies zur Kenntnis.<br />

b) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />

Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken<br />

Der Ortsgemeinderat Freisbach hat in seiner Sitzung am 23.09.2010<br />

den Entwurf zur 1. Änderung zum Bebauungsplan „In den Straßgärten<br />

II, Teil A“ beschlossen und den Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und<br />

Nachbargemeinden anerkannt. Die Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.09.2010 um<br />

Stellungnahme bis zum 08.11.2010 gebeten.<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange haben mitgeteilt, dass keine<br />

Bedenken bestehen:<br />

Pfalzwerke AG, Ludwigshafen, Schreiben vom 12.11.2010<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Werke, 67360 <strong>Lingenfeld</strong>, Schreiben vom<br />

01.10.2010<br />

Zweckverband für Wasserversorgung, 67360 <strong>Lingenfeld</strong>, Schreiben<br />

vom 01.10.2010<br />

Folgende Behörden oder Träger öffentlicher Belange haben eine<br />

Stellungnahme mit Anregungen oder Hinweisen abgegeben:<br />

1 Kreisverwaltung Germersheim – FB 31 Bauen und Kreisentwicklung,<br />

Schreiben vom 04.11.2010<br />

Von Seiten der Kreisverwaltung bestehen zu den vorgelegten Planunterlagen<br />

keine grundsätzlichen Anregungen. Nachfolgende Einzelpunkte<br />

der textlichen Festsetzungen sollten jedoch im weiteren Verfahren<br />

in jedem Fall angepasst werden.<br />

A.1 Festsetzungen:<br />

Bezüglich der Festsetzungen wird angeregt<br />

a) zur Gewährleistung einer landschaftsgerechten Einbindung<br />

der privaten Gärten, Nutzungen, Gebäude und Grenzzäune<br />

und zum Schutz der angrenzenden reduzierten öffentlichen<br />

Ausgleichsflächen einen privaten Pflanzgebotsstreifen mit<br />

heimischen Laubsträuchern in mindestens 3 m Breite festzusetzen<br />

und<br />

b) wegen der verstärkt erforderlichen landschaftlichen Integration<br />

des Baugebietsrandes für die erlaubten Nebengebäude einen<br />

Mindestabstand bis zu äußeren Gebietsgrenze von 3#m<br />

vorzugeben.<br />

Stellungnahme:<br />

Die überplanten Gebietsstreifen nördlich der bestehenden Bebauung<br />

sind als Gartenflächen festgesetzt und dürfen künftig nur gärtnerisch<br />

genutzt werden. Damit stößt die im Plangebiet bereits bestehende<br />

Gartennutzung an die angrenzenden Freiflächen bzw. Waldbereiche<br />

rund um das Regenrückhaltebecken an und bildet somit einen Übergang<br />

zwischen dem Wohngebiet und der angrenzenden Landschaft.<br />

Die privaten Gärten werden durch den Wald und die bestehende Begrünung<br />

des Regenrückhaltebeckens abgeschirmt. Die Wahrnehmung<br />

des Siedlungsrandes in Abgrenzung von der freien Landschaft<br />

ist deshalb erheblich eingeschränkt.<br />

Einen zusätzlichen 3#m breiten Übergangsstreifen innerhalb der Gartenflächen<br />

festzusetzen sowie einen Mindestabstand für Nebengebäude<br />

vorzuschreiben, würde die vorhandene private Gartennutzung<br />

einschränken.<br />

Nach ausführlicher Beratung fasst der Ortsgemeinderat Freisbach<br />

einstimmig folgenden<br />

BESCHLUSS:<br />

Auf eine Festsetzung mit zusätzlichen Regelungen der Nutzung der<br />

privaten Gartenflächen wird verzichtet, da einerseits die Gartennutzung<br />

erheblich eingeschränkt würde und andererseits der Effekt der<br />

Randeingrünung zur freien Landschaft hin nicht gegeben wäre. Dem<br />

Vorschlag wird daher nicht gefolgt. Eine Planänderung erfolgt nicht.<br />

A.2 Denkmalschutz<br />

Von Seiten der Unteren Denkmalbehörde werden folgende Hinweise<br />

gegeben:<br />

Innerhalb des überplanten Gebietes und dessen Umgebung werden<br />

in der Denkmalliste keine Kulturgüter geführt, die den Regelungen<br />

des Rheinland-Pfälzischen Denkmalschutzgesetzes unterliegen.<br />

Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind<br />

durch nachrichtliche Übernahme in Bebauungsplan zu berücksichtigen.<br />

Für eine entsprechende Bewertung sollten Informationen bei der<br />

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie<br />

in Speyer eingeholt werden.<br />

Nach ausführlicher Beratung fasst der Ortsgemeinderat Freisbach<br />

einstimmig folgenden<br />

BESCHLUSS:<br />

Die Beteiligung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz,<br />

Direktion Landesarchäologie in Speyer ist im Rahmen anderer Planaufstellungsverfahren<br />

(Flächennutzungsplanverfahren VG <strong>Lingenfeld</strong>,<br />

Bebauungsplanverfahren „In den Strassgärten“) bereits erfolgt. Hinweise<br />

auf Bodendenkmale haben sich daraus nicht ergeben. Unab-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!