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KW 8 - Verbandsgemeinde Lingenfeld

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Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> - 16 - Ausgabe 08/2011<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Ortsgemeinderat Freisbach beschließt die 1. Änderung zum Bebauungsplan<br />

„In den Strassgärten II, Teil B“, mit Begründung, textlichen<br />

Festsetzungen und Gestaltungssatzung nach § 9 Abs. 4 BauGB<br />

i. V. m. § 88 Abs. 6 LBauO in der vorliegenden Fassung gemäß § 10<br />

Abs. 1 BauGB und § 24 Abs. 1 GemO als Satzung.<br />

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Plan. - Nr. 658/13 und<br />

658/12, sowie eine Teilfläche des Grundstückes Pl.-Nr. 658/20.“<br />

5. Übertragung von Aufgaben des überörtlichen Tourismus<br />

auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> gemäß § 67 Absatz<br />

3 GemO;<br />

hier: Zustimmung der Ortsgemeinde Freisbach<br />

Durch eine Änderung der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)<br />

besteht gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 GemO nunmehr die Möglichkeit,<br />

dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> die Aufgabe des überörtlichen<br />

Tourismus als weitere kommunale Selbstaufgabe für die Ortsgemeinden<br />

übernimmt, wenn ein dringendes öffentliches Interesse<br />

vorliegt. Die Übernahme setzt voraus, dass neben der Zustimmung<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> auch mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden<br />

(= 4 Ortsgemeinden) dieser Aufgabenübertragung zustimmen<br />

und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> wohnt. Die Wahrnehmung<br />

dieser Aufgabe ist eine rein freiwillige Leistung, deren Stellenwert bisher<br />

von den Ortsgemeinden, je nach Haushaltslage und Notwendigkeit,<br />

wahrgenommen wurde.<br />

Nach Darlegung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> stärkt der Tourismus die<br />

Wirtschaftskraft im Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> und<br />

trägt so zu einer Verbesserung der (touristischen) Infrastruktur bei.<br />

Daneben sichert der Tourismus auch das Brauchtum sowie die Kultur.<br />

Im Wettbewerb der kommunalen Gebietskörperschaften um Gäste,<br />

Einwohner, Arbeitsplätze, Gewerbetreibende und dergleichen<br />

können Alleinstellungsmerkmale einer Region bzw. einer <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

durch eine koordinierte Tourismusarbeit besser herausgestellt<br />

und vermarktet werden. Tourismus gehört zu den sogenannten<br />

weichen Faktoren, die für eine Standortentscheidung ausschlaggebend<br />

sein können. Eine für das Gebiet der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong><br />

umfassende Aufgabenwahrnehmung des überörtlichen Tourismus<br />

wäre dann vergleichbar mit der Flächennutzungsplanung, die<br />

zu den geborenen Selbstverwaltungsaufgaben der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

gemäß § 67 Absatz 2 GemO gehört und wurde dazu führen, dass<br />

alle aktuellen und zukünftigen Ausgaben in diesem Bereich, in der<br />

Entscheidungskompetenz des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates liegen.<br />

Eine direkte Eingriffsmöglichkeit- egal wie hoch das Finanzvolumen in<br />

diesem Bereich zukünftig veranschlagt wird- ist nach einer Aufgabenübertragung<br />

an die <strong>Verbandsgemeinde</strong> durch die Ortsgemeinde<br />

nicht mehr möglich. Alle notwenigen Finanzmittel für diese neue Aufgabe<br />

werden mit der allgemeinen <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage erhoben.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> geht davon aus, dass eine zielgerichtete und<br />

dauerhafte Tourismusarbeit nur sinnvoll auf der Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Lingenfeld</strong> angesiedelt werden kann, um eine gewisse<br />

Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong><br />

ist geborenes Mitglied im Tourismusverein des Landkreises. Insoweit<br />

bejaht Sie auch für die Übernahme von Aufgaben des überörtlichen<br />

Tourismus ein dringendes öffentliches Interesse.<br />

Da es sich hierbei bei der Wahrnehmung des überörtlichen Tourismus<br />

nicht um eine Pflichtaufgabe der <strong>Verbandsgemeinde</strong> handelt, ist<br />

für die Übernahme bzw. Übertragung nicht gesetzlich nominiert, sondern<br />

an die Voraussetzung gebunden, dass neben der Zustimmung<br />

des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Lingenfeld</strong> auch mehr als die Hälfte der<br />

Ortsgemeinde (= 4 Ortsgemeinden) dieser Aufgabenübertragung zustimmen<br />

und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der<br />

Einwohner der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> wohnt (§ 67 Absatz 3<br />

Satz 2). In der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> wohnen zurzeit 16.995<br />

Einwohnerinnen und Einwohner (Stand: 03.12.2010; Haupt- und Nebenwohnsitze).<br />

Diese verteilen sich auf die verbandsangehörigen<br />

Ortsgemeinden wie folgt:<br />

Ortsgemeinde Freisbach: 1.145 Einwohner/innen<br />

Ortsgemeinde <strong>Lingenfeld</strong>: 5.820 Einwohner/innen<br />

Ortsgemeinde Lustadt: 3.390 Einwohner/innen<br />

Ortsgemeinde Schwegenheim: 3.087 Einwohner/innen<br />

Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz): 1.775 Einwohner/innen<br />

Ortsgemeinde Westheim (Pfalz): 1.778 Einwohner/innen<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Lingenfeld</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

15.12.2010 der Übertragung der Aufgabe des örtlichen Tourismus als<br />

weitere kommunale Selbstverwaltung für die Ortsgemeinden zugestimmt.<br />

Bei einer Übertragung der Aufgabe des überörtlichen Tourismus auf<br />

die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong> ist beabsichtigt - auf Ebene der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>- einen Tourismusverein zu gründen, der die Aufgaben<br />

und Veranstaltungen organisiert, koordiniert und überwacht.<br />

Der Beitrag nach der Beitragsordnung des Tourismusvereins des<br />

Landkreises Germersheim e.V. beträgt zurzeit 1,— EUR je Einwohner;<br />

dies entspricht einem jährlichen Beitrag in Höhe von insgesamt<br />

ca. 17.000 EUR. Davon erhält der Tourismusverein des Landkreises<br />

0,15 EUR je Einwohner (= ca. 2.550 EUR), den Restbetrag (= ca.<br />

14.450 EUR) würde der Tourismusverein der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lingenfeld</strong><br />

erhalten.<br />

Zusätzlich kämen auf die Ortsgemeinde weitere anteilige Kosten, die<br />

im Ergebnishaushalt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> unter dem Produkt 5750<br />

Tourismusförderung veranschlagt sind, zu. Bei einem Gemeindeanteil<br />

von rd. 8,28% an der VG- Umlage bedeutet dies für uns eine Mehrbelastung<br />

in Höhe von rd. 3.087 Euro/Jahr.<br />

Anmerkung:<br />

Die Ortsgemeinde verkennt bei ihrer Entscheidung hierbei nicht, dass<br />

es für die Ortsgemeinden die touristische Angebote vorhalten, sinnvoll<br />

erscheinen könnte, die hierfür notwenigen Tourismusmaßnahmen<br />

auf Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong> zu bündeln. Zur Finanzierung dieser<br />

Maßnahmen könnte die <strong>Verbandsgemeinde</strong> eine Sonderumlage<br />

erheben.<br />

§ 26 Abs. 2 Landesfinanzierungsgleichgesetz<br />

…<br />

2) Soweit eine von der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wahrgenommene Aufgabe<br />

den Ortsgemeinden in unterschiedlichem Umfange Vorteile<br />

bringt, kann neben der Umlage nach Absatz 1 eine Sonderumlage<br />

erhoben werden, sofern der Vorteil nicht bereits auf andere<br />

Weise ausgeglichen wird. Die Sonderumlage ist nach Merkmalen<br />

zu berechnen, die geeignet sind, die besonderen Vorteile möglichst<br />

auszugleichen. Die Merkmale sind in der Haushaltssatzung<br />

festzusetzen.<br />

…<br />

Nach längerer Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat mit 8 Ja-<br />

Stimmen, 4 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme den Tagesordnungspunkt<br />

abzusetzen und in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.<br />

6. Einwerbung und Annahme oder an Dritte vermittelte<br />

Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen<br />

Mit der Ersten Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung<br />

vom 06.04.2010, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

für das Land Rheinland-Pfalz vom 29.04.2010, wurde<br />

durch den neu eingefügten Absatz 3 zu § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) eine Wertgrenze für Spenden und Sponsorenleistungen eingeführt.<br />

Danach ist eine Beschlussfassung im Ortsgemeinderat bzw.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nur noch dann erforderlich, wenn die Spende<br />

bzw. Sponsorenleistung im Einzelfall die Wertgrenze von 100,- €<br />

übersteigt; dies gilt jedoch nicht in Zweifelsfällen und sobald die<br />

Summe der Einzelzuwendungen eines Gebers in einem Haushaltsjahr<br />

diese Wertgrenze übersteigt.<br />

Nach dieser Vorschrift entscheidet über die Annahme und Vermittlung<br />

von vorgenannten Leistungen der Ortsgemeinde Freisbach.<br />

Der Ortsbürgermeister bzw. die/der Ortsbeigeordnete der Ortsgemeinde<br />

Freisbach (Pfalz) hat von den in der Anlage aufgeführten Personen<br />

bzw. Firmen Spenden und Zuwendungen angenommen. Sonstige,<br />

im Rahmen der Anzeigeverfahren beurteilungsrelevante<br />

Umstände (u.a. ein anderweitiges Bezugsverhältnis zur Ortsgemeinde<br />

Freisbach zwischen den Zuwendungsgeber und dem Zuwendungsempfänger<br />

liegen nicht vor.<br />

Entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung wurde die Annahme<br />

der Angebote der Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde<br />

angezeigt.<br />

Über die Annahme hat der Ortsgemeinderat zu beschließen.<br />

Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Freisbach folgenden<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Annahme der Spenden wird zugestimmt.<br />

Anlage<br />

Spendegeber Betrag bzw. Bemerkungen<br />

Wert der<br />

Spende<br />

in EUR<br />

Sparkasse<br />

Germersheim-Kandel 100,— € Spende für KITA<br />

Pfefferminzzwerge<br />

Spendegeber Betrag bzw. Bemerkungen<br />

Wert der<br />

Spende<br />

in EUR<br />

Sparkasse<br />

Germersheim-Kandel 1.000,— € Spende für die<br />

Ausgestaltung der<br />

Spielplätze Freisbach<br />

Bekanntmachung<br />

der 1. Änderung zum Bebauungsplan<br />

„In den Straßgärten II, Teil A“ mit Gestaltungssatzung<br />

gem. § 88 LBauO der Ortsgemeinde Freisbach.<br />

Der Ortsgemeinderat Freisbach hat in seiner Sitzung vom 27.01.2011<br />

die 1. Änderung zum Bebauungsplan „In den Straßgärten II, Teil A“<br />

einschließlich der textlichen Festsetzungen, der Begründung und Gestaltungssatzung<br />

nach § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 Abs. 6 LBauO<br />

gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.<br />

Die Satzung wird hiermit bekanntgemacht.

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