KW 8 - Verbandsgemeinde Lingenfeld
KW 8 - Verbandsgemeinde Lingenfeld
KW 8 - Verbandsgemeinde Lingenfeld
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> - 16 - Ausgabe 08/2011<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Ortsgemeinderat Freisbach beschließt die 1. Änderung zum Bebauungsplan<br />
„In den Strassgärten II, Teil B“, mit Begründung, textlichen<br />
Festsetzungen und Gestaltungssatzung nach § 9 Abs. 4 BauGB<br />
i. V. m. § 88 Abs. 6 LBauO in der vorliegenden Fassung gemäß § 10<br />
Abs. 1 BauGB und § 24 Abs. 1 GemO als Satzung.<br />
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Plan. - Nr. 658/13 und<br />
658/12, sowie eine Teilfläche des Grundstückes Pl.-Nr. 658/20.“<br />
5. Übertragung von Aufgaben des überörtlichen Tourismus<br />
auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> gemäß § 67 Absatz<br />
3 GemO;<br />
hier: Zustimmung der Ortsgemeinde Freisbach<br />
Durch eine Änderung der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)<br />
besteht gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 GemO nunmehr die Möglichkeit,<br />
dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> die Aufgabe des überörtlichen<br />
Tourismus als weitere kommunale Selbstaufgabe für die Ortsgemeinden<br />
übernimmt, wenn ein dringendes öffentliches Interesse<br />
vorliegt. Die Übernahme setzt voraus, dass neben der Zustimmung<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> auch mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden<br />
(= 4 Ortsgemeinden) dieser Aufgabenübertragung zustimmen<br />
und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> wohnt. Die Wahrnehmung<br />
dieser Aufgabe ist eine rein freiwillige Leistung, deren Stellenwert bisher<br />
von den Ortsgemeinden, je nach Haushaltslage und Notwendigkeit,<br />
wahrgenommen wurde.<br />
Nach Darlegung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> stärkt der Tourismus die<br />
Wirtschaftskraft im Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> und<br />
trägt so zu einer Verbesserung der (touristischen) Infrastruktur bei.<br />
Daneben sichert der Tourismus auch das Brauchtum sowie die Kultur.<br />
Im Wettbewerb der kommunalen Gebietskörperschaften um Gäste,<br />
Einwohner, Arbeitsplätze, Gewerbetreibende und dergleichen<br />
können Alleinstellungsmerkmale einer Region bzw. einer <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
durch eine koordinierte Tourismusarbeit besser herausgestellt<br />
und vermarktet werden. Tourismus gehört zu den sogenannten<br />
weichen Faktoren, die für eine Standortentscheidung ausschlaggebend<br />
sein können. Eine für das Gebiet der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong><br />
umfassende Aufgabenwahrnehmung des überörtlichen Tourismus<br />
wäre dann vergleichbar mit der Flächennutzungsplanung, die<br />
zu den geborenen Selbstverwaltungsaufgaben der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
gemäß § 67 Absatz 2 GemO gehört und wurde dazu führen, dass<br />
alle aktuellen und zukünftigen Ausgaben in diesem Bereich, in der<br />
Entscheidungskompetenz des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates liegen.<br />
Eine direkte Eingriffsmöglichkeit- egal wie hoch das Finanzvolumen in<br />
diesem Bereich zukünftig veranschlagt wird- ist nach einer Aufgabenübertragung<br />
an die <strong>Verbandsgemeinde</strong> durch die Ortsgemeinde<br />
nicht mehr möglich. Alle notwenigen Finanzmittel für diese neue Aufgabe<br />
werden mit der allgemeinen <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage erhoben.<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> geht davon aus, dass eine zielgerichtete und<br />
dauerhafte Tourismusarbeit nur sinnvoll auf der Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Lingenfeld</strong> angesiedelt werden kann, um eine gewisse<br />
Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong><br />
ist geborenes Mitglied im Tourismusverein des Landkreises. Insoweit<br />
bejaht Sie auch für die Übernahme von Aufgaben des überörtlichen<br />
Tourismus ein dringendes öffentliches Interesse.<br />
Da es sich hierbei bei der Wahrnehmung des überörtlichen Tourismus<br />
nicht um eine Pflichtaufgabe der <strong>Verbandsgemeinde</strong> handelt, ist<br />
für die Übernahme bzw. Übertragung nicht gesetzlich nominiert, sondern<br />
an die Voraussetzung gebunden, dass neben der Zustimmung<br />
des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Lingenfeld</strong> auch mehr als die Hälfte der<br />
Ortsgemeinde (= 4 Ortsgemeinden) dieser Aufgabenübertragung zustimmen<br />
und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der<br />
Einwohner der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> wohnt (§ 67 Absatz 3<br />
Satz 2). In der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> wohnen zurzeit 16.995<br />
Einwohnerinnen und Einwohner (Stand: 03.12.2010; Haupt- und Nebenwohnsitze).<br />
Diese verteilen sich auf die verbandsangehörigen<br />
Ortsgemeinden wie folgt:<br />
Ortsgemeinde Freisbach: 1.145 Einwohner/innen<br />
Ortsgemeinde <strong>Lingenfeld</strong>: 5.820 Einwohner/innen<br />
Ortsgemeinde Lustadt: 3.390 Einwohner/innen<br />
Ortsgemeinde Schwegenheim: 3.087 Einwohner/innen<br />
Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz): 1.775 Einwohner/innen<br />
Ortsgemeinde Westheim (Pfalz): 1.778 Einwohner/innen<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Lingenfeld</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
15.12.2010 der Übertragung der Aufgabe des örtlichen Tourismus als<br />
weitere kommunale Selbstverwaltung für die Ortsgemeinden zugestimmt.<br />
Bei einer Übertragung der Aufgabe des überörtlichen Tourismus auf<br />
die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> ist beabsichtigt - auf Ebene der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>- einen Tourismusverein zu gründen, der die Aufgaben<br />
und Veranstaltungen organisiert, koordiniert und überwacht.<br />
Der Beitrag nach der Beitragsordnung des Tourismusvereins des<br />
Landkreises Germersheim e.V. beträgt zurzeit 1,— EUR je Einwohner;<br />
dies entspricht einem jährlichen Beitrag in Höhe von insgesamt<br />
ca. 17.000 EUR. Davon erhält der Tourismusverein des Landkreises<br />
0,15 EUR je Einwohner (= ca. 2.550 EUR), den Restbetrag (= ca.<br />
14.450 EUR) würde der Tourismusverein der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong><br />
erhalten.<br />
Zusätzlich kämen auf die Ortsgemeinde weitere anteilige Kosten, die<br />
im Ergebnishaushalt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> unter dem Produkt 5750<br />
Tourismusförderung veranschlagt sind, zu. Bei einem Gemeindeanteil<br />
von rd. 8,28% an der VG- Umlage bedeutet dies für uns eine Mehrbelastung<br />
in Höhe von rd. 3.087 Euro/Jahr.<br />
Anmerkung:<br />
Die Ortsgemeinde verkennt bei ihrer Entscheidung hierbei nicht, dass<br />
es für die Ortsgemeinden die touristische Angebote vorhalten, sinnvoll<br />
erscheinen könnte, die hierfür notwenigen Tourismusmaßnahmen<br />
auf Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong> zu bündeln. Zur Finanzierung dieser<br />
Maßnahmen könnte die <strong>Verbandsgemeinde</strong> eine Sonderumlage<br />
erheben.<br />
§ 26 Abs. 2 Landesfinanzierungsgleichgesetz<br />
…<br />
2) Soweit eine von der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wahrgenommene Aufgabe<br />
den Ortsgemeinden in unterschiedlichem Umfange Vorteile<br />
bringt, kann neben der Umlage nach Absatz 1 eine Sonderumlage<br />
erhoben werden, sofern der Vorteil nicht bereits auf andere<br />
Weise ausgeglichen wird. Die Sonderumlage ist nach Merkmalen<br />
zu berechnen, die geeignet sind, die besonderen Vorteile möglichst<br />
auszugleichen. Die Merkmale sind in der Haushaltssatzung<br />
festzusetzen.<br />
…<br />
Nach längerer Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat mit 8 Ja-<br />
Stimmen, 4 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme den Tagesordnungspunkt<br />
abzusetzen und in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.<br />
6. Einwerbung und Annahme oder an Dritte vermittelte<br />
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen<br />
Mit der Ersten Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung<br />
vom 06.04.2010, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt<br />
für das Land Rheinland-Pfalz vom 29.04.2010, wurde<br />
durch den neu eingefügten Absatz 3 zu § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) eine Wertgrenze für Spenden und Sponsorenleistungen eingeführt.<br />
Danach ist eine Beschlussfassung im Ortsgemeinderat bzw.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nur noch dann erforderlich, wenn die Spende<br />
bzw. Sponsorenleistung im Einzelfall die Wertgrenze von 100,- €<br />
übersteigt; dies gilt jedoch nicht in Zweifelsfällen und sobald die<br />
Summe der Einzelzuwendungen eines Gebers in einem Haushaltsjahr<br />
diese Wertgrenze übersteigt.<br />
Nach dieser Vorschrift entscheidet über die Annahme und Vermittlung<br />
von vorgenannten Leistungen der Ortsgemeinde Freisbach.<br />
Der Ortsbürgermeister bzw. die/der Ortsbeigeordnete der Ortsgemeinde<br />
Freisbach (Pfalz) hat von den in der Anlage aufgeführten Personen<br />
bzw. Firmen Spenden und Zuwendungen angenommen. Sonstige,<br />
im Rahmen der Anzeigeverfahren beurteilungsrelevante<br />
Umstände (u.a. ein anderweitiges Bezugsverhältnis zur Ortsgemeinde<br />
Freisbach zwischen den Zuwendungsgeber und dem Zuwendungsempfänger<br />
liegen nicht vor.<br />
Entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung wurde die Annahme<br />
der Angebote der Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde<br />
angezeigt.<br />
Über die Annahme hat der Ortsgemeinderat zu beschließen.<br />
Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Freisbach folgenden<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Annahme der Spenden wird zugestimmt.<br />
Anlage<br />
Spendegeber Betrag bzw. Bemerkungen<br />
Wert der<br />
Spende<br />
in EUR<br />
Sparkasse<br />
Germersheim-Kandel 100,— € Spende für KITA<br />
Pfefferminzzwerge<br />
Spendegeber Betrag bzw. Bemerkungen<br />
Wert der<br />
Spende<br />
in EUR<br />
Sparkasse<br />
Germersheim-Kandel 1.000,— € Spende für die<br />
Ausgestaltung der<br />
Spielplätze Freisbach<br />
Bekanntmachung<br />
der 1. Änderung zum Bebauungsplan<br />
„In den Straßgärten II, Teil A“ mit Gestaltungssatzung<br />
gem. § 88 LBauO der Ortsgemeinde Freisbach.<br />
Der Ortsgemeinderat Freisbach hat in seiner Sitzung vom 27.01.2011<br />
die 1. Änderung zum Bebauungsplan „In den Straßgärten II, Teil A“<br />
einschließlich der textlichen Festsetzungen, der Begründung und Gestaltungssatzung<br />
nach § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 Abs. 6 LBauO<br />
gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.<br />
Die Satzung wird hiermit bekanntgemacht.